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A 2 Richtlinien zur DIHK-Mustersachverständigenordnung
Röhrich, Lothar
Seiten: 225-264

Aus dem Inhalt
A 2 Richtlinien zur DIHK-Mustersachverständigenordnung
§ 1 Bestellungsgrundlage
1.1 Rechtsgrundlage
1.1.1 Materiell-rechtliche Grundlage für die öffentliche Bestellung ist &se...
1.1.2 Sachverständige haben einen Anspruch auf öffentliche Bestellung und Vereidigung, wenn sie d...
1.2 Sachgebiete
1.2.1 Die öffentliche Bestellung kann nur für ein bestimmtes Sachgebiet erfolgen. „Sachverständigenwesen§ 2 Öffentliche Bestellung
2.1 Rechtsnatur und Zweck
2.1.1 Die öffentliche Bestellung ist keine Berufszulassung, sondern die Zuerkennung einer besonde...
2.1.2 Die öffentliche Bestellung ist darüber hinaus ein Hilfsmittel bei der Suche nach Sachverstä...
2.2 Umfang der öffentlichen Bestellung
2.2.1 Die Aufgaben eines Sachverständigen können sowohl die Erstattung von Gutachten als auch wei...
2.3 Beschränkungen und Auflagen
Auflagen können im Zusammenhang mit Aufsichtsverfahren gegen öffentlich bestellte Sachverständige...
2.4 Befristung
Die öffentliche Bestellung wird jeweils auf fünf Jahre befristet. Bei einer Erstbestellung und in...
2.5 Bestellungsakt und Rechtsfolgen der öffentlichen Bestellung
2.5.2 Öffentliche Bestellung und Vereidigung bilden einen einheitlichen Vorgang und haben in rech...
2.5.3 Anlässlich seiner öffentlichen Bestellung ist der Sachverständige außerdem nach
2.5.4 Durch die öffentliche Bestellung entsteht ein besonderes öffentlich-rechtliches Rechtsverhä...
2.6 Überregionale Geltung
2.6.1 Die Tätigkeit des öffentlich bestellten Sachverständigen ist nicht auf den Bezirk der IHK b...
2.6.2 Der Sachverständige darf sich auch im Ausland als öffentlich bestellter Sachverständiger be...
§ 3 Bestellungsvoraussetzungen
3.1 Das abstrakte Bedürfnis und die Bestimmung der Sachgebiete sowie der Bestellungsvoraussetzungen
3.1.2 Das abstrakte Bedürfnis liegt vor, wenn eine häufige, nachhaltige oder verbreitete, nicht u...
3.1.3 Ein wichtiges Indiz für das Vorliegen des abstrakten Bedürfnisses ist gegeben, wenn der Ant...
3.1.4 Liegt für das beantragte Sachgebiet bisher noch keine öffentlichen Bestellung in Deutschlan...
Wegen der präjudizierenden Wirkung von öffentlichen Bestellungen gegenüber anderen IHKs sollte da...
3.1.5 Eine konkrete Bedürfnisprüfung ist wegen des Rechtsanspruches auf öffentliche Bestellung un...
3.1.6 Die IHK bestimmt den Sachgebietstenor auf der Grundlage des gestellten Antrags. Dabei soll ...
3.1.7 Im Interesse der Einheitlichkeit sollen weitere Sachgebietsbezeichnungen mit dem DIHK abges...
3.1.8 Im Interesse einheitlicher Anforderungen soll die zuständige IHK für eine öffentliche Beste...
3.2 Weitere Voraussetzungen
3.2.1 Niederlassung
Der Antragsteller muss eine inländische Niederlassung unterhalten. Nur bei Antragstellern aus ein...
3.2.2 Ausreichende Lebens- und Berufserfahrung
Als Folge der geänderten Rechtsprechung des BVerwG3 dürfen die Bestellungskörpersc...
3.2.3 Persönliche Eignung
3.2.3.1 Die persönliche Eignung des Antragstellers ist nur dann gegeben, wenn er vertrauenswürdig...
3.2.4 Besondere Sachkunde
3.2.4.1 Der Antragsteller muss auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt werden möchte, ...
3.2.4.2 Maßgebend für die Überprüfung dieser Kriterien sind der berufliche Werdegang, die fachlic...
3.2.4.3 Der Antragsteller muss seine besondere Sachkunde nachweisen. Der Nachweis ist nicht schon...
3.2.4.4 Wenn der Antragsteller darauf hinweist, dass er für das beantragte Sachgebiet bereits von...
3.2.4.7 Fachliche Nachweise und Qualifikationen von dritten Institutionen sind bei der Beurteilun...
Eine „generalisierende“ Bet...
Deshalb wird in der Regel dem Antragssteller nahe gelegt werden müssen, zu den Zertifizierungsunt...
3.2.4.9 Die vorgelegten fachlichen Unterlagen sind in jedem Fall von Vertrauenssachverständigen d...
3.2.4.10 Es muss sichergestellt sein, dass die Beurteilung der besonderen Sachkunde auf authentis...
3.2.4.11 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes ist zu beachten, wobei die...
3.2.4.12 Zum Inhalt der besonderen Sachkunde gehört weiter, dass der Antragsteller in der Lage is...
3.2.5 Technische Einrichtungen
Der Antragsteller muss über die zur Ausübung seiner Sachverständigentätigkeit erforderlichen Einr...
3.2.6 Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Der Antragsteller muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Das bedeutet insbesond...
3.2.7 Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
Der Antragsteller muss bei der Gutachtenerstattung oder der Erbringung sonstiger Sachverständigen...
3.2.8 Kenntnisse des deutschen Rechts
Die nötigen Kenntnisse des deutschen Rechts und der deutschen Sprache sind Voraussetzung für die ...
3.2.9 Geistige und körperliche Leistungsfähigkeit
Der Antragsteller muss in der Lage sein, den im Zusammenhang mit der Erstellung der Gutachten und...
3.3 Arbeits- oder Dienstverhältnis
3.3.2 Der Nachweis ist durch eine entsprechende schriftliche Erklärung des Arbeitgebers oder Dien...
„Als Arbeitgeber von Frau/Herrn ... bestätigen wir, dass die/d...
§ 3a Bestellungsvoraussetzungen für Anträge nach §36a GewO
3a 1 Anerkennung von Qualifikationen des Antragstellers aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
3a 1.1 § 3a MSVO ist ein reiner Rechtsgrundverweis auf
3a 1.2 Zu § 36a (1) GewO:
3a 1.2.1 Bereits nach der bisherigen Rechtsprechung waren alle Qualifikationen bei der Prüfung de...
3a 1.2.2 Neu ist dagegen die Regelung § 36a (1) S. 2 GewO, wona...
3a 1.3 Zu § 36a (2) GewO:
3a 1.3.1 Soweit sich die Inhalte der Ausbildung oder Tätigkeit des Antragstellers wesentlich von ...
3a 1.3.2 Gemäß Art. 3 (1) h) der EU-Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie (BARL) ist eine Ei...
Hierbei handelt es sich um eine echte Prüfung, die nicht mit der sog. &bdqu...
3a 1.3.3 Gemäß Art. 3 (1) g) BARL ist ein Anpassungslehrgang die Ausübung eines reglementierten B...
Dies bedeutet, dass der Antragsteller einige Zeit unter der Aufsicht eines bereits öffentlich bes...
Zur Lernkontrolle dürfen die Bestellungskörperschaften allerdings auch hier Tests und Prüfungen d...
Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein Anpassungslehrgang nicht lediglich eine mehrtätige Schulu...
3a 2 Verweis auf § 3 (2) und (3) MSVO
Hierdurch wird klargestellt, dass für den Antragsteller alle übrigen allgemeinen Voraussetzungen,...
§ 4 Zuständigkeit und Verfahren
4.1 Zuständigkeit
4.1.1 Die IHKs sind sachlich für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf allen wirtsc...
4.1.2 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der inländischen Niederlassung, die den Mittel...
4.2 Verfahren
Über den Antrag auf öffentliche Bestellung entscheidet die örtlich zuständige IHK. Sie ist verpfl...
Vor der Entscheidung müssen die Ausschüsse und Gremien zu dem Antrag gehört werden, die nach der ...
Zur Überprüfung der besonderen Sachkunde werden in der Regel Informationen, insbesondere Referenz...
Da die IHK Gewissheit haben muss, ob der Antragsteller über die besondere Sachkunde verfügt, kann...
Besteht für das infrage kommende Sachgebiet kein institutionelles Fachgremium, soll der Antragste...
Bei der erneuten Bestellung i.S.v § 2 (4) MSVO fordert die IHK ...
Sind die Voraussetzungen für die erneute Bestellung gegeben, wird der Antragsteller für fünf Jahr...
§ 4a Zuständigkeit und Verfahren für Anträge nach §36a GewO
4a 1 Zuständigkeit
Die Vorschrift soll dem Umstand Rechnung tragen, dass ausländische Antragsteller in der Regel noc...
4a 2 Verfahren
4a.2.1 Zu § 36a (3) GewO:
Die Vorschrift bezieht sich auf die übrigen Anforderungen des §...
4a.2.2 Zu § 36a (4) GewO:
Die Bestellungskörperschaft muss den Empfang der von dem Antragsteller eingereichten Unterlagen b...
§ 5 Vereidigung
5.1 Der Eid
Der Sachverständigeneid ist die ernsthafte und feierliche Versicherung des Sachverständigen, nach...
5.2 Verzicht auf religiöse Beteuerung
5.3 Bekräftigung
Der Sachverständige kann hilfsweise statt einer Eidesleistung (§
5.4 Bezugnahme auf Eid oder Bekräftigung
Der einmal geleistete Eid des Sachverständigen behält damit seine Wirkung bis zur Beendigung der ...
Der einmal geleistete Eid wirkt damit nahtlos fort. Auch bei einer Erweiterung des bestehenden Be...
5.5 Erstreckung auf die Prozessordnungen
5.5.1 Verstößt der Sachverständige gegen die durch den Eid besonders bekräftigten Pflichten nach ...
5.5.2 Bezieht sich der Sachverständige im Rahmen eines Zivil- oder Strafprozesses ausdrücklich au...
5.5.3 Wird der Sachverständige in einem Gerichtsverfahren vereidigt oder bezieht er sich in einer...
§ 6 Aushändigung von Bestellungsurkunde, Rundstempel, Ausweis und Sachverständigenordnung
6.1 Aushändigung
6.1.2 Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel bleiben Eigentum der IHK, so dass sie nach Rech...
6.1.3 Die Bestimmungen der Sachverständigenordnung gelten als Satzungsrecht für jeden öffentlich ...
6.1.4 Mit der Aushändigung der Richtlinien erhält der Sachverständige eine ausführliche Informati...
6.2 Niederschrift
Die Niederschrift dokumentiert den Vollzug der Vereidigung und quittiert den Empfang der genannte...
§ 7 Bekanntmachung
7.1 Die öffentliche Bekanntmachung der Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen ist in d...
7.2 Daten der Bekanntmachung sind Name, Adresse, Kommunikationsmittel, Bestellungstenor, Tag der ...
Diese Daten werden in die von den IHKs regional oder überregional herausgegebenen Sachverständige...
7.3 Die IHK kann zum Zwecke der Erstellung eines bundes- und/oder landesweiten Verzeichnisses die...
7.4 Die öffentliche Bestellung erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse. Die IHK kann des...
§ 8 Unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte und unparteiische Aufgabenerfüllung
8.1 Unabhängigkeit
8.1.1 Der Sachverständige darf bei der Erbringung seiner Leistung keiner Einflussnahme von außen ...
8.1.2 Der Sachverständige darf bei der Übernahme, Vorbereitung und Durchführung eines Auftrags ke...
8.2 Weisungsfreiheit
8.2.1 Der Sachverständige darf bei der Erbringung seiner Leistungen nicht vertraglich verpflichte...
8.2.2 Es muss sorgfältig zwischen Anweisungen zum Gutachtengegenstand, Beweisthema und Umfang des...
8.2.3 Die Ausführungen zu 8.2.1 und 8.2.2 gelten uneingeschränkt auch für Sachverständige...
8.3 Gewissenhaftigkeit
8.3.1 Der Sachverständige muss sorgfältig prüfen, ob das Beweisthema (bei Gerichtsauftrag) oder d...
8.3.2 Der Sachverständige muss des Weiteren unverzüglich prüfen, ob er den Auftrag innerhalb der ...
8.3.3 Außerdem muss er unverzüglich prüfen, ob er die Annahme des Auftrages wegen Besorgnis der B...
Ablehnen sollte der Sachverständige die Übernahme des Gutachtenauftrages bei einem Privatauftrag ...
8.3.5 Erfolgt der Auftrag durch ein Gericht, muss er es benachrichtigen, wenn der angeforderte Ko...
Sinngemäß besteht eine entsprechende Aufklärungspflicht auch gegenüber einem privaten Auftraggebe...
8.3.6 Kommt es zu Verzögerungen während der Bearbeitung des Auftrags, muss er den Auftraggeber da...
8.3.7 Jeder Auftrag ist mit der Sorgfalt eines öffentlich bestellten Sachverständigen zu erledige...
Es sind alle im Auftrag gestellten Fragen zu beantworten, wobei sich der Sachverständige genau an...
8.3.8 Der Sachverständige hat das IHK-Merkblatt „Der gerichtli...
8.4 Unparteilichkeit
8.4.1 Der Sachverständige hat seine Leistungen so zu erbringen, dass er sich weder in Gerichtsver...
8.4.2 Der Sachverständige darf nicht zu Personen, Unternehmen, Organisationen oder Behörden in Ab...
8.4.3 Der Sachverständige muss bei der Auftragsdurchführung neutral sein und muss bei der Behandl...
8.4.4 Neutralität während der Gutachtenerstattung bedeutet u.a., dass der Sachverständige bei Ger...
8.4.5 Objektivität in Sachfragen bedeutet, dass der Sachverständige keine Vorurteile gegen ein be...
8.4.6 Der Sachverständige darf keine Gutachten in derselben Sache - auch nicht zeitlich versetzt ...
8.4.8 Der Sachverständige, der ein eigenes Geschäft hat oder Makler ist, darf nicht ein Objekt be...
§ 9 Persönliche Aufgabenstellung und Beschäftigung von Hilfskräften
9.1 Persönliche Aufgabenerfüllung
9.1.1 Der Sachverständige ist grundsätzlich verpflichtet, seine Gutachten und andere Sachverständ...
9.1.2 Dies bedeutet, dass der Sachverständige auf der Grundlage der Aufgabenstellung die wesentli...
9.1.3 Der Grundsatz der persönlichen Aufgabenerfüllung bedeutet keineswegs, dass der Sachverständ...
Die Zuordnung der einzelnen Tätigkeiten in eine der drei vorstehend genannten Kategorien ist nich...
9.1.4 Nicht zulässig ist, dass der Sachverständige nur formal und nach außen hin die Verantwortun...
9.1.5 Bei Verstößen gegen die Pflicht zur persönlichen Erfüllung von Kernaufgaben hatte die Recht...
9.2 Überwachung der Mitarbeit von Hilfskräften
9.2.1 Der Sachverständige muss Hilfskräfte im Hinblick auf deren fachliche Eignung und persönlich...
9.2.2 Der Sachverständige hat sicherzustellen, dass beteiligte Hilfskräfte nicht gegen den Pflich...
9.2.3 Im Falle der Beteiligung von fachlichen Hilfskräften bei vorbereitenden Aufgaben ohne Wertu...
9.3 Gleiche Grundsätze bei gerichtlichen und privaten Aufträgen
9.3.1 Der DIHK-Arbeitskreis hat auf seiner Sitzung am 26./27. März 2012 die ersatzlose Streichung...
9.3.2 Soweit der öffentlich bestellte Büroinhaber für die Gutachtenerstellung einen Mitarbeiter e...
9.3.3 Legt der Auftraggeber in einem solchen Fall Wert auf die Plausibilitätsprüfung des Gutachte...
9.4 Hilfskraft
9.4.1 Hilfskraft ist eine Person, die auf demselben Sachgebiet tätig ist wie der beauftragte Sach...
9.4.2 Beim Sachverständigen angestellte öffentlich bestellte Sachverständige oder die mit ihm in ...
§ 10 Verpflichtung zur Gutachtenerstattung
10.1 Gutachten für Gerichte und Behörden
10.1.2 Der vom Gericht benannte Sachverständige hat der Benennung Folge zu leisten, wenn er für d...
10.1.3 Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger kann die Erstattung eines Gutachtens aus den...
10.1.4 Der Sachverständige kann bei Gerichtsauftrag auch aus anderen Gründen vom Gericht von der ...
10.2 Gutachten für private Auftraggeber
10.2.1 Beim Privatauftrag gibt es für den Sachverständigen zwar keine Pflicht, jeden Auftrag anzu...
10.2.2 Beim Privatauftrag sollte der Sachverständige von sich aus den Auftrag ablehnen, wenn Verw...
§ 11 Form der Gutachtenerstattung; gemeinschaftliche Leistungen
11.1 Form
11.1.1 Das schriftliche Gutachten und andere schriftliche Sachverständigenleistungen müssen in ge...
11.1.2 Nutzt der Sachverständige die elektronische Form, kann er Unterschrift und Rundstempel ein...
11.1.3 Möchte der Sachverständige Gutachtenformulare benutzen, so ist dies nur dann gestattet, we...
11.1.5 Für einige Sachgebiete haben die IHKs Mindestanforderungen an Gutachten herausgegeben, die...
11.1.6 Diese Richtlinien gelten ohne Einschränkungen auch für Sachverständige im Angestelltenverh...
11.2 Gemeinschaftliche Leistungen
Wird das Gutachten von zwei oder mehreren Sachverständigen desselben Sachgebiets oder unterschied...
11.3 Leistungen Dritter
§ 12 Bezeichnung als „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“
12.1 Tenor und Hinweis auf zuständige IHK
12.1.1 Der Sachverständige muss in allen Fällen seiner gutachterlichen Tätigkeit und der ihm sons...
12.1.2 Nach der Neufassung der Mustersachverständigenordnung kommt es nicht mehr zum Erlöschen de...
12.1.3 Die Umstellung auf die neuen Dokumente soll möglichst zügig erfolgen. Auf jeden Fall ist e...
12.1.4 Andere Bezeichnungen, Anerkennungen, Zulassungen, Zertifizierungen, Mitgliedschaften und v...
12.2 Nachweis der Urheberschaft und der Sachgebietsbezogenheit
12.2.2 Eine weitere Unterschrift, beispielsweise des Arbeitgebers oder der Hilfskraft ist nicht z...
12.2.3 In den Fällen einer Sozietät (§ 21 MSVO) - unabhängig vo...
12.3 Sachverständigenleistungen auf anderen Sachgebieten
Ist der Sachverständige auf weiteren Sachgebieten als Sachverständiger tätig, darf er dies im Bri...
§ 13 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
13.1 Aufzeichnungspflichten
13.1.2 Die Aufzeichnungen dienen der Kontrolle über die Einhaltung der Pflichten des Sachverständ...
13.1.3 Der Sachverständige hat seine Leistung oder den begutachteten Gegenstand in den Aufzeichnu...
13.1.4 Bei mündlich erbrachten Leistungen sind Auftraggeber, Gegenstand der Leistung, Datum und E...
13.1.5 Erstattet der Sachverständige das Gutachten nicht, so muss er die Gründe dafür dokumentier...
13.2 Aufbewahrungspflichten
Der Sachverständige muss von sich aus prüfen, ob er zum besseren Verständnis der Art und des Umfa...
13.3 Elektronische Datenspeicherung
13.3.1 Sollte der Sachverständige die elektronische Aufbewahrungsform wählen, so muss er sicherst...
§ 14 Haftungsausschluss; Haftpflichtversicherung
14.1 Haftungsausschluss
14.1.2 Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann vom Sachverständigen weder ausgeschl...
14.2 Haftpflichtversicherung
14.2.1 Der Sachverständige soll für sich und seine Mitarbeiter eine Berufshaftpflichtversicherung...
14.2.2 Der Sachverständige soll beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung auch die Beteiligung...
14.2.3 Wird der Sachverständige in einem Zusammenschluss mit anderen Sachverständigen tätig, bei ...
14.2.4 Wählt der Sachverständige für einen Zusammenschluss im Sinne des &se...
§ 15 Schweigepflicht
15.1 Verschwiegenheitspflicht und Verwertungsverbot
15.1.1 Die Verschwiegenheitspflicht ist ein maßgeblicher Grund für die Vertrauenswürdigkeit des ö...
15.1.2 Der Sachverständige darf die bei seiner Gutachtertätigkeit erlangten Kenntnisse in anonymi...
15.1.3 Da der öffentlich bestellte Sachverständige auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliege...
15.2 Verpflichtung der Mitarbeiter
Diese Schweigepflicht gilt auch für alle im Betrieb des Sachverständigen mitarbeitenden Personen....
15.3 Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht
15.3.2 Des Weiteren ist der Sachverständige in bestimmten Fällen befugt, Tatsachen oder seine gut...
15.3.3 Der Sachverständige ist auch verpflichtet, als Zeuge im Strafprozess auszusagen. Die Zeugn...
15.4 Fortdauer der Verschwiegenheitspflicht
Die Verschwiegenheitspflicht besteht fort, wenn der Auftrag beendet, die öffentliche Bestellung d...
§ 16 Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch
16.1 Es reicht nicht aus, dass der Sachverständige nur im Zeitpunkt seiner Bestellung über das no...
16.2 Zu diesem Zweck hat sich der Sachverständige nachweisbar in der erforderlichen Weise, insbes...
16.3 Bei Nichteinhaltung der Pflicht zur Fortbildung muss die zuständige IHK den Sachverständigen...
§ 18 Kundmachung; Werbung
18.2 Der Sachverständige hat sich bei der Kundmachung seiner Tätigkeit und bei seiner Werbung Zur...
18.3 Der Sachverständige darf seine öffentliche Bestellung sowie seine Sachverständigentätigkeit ...
18.4 Der Sachverständige darf in Anzeigen und auf seinen Briefbögen außer auf seine Sachverständi...
18.5 Der Auftraggeber darf nach Absprache mit dem Sachverständigen auf seinen Produkten oder in d...
§ 19 Anzeigepflichten
19.1 Der Sachverständige ist verpflichtet, der IHK alle Veränderungen in seinem persönlichen Bere...
19.2 Die Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger muss mit seiner sonstigen beruflich...
19.3 Die Pflicht zur Unterrichtung der IHK erstreckt sich auch auf solche Umstände, die seine wir...
§ 20 Auskunftspflichten und Überlassung von Unterlagen
20.1 Auskunftspflichten
20.1.1 Auf Verlangen der IHK hat der Sachverständige unverzüglich und auf seine Kosten alle Auskü...
20.1.2 Der Sachverständige kann diese Auskünfte gemäß § 15 (3) ...
20.2 Überlassung von Unterlagen
Die IHK kann von dem Sachverständigen verlangen, dass er ihr die erforderlichen Unterlagen unentg...
§ 21 Zusammenschlüsse mit Sachverständigen
21.1 Der Sachverständige ist in seiner Wahl frei, in welcher Rechtsform er tätig werden will. Er ...
21.2 Gesellschaftsvertrag und sonstige interne Organisationsregeln dürfen die Unabhängigkeit und ...
21.3 Schließt sich ein öffentlich bestellter Sachverständiger mit nicht öffentlich bestellten Sac...
21.4 Die IHK kann unmittelbar weder auf die Gesellschaft noch auf deren nicht öffentlich bestellt...
21.5 Der Zusammenschluss der Sachverständigen und deren einzelne Mitglieder unterliegen dem geset...
§ 22 Erlöschen der öffentlichen Bestellung
22.1 Erlöschungsgründe
22.1.1 Mit Erlöschen der öffentlichen Bestellung wird die Vereidigung gegenstandslos. Der Sachver...
22.2 Altersunabhängige , erneute öffentliche Bestellungen
Als Folge der geänderten Rechtsprechung des BVerwG5 darf die erneute öffentliche B...
22.3 Bekanntgabe des Erlöschens
§ 23 Rücknahme, Widerruf
23.1 Rücknahme
23.1.1 Eine rechtswidrige öffentliche Bestellung kann z. B. zurückgenommen werden, wenn der Sachv...
23.2 Widerruf
23.2.1 Eine rechtmäßige öffentliche Bestellung kann widerrufen werden, wenn die IHK aufgrund nach...
23.2.3 Das Verfahren der IHK zur Prüfung eines Widerrufs wird durch strafrechtliche Ermittlungen ...
23.3 Verhältnismäßigkeit
Vor einer Rücknahme oder einem Widerruf muss geprüft werden, ob nicht geringere Eingriffe, wie z....
23.4 Ermessen
23.5 Sofortige Vollziehung
23.6 Schriftliche Begründung
Jede Rücknahme bzw. jeder Widerruf ist schriftlich zu begründen. In der Begründung sind die wesen...
§ 24 Rückgabepflicht von Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel
24.1 Da gemäß § 6 (1) MSVO Ausweis und Rundstempel im Eigentum ...
24.3 Bei einem Zuständigkeitswechsel durch Verlegung des Mittelpunktes der Sachverständigentätigk...
§ 25 Entsprechende Anwendung
25.1 Mit dieser Bestimmung werden die Eichaufnehmer, Messer, Schauer, Stauer, Güterbesichtiger un...
25.2 Die IHK kann für diesen Personenkreis auch besondere Satzungen erlassen, falls dazu eine Not...
§ 26 Inkrafttreten
26.1 Die Sachverständigenordnung und jede spätere Änderung müssen von der Vollversammlung der IHK...
aus dem Buch

Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen
Lothar Röhrich
4., aktual. Aufl.
2017, 290 S., Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-8167-9233-8
Zum Inhaltsverzeichnis in SCHADIS®
Inhalt
Der Autor Lothar Röhrich erläutert praxisnah Aufbau und Struktur von Sachverständigengutachten und die Anforderungen an Privat-, Schieds- und Gerichtsgutachten. Er stellt die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen dar und beschreibt die richtige Auftragsabwicklung von der Akquise bis zur Archivierung. Für die vierte Auflage wurden alle Kapitel einschließlich der Mustergutachten überarbeitet, aktualisiert und erweitert. Die besonderen Grundlagen zur Begutachtung im Fall eines möglichen Schadensersatzanspruchs werden zusätzlich erläutert. Das Kapitel »Rechtsprechung« wurde um aktuelle Urteile und deren Erläuterungen erweitert und neu systematisiert. Aktuelle Rechtsnormen wurden eingearbeitet.
Als nützliche Zugabe gibt es einen Onlinezugriff auf Textbeispiele und Vorlagen zur gesamten Auftragsabwicklung inklusive Mustergutachten.
Das Buch richtet sich sowohl an freie als auch an zertifizierte und öffentlich bestellte Sachverständige.
Autoreninfo
Lothar Röhrich, Dipl.-Ing. (FH), ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare und Immobilienbewertung.
Sachverständiger, Bausachverständiger, Gutachten, Grundlage, Form, Aufbau, Inhalt, Privatgutachten, Gerichtsgutachten, Bauschaden, Honorar, Wertermittlung, Auftragsabwicklung, Muster,
* Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Lieferung deutschlandweit und nach Österreich versandkostenfrei. Informationen über die Versandkosten ins Ausland finden Sie hier.
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