Liste der Publikationen zum Thema "ZPO"
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Bindungswirkung eines Vorbehaltsurteils ist auf den Klagegrund beschränkt!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Sütcü, Filiz
Bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung hilft nur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2023
Dötsch, Wolfgang
Einfache Signatur = Namenswiedergabe am Textende!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2023
Elzer, Oliver
Mieter beruft sich auf Wohnungsnot: "Vorzeitige" Räumungsklage zulässig?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2023
Gerhards, Michael
Beweislastverteilung für die Schadensursache bei Schimmelbildung
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2023
Dötsch, Wolfgang
"Vorübergehende technische Unmöglichkeit" ist unverzüglich glaubhaft zu machen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Elzer, Oliver
Wann wird die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist wirksam?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Wellensiek, Tobias
Bis wann kann ein Antrag nach Par. 1032 Abs. 2 ZPO gestellt werden?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Linz, Julian
Krankheit kürzt die Vergütung nicht!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Renz, Andreas
Mal wieder: Erhebliche Vorschussüberschreitung führt zur Kappung der Vergütung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: ZPO
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Bedeutung des Anscheinsbeweises und Regelbeweises bei Leistungsabweichungen bei ÖNORMEN- und ABGB-Verträgen oder Kleteckas und Kodeks Fliesenleger 2020 (kostenlos)
Quelle: 18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Leistungsabweichungen in der Bauausführung und deren Auswirkungen auf die Projektziele. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Krieter, Andreas
Erste Erfahrungen mit dem neuen Bauvertragsrecht 2019
Quelle: Forum Holzbau Urban Köln. 12. Europäischer Kongress (EBH 2019) 23./24. Oktober 2019, Gürzenich Köln, Deutschland. Effizientes Bauen mit Holz im urbanen Raum
Karkmann, Ulrich
Die Befangenheit des Sachverständigen 2018
Quelle: 25. Nordische Bausachverständigen-Tage 2018. Sektion 2 Rechtliche Aspekte des Sachverständigenwesens. Donnerstag, den 11.10.2018 Hansestadt Wismar, Rathaus, Bürgerschaftssaal
Seibel, Mark
Gerichtliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen (Paragraf 404a ZPO), dargestellt anhand eines Beispielsfalles 2016
Quelle: Mängel und Schäden beim Wärmeschutz. Problempunkte und Sanierung. 51. Frankfurter Bausachverständigentag am 23. September 2016. Tagungsband
Seibel, Mark
Die gerichtliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen (§ 404a ZPO) - dargestellt anhand eines Beispielsfalles 2015
Quelle: 22. Nordische Bausachverständigen-Tage 2015. Sektion 2 Rechtliche Aspekte des Sachverständigenwesens. Donnerstag, den 8.10.2015 Hansestadt Wismar, Rathaus, Bürgerschaftssaal
Schugardt, Björn
Wegfall oder Beschränkung der Sachverständigenvergütung - Darstellung und Analyse erster Gerichtsentscheidungen zur Anwendung des neuen § 8 a JVEG 2015
Quelle: 22. Nordische Bausachverständigen-Tage 2015. Sektion 2 Rechtliche Aspekte des Sachverständigenwesens. Donnerstag, den 8.10.2015 Hansestadt Wismar, Rathaus, Bürgerschaftssaal
Erkrankung ist keine technische Störung!
RiOLG Dr. Georg Rehbein, Bonn
(BGH, Beschluss vom 25.01.2023 - IV ZB 7/22)
Gegen ein klageabweisendes Urteil legt der Kläger durch seinen Rechtsanwalt (RA) rechtzeitig Berufung ein. Innerhalb der bis zum 04.01.2022 verlängerten Berufungsbegründungsfrist geht beim KG auch die Berufungsbegründung per Telefax und im Original ein. A
IBR 2023, 2227
Kein Ablehnungsantrag des Streithelfers gegen den Widerspruch der Hauptpartei!
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(KG, Beschluss vom 15.02.2023 - 10 W 22/23)
Der Streithelfer stellt ein Ablehnungsgesuch gegen den Richter; die unterstützte Hauptpartei widerspricht, weil sie den abgelehnten Richter selbst nicht für befangen hält. Und nun?
IMR 2023, 2206
beA: Augen auf bei der Signatur!
VorsRiLG Dr. Frank Zschieschack, Schwalbach
(BGH, Beschluss vom 19.01.2023 - V ZB 28/22)
Ein Rechtsanwalt legt zwei Tage vor Fristablauf Berufung gegen ein Urteil ein. Das Dokument übersendet er per Elektronischem Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an das Gericht, versehentlich signiert er nur eine Anlage. Dem Berufungsgericht fällt der
IVR 2023, 20
Verhältnis zwischen § 940a Abs. 2 ZPO und Gewerberaummietverhältnissen
RA Prof. Dr. Nico R. Skusa, München
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2022 - 8 U 130/21)
Die Parteien schlossen einen gerichtlichen Vergleich zur Aufhebung eines bestehenden Gewerbe-Mietverhältnisses und hielten dort fest, wann das Mietverhältnis beendet wird. Später erfuhr der Vermieter, dass der Mieter die Räumlichkeiten untervermietet hatt
IVR 2022, 151
Bemessen des Gegenstandswerts nach tatsächlichem Interesse auch bei Klage auf Grundbuchberichtigung
RA Thomas Blatt, Dinslaken
(BGH, Beschluss vom 07.04.2022 - IX ZR 51/21)
Die Kl. hat die Rückzahlung eines Darlehens i.H.v. 300.000 EUR sowie die Berichtigung des Grundbuchs dahingehend verlangt, dass eine bisher im Grundbuch auf einem Wiesengrundstück eingetragene Buchhypothek über 300.000 EUR gelöscht und zu Lasten eines and
IBR 2023, 167
Begründung durch Bezugnahme ist ausreichend!
RiOLG Cornelius Vowinckel, Hamm
(BGH, Beschluss vom 29.09.2022 - I ZB 15/22)
Die Parteien waren Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und stritten im Zusammenhang mit deren Auseinandersetzung um die Wirksamkeit einer im Gesellschaftsvertrag unter § 10 enthaltenen Schiedsgerichtsklausel, die auf einen nie abgeschlos
IBR 2023, 47
"Vorübergehende technische Unmöglichkeit" ist unverzüglich glaubhaft zu machen!
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.10.2022 - 4 U 76/22)
Am letzten Tag der Frist geht die Berufungsbegründung per Telefax beim OLG ein mit Hinweis: Leider ist momentan der Versand über das beA-Postfach aufgrund von technischen Schwierigkeiten nicht möglich. Nach Hinweis des Senats auf die fehlende Gla
IMR 2022, 466
Keine Verbindung zum Gericht: Säumnis?
VorsRiLG Dr. Frank Zschieschack, Schwalbach
(OLG Celle, Beschluss vom 15.09.2022 - 24 W 3/22)
Das Gericht gestattete nach § 128a ZPO den Parteien und einem Zeugen sich per Videokonferenz zur Verhandlung zuzuschalten. Klägervertreter und Zeuge schalteten sich zu, dem Beklagtenvertreter gelang dies nicht. Er trug vor, dass es ihm aus ungeklärten Grü
IVR 2022, 100
Vollstreckung nach § 885a Abs. 1 ZPO verbraucht Titel auf Herausgabe und Räumung!
RAin Aline Diez, München
(AG Dortmund, Beschluss vom 20.05.2022 - 244 M 410/22)
Der Mieter ist durch ein Versäumnisurteil zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt. Der Vermieter beauftragt den Gerichtsvollzieher zunächst mit der beschränkten Räumung nach § 885a Abs. 1 ZPO. Dieser führt die beschränkte Räumung durch und setzt
IVR 2022, 96
Subsidiarität des Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Andreas Höckmayr, Scheyern
(LG Lübeck, Beschluss vom 22.02.2022 - 7 T 70/22)
Der Bewohner wendet sich mit sofortiger Beschwerde gegen die Versagung von Räumungsschutz durch das AG. Dem Bewohner ist durch den Obergerichtsvollzieher am 12.01.2022 die Räumung seiner Wohnung für den 22.02.2022 um 09.00 Uhr angekündigt worden. Die Räum
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
27. Die mündliche Gutachtenerläuterung vor Gericht
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Ergänzend hat der BGH auch schon entschieden, dass dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Gutachtenerläuterung im Prozess grundsätzlich auch dann zu entsprechen ist, wenn der Sachverständige das Gutachten in einem vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren erstattet hat. Dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich stattzugeben. Wie soll das Gericht auf den Antrag einer ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
III. Grundzüge des Beweisrechts nach der ZPO
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
71 Für die Überzeugungsbildung des Gerichts gilt der in § 286 ZPO niedergelegte Grundsatz der freien Beweiswürdigung. 78). Darüber hinaus liegt es im Ermessen des Gerichts, auch ohne entsprechenden Beweisantritt die Vorlage von Urkunden (§ 142 ZPO) und Akten (§ 143 ZPO) sowie die Einnahme des Augenscheins oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen (§ 144 Abs. Der Unternehmer beantragt die Vernehmung des Bestellers als Partei (§ 445 ZPO), der die Erteilung ...
Ulrich, Jürgen
Effektiver Umgang mit Gutachten im Bauprozess und mündliche Anhörung
aus: Schäden am Dach. Problempunkte und Sanierung von Steil-, Flach- und Gründächern sowie Photovoltaikanlagen. 47. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2012. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Die Quasibefangenheit kann sich entsprechend der Betätigung des gerichtlichen Sachverständigen auch aus unsachlicher Reaktion des privaten Sachverständigen auf gegen sein im Prozess geliefertes Gutachten dann angebrachte Parteieinwände ergeben; auch insoweit gilt die zu der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen gekommene Rechtsprechung entsprechend 187. Die ZPO sieht ein Recht des gerichtlichen Sachverständigen, den anderen Sachverständigen zu befragen, nicht vor; §§&...
Seibel, Mark - mit einer Anmerkung von Staudt, Michael
26. Die gerichtliche Leitung der Sachverständigentätigkeit (§ 404a ZPO)
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In privaten Bauprozessen wird Sachverständigen häufig die grundsätzlich allein von den Gerichten zu beurteilende Frage der Vertragsauslegung – z.B. die Ermittlung der Soll-Beschaffenheit einer Bauleistung – überlassen. Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht – und nicht der Sachverständige -, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll, § 404a Abs. Erst wenn die – vom Gericht und nicht vom Sachverständigen vorzunehmende &ndash...
Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
15.4 Die Beweismittel der ZPO - Der SV als Beweismittel
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Danach kann das Gericht eben nach der Bedürfnislage - kennt das Gericht den Ort, braucht das Gericht eine sachverständige Beratung - von sich aus und damit unabhängig von einer derartigen Antragstellung durch eine Partei eine Beweisaufnahme durch Augenschein oder durch Sachverständige anordnen. Die ZPO kennt verschiedene Beweismittel, ihre Anzahl ist in der ZPO abschließend aufgezählt. § 404 ZPO hat die Auswahl des Sachverständigen zum Gegenstand und § 404 a betrifft ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
V. Das Gericht im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Gerade dann muss das Gericht aus den soeben bereits dargelegten Gründen allerdings darauf achten, dass der Beauftragung des von einer Partei bezeichneten Sachverständigen berechtigte Neutralitätsvorbehalte der anderen Partei nicht entgegenstehen. Das Gericht nimmt lediglich davon Abstand, die Prozessakten dem Sachverständigen mit der konkreten Aufforderung zur Gutachtenerstellung zu übersenden; befinden sich die Akten bereits beim Sachverständigen, werden sie zurückgefordert. 3 ZPO, wonach es...
Bleutge, Peter
29. Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Zu vermerken bleibt auch, dass den Prozessparteien kein Verhalten des Sachverständigen zu schade ist, um die Ablehnung eines Sachverständigen zu begründen. Dazu gehört zum einen, dass die Partei den Sachverständigen im Hauptprozess zur mündlichen Erörterung des Gutachtens durch das Gericht laden lässt und zum anderen, dass bei Vorliegen entsprechender Fakten die nachteilig betroffene Partei einen Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit stellt. Mit streitiger Verhandlung über das...
Seibel, Mark
Gerichtliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen (§ 404a ZPO) - dargestellt anhand eines Beispielsfalles
aus: Mängel und Schäden beim Wärmeschutz. Problempunkte und Sanierung. 51. Frankfurter Bausachverständigentag 2016. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Zudem werden praxistaugliche Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Sachverständigen vorgestellt. 1 ZPO hat das Gericht die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen. Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht - und nicht der Sachverständige -, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll, § 404a Abs.
Motzke, Gerd
15. Darlegungslast, Beweislast und deren Verteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Bestreitet der Auftraggeber den Abschluss des Vertrages und beruft er sich darauf, der Kläger habe die Leistungen noch in der Akquisitionsphase erbracht, ist der Kläger für den Auftrag – und nicht der in Anspruch genommene Auftraggeber für das Tätigwerden noch in der Akquisitionsphase – darlegungs- und beweisbelastet. 57 Hat ein Auftragnehmer die Wahrnehmung seiner Aufklärungs-, Prüfungs- und Mitteilungspflichten verletzt, spricht eine tatsächliche Vermutung für ein ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
IV. Der Bausachverständige im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
1 94 BGB, wonach der Unternehmer dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen hat. Der Sachverständige begeht also einen Fehler, wenn er seine Begutachtung an der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik orientiert, obwohl die Parteien im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Der Unternehmer haftet nach Auffassung des BGH trotz (sachverständig attestierter) Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gemäß § 280 Abs.
mehr Buchkapitel
Treffer: 1 bis 1
Z-156.607-1378 Zulassung
vom: 08.04.2014
– abgelaufen
Parkette und Holzfußböden nach DIN EN 14342 "Timbertech MULTIPLEX 15"
Timbertech KFT. Innovációs Központ
* Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Lieferung deutschlandweit und nach Österreich versandkostenfrei. Informationen über die Versandkosten ins Ausland finden Sie hier.
Bauingenieure, Bausachverständige, Architekten, Planungsbüros, Energieberater, Energietechniker, Stadtplaner, Raumplaner, Bauhandwerker, Bauforscher, Studenten im Bauwesen
Von Fachbuch bis Norm in unserer Baufach-Datenbank:
Bücher, Broschüren (auch kostenlos), Fachzeitschriften, Zeitschriftenartikel, Merkblätter, Richtlinien, Normen, Bauforschungsberichte, Dissertationen, Zulassungen, Prüfbescheide
Alle deutschen Publikationen zum Thema:
Baustoff, Bauphysik, Gebäudetechnik, Facility Management, Bauschaden, Bauerhaltung, Bauen im Bestand, Denkmalpflege, Architektur, Gebäudeplanung, Baukonstruktion, Energie, Barrierefrei, Ingenieurbau, Betonbau, Holzbau, Mauerwerksbau, Stahlbau, Bauforschung, Baurecht, Stadtplanung, Städtebau, Raumplanung, Wohnungswesen und mehr
Kontakt | Versand und Zahlung | FAQs | AGB | Datenschutz | Impressum | Für Buchhändler