Liste der Publikationen zum Thema "Vorgabe"
2020 18 S., Abb., Kt.,
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2020 83 S., Abb., Kt., Lit.,
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Planungshilfen für die Bauleitplanung Hinweise für die Ausarbeitung und Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen. Planungshilfen 2018/19 - p 18/19
2019 245 S., Abb., Tab., Lit., Reg.,
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Prima Klima für alte Schriften. Mehr Komfort auch für Besucher durch Sanieren und Erweitern der Stadtbibliothek Nürnberg
2015 4 S., Abb., Lit., Grundr.,
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2013 59 S., Abb., Kt.,
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2013 60,35 S., Abb., Kt.,
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2013 113 S., Abb., Tab., Lit.,
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2013 91 S., Abb., Kt.,
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2012 52 S., Abb., Kt.,
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2012 57 S., Abb., Kt.,
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weitere Bücher zum Thema: Vorgabe
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
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Globale urbane TransformationEinbindung von New Urban Agenda, SDGs und Pariser Klimaschutzabkommen in die kommunale und nationale Stadtentwicklung in Deutschland
2020 84 S., Abb., Tab., Lit.,
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Rohstoffbedarfsplanung - konzeptionelle Eckpunkte eines Instruments zur ressourcen- und flächensparenden Rohstoffgewinnung. Instrumente zur umweltverträglichen Steuerung der Rohstoffgewinnung - INSTRO. Abschlussbericht Teil 2. Forschungskennzahl 3715 17 1 05 0. FB000123/2. Online Ressource
2019 226 S., Abb., Tab., Lit.,
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Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Keine Vorgabe in den Vergabeunterlagen: Eignung erst zum Leistungsbeginn!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Jardin, Norbert; Thöle, Dieter; Weißbach, Max
Der Ruhrverband auf dem Weg zur Klimaneutralität. Herausforderungen und Lösungsansätze
KA Korrespondenz Abwasser, Abfall, 2023
Wittchen, Ingo
Über Geschmack lässt sich nicht streiten!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Kau, Wolfgang
Arglist verlängert die Mängelhaftung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Kau, Wolfgang
Industrielles Recycling-Erzeugnis ist kein "Brechsand-Splittgemisch"!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Kau, Wolfgang
Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Tuschinski, Melita
Neue Regeln zur Energieeinsparung in Gebäuden. Der Bund will den Verbrauch von Gas und Strom senken und verordnet für Wohnhäuser, öffentliche Nichtwohngebäude und Unternehmen kurz- und mittelfristige Maßnahmen (kostenlos)
Der Bausachverständige, 2023
Hebel, Johann Peter
Haftung von Planern und Sachverständigen bei Ausführungen außerhalb der anerkannten Regeln der Technik
Der Bausachverständige, 2023
Trautner
Hervorhebung durch Fettdruck: Nachweis mit Angebot einzureichen?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Maritime Science Center, Stettin
wa Wettbewerbe Aktuell, 2023
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Vorgabe
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Flachdachrichtlinie vs. Gefälleanforderungen nach DIN 2022
Quelle: Steil- und Flachdächer. Planung, Qualitätssicherung und Sanierung. 57. Frankfurter Bausachverständigentag 2022. Tagungsband
Schwarz, Maynhard
Barrierefreier Brandschutz - rechtliche Vorgaben und Praxiserfahrungen 2022
Quelle: FeuerTrutz Brandschutzkongress 2022. 29. und 30. Juni 2022 in Nürnberg. Kongress für vorbeugenden Brandschutz in Deutschland. Zwischen Standards und Einzelfall. Konzepte und Bewertung für den Brandschutz in Bestandsgebäuden
Decker, Andreas
Vorgaben der erneuerten Länderöffnungsklausel nach Par. 249 Abs. 3 BauGB für Windenergieanlagen 2022
Quelle: Praxis der Regional- und Bauleitplanung. Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Bauhofer, Peter; Zoglauer, Michael
Ausbau der Speicherwasserkraft als Voraussetzung für die Integration hoher Anteile hochvolatiler erneuerbarer Erzeugung 2021 (kostenlos)
Quelle: Wasserbau-Symposium 2021. Wasserbau in Zeiten von Energiewende, Gewässerschutz und Klimawandel, 15. - 17. September 2021 in Zürich. Band 1. Strategie und Innovation in der Wasserkraft - Gewässerschutz als Herausforderung für die Wasserkraft - Naturgefahren; Mitteilungen der Versuchsanstalt für Wasserbau, Hydrologie und Glaziologie -VAW-
Haeming, Hartmut
Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen auf Deponien 2021
Quelle: Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten - Planung und Bau neuer Deponien. Veränderungen bei der Deponierung von Abfällen, Landschaftsbauwerke statt Deponien? Freimessung mineralischer Kernkraftwerksabfälle, Entsorgung asbesthaltiger Bauschutt, Klimaschutzmaßnahmen auf Deponien, Untertagedeponien. Beiträge zum Seminar, 20. und 21. Oktober 2021, Kongresszentrum Karlsruhe; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt
Greiner, Gerhard; Hegger, Johannes
"Vom Speicher zur Wohnung" - Innerstädtische Nachverdichtung im Denkmal 2021
Quelle: Denkmal und Energie 2021. Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Nutzerkomfort
Brückner, Michael
Denkmalsanierung authentisch und energieeffizient - Möglichkeiten und Chancen mit mundgeblasenem Glas als Isolierglas 2021
Quelle: Denkmal und Energie 2021. Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Nutzerkomfort
Leupold, Andreas; Korn, Michael
Verfügbarkeits- und zustandsbezogene KPls für kommunale Verkehrsinfrastruktur 2021
Quelle: Die Zukunft des Bauens heute gestalten. 6. Internationaler BBB-Kongress 16. September 2021 in Weimar. Tagungsband
Grunhofer, Andreas
Brandschutz und Denkmalschutz - Kann das zusammen gehen? 2021
Quelle: Das Baudenkmal - Lust oder Last?; Veröffentlichungen der Deutschen Burgenvereinigung, Reihe B, Schriften
Roscher, Michael
Das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht nach der Reform der Grundsteuer 2021
Quelle: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage. Sachverstand am Bau - Immobilienbewertung - Holzschutz 2021. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
weitere Aufsätze zum Thema: Vorgabe
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Ethohydraulik: Untersuchungen und Erkenntnisse zur Fischdurchgängigkeit (kostenlos)
2012
Angebotsaufklärung erfordert konkrete Fragen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Dr. Oskar Maria Geitel, Berlin
(VK Südbayern, Beschluss vom 08.02.2023 - 3194.Z3-3_01-22-42)
Der öffentliche Auftraggeber (AG) schreibt ein Telenotarzt-System einschließlich der hierfür notwendigen technischen Komponenten, Software sowie Betrieb und Service europaweit aus. Aufgrund der zu verarbeitenden Gesundheitsdaten legt der Auftraggeber in d
IBR 2023, 307
Auch veraltete Standards sind zu beachten!
RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Oliver Homann, Köln
(VK Nordbayern, Beschluss vom 30.01.2023 - RMF-SG21-3194-7-32)
Der Auftraggeber (AG) schrieb im Rahmen einer Hochbaumaßnahme in einem Fachlos u. a. die Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR) aus. Im Leistungsverzeichnis legte er fest, dass die Anlage bestimmte Schnittstellen zu anderen Systemen enthalten müsse
IBR 2023, 304
Bauaufgabe kritisch: Selbstausführungsgebot bei guter Dokumentation zulässig!
RA und FA für Vergaberecht Lars Lange, LL.M., Bremen
(VK Lüneburg, Beschluss vom 14.10.2022 - VgK-17/2022)
Ein Auftraggeber (AG) schrieb für ein Bauvorhaben u. a. Leistungen bezüglich eines Behelfsbauwerks, eines Tunnels sowie Verkehrsanlagen europaweit aus. In den Vergabeunterlagen leistete er folgende Vorgabe: Die Hauptleistungen aus den Losen 1 - Behelf
VPR 2023, 2092
Angebotsaufklärung erfordert konkrete Fragestellung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Dr. Oskar Maria Geitel, Berlin
(VK Südbayern, Beschluss vom 08.02.2023 - 3194.Z3-3_01-22-42)
Der öffentliche Auftraggeber (AG) schreibt ein Telenotarzt-System einschließlich der hierfür notwendigen technischen Komponenten, Software sowie Betrieb und Service europaweit aus. Aufgrund der zu verarbeitenden Gesundheitsdaten legt der Auftraggeber in d
IBR 2023, 257
Vorgaben des Auftraggebers unzweckmäßig: Kein Grund für eine Änderung der Vergabeunterlagen!
RAin und FAin für Vergaberecht Dr. Beatrice Fabry, Stuttgart
(OLG Bremen, Beschluss vom 04.11.2022 - 2 Verg 1/22)
Der Auftraggeber (AG) schreibt die Lieferung von Rechenclustern als Gesamtsystem (Hard- und Software einschließlich Wartung und Gewährleistungsverlängerung) europaweit nach GWB und VgV aus. In den Vergabeunterlagen wurde die gewünschte Leistung in der Lei
VPR 2023, 2084
Selbstausführungsgebot für kritische Aufgaben bei guter Dokumentation zulässig!
RA und FA für Vergaberecht Lars Lange, LL.M., Bremen
(VK Lüneburg, Beschluss vom 14.10.2022 - VgK-17/2022)
Ein Auftraggeber (AG) schrieb für ein Bauvorhaben u. a. Leistungen bezüglich eines Behelfsbauwerks, eines Tunnels, sowie Verkehrsanlagen europaweit aus. In den Vergabeunterlagen leistete er folgende Vorgabe: Die Hauptleistungen aus den Losen 1 - Behel
VPR 2023, 2076
Unzweckmäßige Vorgaben rechtfertigen keine Änderung der Vergabeunterlagen!
RAin und FAin für Vergaberecht Dr. Beatrice Fabry, Stuttgart
(OLG Bremen, Beschluss vom 04.11.2022 - 2 Verg 1/22)
Der Auftraggeber (AG) schrieb die Lieferung von Rechenclustern als Gesamtsystem (Hard- und Software eischließlich Wartung und Gewährleistungsverlängerung) europaweit nach GWB und VgV aus. In den Vergabeunterlagen wurde die gewünschte Leistung in der Leist
IBR 2023, 149
Preis ungewöhnlich niedrig: Einhaltung von Kalkulationsvorgaben ist zu überprüfen!
MRin Dr. Irene Lausen, Wiesbaden
(VK Bund, Beschluss vom 24.11.2022 - VK 2-94/22)
Der Auftraggeber (AG) vergibt in einem offenen Verfahren Bewachungsdienstleistungen. Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis, wobei der AG im Preisblatt Kalkulationsgrundlagen vorgegeben hat. Dazu gehört die Anwendung eines konkret bezeichneten aktue
VPR 2023, 2070
Nicht plausibles Leistungsversprechen ist zu überprüfen!
RA und Notar, FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Wolfgang E. Trautner, Frankfurt a.M.
(OLG Schleswig, Beschluss vom 06.07.2022 - 54 Verg 4/22)
Bei der (europaweiten) Ausschreibung für Personenbeförderungsleistungen auf ÖPNV-Linien verlangt der antragstellende Bieter A von der Vergabestelle eine Überprüfung, ob der für den Zuschlag vorgesehene Bieter B das zugesagte Leistungsversprechen überhaupt
VPR 2023, 2068
Preis ungewöhnlich niedrig: Einhaltung von Kalkulationsvorgaben ist zu überprüfen!
MRin Dr. Irene Lausen, Wiesbaden
(VK Bund, Beschluss vom 24.11.2022 - VK 2-94/22)
Der Auftraggeber (AG) vergibt in einem offenen Verfahren Bewachungsdienstleistungen. Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis, wobei der AG im Preisblatt Kalkulationsgrundlagen vorgegeben hat. Dazu gehört die Anwendung eines konkret bezeichneten aktue
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
1.2.1 Rechtlicher Mangelbegriff
aus: Tiefgaragen und andere Parkbauten. Korrosionsschutz von Stahlbetonbauteilen bei Chloridbelastung - Hinweise zur Instandsetzung. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 6. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), 2. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Für die Bewertung der Mangelfreiheit einer Bauleistung ist zu prüfen, ob die für die Leistung einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind. (c) Stellen die Herstellervorgaben die allgemein anerkannten Regeln der Technik dar - was im Streitfall der Sachverständige zu überprüfen hat -, so schuldet der Auftragnehmer die Einhaltung der Herstellervorgaben schon deshalb, da er die allgemein anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard mit seiner Bauleistung zu ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
IV. Der Bausachverständige im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
1 94 BGB, wonach der Unternehmer dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen hat. Der Sachverständige begeht also einen Fehler, wenn er seine Begutachtung an der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik orientiert, obwohl die Parteien im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Der Unternehmer haftet nach Auffassung des BGH trotz (sachverständig attestierter) Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gemäß § 280 Abs.
Krätschell, Michael; Anders, Frank
2.3 Entwicklung und Stand der Regelungen zum Wärmeschutz
aus: Schäden durch mangelhaften Wärmeschutz. Schadenfreies Bauen, Band 32. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Eine vollumfängliche Darstellung der historischen Entwicklung des baulichen Wärmeschutzes ist im DIN-Fachbericht 4108-8 8 enthalten, in dem auch die Vorgaben zum baulichen Wärmeschutz in der ehemaligen DDR aufgeführt sind. Unabhängig vom Stand der Regelungen kann dabei allgemein zwischen rechtlichen und technischen Vorgaben für den baulichen Wärmeschutz differenziert werden. Durch die Einhaltung der technischen Vorgaben für den Wärmeschutz wird i. Allg.
Röhling, Stefan; Meichsner, Heinz
9.4 Abschätzung einer risskritischen Situation, Risskriterien und Risssicherheit
aus: Rissbildungen im Stahlbetonbau. Ursachen - Auswirkungen - Maßnahmen, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Temperaturdifferenzen im Bauteilquerschnitt, zwischen Bauteilen oder im Temperaturausgleichsvorgang im jungen Beton zu begrenzen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Die Vorgabe der zulässigen Temperaturdifferenz allein garantiert eine Risssicherheit nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, wie beispielsweise Bild 9.25 zeigt. Die mathematische Funktion beschreibt die durch Beobachtung nachgewiesene Häufigkeit von Rissbildungen in Bauteilen, wie...
Seibel, Mark
11. Die Bedeutung von Herstellervorschriften für die Baumangelbeurteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Herstellerrichtlinien dürften nicht mit „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ – die immer einzuhalten seien und deren Nichtbeachtung wegen des Risikopotenzials regelmäßig einen Mangel begründe – gleichgesetzt werden. Ein Verstoß gegen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ führt regelmäßig – sofern die Parteien keine davon abweichende Beschaffenheit wirksam vereinbart haben 42 – zur Mangelhaftigkeit der Werkleistung. Entgegen der ...
Seibel, Mark - mit einer Anmerkung von Staudt, Michael
26. Die gerichtliche Leitung der Sachverständigentätigkeit (§ 404a ZPO)
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In privaten Bauprozessen wird Sachverständigen häufig die grundsätzlich allein von den Gerichten zu beurteilende Frage der Vertragsauslegung – z.B. die Ermittlung der Soll-Beschaffenheit einer Bauleistung – überlassen. Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht – und nicht der Sachverständige -, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll, § 404a Abs. Erst wenn die – vom Gericht und nicht vom Sachverständigen vorzunehmende &ndash...
Hafkesbrink, Volker
Planungsfehler im Holzbau - Folgen für Unternehmer
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2015. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2015
Unternehmer im Holzbau können für ihre Auftraggeber - auch Besteller genannt - auch die Planung ihrer Leistung erbringen. Stimmt diese Planung nicht mit sonstigen Anforderungen - insbesondere der Funktionserwartung - des Auftraggebers überein oder verstößt die Planung bei entsprechender Umsetzung gegen anerkannte Regeln der Technik, können sich natürlich Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln ergeben. Vor dem so dargelegten Hintergrund hat der Auftragnehmer die Planung des Auftraggebers ...
Seibel, Mark
Gerichtliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen (§ 404a ZPO) - dargestellt anhand eines Beispielsfalles
aus: Mängel und Schäden beim Wärmeschutz. Problempunkte und Sanierung. 51. Frankfurter Bausachverständigentag 2016. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Zudem werden praxistaugliche Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Sachverständigen vorgestellt. 1 ZPO hat das Gericht die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen. Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht - und nicht der Sachverständige -, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll, § 404a Abs.
Duzia, Thomas; Bogusch, Norbert
4.3 Wärmebrücken und energetische Nachweise
aus: Basiswissen Bauphysik. Grundlagen des Wärme- und Feuchteschutzes. 3., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Wird eine detaillierte Nachweisführung durchgeführt, muss diese auf der Grundlage der DIN EN ISO 14683 Wärmebrücken im Hochbau – Längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient erfolgen. Bauteile und Wärmebrücken gegen Erdreich stellen ein besonderes Thema dar, da hier zusätzliche Anforderungen an die Abdichtung des Gebäudes und die Gründungsbedingungen zu beachten sind. Die Grundlage zur Bewertung von Wärmebrücken bilden die normativen Vorgaben der DIN EN ...
Akbarian, Goli-Schabnam
Schutz vor Radon in Gebäuden - Die Vorgaben des neuen Strahlenschutzrechts
aus: Eingriffe in bestehende Bausubstanz. Problempunkte, Qualitätssicherung und Schadenssanierung. 54. Frankfurter Bausachverständigentag 2019. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Radon hat verschiedene Isotope: Radon-219, Radon-220 und Radon-222. Der Radonmaßnahmenplan, den das Bundesumweltministerium gemäß § 122 Absatz 1 StrlSchG erarbeitet hat, enthält keine rechtlichen Vorgaben, sondern er erläutert die Maßnahmen zum Schutz vor Radon nach dem Strahlenschutzgesetz und enthält Ziele für die Bewältigung der langfristigen Risiken einer Exposition durch Radon. Der Referenzwert für Radon am Arbeitsplatz ist Grundlage für die in den §§ 127 bis 132 ...
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