Liste der Publikationen zum Thema "Vorteilsausgleich"
Die verfassungsrechtliche Einordnung der städtebaulichen Umlegung auf der Basis der modernen Eigentumsdogmatik. Online Ressource
2004 217 S., Abb., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
GaLaBau und Recht: Sowieso-Kosten, Abzug Neu für Alt und Vorteilsausgleich
Neue Landschaft, 2020
Korn, Horst
Das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt - Rückblick über die vergangenen 25 Jahre
Natur und Landschaft, 2020
Dyk, Jan van
Mängelbeseitigung im Straßenbau - Abzug "neu für alt"?
Straße + Autobahn, 2020
Käseberg, Thomas
Wenn der Bauträger nicht (mehr) haftet, haftet auch "sein" Bauüberwacher nicht!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Rohr, von
Schadensersatzauslösende Pflichtverletzungen beim Makleralleinauftrag
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2019
Hofele, Johannes
Höhe des Schadensersatzes bei berechtigter fristloser Kündigung des Vermieters?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2019
Müller, Julia
Vorteilsausgleich nach Schadensbeseitigung. Der Abzug "Neu für alt"
Der Facility Manager, 2018
Wietersheim, Mark von
Schadensersatz richtig berechnen. BGH-Urteil zur Mangelbeseitigung
bi Bau Magazin, 2018
Linke, Hans Joachim
Verursachergerechte Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen
FuB Flächenmanagement und Bodenordnung, 2017
Ebben, Thomas
Das Nagoya-Protokoll und seine Umsetzung in der EU und in Deutschland. Hintergründe und mögliche Folgen für die Rechtspraxis
Natur und Recht, 2017
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Vorteilsausgleich
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Die verfassungsrechtliche Einordnung der städtebaulichen Umlegung auf der Basis der modernen Eigentumsdogmatik. Online Ressource: PDF-Format, ca. 2,5 MB (kostenlos)
2004
Und nochmals: Kein Schadensersatz in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten!
VorsRiOLG Thomas Manteufel, Köln
(BGH, Urteil vom 24.09.2020 - VII ZR 91/18)
Der klagende Bauträger (B) errichtete ein Mehrfamilienhaus. Wegen Mängeln der Flachdächer leitete die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen ihn ein selbständiges Beweisverfahren ein. B verlangt nun von seinem Architekten (A) Schadensersatz wegen fehlerhaft
IBR 2020, 589
Mängelbeseitigung verzögert: Kein Vorteilsausgleich!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Wenkebach, München
(OLG München, Beschluss vom 01.09.2020 - 28 U 1686/20 Bau)
Der Bauträger errichtet zum Zeitpunkt der Geltung der EnEV 2002 eine Wohnanlage. Die Eigentümergemeinschaft begehrt schon seit geraumer Zeit wegen Mängeln des Daches von ihrem Bauträger Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung i.H.v. ca. 150.000 Euro. In die
IBR 2020, 535
Auf welchen Zeitpunkt ist beim Vorteilsausgleich abzustellen?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg
(OLG Hamburg, Urteil vom 03.12.2019 - 4 U 129/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Der Auftraggeber (AG) beauftragte den Architekten 1997 mit Planungs-, Ausschreibungs- und Überwachungsarbeiten bezüglich der Umbaumaßnahmen an einem Wohnhaus. Wenige Monate nach der Beauftragung veräußerte der AG Teile des Wohnhauses. Wegen unzureichenden
IBR 2020, 401
Abweichung von der Soll-Beschaffenheit: Kein Abzug "neu für alt"!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden
(OLG München, Beschluss vom 20.12.2018 - 27 U 1515/18 Bau; BGH, Beschluss vom 15.01.2020 - VII ZR 27/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftragnehmer (AN) beschichtet einen Tiefgaragenboden aus Beton. Nach der Abnahme stellt ein Sachverständiger fest, dass sowohl die Beschichtung als auch der Betonunterbau mangelhaft sind und umfassend erneuert werden müssen. Der Auftraggeber (AG) for
IBR 2020, 81
Wenn der Bauträger nicht (mehr) haftet, haftet auch "sein" Bauüberwacher nicht!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Thomas Käseberg, Leipzig
(OLG Dresden, Urteil vom 12.12.2019 - 10 U 35/18)
Der Bauträger (B) nimmt seinen mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten (A) u. a. wegen Mängeln der Bauausführung in Anspruch. B macht dabei die Kosten geltend, die zur Beseitigung der sich aus dem Gutachten ergebenden Mängel notwendig sind. Das
IMR 2019, 163
Schadensersatzauslösende Pflichtverletzungen beim Makleralleinauftrag
RA Babo von Rohr, Hamburg
(BGH, Urteil vom 24.01.2019 - I ZR 160/17)
Der Eigentümer eines Hofes beauftragte den Beklagten durch Makleralleinauftrag mit dem Nachweis/der Vermittlung von Kaufinteressenten. Der Makler erwarb mit einem Dritten das Objekt selbst für 280.000 Euro. Der Eigentümer zahlte dem Makler die vereinbarte
IMR 2019, 67
Höhe des Schadensersatzes bei berechtigter fristloser Kündigung des Vermieters?
RA und FA für Steuerrecht Johannes Hofele, Berlin
(KG, Urteil vom 27.09.2018 - 8 U 145/14 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Ein Hotel wird vom Reißbrett für eine Laufzeit von 20 Jahren vermietet. Die Mieterin erbringt die Sicherheit i.H.v. 2 Mio. Euro nicht. Die Vermieterin kündigt deshalb noch während der Bauphase außerordentlich fristlos. Sie baut danach ein abgespecktes H
IBR 2018, 196
Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten I!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(BGH, Urteil vom 22.02.2018 - VII ZR 46/17)
Ein Bauherr (B) beauftragt den Unternehmer (U) unter Einbeziehung der VOB/B mit der Verlegung von Natursteinplatten. Nach Abnahme zeigen sich Mängel. B nimmt U unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens für Planungsfehler i.H.v. 25% gerichtlich auf Vors
IBR 2017, 1064
GÜ bezahlt und Mängelansprüche verjährt: Keine Aufrechnung mit Mängelbeseitigungskosten!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Bernd Morgenroth, Dresden undRRef Ann-Kathrin Abt, Dresden
(OLG Köln, Urteil vom 30.10.2015 - 19 U 52/15))
Der Generalunternehmer (GU) verlangt vom Generalübernehmer (GÜ) die Zahlung der restlichen Vergütung für Bauleistungen. Der GÜ wurde von seinem Auftraggeber (AG), vollständig bezahlt. Der GÜ verweigert die Zahlung der restlichen Vergütung mit dem Hinweis
IBR 2016, 1100
Schiedsspruch wegen Verstoßes gegen den ordre public nicht für vollstreckbar zu erklären?
VorsRiOLG a. D. Dr. Friedhelm Weyer, Viersen
(BGH, Beschluss vom 10.03.2016 - I ZB 99/14)
In einem Schiedsverfahren hat das Schiedsgericht die Beklagte (B) zur Zahlung von 181.300 Euro verurteilt. Das OLG Bremen (Beschluss vom 10.10.2014 - 2 Sch 2/14, IBR 2015, 49) hat auf Antrag der Klägerin (K) diesen Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt.
mehr Rechtsbeiträge
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R.2.4 Beteiligung des Auftraggebers oder Dritter an den Kosten der Mangelbeseitigung bzw. an Mangelfolgeschäden
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Hat allerdings der Auftraggeber keine Planungsverantwortung übernommen, übernimmt also der Auftragnehmer Leistungen in Kenntnis des Umstands, dass ihm der Auftraggeber keine Planung zur Verfügung stellt, so kann er den Einwand des Mitverschuldens gegen den Auftraggeber nicht erheben. Wenn ein Gesamtschuldner den Gläubiger (Auftraggeber) befriedigt, geht in Höhe der dem weiteren Gesamtschuldner zur Last fallenden Quote der Anspruch des Auftraggebers auf ihn über (§ 426 Abs. 131 BGH, ...
Jansen, Günther
Neue Rechtsprechung zum materiellen Baurecht
aus: Beiträge vom 16. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 8. Bausymposium Sachverstand am Bau am 27. Juni 2014, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2014. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Das Ergebnis der Auslegung eines Bauvertrages aufgrund öffentlicher Ausschreibung wird nicht dadurch beeinflusst, dass der Auftragnehmer etwaige Unklarheiten in der Ausschreibung nicht aufgeklärt hat (Bestätigung von BGH Urt. Es sei vielmehr zu berücksichtigen, dass der öffentliche Auftraggeber so auszuschreiben habe, dass der Bieter die Preise sicher kalkulieren könne (BGH Urt. Dieser Umstand könne das Ergebnis einer objektiven Auslegung der Ausschreibung nicht beeinflussen (BGH Urt.
Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.11 Begriffe, Erläuterungen und Bedeutung von Sachverhalten aus einschlägigen Rechtsgebieten
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB /B regelt die Fälligkeit und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen im Bauvertrag in Abweichung von § 641 BGB, aufgrund dessen die werkvertragliche Vergütung erst bei Abnahme des Werkes fällig ist. Die sich aus Schuldnerverzug ergebenden Rechte sind im BGB oder den zu vereinbarenden Bedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB /B) geregelt. Einzelheiten hierzu sind im BGB oder in...
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