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Liste der Publikationen zum Thema "Warnpflicht"


Bücher, Broschüren: (1)

Bauversicherungen richtig abschließen
Norbert Jagerhofer
Bauversicherungen richtig abschließen
Vertragsgestaltung und Schadensabwicklung bei Bau- und Montageversicherungsschäden
2., Aufl.
2022, 344 S., 22.5 cm, Softcover
Linde
 
 

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Zeitschriftenartikel: (3)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

Zur Datenbank RSWB®plus


Sadlers, Jochen
Deutschland deine Brandschutzbestimmungen. Rauchwarnmelderpflicht (kostenlos)
Brandschutz in öffentlichen und privatwirtschaftlichen Gebäuden, 2013
Löffelmann, Peter
Beweislast bei Baukostenüberschreitung?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2008
Thaller, Nikolaus A.
Die Begrenzung der Warnpflicht des Professionisten. OGH 4 Ob 59/06i vom 23.05.2006 (kostenlos)
Architektur (Wien), 2006

Rechtsbeiträge: (10)
IBR 2014, 87
Auf erkennbare Gefahren muss der Auftraggeber nicht hinweisen!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Nina Wolber, Staufen
(BGH, Urteil vom 01.10.2013 - VI ZR 409/12)

Bei der Verlegung von Bitumenbahnen auf einem als Lagerhalle genutzten Flachdachgebäude kommt es in unmittelbarem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang der Arbeiten zum Brand des Gebäudes und eines Nachbargebäudes. Zeitgleich zur Verlegung der Bitumenbah


IBR 2008, 283
Beweislast bei Baukostenüberschreitung?
RA Prof. Peter Löffelmann, Stuttgart
(OLG Koblenz, Urteil vom 14.06.2006 - 6 U 994/05;BGH, Beschluss vom 12.07.2007 - VII ZR 138/06 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Bauherr verlangt vom Architekt mit der Widerklage Schadensersatz wegen Baukostenüberschreitung. Die höheren Baukosten ergeben sich im Wesentlichen durch nach Vertragsabschluss getroffene, den Vertragsgegenstand ändernde Ausführungswünsche sowie eine V


IBR 1998, 105
Generalunternehmer zahlt Vertragsstrafe: Kann er sie als Verzugsschaden an Subunternehmer durchstellen?
RA Dr. Rainer Horschitz, Mannheim
(BGH, Urteil vom 18.12.1997 - VII ZR 342/96)

Für erhebliches Aufsehen haben folgende drei OLG-Urteile gesorgt: - OLG Dresden, IBR 97, 59 - Vygen, - OLG Frankfurt, IBR 97, 152 - Oppler, - OLG Frankfurt, IBR 97, 332 - Schilling. Alle drei Entscheidungen sind rechtskräftig geworden und besagen im Ergeb


IBR 1997, 386
Ist ein Bau- und Grundstücksfinanzierungsvertrag formbedürftig?
RA Dr. Bernd Siebert, Celle
(OLG Köln, Urteil vom 11.12.1996 - 11 U 108/96)

Die künftigen Bauherren schließen zur Finanzierung eines geplanten Grundstückserwerbes und eines Bauvorhabens Darlehensverträge ab. Die Verträge werden nicht in der in § 313 BGB vorgesehenen Form beurkundet. Im Rechtsstreit berufen sich die Bauherren auf


IBR 1997, 348
Warnpflicht des Maklers bei unsicherer Finanzierung durch Auftragnehmer?
RAin Jutta Breiholdt, Hamburg
(OLG Dresden, Urteil vom 16.10.1996 - 8 U 808/96)

Ein Makler vermittelt einer in Scheidung lebenden Frau den Kaufvertrag über eine Gaststätte. Das Objekt ist in einer den Kaufpreis übersteigenden Höhe belastet. Die Käuferin verfügt - wie dem Makler bekannt ist - über kein Eigenkapital, weshalb mit Hilfe


IBR 1993, 206
Wann haftet der Architekt für eine Bausummenüberschreitung?
RA Holger Kothe, Mannheim
(OLG Köln, Urteil vom 27.01.1993 - 11 U 166/92)

Eine Bauherrin beauftragte einen Architekten mit der Planung eines Wohnhauses und der Bauüberwachung. In der Genehmigungsplanung waren die Räume im Dach- und Kellergeschoß mit Einverständnis der Bauherrin als Trocken-, Wasch-, und Mehrzweckräume eingetrag


IBR 1992, 190
Produkthaftung am Bau?
RA Dr. Martin Booz, Wiesbaden
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.08.1990 - 17 U 151/88)

Ein Brandschutzunternehmen (B) hatte 1983/84 an einem Landesklinikum umfangreiche Verschottungsarbeiten für die Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallation ausgeführt und dabei ca. 20 Tonnen eines Brandschutzmörtels von einem Händler bezogen und eingeset


IBR 1991, 191
Aufklärungspflicht oder Bankgeheimnis?
RA Dr. Karl-Heinz Weber, Mannheim
(BGH, Urteil vom 27.11.1990 - XI ZR 308/89)

Das Urteil befaßt sich mit der Pflichtenkollision eines Kreditinstitutes an der Schnittstelle zwischen Aufklärungspflicht einerseits und der Pflicht zur Wahrung des Bankgeheimnisses andererseits. Ein Anleger hatte im Rahmen eines Bauherrenmodells eine Tr


IBR 1990, 621
Haftung der kreditgebenden Bank bei Immobilienanlagen
RA Albrecht Schlehe, Stuttgart
(BGH, Urteil vom 24.04.1990 - XI ZR 236/89)

Ein Anleger im Bauherrenmodell und die finanzierende Bank streiten über die Wirksamkeit des Darlehensvertrages. Der Initiator des Bauherrenmodells war zugleich - direkt bzw. indirekt Generalübernehmer, Baubetreuer sowie Miet- und Zinsgarantiegeber. Er war


IBR 1990, 46
Wie weit gehen die Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei Immobilienanlagen?
RA Dr. Alfons Schulze-Hagen, Mannheim
(OLG Celle, Urteil vom 21.06.1989 - 3 U 102/88)

Grundsätzlich hat eine Bank keine Pflicht, ihren Kreditnehmer vor den eventuellen Risiken des von ihr finanzierten anderweitigen Geschäften zu warnen. Etwas anderes gilt aber ausnahmsweise dann, wenn die Bank einen zu den allgemeinen Risiken des Projekts


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Buchkapitel: (4)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

Zur Datenbank SCHADIS®


Hladik, Michael
Schnell bauen heißt feucht bauen - feucht bauen heißt schadensträchtig bauen!
aus: Gebäudehülle im Fokus. Planung - Konstruktion - Ausführung - Technologie - Bauschäden. Hladik, Michael (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

Untersuchungen von Schadensfällen haben eine sehr markante Erkenntnis gebracht: Feuchtigkeit zum Zeitpunkt der Arbeiten und noch im Baustadium eintretende Feuchtigkeit von außen und Kondensationsfeuchte im Inneren sind von wesentlicher Bedeutung für viele Schadensfälle. von außen in ein Bauteil oder Bauwerk eingedrungene Feuchtigkeit, um wieder verdunsten, abtrocknen zu können. Zusätzlich kann Eintrag von Feuchtigkeit durch weitere Bauleistungen (Putz, Estrich, Anstrich, Beschichtungen...) ...


Hladik, Michael
Was trocken bleibt, bleibt algenfrei!
aus: Gebäudehülle im Fokus. Planung - Konstruktion - Ausführung - Technologie - Bauschäden. Hladik, Michael (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

Die in diversen Fachbüchern und in zahlreichen Fachzeitschriften vorhandene Literatur zum Thema »Algen und Pilze an Fassaden« ist so umfangreich und vielfältig, auch in den Aussagen, dass es bereits verwirrend ist. Bevor man über das Problem Algen und Fassaden spricht, sollte man einige grundsätzliche Überlegungen anstellen. Wenn letztlich dann Flechten und Moose die Fassade besiedeln (Bild 3), wird es technisch brisant.


Lüftl, Walter
Schadensquotelung nach dem Goldenen Schnitt
aus: Gebäudehülle im Fokus. Planung - Konstruktion - Ausführung - Technologie - Bauschäden. Hladik, Michael (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

Im Regelfall ist die »ungerechte« Quote absolut geringer als die »gerechte« Quote nach langem Verfahren mit mühsamen Sachverständigenbeweis und allen Erörterungen. Es ist somit davon auszugehen, dass die »größere« Quote bei 51 % beginnt. Die als Alternative zur Quotelung zu betrachtende Teilung nach Köpfen 1 liefert bei vier Beteiligten je 25 %.


Röhrich, Lothar
6.7 Detailpunkt Schadenersatz
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

„(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. 90 Unterlässt er es, „den Schaden abzuwenden oder zu mindern“, so hat er regelmäßig nur Anspruch auf den Ersatz des Schadens, der eingetreten wäre, wenn er seiner Verhinderungs-...


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