Liste der Publikationen zum Thema "Vorschrift"
Inspektion, Prüfung und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen
Analyse, Bewertung, Instandsetzung
2., überarb. Aufl.
2022, 264 S., 190 Abb., 8 Tab., Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
Handbuch Baustoffe und Arbeitsschutz
Vermeidung von Gesundheitsgefahren beim Einsatz von Baustoffen.
2022, 268 S., 65 Abb., 45 Tab., 14 Formeln, Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Stahlbau-Kalender
Schwerpunkte: Türme und Maste, Brandschutz
2022, XXVI, 720 S., 600 SW-Abb., 180 Tabellen. 244 mm, Hardcover
Ernst & Sohn
Bayerische Bauordnung im Bild
Praxisgerecht erläutert und grafisch umgesetzt
3., Aufl.
2022, 196 S., 336 farbige Abbildungen und 22 Karten/Tabellen. 29.7 cm, Hardcover
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH &Co. KG
Schneider - Bautabellen für Architekten
Entwurf - Planung - Ausführung
25., Aufl.
2022, 1392 S., 210 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
Holzbau
Konstruktion - Bauphysik - Projekte
2022, o. Ang. v. S., Buch
WEKA MEDIA
Die Brandschutzdokumentation
Bauingenieur-Praxis
Unterlagen für Planung, Errichtung und Instandhaltung von Gebäuden zum Nachweis eines ausreichenden Brandschutzes
2022, XVI, 388 S., 70 SW-Abb., 100 Tabellen. 244 mm, Softcover
Ernst & Sohn
Bayerische Bauordnung
Landesrecht Freistaat Bayern
5., Aufl.
2022, XX, 654 S., 240 mm, Buchleinen
Beck Juristischer Verlag
Schneider - Bautabellen für Ingenieure
mit Berechnungshinweisen und Beispielen
25., Aufl.
2022, 1696 S., 210 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
Regelkonforme Installation von PV-Anlagen
de-Fachwissen, Band de-Fachbuch
3., Aufl.
2022, 224 S., Softcover
Hüthig Heidelberg
weitere Bücher zum Thema: Vorschrift
3. Ausgabe, April 2020.
2020, 54 S., 1 Abb., 1 Tab.,
2019, 5 S., 1 Abb. u. 1 Tab.,
DWA-Regelwerk, Band M 774
2019, 75 S., 8 Abb., 19 Tab.,
2014, 44 S., 18 Tab.,
DWA-Regelwerk, Band M 115-2
2013, 21 S.,
DWA-Regelwerk, Band A 166
Frühere Ausgabe: ATV-A 166, November 1999.
2013, 78 S.,
Selbstverlag
2012, 85 S., 28 Abb. u. 15 Tab.,
DWA-Regelwerk, Band M 167-1
2007, 14 S.,
ATV-DVWK-Regelwerk, Band M 711
Merkblatt.
2004, 39 S.,
DWA
Technische Informationen aus der Baupraxis
1994, 4 S., 1 Tab., eingescannte Kopie
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
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Ermüdungsfestigkeit der Radlasteinteilung über unterbrochene Schienenschweißnähte
2022 171 S., Abb., Tab., Lit.,
Stahlbau Verlags- und Service GmbH
kostenlos
Potenziale anderer Rechtsbereiche zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Abschlussbericht. Forschungskennzahl 3718 24 210 0, FB000404. Online Ressource
2021 170 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Modellgebäudeverfahren für neue Wohngebäude. Begleitgutachten zur Einführung des vereinfachten Nachweisverfahrens nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
2021 200 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Nationale Beschränkungen fossiler Brennstoffe in Heizungsanlagen im Lichte der Ökodesign-Richtlinie. Abschlussbericht. Projektnummer 137070, FB000475. Online Ressource
2021 72 S., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Unterstützung der Erarbeitung einer Verwaltungsvorschrift zum angemessenen Sicherheitsabstand. Abschlussbericht. Forschungskennzahl 3718 59 303 0, FB000479. Online Ressource
2021 59 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung. Aktualisierung 2020. Forschungskennzahl 3717 3731 50, FB000321/ZW,2. Online Ressource
2020 137 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
User feedback for energy efficiency in buildings. FEELings
2020 77 S., Abb., Tab., Lit., Grundr.,
Selbstverlag
kostenlos
Überprüfung der Geräuschemissionen von Motorrädern im realen Verkehr. Abschlussbericht. Forschungskennzahl 3717 54 103 0, FB000238. Online Ressource
2020 247 S., Abb., Tab., Lit., Lagepl.,
Selbstverlag
kostenlos
Beitrag der Abfallverbrennung zur Energieversorgung in Deutschland
KIT scientific reports, Band 7746
2018, 148 S., graph. Darst. 29.7 cm, Softcover
KIT Scientific Publishing
Beitrag der Abfallverbrennung zur Energieversorgung in Deutschland
2018 IX,128 S., Abb., Tab., Lit.,
KIT Scientific Publishing
kostenlos
weiterer Forschungsberichte zum Thema: Vorschrift
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Finanzielle Situation unklar: Insolventer Bieter kann ausgeschlossen werden!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Thomas, Oliver
Die eVergabe verstehen - und meistern (kostenlos)
DBZ Deutsche Bauzeitschrift, 2022
Braun, Ulrike; Lukas, Marcus; Obermaier, Nathan; Ricking, Mathias; Bachem, Gunnar; Bannick, Claus Gerhard
Konzeptvorschlag für die Auswahl zu untersuchender Mikroverunreinigungen in kommunalen Abwässern mittels physiko-chemischer Untersuchungsverfahren
KA Korrespondenz Abwasser, Abfall, 2022
Bundesländer dürfen grenzüberschreitende Wärmedämmung regeln
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Neuhaus, Kai-Jochen
Eigentümer und Vermieter nicht identisch: Kauf bricht Miete!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Braun, Ulrike; Lukas, Marcus; Obermaier, Nathan; Ricking, Mathias; Bachem, Gunnar; Bannick, Claus Gerhard
Konzeptvorschlag für die Auswahl zu untersuchender Mikroverunreinigungen in kommunalen Abwässern mittels physiko-chemischer Untersuchungsverfahren
KW Korrespondenz Wasserwirtschaft, 2022
Bartels, Jörn-Michael
Vereinbarung des HOAI-Mindestsatzes wird unwiderlegbar vermutet!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Dötsch, Wolfgang
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch zwischen Wohnungseigentümern?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Tuschinski, Melita
Expertenmeinung: Teure Fehler bei Energieausweisen vermeiden. Seit 1. August 2021 kontrollieren die Behörden die Ausweise nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) (kostenlos)
Der Bausachverständige, 2022
Schramm, Engelbert; Zimmermann, Martin
Cybersicherheit in der Siedlungswasserwirtschaft, insbesondere bei kleinen Unternehmen
KA Korrespondenz Abwasser, Abfall, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Vorschrift
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen in Österreich 2022
Quelle: Beton-Kalender 2022. Nachhaltigkeit - Digitalisierung - Instandhaltung. 2 Bde. 111.Jg.; Beton-Kalender
Bastert, Heinrich; Kühne, Hans-Carsten; Dauberschmidt, Christoph; Vestner, Stephan; Morgenstern, Hendrik; Raupach, Michael; Wolff, Lars; Schwamborn, Bernd; Eßer, Angelika; Schachinger, Ingo
Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen in Deutschland 2022
Quelle: Beton-Kalender 2022. Nachhaltigkeit - Digitalisierung - Instandhaltung. 2 Bde. 111.Jg.; Beton-Kalender
List, Raphael; Schiegg, Yves; Mühlan, Björn
Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen in der Schweiz 2022
Quelle: Beton-Kalender 2022. Nachhaltigkeit - Digitalisierung - Instandhaltung. 2 Bde. 111.Jg.; Beton-Kalender
Potucek, Walter; Vill, Markus
Tragwerksplanung im Bestand in Österreich: Berechnung von Sanierungen, Verstärkungen und Umbauten an Bestandsbauten in Österreich 2022
Quelle: Beton-Kalender 2022. Nachhaltigkeit - Digitalisierung - Instandhaltung. 2 Bde. 111.Jg.; Beton-Kalender
Nixdorf, Andreas; Kaden, Sebastian
Projektfinanzierung als Finanzierungsalternative für Neubauprojekte 2021 (kostenlos)
Quelle: Verwertung von Klärschlamm 3; Verwertung von Klärschlamm
Bunthoff, Tim
PhorMi - Von Klärschlammasche zu Produkten in Chemieparks 2021 (kostenlos)
Quelle: Verwertung von Klärschlamm 3; Verwertung von Klärschlamm
Weiß, Michael
Wie bereiten wir uns auf die Mantelverordnung vor? - Aus Sicht der Abbruch-Branche 2021
Quelle: Mineralische Nebenprodukte und Abfälle 8. Aschen, Schlacken, Stäube und Baurestmassen
Hoffmann, Simon; Butz, Christiane; Neumann, Winfried; Hemmert-Halswick, Arnold; Kessler, Volker; Ebert, Torsten; Mayer, Thomas
Fahrbahnübergänge mit europäischer technischer Bewertung 2021
Quelle: Stahlbau-Kalender 2021. Brücken, Neue Eurocode-Generation. 23.Jg.; Stahlbau-Kalender
Antonatus, Edith
Brandschutz von Baukonstruktionen mit Kunststoffen 2021
Quelle: Bauphysik-Kalender 2021. Brandschutz. 21.Jg.; Bauphysik-Kalender
Look, Katharina; Oettel, Vincent; Heek, Peter; Empelmann, Martin; Mark, Peter
Bemessen mit Stahlfaserbeton 2021
Quelle: Beton-Kalender 2021. Fertigteile - Integrale Bauwerke. 2 Bde. 110.Jg.; Beton-Kalender
weitere Aufsätze zum Thema: Vorschrift
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Optimisation of water quality monitoring network design considering compliance criterion and trade-offs between monitoring information and costs (kostenlos)
2022
Lin, Xiaoli
Chinese cities' built-up environment's impacts on the accessibility level of mobility alternatives - innovation in 'neighborhood typology' approaches (kostenlos)
2021
Schmitt, Hanna Christine
Was heißt hier eigentlich "kritisch"? Entwicklung einer Evidenzgrundlage zum Umgang mit kritischen Infrastrukturen in der Raumordnung. Anhang zur Dissertation von Hanna Christine Schmitt (kostenlos)
2020
Alevizou, Eleni-Aristea
Der Rechtsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Photovoltaikenergie in Deutschland und in Griechenland
2020
Landwehrs, Thorsten
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in der Bauwirtschaft: Einflussfaktoren und Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes auf Baustellen (kostenlos)
2019
Schleich, Michael; Spars, Guido (Vor- oder Nachwortverfasser)
Kosteneinsparpotenziale einer effizienteren Landesbauordnung. Ökonomische Analyse der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Vergleich mit der englischen Bauverordnung
2018
Käpplein, Saskia
Sandwichelemente als tragende und aussteifende Bauteile (kostenlos)
2016
Käseberg, Stefan
Verstärkung von Stahlbetonstützen mit Kreisquerschnitt durch Umschnürung mit CFK-Werkstoffen (kostenlos)
2016
Kober, Detlef; Mengel, Andreas (Hrsg.)
Konsistente Schutzgutbehandlung in Zulassungsverfahren
2015
Schoppengerd, Johanna
Umsetzung rechtlicher Anforderungen in der Bauleitplanung am Beispiel der Seveso-2-Richtlinie (kostenlos)
2015
weitere Dissertationen zum Thema: Vorschrift
Keine Prozessvertretung durch die Haftpflichtversicherung!
RA Klaus Bröcher, Köln
(BGH, Urteil vom 10.03.2022 - I ZR 70/21)
Ein Rechtsanwalt erwirkt für seinen vom Hund gebissenen Mandanten einen Vollstreckungsbescheid. Der Versicherer des Hundehalters legt für seinen Versicherungsnehmer Einspruch ein. Der Rechtsanwalt sieht darin eine wettbewerbswidrige (weil unlautere) Handl
IMR 2022, 2762
Mieterhöhung: Dem Berliner Mietspiegel 2021 kommt im Prozess Indizwirkung zu
RiAG Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen
(LG Berlin, Urteil vom 24.05.2022 - 65 S 189/21)
Zum 01.01.2020 wurde der Begriff der ortsübliche Vergleichsmiete gem. § 558 Abs. 2 BGB dahingehend verändert, dass statt bisher geänderte Bestands- und Neuvertragsmieten aus den letzten vier jetzt aus den letzten sechs Jahren zu berücksichtigen sind. In d
IMR 2022, 260
Mieterhöhung: Reduzierung eines Zustimmungsverlangens ist ein Minus und kein Aliud
RiAG Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen
(BGH, Urteil vom 06.04.2022 - VIII ZR 219/20)
Das Erhöhungsverlangen des Vermieters gem. § 558a BGB ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, nämlich ein Antrag i.S.d. § 145 BGB auf Abschluss eines Änderungsvertrags gem. § 311 Abs. 1 BGB. Die Vorschriften über Verträge (§§ 145 bis 157
IVR 2022, 79
Keine Fristwahrung durch anwaltlich übermitteltes Telefax
Prof. Ulrich Keller, Berlin
(LG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.01.2022 - 13 O 60/21)
Der Kl. nahm den Bekl. auf Einzahlung der Stammeinlage einer GmbH in Anspruch. Das Gericht ordnete das schriftliche Vorverfahren an. Mit Faxkopie und später im Original, zeigte der Beklagtenvertreter die Vertretung des Bekl. an und teilte mit, dass sich d
IVR 2022, 72
Keine Umschreibung des Grundbuchblatts nach Löschung von Zwangseintragungen!
Prof. Dr. Matthias Becker, Köln
(KG, Beschluss vom 05.04.2022 - 1 W 349/21)
B ist seit 1990 als Eigentümerin mehrerer Wohnungseigentumsrechte im Grundbuch eingetragen. In Abt.II waren jeweils ein Versteigerungsvermerk (eingetragen 2003, gelöscht 2004), ein allgemeines Verfügungsverbot nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO (eingetrag
IVR 2022, 52
Verwaltung von gemeinsamen, mehreren Grundstücken dienenden Erschließungsflächen
Prof. Wolfgang Schneider, Berlin
(LG Stade, Urteil vom 28.01.2021 - 3 O 36/20)
Die Kl. sind Grundstückseigentümer im Bereich eines Ferienparks. Die (Haus-)Grundstücke sind im Einzeleigentum mit einer Ferienhausimmobilie bebaut. Daneben sind die Kl. jeweils zu einem Bruchteil Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft an Allgemeinflächen,
IBR 2022, 307
Finanzielle Situation unklar: Insolventer Bieter kann ausgeschlossen werden!
RA und Notar, FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Wolfgang E. Trautner, Frankfurt a.M.
(VK Lüneburg, Beschluss vom 27.08.2021 - VgK-32/2021)
Im Rahmen der europaweiten Ausschreibung für die Schülerbeförderung teilt der Bieter (B) mittels der Eigenerklärung zur Eignung unter dem angekreuzten Punkt Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation mit, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestät
IMR 2022, 190
Beschluss: Was gilt, wenn er gegen öffentliches Recht verstößt?
RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
(BGH, Urteil vom 28.01.2022 - V ZR 106/21)
Wohnungseigentümer beschließen, es zu dulden, dass ein Fahrzeug, das den Laden eines Mieters beliefert, jeden Tag auf einer Fläche, die im gemeinschaftlichen Eigentum steht, kurzzeitig parken darf, obwohl dadurch der Zugang zum Sondereigentum erschwert wi
IBR 2022, 263
Liegt eine wirksame Baugenehmigung vor, kann die Bauaufsicht nicht einschreiten!
RA und Notar, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Frankfurt a.M.
(OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.02.2022 - 2 L 110/20)
Der Nachbar wendet sich gegen die dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung für einen Media-Tower mit zwei Werbeflächen sowie einer sog. Prismenwendeanlage. Er fürchtet die Beeinträchtigung seines Grundstücks durch die von der Prismenwendeanlage ausgehenden
IMR 2022, 2436
Abstandsflächenvorschriften der Bauordnung sind Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Helmut Redeker, Bonn-Bad Godesberg
(AG Brandenburg, Urteil vom 17.12.2021 - 31 C 220/21)
Der Verfügungskläger ist Eigentümer zweier Grundstücke. Westlich an diese Grundstücke grenzt das Grundstück der beklagten Nachbarn. Unstreitig haben die Nachbarn dem Eigentümer angekündigt, sie wollten unmittelbar an der Grundstücksgrenze und ohne Abstand
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
11. Die Bedeutung von Herstellervorschriften für die Baumangelbeurteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Herstellerrichtlinien dürften nicht mit „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ – die immer einzuhalten seien und deren Nichtbeachtung wegen des Risikopotenzials regelmäßig einen Mangel begründe – gleichgesetzt werden. Ein Verstoß gegen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ führt regelmäßig – sofern die Parteien keine davon abweichende Beschaffenheit wirksam vereinbart haben 42 – zur Mangelhaftigkeit der Werkleistung. Entgegen der ...
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Halstenberg, Michael
Neues Bauvertragsrecht und das EU-Bauproduktenrecht - Was sollten Planer, Bauausführende und Bausachverständige wissen?
aus: Fassadenkonstruktionen. Problempunkte, Qualitätssicherung und Sanierung. 53. Frankfurter Bausachverständigentag 2018. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Damit wird auch deutlich, welcher Stellenwert der Frage, ob Planer und Unternehmer die Anforderungen des Bauordnungsrechts und die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch tatsächlich beachtet haben, vor allem bei der Abnahme des Bauwerks zukommt. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln für Bauprodukte und Anforderungen an nicht harmonisierte Bauprodukte. Danach wird die Abnahme eines Werks künftig fingiert, ...
Englert, Klaus; Fuchs, Bastian
12 Haftungsfragen im Tiefbau
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Der BGH begründet seine Auffassung damit, dass § 909 BGB nicht einen streng auf den Eigentümer, sondern einen auf das Nachbargrundstück bezogenen Schutzbereich hätte - kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung wären neben dem Eigentümer auch Nießbraucher (§ 1065 BGB), Erbbauberechtigte (§ 11 Abs. 6 zu § 909 BGB m.w.N. , 48 ). § 909 BGB schützt nur die Festigkeit des Bodens des Nachbargrundstücks. Das Eigentumsrecht nach § 903 BGB gibt dem Grundstückseigentümer ...
Seibel, Mark; Staudt, Michael
2.2 Rechtliche Beurteilung
aus: Bauwerksabdichtung. Kellerwandabdichtung gegen drückendes Wasser von außen (DIN 18195 - Teil 6). Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 2. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Sind Herstellervorschriften in rechtlicher Hinsicht technischen Vorschriften wie DIN-Normen etc. gleichzusetzen und begründet ein Verstoß gegen dieselben ebenfalls die schon oben dargestellte widerlegbare Vermutung eines Verstoßes gegen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“? Nur so kann der Bauunternehmer die Vermutung ...
Pfau, Tilo
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
1 BGB Im Falle der Verweigerung der Abnahme durch den Besteller kann der Auftragnehmer nunmehr verlangen, dass der Besteller an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung des Werkes mitwirkt. 2 BGB Verweigert der Besteller die gemeinsame Zustandsfeststellung oder bleibt er dem Termin fern 33, darf der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig ohne den Besteller vornehmen. 3 BGB Die Kündigung sowohl des Unternehmers, als auch des Bestellers löst einen Vergütungsanspruch des Unternehmers, ...
Buss, Harald
B.2 Bauverträge nach BGB und VOB
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
(2) 1 Die Vergütung des Unternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Besteller einem Dritten versprochen hat, wird spätestens fällig, wenn und soweit der Besteller von dem Dritten für das versprochene Werk wegen dessen Herstellung seine Vergütung oder Teile davon erhalten hat. Soll die VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - (DIN 1960 und DIN 1961 sowie ATV im Teil C der VOB) - gelten, so muss auch dies besonders vereinbart werden. Auch nach Änderung der VOB/A 2006 ist die...
Seibel, Mark; Langner, Normen
2.2 Rechtliche Beurteilung
aus: Wärmedämmverbundsystem (WDVS). Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 3. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Bei der Beantwortung dieser Frage spielen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ eine wichtige Rolle. Nur so kann der Bauunternehmer die Vermutung eines Verstoßes gegen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ entkräften und sich exkulpieren.
II Baugenehmigungsrechtliche Aspekte
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Der materielle Teil enthält insbesondere die einzuhaltenden Anforderungen an die Errichtung, Erhaltung, Änderung, Nutzung und den Abbruch der baulichen Anlagen. Dabei überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 BauGB, den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung und aufgrund der jeweiligen Landesbauordnung erlassener Vorschriften sowie gegebenenfalls anderer ...
Seibel, Mark
3. Aktualität technischer Regelwerke und Gutachtenerstattung im Prozess
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Häufig hat der Sachverständige dabei die – auch für technische Experten oft schwierige – Frage zu beantworten, ob die Bauausführung den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (Mindeststandard eines Werkvertrages 7) entspricht. Zur Inhaltsbestimmung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ kann schon auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu den „allgemein anerkannten Regeln der Baukunst“ gemäß § 330 StGB a.F. (jetzt § 319 ...
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P-BWU03-I-16.3.12 Prüfzeugnis
vom: 28.07.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumen-Schweißbahn auf einem beliebigen Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) für Dachneigungen <20°. Nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, Lfd. Nr. C 4.8
Paul Bauder GmbH & Co.
P-BWU03-I-16.3.467 Prüfzeugnis
vom: 22.07.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus FPO-Dachbahn "FLAGON EP/PR...XF" mit Zwischenlage auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder auf Mineralfaser-Dämmung oder mit Zwischenlage ohne dämmung für Dachneigungen <20° nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, Lfd. Nr. C 4.8
Soprema GmbH
P-BWU03-I-16.3.350 Prüfzeugnis
vom: 22.07.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus FPO-Dachbahn "FLAGON ECO-F..." als Oberlage mit oder ohne Zwischenlage auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder mit oder ohne Zwischenlage auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit oder ohne Zwischenlage auf Mineralfaser-Dämmung oder mit oder ohne Zwischenlage auf Multipor Mineral-Dämmplatte oder mit Zwischenlage auf Schaumglas (CG)-Dämmung oder ohne Dämmung oder auf einem beliebigen Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) oder auf einem beliebigen Altdach mit Kunststoff- und Elastomer-Abdichtung für Dachneigung <20° nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, Lfd. Nr. C 4.8
Soprema GmbH
P-BWU03-I-16.3.470 Prüfzeugnis
vom: 15.07.2022
– aktuell
gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus beschieferter Bitumen-Dachnbahn "Butler macht's! PYE PV 200 S5, beschiefert" mit Zwischenlage auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder mit Zwischenlage auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit Zwischenlage auf nichtbrennbarer Dämmung oder mit Zwischenlage ohne Dämmung für Dachneigungen <20°. nach der VerwaltungsVorschrift Technische baubestimmungen (VV TB) - Fassung März 2022; RdErl. d. MU v. 1.April 2022 - VORIS 21072, Lfd. Nr. C 4.8
Hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG
P-BWU03-I-16.5.371 Prüfzeugnis
vom: 11.07.2022
– aktuell
Weißes 2-K-Lacksystem "ADLER Pigmopur" auf schwerentflammbaren Holzspanplatten - auch furniert - als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen - VwV TB - Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, Lfd. Nr. C 3.4
ADLER-Werk Lackfabrik Johann Berghofer GmbH & Co.KG
P-BWU03-I-16.3.465 Prüfzeugnis
vom: 30.06.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus dem Epoxidharz-gebundenen Belag "Terraway" ohne Dämmung für Dachneigungen <20° nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (VerwaltungsVorschrift Technische Baubestimmungen - VwV TB) vom 20. Dezember 2017, Lfd. Nr. C 4.8
GreenWorld Products Ltd Garranmore, Newtown
P-BWU03-I-16.3.197 Prüfzeugnis
vom: 30.06.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus FPO-Gehwegplatten "SARNAFIL Gehwegplatte" oder "Sarnafil TG 20 WW" oder "Sarnafil T TuffLane 40 YB" auf beliebigem Altdach mit Kunststoff- und Elastomer - Abdichtung für Dachneigungen <20° nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, Lfd. Nr. C 4.8
Sika Deutschland GmbH
P-BWU03-I-16.3.363 Prüfzeugnis
vom: 23.06.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus FPO-Dachbahn "Sarnafil AT-..." oder "Sarnafil AT-... FSH SA" oder "Sarnafil AT.,,, FSH" oder "Sarnafil AT-... FSA P" mit oder ohne Zwischenlage auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder mit oder ohne Zwischenlage auf Polystyrol (EPS)-Dämmung, oder mit oder ohne Zwischenlage ohne Dämmung, oder mit oder ohne Zwischenlage auf Mineralfaser-Dämmung, oder mit oder ohne Zwischenlage auf einem beliebigen Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) oder auf beliebigem Altdach mit Kunststoff- und Elastomer-Abdichtung für Dachneigungen <20° nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, Lfd.Nr. C 4.8
Sika Deutschland GmbH
P-BWU03-I-16.3.247 Prüfzeugnis
vom: 22.06.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus FPO-Dachbahn "FLAGIN Premio..." mit einer, zwei oder ohne Zwischenlage(n) auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder mit Zwischenlage auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit oder ohne Zwischenlage auf Mineralfaser-Dämmung oder mit Zwischenlage ohne Dämmung oder mit einer Zwischenlage auf einem beliebigen Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) oder auf einem beliebigen Altdach mit Kunststoff- und Elastomer-Abdichtung für Dachneigung <20° nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, Lfd. Nr. C 4.8
Soprema GmbH
P-BWU03-I-16.5.144 Prüfzeugnis
vom: 20.06.2022
– aktuell
Wandbekleidungen "Brillux CreaGlas", "Brillux Relief", Brillux Lightvlies", "Brillux Lightvlies Pro", "Brillux Rapidvlies" oder "Brillux Xtravlies" mit Anstrichen nach DIN EN 13300 als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach VerwaltungsVorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 15. Juni 2021, Lfd. Nr. C 3.4
Brillux GmbH & Co. KG
P-BWU03-I-16.4.41 Prüfzeugnis
vom: 20.06.2022
– aktuell
Wandbekleidungssystem "Brillux CreaGlas Gewebe/Glasvlies" mit Anstrich nach DIN EN 13300 als nichtbrennbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-A2) nach VerwaltungsVorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 15. Juni 2021, Lfd.Nr. C 3.4
Brillux GmbH & Co. KG
P-BWU03-I-16.5.453 Prüfzeugnis
vom: 31.05.2022
– aktuell
Zweikomponentiger, lichtechter PUR-Klarlack auf Acrylatbasis "Quantum Q-T233-05", tiefmatt, in Kombination mit dem Härter "HPU 6301" auf schwerentflammbaren (DIN 4102-B1) Holzspanplatten - auch furniert - als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach VerwaltungsVorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung von 15. Juni 2021), Lfd. Nr. C3.4.
AKZO Nobel Hilden GmbH
P-NDS04-600 Prüfzeugnis
vom: 27.05.2022
– aktuell
Montageschaum "BTI 2K Zargenschaum" gemäß der Niedersächsischen VerwaltungsVorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) - Fassung Juni 2021 - Lfd. Nr. C 3.2 als normalentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse B2) nach DIN 4102-1:1998-05
BTI Befestigungstechnik GmbH & Co. KG
P-BWU03-I-16.3.363 Prüfzeugnis
vom: 25.05.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus FPO-Dachbahn "Sarnafil AT-..." auf Mineralfaser-Dämmung oder auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder mit Zwischenlage auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit oder ohne Zwischenlage ohne Dämmung oder mit oder ohne Zwischenlage auf einem beliebigen Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) oder auf beliebigem Altdach mit Kunststoff- und Elastomer-Abdichtung für Dachneigungen <20°. Nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, Lfd. Nr. C 4.8
Sika Deutschland GmbH
P-BWU03-I-16.3.193 Prüfzeugnis
vom: 25.05.2022
– aktuell
Gegen Fugfeuer und strahlened Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumen-Dachbahn mit einer Zwischenlage auf Polyurethan (PU)-Dämmung für Dachneigungen <20°. Nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, Lfd. Nr. C 4.8
Sika Österreich GmbH
P-MPA-E-22-503 Prüfzeugnis
vom: 18.05.2022
– aktuell
Verkleidungsprofil aus Hart-PVC "WECO-Plastik-Wand- und Deckenbekleidungsprofil Nr. 3020 cz" als normalentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1) als Bauprodukt gemäß § 19 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Neufassung vom 05.03.2010, zuletzt geändert am 21.12.2021 in Verbindung mit der VerwaltungsVorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) vom 20.12.2017 des Landes Baden-Württemberg, laufende Nummer C 3.3
Weco Plastik GmbH
P-BWU03-I-16.3.415 Prüfzeugnis
vom: 13.05.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumen-Dachbahn "SOPRALENE Flam Unilay Schiefer" oder "SOPRALENE Flam Unilay 5,0" auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder mit Zwischenlage auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder auf Mineralfaser-Dämmung oder mit Zwischenlage ohne Dämmung oder mit Zwischenlage auf einem beliebigen Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) oder mit Zwischenlage auf einem beliebigen Altdach mit Kunststoff- und Elastomer-Abdichtung für Dachneigungen <20° nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, Lfd. Nr. C 4.8
SOPREMA GmbH
P-BWU03-I-16.3.347 Prüfzeugnis
vom: 13.05.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus PVC-Dachbahn " FLAGON SR...DE" mit Zwischenlage auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit oder ohne Zwischenlage auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder auf Mineralfaser-Dämmung oder mit Zwischenlage ohne Dämmung für Dachneigung <20° nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, Lfd. Nr. C 4.8
SOPREMA GmbH
P-BWU03-I-16.3.323 Prüfzeugnis
vom: 13.05.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus FPO-Dachbahn " FLAGON Premio Stick..." auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder auf Mineralfaser-Dämmung oder ohne Dämmung oder auf einem beliebigen Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) oder auf einem beliebigen Altdach mit Kunststoff- und Elastomer-Abdichtung für je nach Dachbau unterschiedliche Dachneigungen. Nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, Lfd. Nr. C 4.8
SOPREMA GmbH
P-BWU03-I-16.3.214 Prüfzeugnis
vom: 13.05.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus FPO-Dachbahn "FLAGON ECO..." als Oberlage auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder mit oder ohne Zwischenlage auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder auf Mineralfaser-Dämmung oder mit Zwischenlage ohne Dämmung oder mit Zwischenlage auf einem beliebigen Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) oder auf einem beliebigen Altdach mit Kunststoff- und Elastomer-Abdichtung für Dachneigung <20° nach VerwaltungsVorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, Lfd. Nr. C 4.8
SOPREMA GmbH
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