Logo des Fraunhofer-Informationszentrums Raum und Bau IRB
baufachinformation.de


Bitte haben Sie einen Moment Geduld.
Es werden gleichzeitig mehrere Datenbestände für Sie durchsucht!


  •   Home

  •   Baustoffe | Bauphysik |
      Gebäudetechnik
  •   Bauschäden | Bauerhaltung
      Denkmalpflege
  •   Architektur | Innenarchitektur |
      Grünplanung
  •   Gebäudeplanung |
      Baukonstruktion
  •   Ingenieurbau
  •   Abfall | Boden | Wasser
  •   Bauwirtschaft | Baubetrieb
  •   Bau und Planungsrecht |
      Bauvertragsrecht
  •   Stadt und Raumplanung |
      Wohnungswesen
  •   FAQs   Über uns   Kontakt   Impressum   AGB   Datenschutz

Drucken 

Liste der Publikationen zum Thema "ZPO"


Bücher, Broschüren: (1)

Selbständiges Beweisverfahren  485 bis 494a ZPO
Selbständiges Beweisverfahren  485 bis 494a ZPO
Beck'sche Kompakt-Kommentare
unter besonderer Berücksichtigung des privaten Baurechts
2013, XVI, 318 S., 194 mm, Hardcover
Beck Juristischer Verlag
 
 

nach oben


Zeitschriftenartikel: (737)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

Zur Datenbank RSWB®plus


Parbs-Neumann, Carolin
Welche Anforderungen bestehen an eine einfache Signatur?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Greiner, David
Zwangsvollstreckung der Erstellung einer Jahresabrechnung: Wann liegt Erfüllung vor?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Dötsch, Wolfgang
Nachprüfungsantrag auch über das beA!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Wiesner, Michael
Verlängerte Bauzeit: Bauüberwacher erhält mehr Honorar!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Stein, Martine
Widerklage ist Bausache: Baukammer wird zuständig!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Ulrich, Jürgen
Keine Billigkeits-Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Dötsch, Wolfgang
Nachprüfungsantrag auch über das beA!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Lehmann-Richter, Arnold
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch richterliche Schätzung oder Gutachten?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Sturmberg, Georg
Hohes Zeugenalter begründet Besorgnis des Beweismittelverlustes!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Zschieschack, Frank
Einstellung der Zwangsvollstreckung im Verfahren vor dem BGH
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: ZPO

nach oben


Aufsätze aus Sammelbänden: (5)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

Zur Datenbank RSWB®plus

Krieter, Andreas
Erste Erfahrungen mit dem neuen Bauvertragsrecht 2019
Quelle: Forum Holzbau Urban Köln. 12. Europäischer Kongress (EBH 2019) 23./24. Oktober 2019, Gürzenich Köln, Deutschland. Effizientes Bauen mit Holz im urbanen Raum
Karkmann, Ulrich
Die Befangenheit des Sachverständigen 2018
Quelle: 25. Nordische Bausachverständigen-Tage 2018. Sektion 2 Rechtliche Aspekte des Sachverständigenwesens. Donnerstag, den 11.10.2018 Hansestadt Wismar, Rathaus, Bürgerschaftssaal
Seibel, Mark
Gerichtliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen (Paragraf 404a ZPO), dargestellt anhand eines Beispielsfalles 2016
Quelle: Mängel und Schäden beim Wärmeschutz. Problempunkte und Sanierung. 51. Frankfurter Bausachverständigentag am 23. September 2016. Tagungsband
Schugardt, Björn
Wegfall oder Beschränkung der Sachverständigenvergütung - Darstellung und Analyse erster Gerichtsentscheidungen zur Anwendung des neuen § 8 a JVEG 2015
Quelle: 22. Nordische Bausachverständigen-Tage 2015. Sektion 2 Rechtliche Aspekte des Sachverständigenwesens. Donnerstag, den 8.10.2015 Hansestadt Wismar, Rathaus, Bürgerschaftssaal
Seibel, Mark
Die gerichtliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen (§ 404a ZPO) - dargestellt anhand eines Beispielsfalles 2015
Quelle: 22. Nordische Bausachverständigen-Tage 2015. Sektion 2 Rechtliche Aspekte des Sachverständigenwesens. Donnerstag, den 8.10.2015 Hansestadt Wismar, Rathaus, Bürgerschaftssaal

nach oben


Rechtsbeiträge: (6180)
IBR 2021, 2353
Wann sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsrechtszug zuzulassen?
RiOLG Dr. Carsten Peters, Hamm
(BGH, Beschluss vom 26.01.2021 - VI ZR 1304/20)

Am 24.12.2013 wurde der Kläger (K) bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Er war noch im Alter von 73 Jahren als Fliesenlegermeister Geschäftsführer einer GmbH, die ihm bis zur Insolvenz im September 2014 monatlich ca. 2.000 Euro gezahlt hatte. Das Lan


IBR 2021, 2352
Kläger trägt die Kosten nach Rücknahme einer nie aussichtsreichen Klage!
RiOLG Cornelius Vowinckel, Hamm
(BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - I ZB 38/20)

Der Beklagte wurde auf Schadensersatz wegen einer von seinem Internetanschluss aus begangenen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen. Mit der Klageerwiderung trug er vor, dass er die Rechtsverletzung nicht begangen habe, sondern seine Wohnung zu die


IBR 2021, 2313
Anforderungen an eine wirksame Streitverkündung?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Jürgen Ripke, Hannover
(OLG Frankfurt, Urteil vom 22.01.2021 - 29 U 166/19)

Der Kläger (K) schloss mit dem beklagten Architekten (A) einen Architektenvertrag über den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage. Als die Wohnungseigentümergemeinschaft den K auf Vorschuss für Mängelbeseitigung an der Tiefgarage verklagt, verkün


IBR 2021, 2285
Kostenentscheidung in der Hauptsache sticht im Beweisverfahren ergangenen Kostenbeschluss!
VorsRiLG a. D. Prof. Jürgen Ulrich, Dortmund
(OLG München, Beschluss vom 11.01.2021 - 11 W 1558/20 (nicht rechtskräftig))

Nach Beendigung des von K gegen B geführten selbständigen Beweisverfahrens ergeht auf den von B gem. § 494a Abs. 1 ZPO gestellten Antrag gerichtlich die befristete Aufforderung an K zur Klageerhebung. Als K dem nicht Folge leistet, belegt das Landgericht


IVR 2020, 150
Anordnung der Rückgabe der Sicherheit bei Löschung der Sicherungshypothek - Bewilligungserklärung des Gläubigers kann ersetzt werden
RA Prof. Dr. Markus Pflügl, LL.M., München
(KG, Beschluss vom 02.04.2020 - 1 W 37/20; KG, Beschluss vom 02.04.2020 - 1 W 38/20; KG, Beschluss vom 02.04.2020 - 1 W 39/20; KG, Beschluss vom 02.04.2020 - 1 W 40/20)

Der Antragsteller ist Eigentümer eines Grundstücks, auf dem eine Sicherungshypothek eingetragen ist. Nach Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens begehrt er auf Grundlage eines gerichtlichen Beschlusses die Löschung dieser Sicherungshypothek. Einen Na


IVR 2020, 140
Erneut: Berücksichtigung der Corona-Pandemie im Rahmen des § 765a ZPO
RAin und Notarin, FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Melanie Stobbe, Dinslaken
(LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.03.2020 - 17 T 13/20)

Die Parteien sind über einen Wohnraummietvertrag verbunden. Die Vermieterin als Gläubigerin betreibt die Zwangsräumung aus gegen die Mieter ergangenen (Teil-)Versäumnisurteilen. Die Mieter beantragen Räumungsschutz und einstweilige Einstellung der Räumung


IVR 2020, 139
Anwendung des § 222 Abs. 2 ZPO bei Beantragung der Verlängerung einer Räumungsfrist
RAin und Notarin, FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Melanie Stobbe, Dinslaken
(LG Berlin, Beschluss vom 20.05.2020 - 64 T 40/20)

Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs mit dem Vermieter (Kl.) hat sich der Mieter (Bekl.) verpflichtet, die Wohnung bis spätestens zum 29.02.2020 zu räumen. Am 17.02.2020 beantragt der Bekl., ihm eine Räumungsfrist bis zum 19.06.2020 zu gewähren. Das A


IBR 2021, 2008
Kann ein nicht rechtskräftiger Titel auf Leistung einer § 648a BGB-Sicherheit vollstreckt werden?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Klaus Feckler, Köln
(LG Köln, Beschluss vom 07.08.2019 - 37 O 294/18)

Der Auftragnehmer (AN) erwirkt gegen den Auftraggeber (AG) einen Titel auf Leistung einer Bauhandwerkersicherung. Das entsprechende Urteil des OLG Köln (IBR 2020, 402) wird vom AG mit der zugelassenen Revision vor dem BGH (VII ZR 94/20) angefochten. Der A


IBR 2020, 674
Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit gilt auch im Schiedsverfahren!
RA Dr. Peter Hammacher, Heidelberg
(BGH, Beschluss vom 23.07.2020 - I ZB 88/19)

Nachdem der Auftragnehmer (AN) von einem Vertrag über die Demontage einer HD-Polyethylen-Anlage im Wert von 1,9 Mio. Euro zurückgetreten war, nahm der Auftraggeber ihn auf Rückzahlung bereits geleisteter Anzahlungen und auf Schadensersatz in Anspruch. Das


IBR 2020, 677
Wann ist ein Befangenheitsgrund der Partei bekannt?
RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
(BGH, Beschluss vom 15.09.2020 - VI ZB 10/20)

Am 13.11. findet die OLG-Verhandlung statt. Am 19.11. lehnt der Versicherer K - ein Versicherungsunternehmen, welches mit anderen rechtsfähigen Unternehmen die V bildet - den Vorsitzenden Richter S wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Zur Begründung führt



mehr Rechtsbeiträge

nach oben


Buchkapitel: (157)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

Zur Datenbank SCHADIS®


Seibel, Mark
27. Die mündliche Gutachtenerläuterung vor Gericht
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Ergänzend hat der BGH auch schon entschieden, dass dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Gutachtenerläuterung im Prozess grundsätzlich auch dann zu entsprechen ist, wenn der Sachverständige das Gutachten in einem vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren erstattet hat. Dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich stattzugeben. Wie soll das Gericht auf den Antrag einer ...


Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
III. Grundzüge des Beweisrechts nach der ZPO
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

71 Für die Überzeugungsbildung des Gerichts gilt der in § 286 ZPO niedergelegte Grundsatz der freien Beweiswürdigung. 78). Darüber hinaus liegt es im Ermessen des Gerichts, auch ohne entsprechenden Beweisantritt die Vorlage von Urkunden (§ 142 ZPO) und Akten (§ 143 ZPO) sowie die Einnahme des Augenscheins oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen (§ 144 Abs. Der Unternehmer beantragt die Vernehmung des Bestellers als Partei (§ 445 ZPO), der die Erteilung ...


Ulrich, Jürgen
Effektiver Umgang mit Gutachten im Bauprozess und mündliche Anhörung
aus: Schäden am Dach. Problempunkte und Sanierung von Steil-, Flach- und Gründächern sowie Photovoltaikanlagen. 47. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2012. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

Die Quasibefangenheit kann sich entsprechend der Betätigung des gerichtlichen Sachverständigen auch aus unsachlicher Reaktion des privaten Sachverständigen auf gegen sein im Prozess geliefertes Gutachten dann angebrachte Parteieinwände ergeben; auch insoweit gilt die zu der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen gekommene Rechtsprechung entsprechend 187. Die ZPO sieht ein Recht des gerichtlichen Sachverständigen, den anderen Sachverständigen zu befragen, nicht vor; §§&...


Seibel, Mark - mit einer Anmerkung von Staudt, Michael
26. Die gerichtliche Leitung der Sachverständigentätigkeit (§ 404a ZPO)
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

In privaten Bauprozessen wird Sachverständigen häufig die grundsätzlich allein von den Gerichten zu beurteilende Frage der Vertragsauslegung – z.B. die Ermittlung der Soll-Beschaffenheit einer Bauleistung – überlassen. Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht – und nicht der Sachverständige -, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll, § 404a Abs. Erst wenn die – vom Gericht und nicht vom Sachverständigen vorzunehmende &ndash...


Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
15.4 Die Beweismittel der ZPO - Der SV als Beweismittel
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Danach kann das Gericht eben nach der Bedürfnislage - kennt das Gericht den Ort, braucht das Gericht eine sachverständige Beratung - von sich aus und damit unabhängig von einer derartigen Antragstellung durch eine Partei eine Beweisaufnahme durch Augenschein oder durch Sachverständige anordnen. Die ZPO kennt verschiedene Beweismittel, ihre Anzahl ist in der ZPO abschließend aufgezählt. § 404 ZPO hat die Auswahl des Sachverständigen zum Gegenstand und § 404 a betrifft ...


Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
V. Das Gericht im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

Gerade dann muss das Gericht aus den soeben bereits dargelegten Gründen allerdings darauf achten, dass der Beauftragung des von einer Partei bezeichneten Sachverständigen berechtigte Neutralitätsvorbehalte der anderen Partei nicht entgegenstehen. Das Gericht nimmt lediglich davon Abstand, die Prozessakten dem Sachverständigen mit der konkreten Aufforderung zur Gutachtenerstellung zu übersenden; befinden sich die Akten bereits beim Sachverständigen, werden sie zurückgefordert. 3 ZPO, wonach es...


Bleutge, Peter
29. Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Zu vermerken bleibt auch, dass den Prozessparteien kein Verhalten des Sachverständigen zu schade ist, um die Ablehnung eines Sachverständigen zu begründen. Dazu gehört zum einen, dass die Partei den Sachverständigen im Hauptprozess zur mündlichen Erörterung des Gutachtens durch das Gericht laden lässt und zum anderen, dass bei Vorliegen entsprechender Fakten die nachteilig betroffene Partei einen Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit stellt. Mit streitiger Verhandlung über das...


Seibel, Mark
Gerichtliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen (§ 404a ZPO) - dargestellt anhand eines Beispielsfalles
aus: Mängel und Schäden beim Wärmeschutz. Problempunkte und Sanierung. 51. Frankfurter Bausachverständigentag 2016. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016

Zudem werden praxistaugliche Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Sachverständigen vorgestellt. 1 ZPO hat das Gericht die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen. Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht - und nicht der Sachverständige -, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll, § 404a Abs.


Motzke, Gerd
15. Darlegungslast, Beweislast und deren Verteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Bestreitet der Auftraggeber den Abschluss des Vertrages und beruft er sich darauf, der Kläger habe die Leistungen noch in der Akquisitionsphase erbracht, ist der Kläger für den Auftrag – und nicht der in Anspruch genommene Auftraggeber für das Tätigwerden noch in der Akquisitionsphase – darlegungs- und beweisbelastet. 57 Hat ein Auftragnehmer die Wahrnehmung seiner Aufklärungs-, Prüfungs- und Mitteilungspflichten verletzt, spricht eine tatsächliche Vermutung für ein ...


Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
IV. Der Bausachverständige im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

1 94 BGB, wonach der Unternehmer dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen hat. Der Sachverständige begeht also einen Fehler, wenn er seine Begutachtung an der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik orientiert, obwohl die Parteien im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Der Unternehmer haftet nach Auffassung des BGH trotz (sachverständig attestierter) Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gemäß § 280 Abs.



mehr Buchkapitel

nach oben


Zulassungen und Prüfbescheide: (1)

Treffer: 1 bis 1

Z-156.607-1378 Zulassung vom: 08.04.2014 – abgelaufen
Parkette und Holzfußböden nach DIN EN 14342 "Timbertech MULTIPLEX 15"
Timbertech KFT. Innovációs Központ


nach oben

 Kategorien:

1

737

5

6180

157

1


Legende

Alle Treffer
Bücher, Broschüren
Merkblätter, Richtlinien, Normen
Forschungs-
berichte
Aufsatz
Zeitschriftenartikel
Dissertationen
Kurztexte zur Denkmalpflege
Buchkapitel
Rechtsbeiträge
Zulassungen und Prüfbescheide
Warenkorb: 0 Artikel
Gesamtsumme: EUR 0.00
zur Kasse
Mein Konto
Anmelden (optional)
Kundenkonto einrichten
Immer aktuell informiert:
Fraunhofer IRB Newsletter
Kategorien:

Bücher, Broschüren
Merkblätter, Richtlinien, Normen
Forschungsberichte
Zeitschriftenartikel
Aufsätze
Dissertationen
Rechtsbeiträge
Zulassungen und Prüfbescheide
Merkblätter im
Online-Abonnement

DBV-Merkblätter
WTA-Merkblätter

NEU: FAQs
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
Unser aktuelles Verlagsverzeichnis

Fraunhofer IRB Katalog


* Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Lieferung deutschlandweit und nach Österreich versandkostenfrei. Informationen über die Versandkosten ins Ausland finden Sie hier.

Ein Service des Fraunhofer IRB für:
Bauingenieure, Bausachverständige, Architekten, Planungsbüros, Energieberater, Energietechniker, Stadtplaner, Raumplaner, Bauhandwerker, Bauforscher, Studenten im Bauwesen

Von Fachbuch bis Norm in unserer Baufach-Datenbank:
Bücher, Broschüren (auch kostenlos), Fachzeitschriften, Zeitschriftenartikel, Merkblätter, Richtlinien, Normen, Bauforschungsberichte, Dissertationen, Zulassungen, Prüfbescheide

Alle deutschen Publikationen zum Thema:
Baustoff, Bauphysik, Gebäudetechnik, Facility Management, Bauschaden, Bauerhaltung, Bauen im Bestand, Denkmalpflege, Architektur, Gebäudeplanung, Baukonstruktion, Energie, Barrierefrei, Ingenieurbau, Betonbau, Holzbau, Mauerwerksbau, Stahlbau, Bauforschung, Baurecht, Stadtplanung, Städtebau, Raumplanung, Wohnungswesen und mehr

Kontakt | Versand und Zahlung | FAQs | AGB | Datenschutz | Impressum | Für Buchhändler