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B.2 Bauverträge nach BGB und VOB
Buss, Harald
Seiten: 107-130

Aus dem Inhalt
B.2 Bauverträge nach BGB und VOB
Im Bauvertrag werden die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber) und dem Bau...
§ 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag. (1) Durch den Werkvertrag wird der...
§ 632a1) Abschlagzahlungen. 1Der Unternehmer kann von dem B...
§ 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln. Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller,...
(3) 1Abweichend von Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der r...
(4) Für das in § 634 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218. 2Der Besteller ...
§ 637 Selbstvornahme. (1) Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werkes nach erfo...
§ 638 Minderung. (1) Statt zurückzutreten, kann der Besteller die Vergütung durch Erk...
(3) 1Bei der Minderung ist die Vergütung in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem z...
(4) 1Hat der Besteller mehr als die geminderte Vergütung gezahlt, so ist der Mehrbetra...
§ 639 Haftungsausschluss. Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Bestelle...
§ 6401) Abnahme. (1) 1Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßi...
(2) Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk gemäß Absatz 1 Satz 1 ab, obschon er den Mangel ken...
Somit sind sichtbare Mängel im Verzeichnis oder dem Protokoll aufzuführen, damit ein Anspruch auf...
Sofern der Erwerber nur Teileigentum erwirbt, z. B. in Form einer Eigentumswohnung, unterscheidet...
Mit der Abnahme beginnt der Gewährleistungszeitraum von (in der Regel) fünf Jahren. In dieser Zei...
§ 6411) Fälligkeit der Vergütung. (1) 1Die Vergütung ist be...
(2) 1Die Vergütung des Unternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Besteller ein...
(3) Kann der Besteller die Beseitigung eines Mangels verlangen, so kann er nachder Abnahme die Za...
§ 641a1) Fertigstellungsbescheinigung. (1) 1Der Abnahme ste...
(Fertigstellungsbescheinigung). 2Das gilt nicht, wenn das Verfahren nach den Absätzen ...
2Der Gutachter wird vom Unternehmer beauftragt. 3Er ist diesem und dem Best...
(3) 1Der Gutachter muss mindestens einen Besichtigungstermin abhalten; eine Einladung ...
(4) 1Der Besteller ist verpflichtet, eine Untersuchung des Werkes oder von Teilen dess...
(5) 1Dem Besteller ist vom Gutachter eine Abschrift der Bescheinigung zu erteilen.
§ 642 Mitwirkung des Bestellers. (1) Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung...
(2) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe d...
§ 643 Kündigung bei unterlassener Mitwirkung. 1Der Unternehmer ist im Fall...
§ 644 Gefahrtragung. (1) 1Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme...
(2) Versendet der Unternehmer das Werk auf Verlangen des Bestellers nach einem anderen Ort als de...
§ 646 Vollendung statt Abnahme. Ist nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme au...
§ 647 Unternehmerpfandrecht. Der Unternehmer hat für seine Forderung aus dem Vertrag ...
§ 648 Sicherungshypothek des Bauunternehmers. (1) 1Der Unternehmer eines B...
(2) 1Der Inhaber einer Schiffswerft kann für seine Forderungen aus dem Bau oder der Au...
§ 648a1) Bauhandwerkersicherung. (1) 1Der Unternehmer eines...
(2) 1Die Sicherheit kann auch durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprech...
(3) 1Der Unternehmer hat dem Besteller die üblichen Kosten der Sicherheitsleistungen b...
(4) Soweit der Unternehmer für seinen Vergütungsanspruch eine Sicherheit nach den Absätzen 1 oder...
(5) 1Leistet der Besteller die Sicherheit nicht fristgemäß, so bestimmen sich die Rech...
§ 649 Kündigungsrecht des Bestellers. 1Der Besteller kann bis zur Vollendu...
§ 650 Kostenanschlag. (1) Ist dem Vertrag ein Kostenanschlag zugrunde gelegt worden, ...
§ 651 Anwendung des Kaufrechts.*) 1Auf einen Vertrag, der die Lieferun...
In den obigen Vorschriften der §§ 631-651 BGB sind die Fragen der Gewährleistung (in de...
Soll die VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - (DIN 1960 und DIN 1961 sowie ATV ...
Die Vergabevorschriften von Teil A DIN 1960 haben nur Empfehlungscharakter, es liegt also im Beli...
Die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
aus dem Buch
Handbuch für Ausbildung und Praxis
Harald Buss
3., aktual. Aufl.
2007, 364 S., 59, z.T. farb. Tab. u. Diagramme, Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-8167-7162-3
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Inhalt
Immer häufiger wird zur Aufklärung und Auswertung tatsächlicher Sachverhalte der fachliche Rat eines Sachverständigen in Anspruch genommen. Er hat die Aufgabe, unparteiisch und objektiv die vom Auftraggeber vorgegebene Sachlage fachlich zu beurteilen und zu bewerten.
Das Buch bietet einen Überblick über das gesamte Arbeitsfeld eines Sachverständigen für Schäden an Gebäuden und gibt hilfreiche Ratschläge. Wie erstellt man ein Gutachten, wie wird ein Ortstermin richtig durchgeführt. Neben den Aufgaben und Pflichten des gerichtlichen und außergerichtlichen Sachverständigen werden auch die rechtlichen Aspekte seiner Tätigkeit behandelt. Alle relevanten Rechtsbestimmungen, u.a. die Neuregelungen im Schuldrecht, sind in dem Buch enthalten. Es werden darüber hinaus die für einen Bausachverständigen unerlässlichen technischen Grundkenntnisse vermittelt. So entstand ein Handbuch für die Aus- und Fortbildung zum Sachverständigen.
Frühere Ausgabe: 2.Aufl., 2004, ISBN: 3-8167-6448-7.
Autoreninfo
Dipl.-Ing. Harald Buss, geb. 1930; nach dem Studium des Bauingenieurwesens, der Architektur und der Physik Tätigkeit im eigenen Architektur- und Ingenieurbüro; ab 1966 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauphysik, Mauerwerksbau und Konstruktionen im Hochbau; Fachbuchautor und Verfasser zahlreicher Fachartikel; Referent in Seminaren und Vorträgen; Entwicklung eines eigenen geeichten Messtechnik-Systems.
Rezensionstext
»... In komprimierter Form, ohne wesentliche Details auszulassen, werden Grundlagen vermittelt. Für Interessenten an der Tätigkeit eines Sachverständigen, aber auch für schon bestellte und vereidigte Sachverständige, ein Standardwerk. ...« (Dipl.-Ing. Lutz Wiegand in; Glas + Rahmen 3/04)
Verfügbare Formate
Sachverständiger, Gebäudeschaden, Handbuch, Ausbildung, Praxis, Einsatzbereich, Berufsbild, Bestellung, Öffentlich, Gutachten, Anforderung, Auftraggeber, Gericht, Privatgutachten, Schiedsrichter, Qualitätskontrolle, Verkehrswertermittlung, Anfechtung, Recht, Haftung, Versicherung, Bauvertrag, VOB, BGB, DIN, Architektenvertrag, Gewährleistung, Abnahme, Anerkannte Regel der Technik, Wärmeschutz, EnEV, Norm, Bestimmung, Beweisverfahren, Bauchemie, Bauphysik, Grundlage, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz, Messtechnik,
* Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Lieferung deutschlandweit und nach Österreich versandkostenfrei. Informationen über die Versandkosten ins Ausland finden Sie hier.
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