Liste der Publikationen zum Thema "Vorschrift"
Inspektion, Prüfung und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen
Analyse, Bewertung, Instandsetzung
2., überarb. Aufl.
2022, 264 S., 190 Abb., 8 Tab., Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
Handbuch Baustoffe und Arbeitsschutz
Vermeidung von Gesundheitsgefahren beim Einsatz von Baustoffen.
2022, 268 S., 65 Abb., 45 Tab., 14 Formeln, Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Hessische Bauordnung (HBO)
Landesrecht Hessen
Kommentar
4., Aufl.
2022, XXIV, 1362 S., 240 mm, Buchleinen
Beck Juristischer Verlag
Bayerische Bauordnung im Bild
Praxisgerecht erläutert und grafisch umgesetzt
3., Aufl.
2022, 196 S., 336 farbige Abbildungen und 22 Karten/Tabellen. 29.7 cm, Hardcover
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH &Co. KG
Stahlbau-Kalender
Schwerpunkte: Türme und Maste, Brandschutz
2022, XXVI, 720 S., 600 SW-Abb., 180 Tabellen. 244 mm, Hardcover
Ernst & Sohn
29., Aufl.
2022, 992 S., 185 mm, Softcover
Müller (C.F.Jur.)
Systematischer Praxiskommentar BauGB/BauNVO
4., Aufl.
2022, 1900 S., 244 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
Schneider - Bautabellen für Ingenieure
mit Berechnungshinweisen und Beispielen
25., Aufl.
2022, 1696 S., 210 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
Luftdichtheit von Gebäuden
Ratgeber für die Praxis
2022, 200 S., 24 cm, Hardcover
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH &Co. KG
Regelkonforme Installation von PV-Anlagen
de-Fachwissen, Band de-Fachbuch
3., Aufl.
2022, 224 S., Softcover
Hüthig Heidelberg
weitere Bücher zum Thema: Vorschrift
3. Ausgabe, April 2020.
2020, 54 S., 1 Abb., 1 Tab.,
2019, 5 S., 1 Abb. u. 1 Tab.,
DWA-Regelwerk, Band M 774
2019, 75 S., 8 Abb., 19 Tab.,
2014, 44 S., 18 Tab.,
DWA-Regelwerk, Band M 115-2
2013, 21 S.,
DWA-Regelwerk, Band A 166
Frühere Ausgabe: ATV-A 166, November 1999.
2013, 78 S.,
Selbstverlag
2012, 85 S., 28 Abb. u. 15 Tab.,
DWA-Regelwerk, Band M 167-1
2007, 14 S.,
ATV-DVWK-Regelwerk, Band M 711
Merkblatt.
2004, 39 S.,
DWA
Technische Informationen aus der Baupraxis
1994, 4 S., 1 Tab., eingescannte Kopie
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Ermüdungsfestigkeit der Radlasteinteilung über unterbrochene Schienenschweißnähte
2022 171 S., Abb., Tab., Lit.,
Stahlbau Verlags- und Service GmbH
kostenlos
Potenziale anderer Rechtsbereiche zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Abschlussbericht. Forschungskennzahl 3718 24 210 0, FB000404. Online Ressource
2021 170 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Modellgebäudeverfahren für neue Wohngebäude. Begleitgutachten zur Einführung des vereinfachten Nachweisverfahrens nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
2021 200 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Nationale Beschränkungen fossiler Brennstoffe in Heizungsanlagen im Lichte der Ökodesign-Richtlinie. Abschlussbericht. Projektnummer 137070, FB000475. Online Ressource
2021 72 S., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Unterstützung der Erarbeitung einer Verwaltungsvorschrift zum angemessenen Sicherheitsabstand. Abschlussbericht. Forschungskennzahl 3718 59 303 0, FB000479. Online Ressource
2021 59 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung. Aktualisierung 2020. Forschungskennzahl 3717 3731 50, FB000321/ZW,2. Online Ressource
2020 137 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
User feedback for energy efficiency in buildings. FEELings
2020 77 S., Abb., Tab., Lit., Grundr.,
Selbstverlag
kostenlos
Überprüfung der Geräuschemissionen von Motorrädern im realen Verkehr. Abschlussbericht. Forschungskennzahl 3717 54 103 0, FB000238. Online Ressource
2020 247 S., Abb., Tab., Lit., Lagepl.,
Selbstverlag
kostenlos
Beitrag der Abfallverbrennung zur Energieversorgung in Deutschland
KIT scientific reports, Band 7746
2018, 148 S., graph. Darst. 29.7 cm, Softcover
KIT Scientific Publishing
Beitrag der Abfallverbrennung zur Energieversorgung in Deutschland
2018 IX,128 S., Abb., Tab., Lit.,
KIT Scientific Publishing
kostenlos
weiterer Forschungsberichte zum Thema: Vorschrift
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Kaufrechtliche Mängelansprüche "an sich gezogen": WEG bleibt prozessführungsbefugt!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Vogel, Achim Olrik
WEG bleibt nach Vergemeinschaftung prozessführungsbefugt!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2023
Vorländer, Jochen
Höher hinaus. Änderung der 1. BImSchV (§19)
Gebäude-Energieberater GEB, 2022
Krause, Jochen; Schuchardt, Bastian; Boley-Fleet, Kirsten; Scheiffarth, Gregor; Heinicke, Kathrin; Olischläger, Jörg; Kruse, Michael; Südbeck, Peter
Die Meeresschutzgebiete der deutschen Nordsee - vom Wattenmeer bis in die ausschließliche Wirtschaftszone
Natur und Landschaft, 2022
Küenzlen, Jürgen
Bauen in Gewässernähe. Einfluss der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und des WHG - Praktische Beispiele zur Diskussion
Konstruktiver Ingenieurbau KI, 2022
Tuschinski, Melita
Auf dem Weg zum klimafreundlichen Baubestand. Zur Innovationsklausel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) (kostenlos)
Bausubstanz, 2022
Kurz, Daniel; Zu?ger, Roland
Bestand bereichert. Alternativen zum Abriss
Werk Bauen + Wohnen, 2022
Siepelmeyer, Ludger
MVV TB: Festlegung auf die DIN EN 12845 ist überflüssig und technisch fragwürdig
s+s Report, 2022
Dötsch, Wolfgang
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch zwischen Wohnungseigentümern?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Krause, Dominik
Sechs Monate zittern. Die wichtigsten Entscheidungen aus dem Mängelgewährleistungsrecht 2021
Der Bauschaden, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Vorschrift
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Injektionsstoffe im Tunnelausbruchmaterial - Abfall oder Ersatzbaustoff? 2022
Quelle: Taschenbuch für den Tunnelbau 2022. Kompendium der Tunnelbautechnologie. Planungshilfe für den Tunnelbau. 46.Jg.; Taschenbuch für den Tunnelbau
Schulze, Joachim; Blietschau, Sara; LiIlig, Jonas; Breit, Wolfgang
Parking Abrasion Test - Entwurf eines Regelwerks zur realitätsnahen Verschleißprüfung von befahrenen Oberflächenschutzsystemen 2022
Quelle: 10. Kolloquium Parkbauten. Planung, Gestaltung, Bau, Instandhaltung, Instandsetzung, Betrieb von Parkhäusern und Tiefgaragen. Tagungshandbuch 2022
Pamminger, Reinhard
Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen in Österreich 2022
Quelle: Beton-Kalender 2022. Nachhaltigkeit - Digitalisierung - Instandhaltung. 2 Bde. 111.Jg.; Beton-Kalender
Neuling, Peter
ASBEST - eine never ending story 2022
Quelle: Mängel - Schäden - Prävention. Tagungsband der 32. Hanseatischen Sanierungstage, 13. bis 15. Oktober 2022, Lübeck
Söfker, Wilhelm
Anforderungen des Planungssicherstellungsgesetzes 2022
Quelle: Praxis der Regional- und Bauleitplanung. Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Czepuck, Knut
Bauaufsichtliche Regeln im Fokus der Technischen Gebäudeausrüstung - Ein Blitzlicht zu Ideen und Novellierungen 2022
Quelle: FeuerTrutz Brandschutzkongress 2022. 29. und 30. Juni 2022 in Nürnberg. Kongress für vorbeugenden Brandschutz in Deutschland. Zwischen Standards und Einzelfall. Konzepte und Bewertung für den Brandschutz in Bestandsgebäuden
Battran, Lutz
Nach BauO gebaut - nach IndBauRL erweitern? Stolpersteine in der Praxis 2022
Quelle: FeuerTrutz Brandschutzkongress 2022. 29. und 30. Juni 2022 in Nürnberg. Kongress für vorbeugenden Brandschutz in Deutschland. Zwischen Standards und Einzelfall. Konzepte und Bewertung für den Brandschutz in Bestandsgebäuden
Potucek, Walter; Vill, Markus
Tragwerksplanung im Bestand in Österreich: Berechnung von Sanierungen, Verstärkungen und Umbauten an Bestandsbauten in Österreich 2022
Quelle: Beton-Kalender 2022. Nachhaltigkeit - Digitalisierung - Instandhaltung. 2 Bde. 111.Jg.; Beton-Kalender
Bastert, Heinrich; Kühne, Hans-Carsten; Dauberschmidt, Christoph; Vestner, Stephan; Morgenstern, Hendrik; Raupach, Michael; Wolff, Lars; Schwamborn, Bernd; Eßer, Angelika; Schachinger, Ingo
Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen in Deutschland 2022
Quelle: Beton-Kalender 2022. Nachhaltigkeit - Digitalisierung - Instandhaltung. 2 Bde. 111.Jg.; Beton-Kalender
Kordeuter, Peter; Jakobi, Andreas
Erkundung Tunnel Calw - Straßentunnel im Stadtgebiet Calw, Unterfahrung von Bestandsgebäuden und Bahnlinien auf zwei Ebenen 2022
Quelle: 13. Kolloquium Bauen in Boden und Fels. Fachtagung über aktuelle Herausforderungen der Geotechnik. Tagungshandbuch 2022
weitere Aufsätze zum Thema: Vorschrift
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Optimisation of water quality monitoring network design considering compliance criterion and trade-offs between monitoring information and costs (kostenlos)
2022
Lin, Xiaoli
Chinese cities' built-up environment's impacts on the accessibility level of mobility alternatives - innovation in 'neighborhood typology' approaches (kostenlos)
2021
Schmitt, Hanna Christine
Was heißt hier eigentlich "kritisch"? Entwicklung einer Evidenzgrundlage zum Umgang mit kritischen Infrastrukturen in der Raumordnung. Anhang zur Dissertation von Hanna Christine Schmitt (kostenlos)
2020
Alevizou, Eleni-Aristea
Der Rechtsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Photovoltaikenergie in Deutschland und in Griechenland
2020
Landwehrs, Thorsten
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in der Bauwirtschaft: Einflussfaktoren und Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes auf Baustellen (kostenlos)
2019
Schleich, Michael; Spars, Guido (Vor- oder Nachwortverfasser)
Kosteneinsparpotenziale einer effizienteren Landesbauordnung. Ökonomische Analyse der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Vergleich mit der englischen Bauverordnung
2018
Käpplein, Saskia
Sandwichelemente als tragende und aussteifende Bauteile (kostenlos)
2016
Käseberg, Stefan
Verstärkung von Stahlbetonstützen mit Kreisquerschnitt durch Umschnürung mit CFK-Werkstoffen (kostenlos)
2016
Kober, Detlef; Mengel, Andreas (Hrsg.)
Konsistente Schutzgutbehandlung in Zulassungsverfahren
2015
Schoppengerd, Johanna
Umsetzung rechtlicher Anforderungen in der Bauleitplanung am Beispiel der Seveso-2-Richtlinie (kostenlos)
2015
weitere Dissertationen zum Thema: Vorschrift
Kündigung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B auch bei Eigenverwaltung wirksam
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Jörg Mayr, Köln
(OLG Hamm, Beschluss vom 15.06.2021 - 24 U 74/20; BGH, Beschluss vom 10.08.2022 - VII ZR 779/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) beauftragte den Auftragnehmer (AN) unter Einbeziehung der VOB/B mit der Ausführung von Bauleistungen. Während der Ausführung geriet der AN in wirtschaftliche Schwierigkeiten - was dem AG bekannt war - und stellte Insolvenzantrag; ob
IMR 2023, 2141
Verstöße gegen Bauordnungs- und Bauplanungsrecht nicht von § 14 Abs. 1 Nr.1 WEG erfasst
RA Dr. Henrik Kirchhoff, Hamburg undRAin Carlotta Zimmermann, LL.B., Hamburg
(AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 19.08.2022 - 980a C 44/21)
Das Amtsgericht hat sich mit der Frage befasst, ob ein Verstoß gegen das Bauordnungs- oder Bauplanungsrecht eines Mitglieds einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen Unterlassungsanspruch i.S.d. § 14 Abs.1 Nr.1, § 14 Abs. 2 Nr.1 WEG begründet. Im e
VPR 2023, 2055
Fettdruck: Nachweis schon beim Angebot ?
RA und Notar, FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Wolfgang E. Trautner, Frankfurt a.M.
(OLG Rostock, Beschluss vom 01.09.2022 - 17 Verg 2/22)
Im Rahmen eines europaweit bekannt gemachten offenen Verfahrens für die Beschaffung von Schulbüchern und Arbeitsheften wird in den Vergabeunterlagen der Nachweis für eine ressourceneinsparende, nachhaltige und umweltschonende Verpackung und Lieferung verl
IVR 2022, 150
Angaben zum Insolvenzverwalter bei Grundbucheintragung
Prof. Ulrich Keller, Berlin
(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.08.2022 - 19 W 111/21 (Wx))
Der Insolvenzverwalter erstritt im Rahmen seiner Tätigkeit ein Urteil gegen einen Schuldner. In diesem war er zutreffend als Partei kraft Amtes für den Insolvenzschuldner bezeichnet. Er beantragte die Eintragung einer Sicherungshypothek nach §§ 866, 867 Z
IBR 2023, 111
Nicht jede Rechtsverletzung führt zu einer Aufhebung des Schiedsspruchs!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Köln, Beschluss vom 24.06.2022 - 19 Sch 2/22)
Die Parteien eines Handelsvertretervertrags streiten über Provisionsansprüche nach einer fristlosen Kündigung des Vertriebsvertrags. Der Vertrag enthält eine Schiedsklausel. Als das Schiedsgericht die Klage des Handelsvertreters (H) abweist, macht dieser
IBR 2023, 96
Vorschriften zum Grenzabstand sind immer nachbarschützend!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Helmut Redeker, Bonn
(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.10.2022 - 1 ME 69/22)
Der Nachbar (N) bewohnt ein Mittelreihenhaus von 185 qm Größe an der R-Straße. Östlich grenzt an seinen Garten das Grundstück an, für das die Baubehörde dem Eigentümer eine Baugenehmigung zur Errichtung von zwei mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern erteil
IBR 2022, 651
Abstandsvorschriften dienen nicht dem Brandschutz!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Till Fischer, Mannheim
(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.09.2022 - 1 LA 77/21)
Zwei Nachbarn befinden sich im Streit über die Rechtmäßigkeit ihrer nacheinander errichteten grenzständigen Bebauungen. Zunächst errichtete der eine Nachbar einen Schlachtbetrieb mit einer grenzständigen Mauer, die unter Erteilung einer bauordnungsrechtli
IVR 2022, 117
Keine Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für Behörden in Grundbuchsachen
RA Sebastian Seibt, München
(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.03.2022 - 3 W 19/22)
Der Bf. (das Finanzamt) beantragte gegenüber dem AG schriftlich die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek im Grundbuch, wobei der Schuldner dort als Miteigentümer des verfahrensbefangenen Grundstücks eingetragen war. Nach mehrfachem Hinweis des Grundb
IMR 2022, 488
Ansprüche gegen Hausverwaltung wegen ethnischer Diskriminierung
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Martin Winkelmann, Essen
(LG Essen, Beschluss vom 18.05.2022 - 10 S 6/22)
Der beklagte Hausverwalter vermittelt die Vermietung der hier streitgegenständlichen Wohnung und stellt insoweit ein Inserat auf das Portal Immobilienscout24. Der Kläger, dessen Name auf einen Migrationshintergrund schließen lässt, bewirbt sich auf das In
IBR 2022, 517
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Illies, Heidelberg
(OLG München, Urteil vom 27.04.2022 - 20 U 996/21 Bau (nicht rechtskräftig))
Der Kläger wurde als Nachunternehmer (NU) vom Generalunternehmer (GU) (einer Aktiengesellschaft) im Rahmen des Baus einer Veranstaltungshalle beauftragt. Eine fällige und durchsetzbare Werklohnforderung des NU gegen den GU wurde aufgrund der Eröffnung des
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
11. Die Bedeutung von Herstellervorschriften für die Baumangelbeurteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Herstellerrichtlinien dürften nicht mit „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ – die immer einzuhalten seien und deren Nichtbeachtung wegen des Risikopotenzials regelmäßig einen Mangel begründe – gleichgesetzt werden. Ein Verstoß gegen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ führt regelmäßig – sofern die Parteien keine davon abweichende Beschaffenheit wirksam vereinbart haben 42 – zur Mangelhaftigkeit der Werkleistung. Entgegen der ...
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Halstenberg, Michael
Neues Bauvertragsrecht und das EU-Bauproduktenrecht - Was sollten Planer, Bauausführende und Bausachverständige wissen?
aus: Fassadenkonstruktionen. Problempunkte, Qualitätssicherung und Sanierung. 53. Frankfurter Bausachverständigentag 2018. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Damit wird auch deutlich, welcher Stellenwert der Frage, ob Planer und Unternehmer die Anforderungen des Bauordnungsrechts und die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch tatsächlich beachtet haben, vor allem bei der Abnahme des Bauwerks zukommt. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln für Bauprodukte und Anforderungen an nicht harmonisierte Bauprodukte. Danach wird die Abnahme eines Werks künftig fingiert, ...
Englert, Klaus; Fuchs, Bastian
12 Haftungsfragen im Tiefbau
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Der BGH begründet seine Auffassung damit, dass § 909 BGB nicht einen streng auf den Eigentümer, sondern einen auf das Nachbargrundstück bezogenen Schutzbereich hätte - kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung wären neben dem Eigentümer auch Nießbraucher (§ 1065 BGB), Erbbauberechtigte (§ 11 Abs. 6 zu § 909 BGB m.w.N. , 48 ). § 909 BGB schützt nur die Festigkeit des Bodens des Nachbargrundstücks. Das Eigentumsrecht nach § 903 BGB gibt dem Grundstückseigentümer ...
Seibel, Mark; Staudt, Michael
2.2 Rechtliche Beurteilung
aus: Bauwerksabdichtung. Kellerwandabdichtung gegen drückendes Wasser von außen (DIN 18195 - Teil 6). Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 2. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Sind Herstellervorschriften in rechtlicher Hinsicht technischen Vorschriften wie DIN-Normen etc. gleichzusetzen und begründet ein Verstoß gegen dieselben ebenfalls die schon oben dargestellte widerlegbare Vermutung eines Verstoßes gegen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“? Nur so kann der Bauunternehmer die Vermutung ...
Pfau, Tilo
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
1 BGB Im Falle der Verweigerung der Abnahme durch den Besteller kann der Auftragnehmer nunmehr verlangen, dass der Besteller an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung des Werkes mitwirkt. 2 BGB Verweigert der Besteller die gemeinsame Zustandsfeststellung oder bleibt er dem Termin fern 33, darf der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig ohne den Besteller vornehmen. 3 BGB Die Kündigung sowohl des Unternehmers, als auch des Bestellers löst einen Vergütungsanspruch des Unternehmers, ...
Buss, Harald
B.2 Bauverträge nach BGB und VOB
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
(2) 1 Die Vergütung des Unternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Besteller einem Dritten versprochen hat, wird spätestens fällig, wenn und soweit der Besteller von dem Dritten für das versprochene Werk wegen dessen Herstellung seine Vergütung oder Teile davon erhalten hat. Soll die VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - (DIN 1960 und DIN 1961 sowie ATV im Teil C der VOB) - gelten, so muss auch dies besonders vereinbart werden. Auch nach Änderung der VOB/A 2006 ist die...
Seibel, Mark; Langner, Normen
2.2 Rechtliche Beurteilung
aus: Wärmedämmverbundsystem (WDVS). Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 3. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Bei der Beantwortung dieser Frage spielen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ eine wichtige Rolle. Nur so kann der Bauunternehmer die Vermutung eines Verstoßes gegen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ entkräften und sich exkulpieren.
II Baugenehmigungsrechtliche Aspekte
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Der materielle Teil enthält insbesondere die einzuhaltenden Anforderungen an die Errichtung, Erhaltung, Änderung, Nutzung und den Abbruch der baulichen Anlagen. Dabei überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 BauGB, den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung und aufgrund der jeweiligen Landesbauordnung erlassener Vorschriften sowie gegebenenfalls anderer ...
Seibel, Mark
3. Aktualität technischer Regelwerke und Gutachtenerstattung im Prozess
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Häufig hat der Sachverständige dabei die – auch für technische Experten oft schwierige – Frage zu beantworten, ob die Bauausführung den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (Mindeststandard eines Werkvertrages 7) entspricht. Zur Inhaltsbestimmung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ kann schon auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu den „allgemein anerkannten Regeln der Baukunst“ gemäß § 330 StGB a.F. (jetzt § 319 ...
mehr Buchkapitel
Treffer 1 bis 20
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | ... 102 vorwärts
P-BWU03-I-16.5.184 Prüfzeugnis
vom: 01.12.2022
– aktuell
Farbloser Zweikomponenten-Mehrschichtlack "PURIDUR Mehrschichtlack 33056-x-0000" bzw. "PU056MKx" mit "PURIDUR-Härter 38080-0-000" aufgebracht auf schwerentflammbaren (DIN 4102-B1) Holzspanplatten - auch furniert - als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriuem über Technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, lfd. Nr. C 3.4
VOTTELER Lackfabrik GmbH & Co. KG
P-BWU03-I-16.3.475 Prüfzeugnis
vom: 08.11.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus EPDM-Dachbahn "Resitrix CL" verklebt in Heißbitumen auf Polyurethan (PU)- Dämmung oder auf nichtbrennbarer Dämmung für Dachneigungen <20° nach Erlass der VerwaltungsVorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) vom 20. Mai 2022, Lfd. Nr. C 4.8
Carlisle Construction Materials GmbH
P-MPA-E-22-508 Prüfzeugnis
vom: 31.10.2022
– aktuell
"AESTUVER Brandschutzkleber 1300" auf Wasserglasbasis als nichtbrennbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-A1) zum Abdichten und Zusammenfügen von Brandschutzplatten als Baupordukt gemäß § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in Verbindung mit Abschnitt C 3 der VerwaltungsVorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW), lfd. Nr. C 3.2
James Hardie Europe GmbH
P-BWU03-I-16.3.341 Prüfzeugnis
vom: 28.10.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumen-Schweißbahn mit Zwischenlage auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder mit Zwischenlage auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit Zwischenlage auf Mineralfaser-Dämmung oder mit Zwischenlage ohne Dämmung oder mit Zwischenlage auf einem beliebigen Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) für Dachneigungen <20° nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, Lfd. Nr. C 4.8
SOPREMA GmbH
P-BWU03-I-16.3.214 Prüfzeugnis
vom: 25.10.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus FPO-Dachbahn "FLAGON-ECO..." als Oberlage mit oder ohne Zwischenlage auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder mit oder ohne Zwischenlage auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit oder ohne Zwischenlage auf Mineralfaser-Dämmung oder mit Zwischenlage ohne Dämmung oder mit Zwischenlage auf einem beliebigen Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) oder auf einem beliebigen Altdach mit Kunststoff- und Elastomer-Adichtung für Dachneigungen <20° nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. dezember 2017, Lfd. Nr. C 4.8
Soprema GmbH
P-BWU03-I-16.3.411 Prüfzeugnis
vom: 21.10.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus EPDM-Dachbahn "HERTALAN EASY COVER" mit einer Zwischenlage auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder auf nichtbrennbarer Dämmung oder mit oder ohne Zwischenlage ohne Dämmung oder auf einem beliebigen Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch polymerbitumen) oder auf vorhandenem Altdach mit Kunststoff- und Elastomer-Abdichtung für Dachneigung <20° nach Erlas der VerwaltungsVorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) vom 20. Mai 2022, Lfd. Nr. C 4.8
Carlisle Construction Materials GmbH
P-BWU03-I-16.3.340 Prüfzeugnis
vom: 20.10.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus FPO-Dachbahn "SARNAFIL TS 77-..." oder "SARNAFIL TS 77-... E" mit einer oder zwei Zwischenlage(n) auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit einer, zwei oder ohne Zwischenlage(n) auf Mineralfaser-Dämmung oder mit einer, zwei oder ohne Zwischenlage(n) auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder mit einer, zwei oder ohne Zwischenlage(n) und ohne Dämmung oder mit oder ohne Zwischenlage auf einem beliebigem Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) oder mit einer Zwischenlage auf einem beliebigen Altdach mit Kunststoff- und Elastomer-Abdichtung für je nach Dachaufbau unterschiedliche Dachneigungen nach VerwaltungsVorschrift des umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, Lfd. Nr. C 4.8
Sika Deutschland GmbH
P-BWU03-I-16.3.240 Prüfzeugnis
vom: 18.10.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumenbahn "VEDATOP..." oder "VEDASPRINT ..." oder "VEDASTAR ..." oder "VEDATECT ..." oder "VEDAFLOR ..." oder "VEDAFLEX ..." oder "VEDAG ..." oder "VEDAPOINT ..." mit zwei, einer oder ohne Zwischenlage(n) auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit zwei, einer oder ohne Zwischenlage(n) auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder mit zwei, einer oder ohne Zwischenlage(n) auf nichtbrennbarer Dämmung oder mit zwei, einer oder ohne Zwischenlage(n) ohne Dämmung oder mit einer oder ohne Zwischenlage auf einem beliebigen Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) oder mit einer oder ohne Zwischenlage auf einem beliebigen Altdach mit Kunststoff- und Elastomer-Abdichtung bei Dachneigungen <20° nach der Hessischen VerwaltungsVorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) (Umsetzung der Muster-Verwaltungs-Vorschrift Technische Baubestimmungen Ausgabe 2020/1) vom 08. Dezember 2021, lfd. Nr. C 4.8
BMI Deutschland GmbH
P-BWU03-I-16.3.240 Prüfzeugnis
vom: 18.10.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumenbahn "VEDATOP..." oder "VEDASPRINT ..." oder "VEDASTAR ..." oder "VEDATECT ..." oder "VEDAFLOR ..." oder "VEDAFLEX ..." oder "VEDAG ..." oder "VEDAPOINT ..." mit zwei, einer oder ohne Zwischenlage(n) auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit zwei, einer oder ohne Zwischenlage(n) auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder mit zwei, einer oder ohne Zwischenlage(n) auf nichtbrennbarer Dämmung oder mit zwei, einer oder ohne Zwischenlage(n) ohne Dämmung oder mit einer oder ohne Zwischenlage auf einem beliebigen Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) oder mit einer oder ohne Zwischenlage auf einem beliebigen Altdach mit Kunststoff- und Elastomer-Abdichtung bei Dachneigungen <20° nach der Hessischen VerwaltungsVorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) (Umsetzung der Muster-Verwaltungs-Vorschrift Technische Baubestimmungen Ausgabe 2020/1) vom 08. Dezember 2021, lfd. Nr. C 4.8
BMI Deutschland GmbH
P-MPA-E-02-628 Prüfzeugnis
vom: 17.10.2022
– aktuell
Sonnenschutzgewebe "Office" der Baustoffklasse B1 (DIN 4102-1, 05/98) als Bauprodukt gemäß § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in Verbindung mit Abshnitt C 3 der VerwaltungsVorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW), lfd. Nr. C 3.4
van Clewe Sunprotection GmbH
P-BWU03-I-16.3.474 Prüfzeugnis
vom: 17.10.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumen-Schweißbahn "SOPREMA Uno" mit einer, zwei oder ohne Zwischenlage(n) auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder mit einer oder zwei Zwischenlage(n) auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit einer, zwei oder ohne Zwischenlage(n) auf Mineralfaser-Dämmung oder mit einer, zwei oder ohne Zwischenlage(n) auf Schaumglas (CG)-Dämmung oder mit einer, zwei oder ohne Zwischenlage(n) ohne Dämmung oder auf einem beliebigen Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auc hPolymerbitumen) oder mit oder ohne Zwischenlage auf einem beliebigen Altdach (auch Polymerbitumen) oder mit oder ohne Zwischenlage auf einem beliebigen Altdach mit Kunststoff- und Elastomer-Abdichtung für je nach Dachaufbau unterschiedliche Dachneigungen nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, Lfd. Nr. C 4.8
Soprema GmbH
P-2302/703/22-MPA BS Prüfzeugnis
vom: 13.10.2022
– aktuell
"PVC Bänder für Doppelbodenplatte" der Baustoffklasse DIN 4102-B2 gemäß DIN 4102-1:1998-05 entspr. lfd. Nr- C 3.2 VerwaltungsVorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C3 - Fassung März 2022. Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und die normalentflammbar sein müssen.
Kingspan Access Floors GmbH
P-MPA-E-17-508 Prüfzeugnis
vom: 06.10.2022
– aktuell
Bedachung unter Verwendung der Dachdichtungsbahn "ALLIGATORHAUT AS5 / ALLIGATORHAUT AS5-E", an die bauaufsichtliche Anforderung hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) gemäß § 2 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998, zuletzt geändert am 12.02.2021, in Verbindung der Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB) - VerwaltungsVorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 8. Mai 2022 Teil C, lfd Nr. C 4.8 gestellt werden.
MOGAT Werke Adolf Böving GmbH
P-MPA-E-06-049 Prüfzeugnis
vom: 06.10.2022
– aktuell
Bedachung unter Verwendung der Dachdichtungsbahn Alligatorhaut AS5", "Alligatorhaut AS5-E", "Mogaplan PYE-PV 200 S5 grün" und "Mogaflex-P 5", an die bauaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) gemäß § 22 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998, zuletzt geändert am 12.02.2021, in Verbindung der Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB) - VerwaltungsVorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 08. Mai 2022 Teil C, lfd Nr. C 4.8 gestellt werden.
MOGAT-WERKE Adolf Böving GmbH
P-BWU03-I-16.5.149 Prüfzeugnis
vom: 30.09.2022
– aktuell
Feuerschutzmittel "AFLAMMIT KRE" für die Ausrüstung von Zellulosefasergewebe - ausgenommen Jute - als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB)-VerwaltungsVorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 08. Mai 2022, Lfd. Nr. C 3.4 und Anhang 4 (Abs. 10.1).
Thor GmbH
P-BWU03-I-16.5.148 Prüfzeugnis
vom: 30.09.2022
– aktuell
Feuerschutzmittel "AFLAMMIT ASN" für die Ausrüstung von Zellulosefasergewebe - ausgenommen Jute - als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB)-VerwaltungsVorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 08.05.2022, Lfd. Nr. C 3.4 und Anhang 4 (Abs. 10.1)
Thor GmbH
P-BWU03-I-16.5.147 Prüfzeugnis
vom: 30.09.2022
– aktuell
Feuerschutzmittel "AFLAMMIT HM" für die Ausrüstung von Zellulosefasergewebe - ausgenommen Jute - als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach Bekanntmachung von technischen Baubestimmungen (VV-TB)-VerwaltungsVorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 08. Mai 2022, Lfd. Nr. C 3.4 und Anhang 4 (Abs. 10.1)
Thor GmbH
P-BWU03-I-16.3.473 Prüfzeugnis
vom: 30.09.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus beschieferter Bitumen-Dachbahn "SK Bit 105 PV" oder "SK Bit 105 PV Wurzelschutz" oder "SK Bit 105 GT" "ELMO-Flex 4K" oder "POLY-Elast PYE PV 200 S5 EN t1" oder "POLY-Elast Classic PV" oder "POLY-Elast PV 200 DD ENt1" oder "DACO-KSO" oder "DACO-KSO+" oder "PARVITA Star" oder "PARVITA Classic" mit zwei Zwischenlagen auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder mit zwei Zwischenlagen auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit zwei Zwischenlagen ohne Dämmung für Dachneigungen <20°. Nach der Hessischen VerwaltungsVorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) (Umsetzung der Muster-Verwaltungs-Vorschrift Technische Baubestimmungen Ausgabe 2020/1) vom 08. Dezember 2021, Lfd, Nr. C 4.8
GEORG BÖRNER Chemisches Werk für Dach- und Bautenschutz GmbH & Co. KG
P-BWU03-I-16.3.253 Prüfzeugnis
vom: 30.09.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumen-Dachbahn "BauderKARAT" oder "Baukubit K5K" oder "BauderFLEX K5E" oder "BauderTEC KSO SN" oder BauderTEC KSO" oder BauderSMARAGD" oder BauderPYE PV 200 S EN" oder Bauder PYP PV 200 S5 EN" oder "Bauder PLANT E" oder BauderKARAT Air+" oder BauderDIAMANT" auf einer Zwischenlage "BauderTHERM UL 50", oder "BauderFLEX G 4 E" oder BauderTEC ELWS DUO" oder "BauderTEC KSA" oder BauderTEC KSA DUO" oder Bauder PYE G 200 S4" oder "Bauder PYP PV 200 S5 talk." oder Bauder PYE G 200 S4" oder "Bauder PYP PV 200 S5 talk." oder BauderFLEX K5E" oder Bauder PYE PV 200 S talk."oder "Bauder PYE PV 200 DD" oder "BauderKOMPAKT ULK" oder BauderFLEX MF 30" oder "BauderTEC KSA DUO 35" oder "BauderTEC KSA G" auf Schaumglas-Dämmung für Dachneigungen <20°. Nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, Lfd.Nr. C 4.8
Paul Bauder GmbH & Co. KG
P-BWU03-I-16.3.215 Prüfzeugnis
vom: 30.09.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumen-Dachbahn mit zwei Zwischenlagen auf Polyurethan (PUR/PIR)-Dämmung oder mit zwei Zwischenlagen auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit zwei Zwischenlagen auf Mineralfaser-Dämmung oder mit zwei Zwischenlagen auf Polyurethan (PUR/PIR)-Dämmung mit einer obenliegenden PP-Dämmung oder mit zwei Zwischenlagen ohne Wärmedämmung für Dachneigungen <20°. Nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, Lfd. Nr. C 4.8
Paul Bauder GmbH & Co. KG
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | ... 102 vorwärts
* Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Lieferung deutschlandweit und nach Österreich versandkostenfrei. Informationen über die Versandkosten ins Ausland finden Sie hier.
Bauingenieure, Bausachverständige, Architekten, Planungsbüros, Energieberater, Energietechniker, Stadtplaner, Raumplaner, Bauhandwerker, Bauforscher, Studenten im Bauwesen
Von Fachbuch bis Norm in unserer Baufach-Datenbank:
Bücher, Broschüren (auch kostenlos), Fachzeitschriften, Zeitschriftenartikel, Merkblätter, Richtlinien, Normen, Bauforschungsberichte, Dissertationen, Zulassungen, Prüfbescheide
Alle deutschen Publikationen zum Thema:
Baustoff, Bauphysik, Gebäudetechnik, Facility Management, Bauschaden, Bauerhaltung, Bauen im Bestand, Denkmalpflege, Architektur, Gebäudeplanung, Baukonstruktion, Energie, Barrierefrei, Ingenieurbau, Betonbau, Holzbau, Mauerwerksbau, Stahlbau, Bauforschung, Baurecht, Stadtplanung, Städtebau, Raumplanung, Wohnungswesen und mehr
Kontakt | Versand und Zahlung | FAQs | AGB | Datenschutz | Impressum | Für Buchhändler