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Produkte Merkblatt Arbeitsblatt DWA-A 785, Juli 2009. Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS). Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen -R1-

Arbeitsblatt DWA-A 785, Juli 2009. Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS). Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen -R1- (E-Book (PDF-Datei))

Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 785)

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Details zum Merkblatt

Reihe
Erscheinungsjahr
2009
Stand
07 / 2009
Herausgeber
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. -DWA-, Hennef
Bibliografische Angaben

19 Seiten

E-Book

Sprache
Deutsch
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen für den Schadensfall Rückhalteeinrichtungen bereithalten. Die Anforderungen an das erforderliche Rückhaltevermögen sind abgestuft in Abhängigkeit von der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts und der Schwere der möglichen Folgen. Anlagen, von denen eine große Gewässergefährdung ausgeht, müssen ein Rückhaltevermögen für das Volumen wassergefährdender Stoffe aufweisen, das bei Betriebsstörungen ohne Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen freigesetzt werden kann. Bei einer geringeren Wassergefährdung ist ein Rückhaltevermögen für die Menge wassergefährdender Stoffe ausreichend, die bis zum Wirksamwerden geeigneter Maßnahmen austreten kann. In der TRwS 785 "Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen - R1 -" sind Vorgaben zur Ermittlung des Rückhaltevermögens, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen erforderlich ist, aufgezeigt. Festgelegt werden Verfahrensweisen zur Bestimmung der Zeit, die bis zum Erkennen einer Leckage verstreicht und die benötigt wird, um geeignete Maßnahmen im Leckagefall durchzuführen. Für die Tätigkeitsbereiche Lagern, Herstellen, Behandeln und Verwenden werden Regelungen zur Bestimmung des Auslaufvolumenstromes angegeben. Für Abfüllvorgänge werden bei Vorhandensein technischer Sicherheitsvorkehrungen Mindestrückhaltevolumina festgelegt. Die TRwS 785 richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Staatlichen Umwelt- oder Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach õ 19g WHG tätig sind.
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