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Buchkapitel

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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Änderungen im Bauproduktenrecht - Pragmatische Lösungen durch freiwillige Herstellerangaben und Erlasse der Länder
Halstenberg, Michael
Seiten: 21-29

– Abbildung ähnlich –

Dieses Kapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank  SCHADIS®


Aus dem Inhalt

Änderungen im Bauproduktenrecht

Pragmatische Lösungen durch freiwillige Herstellerangaben und Erlasse der Länder

Abstract: Aufgrund des EuGH-Urteils vom 16.10.2014 zum EU-Bauproduktenrecht dürfen die Mit...

1 Bauordnungsrechtliche Anforderungen an Bauprodukte

Bauen ist eine Tätigkeit, die mit Gefahren für Menschen (Bauherrn, Unternehmer und unbeteiligte D...

Der Planer bzw. Fachplaner verfährt allerdings in der Weise, dass er, ausgehend von den Anforderu...

Damit sind faktisch auch die Hersteller von Bauprodukten gezwungen, dafür zu sorgen, dass ihre Pr...

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Hersteller auch die Anforderungen an die Ermittlung ...

Auch für die Produktion von Bauprodukten gibt es anerkannte Regeln der Technik. Soweit Hersteller...

Gibt es keine anerkannte Regel der Technik, bedarf der Hersteller hingegen regelmäßig eines beson...

Das Vorliegen eines Verwendungszwecks bedeutet aber weder, dass die Leistung des Bauprodukts gene...

Bei der Verwendung ist schließlich zu berücksichtigen, in welcher Form die angegebenen Leistungsw...

2 Der Konflikt des nationalen Bauproduktenrechts mit der EU-Bauproduktenverordnung

Auf der Grundlage der Bauproduktenverordnung werden harmonisierte Normen geschaffen, die eine ein...

Allerdings hat die deutsche Bauaufsicht in der Vergangenheit zusätzliche Anforderungen an europäi...

Der Hersteller war dadurch gezwungen, neben der CE-Kennzeichnung die entsprechenden Werte auf der...

Daher dürfen die Mitgliedstaaten an harmonisierte Bauprodukte keine (zusätzlichen) nationalen Anf...

Im Hinblick auf das Urteil hat die Bundesrepublik der EU-Kommission zugesagt, das Feststellungsur...

Die für das Bauordnungsrecht zuständigen Länder haben in der Folge beschlossen, anlässlich dieser...

Die dafür erforderlichen Mustervorschriften liegen seit 2017 vor. Im Kern handelt es sich um eine...

3 Anforderungen an Bauprodukte

Die Vorschriften über die zulässige Verwendung von Bauprodukten sind weiterhin in die Bauordnunge...

Inhaltlich ändert sich für die nicht harmonisierten Bauprodukte grundsätzlich aber nichts. Erfüll...

Erfüllt ein Produkt also die Anforderungen eines Verwendbarkeitsnachweises, erklärt der Herstelle...

In diesen Fällen können die am Bau Beteiligten daher weiterhin von einer Zulässigkeit der Verwend...

Anders sieht es mit den europäisch harmonisierten Bauprodukten aus. Das sind vor allem Bauprodukt...

Diese Normen beinhalten jedoch auch weiterhin nicht immer alle Prüfverfahren für Bauprodukte, die...

Aus diesem Grund hatte Deutschland, ebenso wie andere Mitgliedstaaten, für harmonisierte Bauprodu...

Die zusätzlichen Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte entfallen nunmehr. Sie sind in der ne...

Im Kern besteht damit das Problem, dass der Verwender bei harmonisierten Bauprodukten nicht alle ...

Die Zahl der Problemfälle ist aber überschaubar. Rund 370 harmonisierte Normen sind als unkritisc...

Die nach Streichung der zusätzlichen nationalen Anforderungen entstehenden Lücken (fehlenden Anga...

4 Anforderungen an Bauwerke

Die Länder haben für dieses Problem eine Lösung gefunden. Die Mitgliedstaaten sind nämlich nach w...

Der Wegfall von Anforderungen an Bauprodukte ändert zudem nichts an der Tatsache, dass die am Bau...

Bislang erklärte jeder Bauprodukthersteller durch die Aufbringung der Ü-Kennzeichnung, dass sein ...

Enthalten die Leistungserklärungen der Hersteller von harmonisierten Bauprodukten die bauaufsicht...

5 Novellierung der Musterbauordnung - MBO und der Landesbauordnungen (LBO)

Die Musterbauordnung [4] integriert nunmehr Vorschriften der Bauproduktenverordnung. Sie über...

Die neue MBO trennt zudem deutlich strikter zwischen Bauarten und Bauprodukten. Eine Bauart ist g...

Die strikte Trennung von Bauarten und Bauprodukten hat auch Auswirkungen für Anträge zur Erteilun...

Die MBO sieht ein Verbot der Ü-Kennzeichnung bei CE-gekennzeichneten Bauprodukten vor (

Die aktuelle MBO kennt keine Bauregellisten mehr. Stattdessen sieht §<...

§ 85a MBO enthält die rechtliche Grundlage für Regelungen, um d...

§ 85a Abs. 5 MBO sieht vor, dass das DIBt nach Anhörung der bet...

Die für den Hochbau zuständigen Landesministerien könnten danach der Veröffentlichung der MVV TB ...

6 Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

Die neue MVV TB tritt an die Stelle der Bauregellisten und der Liste der Technischen Baubestimmun...

Die MVV TB wird von den Gremien der Bauministerkonferenz erarbeitet und dürfte künftig - ebenso w...

Dazu kommen 13 Anhänge, die unterschiedliche Aspekte behandeln und auf die die Regelungen in den ...

Die Bestimmungen zur Standsicherheit verweisen auf die Eurocodes als Grundlage für die Tragwerksp...

In Bezug auf harmonisierte Bauprodukte bestehen allerdings in einigen Fällen immer noch Probleme....

In Abschnitt A 3 sieht die MVV TB gleichwohl vor, dass in einer Anlage zusammengefasste Anforderu...

7 Freiwillige Herstellererklärungen bei harmonisierten Bauprodukten

Die Verwender stehen damit vor dem Problem, wie die erforderlichen Werte bei harmonisierten Baupr...

Die Praxis kann sich letztlich nur damit behelfen, dass der Bauherr oder auch das Bauunternehmen ...

Das Problem ist einfach zu lösen, wenn der Hersteller die Übereinstimmungserklärung weiterhin (au...

Das gilt aber nur, solange die Geltungsdauer der betreffenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulas...

Stehen Übereinstimmungserklärung und Ü-Kennzeichnung des Herstellers nicht mehr zur Verfügung, se...

Beruht die Herstellererklärung auf einer abZ und abP, deren Geltungsdauer noch nicht abgelaufen i...

Der Bauaufsicht bzw. dem Prüfingenieur oder dem Prüfsachverständigen sollte durch die am Bau Bete...

Zunächst gilt der Grundsatz, dass die Bauordnungsbehörden entscheiden müssen, ob sie die Herstell...

Den Erlassen der Länder lässt sich hierzu eine Grundregel entnehmen. Diese lautet, dass die Bauhe...

Sodann gibt es zwei Varianten, bei denen die Bauordnungsbehörden von einer Verlässlichkeit der He...

Bei der ersten Variante beruhen die Angaben zu dem Bauprodukt auf einer anerkannten Regel der Tec...

Die zweite Variante kommt zur Anwendung, wenn es keine bekannt gemachten allgemein anerkannten Re...

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist für die unteren Bauaufsichtsbehörden nur sehr schwer zu ...

8 Aktueller Verfahrensstand

Die überwiegende Zahl der Bauordnungen der Länder sind im Laufe des Jahres 2018 entsprechend geän...

9 Hinweis zum Werkvertragsrecht (Verbraucherbauvertrag)

§ 650n Abs. 1 BGB regelt, dass der Unternehmer dem Verbraucher ...

Diese Regelung gilt ausdrücklich bei Verbraucherbauverträgen. Eine solche Verpflichtung dürfte in...

Gem. § 650n Abs. 3 BGB besteht ein entsprechender Anspruch des ...

Diese Bestimmung greift unabhängig davon, ob der Unternehmer harmonisierte Bauprodukte verwendet ...

Autoreninfo

Literatur




aus dem Buch
Buch: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk
Blick ins Buch

1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk
8. bis 9. Februar 2019 in Würzburg
Hrsg.: Martin Schauer
2020, 80 S., 68 Abb., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-7388-0453-9

Zum Inhaltsverzeichnis in SCHADIS®

Inhalt

Insgesamt 53 Handwerkskammern bestellen und vereidigen Sachverständige zur Erstattung von Sachverständigengutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern. Die Handwerkskammern stellen derzeit mit ca. 6.300 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit den Industrie- und Handelskammern die größte Gruppe unter den Bestellungskörperschaften. Basis der Sachverständigenarbeit im Handwerk ist die umfassende praktische und täglich erprobte Erfahrung im Technischen und Wirtschaftlichen. Dessen ungeachtet fühlen sich viele Sachverständige des Handwerks anders wahrgenommen, als diejenigen der Industrie- und Handelskammern.
Das im Februar 2019 veranstaltete »1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk« stellte eine Auftaktveranstaltung dar und wollte hier eine Brücke schlagen. Im jetzt erschienenen Tagungsband referieren namhafte Experten zu den Themen DIN‐Normen und anerkannte Regeln der Technik, Änderungen im Bauproduktenrecht, Zusammenarbeit von Sachverständigen und Richtern als Schlüssel zum Erfolg sowie zu digitaler Fotografie für Sachverständige.
Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS), die BVS-Sachverständigen Bayern und der Initiator möchten mit dieser Veranstaltungsreihe das Angebot bzw. die Leistungen für die Sachverständigen im Handwerk verbessern und den Informationsfluss unter öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks fördern.

Verfügbare Formate

Softcover
EUR 36.00 (* inkl. MwSt.)
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E-Book (PDF-Datei)
EUR 36.00 (* inkl. MwSt.)
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✓ Sofort als Download verfügbar

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