Liste der Publikationen zum Thema "Zivilrecht"
Verfahren und juristische Betrachtungsweise
5., Aufl.
2018, xiii, 945 S., 141 SW-Abb., 360 Farbabb., 226 Farbtabellen. 240 mm, Hardcover
Springer
Baurechtliche und -technische Themensammlung. Heft 8: Anerkannte Regeln der Technik
Inhalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs
2017, 100 S., 15 Abb., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Die privilegierte Haftung des Arbeitnehmers
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht (SAR), Band 311
Ausgestaltung - dogmatische Grundlage - Abdingbarkeit. Dissertationsschrift
2012, 263 S., 263 S. 233 mm, Softcover
Duncker & Humblot
Fachplanung Entrauchung
Grundlagen - Methoden - Anwendungskonzepte
2011, 285 S., zahlr. Abb. und Tab., Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
Brandschutz und Baurecht
Fehler vermeiden im Neubau und Bestand
2011, 280 S., m. 50 Abb. 24 cm, Hardcover
Feuertrutz Verlag
Öffentliche Auftragsvergabe und culpa in contrahendo
Schriften zum Wirtschaftsrecht (WR), Band 189
Dissertationsschrift
2005, 233 S., 233 mm, Softcover
Duncker & Humblot
Dingliche Rechte als städtebauliche Gestaltungsmittel
Europäische Hochschulschriften, Reihe 2, Rechtswissenschaft, Band 4152
Dissertationsschrift
Neuausg.
2005, XIII, 180 S., 210 mm, Softcover
Peter Lang Ltd. International Academic Publishers
Kulturgüterschutz im internationalen Recht unter besonderer Berücksichtigung der deutsch-russischen Beziehungen
Schriften zum Staats- und Völkerrecht, Band 104
Dissertationsschrift
2003, 362 S., 210 mm, Softcover
Peter Lang Ltd. International Academic Publishers
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Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
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Sicherheit des Verkehrssystems Strasse und dessen Kunstbauten - Rechtliche Aspekte eines risiko- und effizienzbasierten Sicherheitskonzepts
2009 109 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Grundfragen des Drittschutzes im oeffentlichen Baurecht. Dogmatik, Verfahrensrecht, Harmonisierung mit dem Zivilrecht
1981, 255 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Schädlinge am Bau - Ausgewählte öffentlichrechtliche und zivilrechtliche Aspekte
GuG Grundstücksmarkt und Grundstückswert, 2021
Weingart, Hans-Joachim
Der Bauträger und die MaBV. Zur Klärung einer missverstandenen Rechtsbeziehung
Baurecht, 2020
Tietzsch, Rainer
Mietendeckel, Mietenstopp und Schattenmiete.
Wohnungswirtschaft & Mietrecht WM, 2020
Pohlenz, Rainer
Komplexes Unterfangen. Schallschutz bei der Bestandssanierung
Bauen im Bestand B + B, 2020
Dorß, Werner
In hohem Grade ausgeliefert. Contracting - wichtiges Instrument der Energiewende oder zweifelhaftes Geschäftsmodell?
Gebäude-Energieberater GEB, 2020
Kohler, Jürgen
Relatives Verfügungsverbot bei ungenehmigter Umwandlung in Wohnungs- oder Teileigentum gem. § 172 BauGB
Baurecht, 2020
Gasser, Gerhard
Vom Estrichleger nicht erfüllbar. DIN EN 13813 - Estrichmörtel und Estrichmassen, Eigenschaften und Anforderungen
Estrichtechnik & Fussbodenbau, 2019
Mohr, Hellmuth
Nachverdichtung: ein Dickicht voller Rechtsfragen
Modernisierung, 2019
Thiel, Fabian
"Der Staat verschenkt nichts" - Haushaltsrechtliche und fachplanerische Restriktionen bei aufgegebener Eisenbahnbetriebsbezogenheit von Grundstücken
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2019
Wunschel, Axel; Mittenzwey, Jochen
HOAI, und nun? (kostenlos)
DBZ Deutsche Bauzeitschrift, 2019
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Zivilrecht
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Anforderungen im baulichen Schallschutz 2020
Quelle: Bauphysik-Kalender 2020. Bau- und Raumakustik. 20.Jg.; Bauphysik-Kalender
Schmidt, Peter B.; Pürthner, Philip
Anforderungen an den Energiehaushalt bei Bauwerken 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Henke, Andreas
Ausgleichsansprüche bei Sanierungen nach Bodenschutzrecht - Voraussetzungen, Reichweite und aktuelle Fragen der §§ 24 und 25 BBodSchG 2019
Quelle: Altlasten 2019. Aus Altlasten und Schadensfällen lernen - von der Altlastensanierung zum vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutz. Beiträge zum Seminar, 26. und 27. Juni 2019, IHK Karlsruhe, Haus der Wirtschaft; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt
Hafkesbrink, Volker; Kühne, Ulrich
Zivilrechtliche Grundlagen 2018
Quelle: Bauwerksabdichtung in der Altbausanierung. Verfahren und juristische Betrachtungsweise. 5.Aufl.
Kramer, Beate; Köhler, Sascha
Rechtliche Gesichtspunkte zur (Beseitigung von) Überbauungen bei Netzanschlüssen und Versorgungsleitungen 2017
Quelle: 31. Oldenburger Rohrleitungsforum 2017. Rohrleitungen in digitalen Arbeitswelten; Schriftenreihe aus dem Institut für Rohrleitungsbau Oldenburg
Kramp, Jürgen
Der undichte Abwasserkanal. Ein Umweltvergehen - ein Fall für den Staatsanwalt? 2017
Quelle: 31. Oldenburger Rohrleitungsforum 2017. Rohrleitungen in digitalen Arbeitswelten; Schriftenreihe aus dem Institut für Rohrleitungsbau Oldenburg
Hilbig, Corinna; Schumacher, Sven
Steuerliche Behandlung Öffentlich-Privater Partnerschaften 2015
Quelle: Aspekte der Baubetriebslehre in Forschung und Praxis. Festschrift zum 60. Geburtstag von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Dieter Jacob; Baubetriebswirtschaftslehre und Infrastrukturmanagement
Radermacher, Klaus-Peter
Rechtliche Rahmenbedingungen 2015
Quelle: Bausanierung. Erkennen und Beheben von Bauschäden. 6.,überarb.u.aktual.Aufl.
Kierner, Thomas
Fragen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts beim Bauen mit Membranen 2014
Quelle: 2. Essener Membranbau-Symposium. 26. September 2014, Campus Essen; Berichte aus dem Bauwesen
Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot: Nachbar kann Unterlassung verlangen!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Petra Sterner, LL.M., Berlin
(BGH, Urteil vom 27.11.2020 - V ZR 121/19)
Die Parteien sind Nachbarn. Der Beklagte errichtete im Jahr 2011 ohne Baugenehmigung auf seinem Grundstück (Außenbereich) einen offenen Pferdestall und stellte dort Pferde ein. Der Stall lag ca. 12,5 m vom Haus und dort den Ruheräumen des Klägers entfernt
IMR 2020, 320
Mieterhöhung: Der Berliner "Mietendeckel" schließt keine Mieterhöhungen aus
RiAG Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen
(AG Pankow/Weißensee, Urteil vom 26.02.2020 - 2 C 377/19 (nicht rechtskräftig))
Der Berliner Landesgesetzgeber hat bekanntlich einen eigenen Berliner Mietendeckel eingeführt. Verfassungsrechtlich steht das neue Institut auf sehr wackeligen Füßen, da der Bund für das Zivilrecht und damit auch für das Mietrecht von seiner Gesetzgebun
IBR 2020, 399
Auftragnehmer oder (nur) Nachunternehmer?
RAin Iris Burkhart, Stuttgart
(OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.03.2019 - 2 U 88/17; BGH, Beschluss vom 29.01.2020 - VII ZR 73/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) hat einen Unternehmer beauftragt, eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach zu errichten. Zuvor musste das mit asbesthaltigem Material belegte Dach saniert werden. Hierfür beauftragte der AG den Auftragnehmer (AN) und erbrachte eine An
IMR 2020, 289
Zulässigkeit von Mieterhöhungen vor dem Inkrafttreten des MietenWoG Bln
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kai-Uwe Agatsy, Berlin
(AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 28.04.2020 - 4 C 118/19)
Der Vermieter nahm die Mieter auf die Zustimmung zu einer Mieterhöhung vom 14.06.2019 in Anspruch, die die Erhöhung von 590 Euro auf 615,46 Euro umfasste. Die Mieter reagierten nicht und der Vermieter reichte Klage ein. Die Mieter bestritten die Zulässigk
IVR 2020, 36
Ausschließliche Zuständigkeit bei Anfechtungsklagen im Rahmen von Immobilientransaktionen
RAin Alexandra Hammermüller, München
(EuGH, Urteil vom 04.12.2019 - Rs. C-493/18)
Ein niederländischer Staatsangehöriger wird von den zuständigen Gerichten im Vereinigten Königreich antragsgemäß für insolvent erklärt. Ein deutscher Gläubiger hatte zuvor das Einfrieren der Vermögenswerte des Schuldners durch ein britisches Gericht veran
IMR 2019, 384
Nachmieter ist Rechtsnachfolger!
RA Peter Henningsen, Mainz
(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2019 - 2 S 19.19)
In einem Gewerbeobjekt betreibt ein Mieter ein Wettbüro, für das die Bauaufsichtsbehörde eine Nutzungsuntersagung erlässt. Noch ehe sie diese vollstrecken kann, übergibt der Mieter den Geschäftsbetrieb einem Nachmieter. Diesem gegenüber droht die Bauaufsi
IBR 2019, 459
Nachmieter ist Rechtsnachfolger!
RA Peter Henningsen, Mainz
(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2019 - 2 S 19.19)
In einem Gewerbeobjekt betreibt ein Mieter ein Wettbüro, für das die Bauaufsichtsbehörde eine Nutzungsuntersagung erlässt. Noch ehe sie diese vollstrecken kann, übergibt der Mieter den Geschäftsbetrieb einem Nachmieter. Diesem gegenüber droht die Bauaufsi
VPR 2019, 122
Gegen Beschluss der VK Sachsen-Anhalt ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet!
Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Köln
(VG Halle, Beschluss vom 14.11.2018 - 3 A 400/18)
Einem in einem Vergabeverfahren im unterschwelligen Bereich unterlegenen Bewerber (B) wurden von der beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als Behörde eingerichteten Vergabekammer mit Beschluss die Kosten des Verfahrens zur Nachprüfung der Vergabeent
IVR 2019, 23
Benennung der Beklagten im Räumungsverfahren auch gegen Hausbesetzer zwingend!
VorsRiLG Dr. Frank Zschieschack, Schwalbach
(LG Köln, Beschluss vom 22.10.2018 - 5 O 410/18)
Das Grundstück der Antragstellerin war von unbekannten Personen besetzt worden, die dorthin u. a. zu einem Haus- und Gartenfest weitere Personen eingeladen hatten. Die Antragstellerin begehrte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die derzeit
IBR 2019, 186
Verstoß gegen Tariftreuegesetz: Auftragnehmer muss keine Vertragsstrafe zahlen!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Iris Oberhauser, München
(LG Köln, Urteil vom 22.10.2018 - 18 O 33/18)
Der Auftragnehmer (AN) hat den Zuschlag für die Erbringung von Fassadenarbeiten mit einer Auftragssumme von ca. 3,8 Mio. Euro erhalten. Dem Vertrag liegen die VOB/B, BVB, EBVB und ZVB des Auftraggebers (AG) zu Grunde. In den BVB ist eine Vertragsstrafe we
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
1.6 Verbesserungsvorschläge
aus: Schallschutz. Pfusch am Bau, Band 7. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Während im öffentlichen Baurecht die Mindestanforderungen nach den baurechtlich eingeführten Baubestimmungen gefordert werden, werden im Zivilrecht die heute technisch möglichen Schalldämmwerte verlangt. Für akustische Beratungen oder Planungen durch Bauphysiker entstehen für viele vermeintlich unnötige Kosten, die durch juristische Spitzfindigkeiten wie vertragliche Festlegung der DIN 4109 in Baubeschreibung und Verträgen vermieden werden können. Altbauten können überwiegend diese ...
Buss, Harald
A.13 Qualitätskontrolle von Bauvorhaben
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Zu unterscheiden ist der Schallschutz (DIN 4109) nach dem Bauordnungsrecht und der Schallschutz nach dem Zivilrecht. Tatsache ist, dass die Planerinnen und Planer (in der Regel) den Schallschutz nach DIN 4109 festlegen, es gibt auch Programme zur Ermittlung des Schallschutzes nach DIN 4109. Die nationale Norm erhält für den „erhöhten“ Schallschutz eine neue Anforderung in DIN 4109-10. Diese Norm ersetzt das Beiblatt 2 zu DIN 4109.
Buss, Harald
H Schallschutz im Bauwesen
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Im November 1989 wurde die neue Norm DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - als Ersatz für DIN 4109 Teil 1 (Fassung September 1962) und mit Beiblatt 2 zu DIN 4109 (11.1989) als Ersatz für DIN 4109 Teil 2 (Fassung September 1962) veröffentlicht. Beiblatt 2 zu DIN 4109 (zukünftig: DIN 4109-10): Hinweise für Planung und Ausführung: Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz; Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich. Dabei verbietet niemand, dass anstelle des Nachweises...
Ulrich, Jürgen
Effektiver Umgang mit Gutachten im Bauprozess und mündliche Anhörung
aus: Schäden am Dach. Problempunkte und Sanierung von Steil-, Flach- und Gründächern sowie Photovoltaikanlagen. 47. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2012. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Die Quasibefangenheit kann sich entsprechend der Betätigung des gerichtlichen Sachverständigen auch aus unsachlicher Reaktion des privaten Sachverständigen auf gegen sein im Prozess geliefertes Gutachten dann angebrachte Parteieinwände ergeben; auch insoweit gilt die zu der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen gekommene Rechtsprechung entsprechend 187. Die ZPO sieht ein Recht des gerichtlichen Sachverständigen, den anderen Sachverständigen zu befragen, nicht vor; §§&...
Buss, Harald
B.3 Fortentwicklung der anerkannten Regeln der Technik/Überholung von kodifizierten Normen, insbesondere DIN-Normen
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Die anerkannten Regeln der Technik sind nie feststehend, sondern nach Entwicklung und Stand der jeweiligen Handhabung wandelbar. Es kann vorkommen, dass die geschriebenen Regeln nicht mit der technischen Entwicklung Stand gehalten haben und dass sie nicht mehr als anerkannte Regeln der Technik Gültigkeit haben. Der für ein Bauteil durch die DIN 4109 vorgegebene Mindestschallschutz entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw.
Oster, Nils; Bredenmeyer, Jan; Mühlig, Oliver
9.1 Übersicht zu den Inhalten
aus: Schimmelschäden an Wänden und Decken. Schadenfreies Bauen. Band 42. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Gerichtliche Auseinandersetzungen, in deren Verlauf ein oder mehrere Sachverständige zur Klärung technischer Fragen hinzugezogen werden müssen, tragen zumeist hohe Prozesskostenrisiken in sich. In Kapitel 9.4 werden daher die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Streitbeilegung unter Beteiligung eines Sachverständigen dargestellt. Es enthält zudem die wesentlichen Regelungen für die Hinzuziehung von gerichtlich bestellten Sachverständigen und deren Verhältnis zu den Prozessparteien und...
Englert, Klaus; Fuchs, Bastian
Rechtliche Aspekte und Haftungsfragen bei Gründungsschäden
aus: Schäden an erdberührten Bauteilen. Ursachen, Schadensanalyse und Sanierung. 41. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2006. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2006
§ 909 BGB normiert die Befugnis des betroffenen Grundeigentümers, außerhalb der Grenzen drohende Beeinträchtigungen des Eigentumsrechtes aus §§ 903, 905 BGB abzuwehren. Der Bundesgerichtshof (BGH) begründet seine Auffassung damit, dass § 909 BGB nicht einen streng auf den Eigentümer, sondern auf das Nachbargrundstück bezogenen Schutzbereich hätte; kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung wären neben dem Eigentümer auch Niesbraucher (§ 1065 BGB), Erbbauberechtigte (&...
Englert, Klaus; Fuchs, Bastian
12 Haftungsfragen im Tiefbau
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Der BGH begründet seine Auffassung damit, dass § 909 BGB nicht einen streng auf den Eigentümer, sondern einen auf das Nachbargrundstück bezogenen Schutzbereich hätte - kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung wären neben dem Eigentümer auch Nießbraucher (§ 1065 BGB), Erbbauberechtigte (§ 11 Abs. 6 zu § 909 BGB m.w.N. , 48 ). § 909 BGB schützt nur die Festigkeit des Bodens des Nachbargrundstücks. Das Eigentumsrecht nach § 903 BGB gibt dem Grundstückseigentümer ...
Oster, Nils; Bredenmeyer, Jan; Mühlig, Oliver
9.3 Die einzelnen Rechtsbeziehungen
aus: Schimmelschäden an Wänden und Decken. Schadenfreies Bauen. Band 42. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Das Gesetz regelt die grundsätzlichen Pflichten von Mieter und Vermieter: Der Vermieter hat gegen Zahlung des Mietzinses den Gebrauch an der Mietsache zu gewähren und diese in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Denn ist der Mieter vertraglich selbst zur Erhaltung der Mietsache verpflichtet, haftet der Vermieter nicht mehr für solche Mängel der Mietsache, die dieser vertraglich übernommenen Erhaltungspflicht des Mieters unterliegen. Setzt der Mieter dem Vermieter zur Mangelbeseitigung eine ...
Boldt, Antje; Zöller, Matthias
T.2 Verständnisprobleme zwischen Recht und Technik ein Erklärungsversuch
aus: Anerkannte Regeln der Technik. Inhalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 8. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Die anerkannten Regeln der Technik sind der (alleinige?) Schlüssel zur Anwendung von nicht rechtlichen Regeln. Deshalb sehen viele Juristen zwischen „anerkannten Regeln der Technik“ und „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ keinen Unterschied (siehe S. 52 ff.). Juristen brauchen bei technischen Aspekten Unterstützung und fragen Techniker nach den Inhalten der anerkannten Regeln der Technik.
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