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Forschungsberichte

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Forschungsbericht: Bauteilbeschreibungen im Bauträgervertrag. Empfehlungen zur Formulierung einer Baubeschreibung. Abschlussbericht
Bauteilbeschreibungen im Bauträgervertrag. Empfehlungen zur Formulierung einer Baubeschreibung. Abschlussbericht
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2903
Rainer Oswald, Ruth Abel, Martin Oswald, Ralf Spilker, Klaus Wilmes, Matthias Zöller
Aachener Institut für Bauschadensforschung und Angewandte Bauphysik gGmbH -AIBau-
2014, 209 S., zahlr. Abb. u. Tab.
Fraunhofer IRB Verlag
Best.-Nr. F 2903E (Kopie des Manuskripts)


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Inhalt

Bei der Errichtung von Wohngebäuden durch Bauträger ist der künftige Eigentümer nur noch sehr begrenzt in die einzelnen Schritte der Errichtung des Gebäudes eingebunden. Er kauft eine - ggf. mit Ausnahme definierter Eigenleistungen - "schlüsselfertige" Immobilie. Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit solcher Objekte wird in der Regel durch eine Baubeschreibung und Pläne definiert, die Bestandteil des Bauträgervertrags sind. Zur Vermeidung von Missverständnissen und Streitigkeiten über die vereinbarte Beschaffenheit des Gebäudes ist die genaue Formulierung der Vertragsunterlagen ein wesentliches Element. Die vorliegende Forschungsarbeit befasst sich daher mit dem notwendigen Inhalt von Baubeschreibungen und dem angemessenen Detailliertheitsgrad, der sowohl die Ansprüche der Käufer als auch eine dem Bauablauf geschuldete Flexibilität berücksichtigt.

Publikationslisten zum Thema:
Bauvertrag, Bauträgervertrag, Baubetreuer, Bauträger, Schlüsselfertiges Bauen, Nachhaltigkeit, Wohnungsbau, Bauteil, Bauwerk, Beschaffenheit, Beschreibung, Baubeschreibung, Formulierung, Text, Empfehlung,


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2019, iv, 372 S., 10 SW-Abb., 176 Farbabb., 176 Farbtabellen. 297 mm, Hardcover
Springer, Berlin
 
 
Die Gebäudetechnik steht vor einem bedeutenden Paradigmenwechsel. Getrieben durch die integrale Planung und verknüpft mit der Methodik des Building Information Modelings (BIM) sowie den neuen Möglichkeiten der Digitalisierung (Stichwort: Internet of Things; IoT), tritt die ganzheitliche Betrachtung von digital unterstützten Prozessen in den Fokus und erfordert von Fachplanern eine neue Handlungsmaxime. Vor diesem Hintergrund beleuchtet das Fachbuch die konzeptionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich dieser Paradigmenwechsel vollziehen wird. Danach gilt es zukünftig mehr denn je, die teils konkurrierenden Schutzziele wie Energieeffizienz oder Erhalt der Trinkwassergüte mit zeitgemäßen Komfortansprüchen bei zu vertretenden Kosten in Einklang zu bringen. Aufbauend auf den aktuellsten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen werden dafür planerische und technologische Lösungswege aufgezeigt, wie sie heute schon praxisgerecht bei der Planung und in einem bedarfsgerechten und hocheffizienten Anlagenbetrieb umgesetzt werden können.


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Münchener Prozessformularbuch, Bd.2, Privates Bau- und Architektenrecht
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Grundstrukturen in Haftpflicht und Deckung unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts: Das neue Bauvertragsrecht gilt für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2018 geschlossen werden. Daher widmet sich die Neuauflage des Buches dem Thema der Architektenhaftung noch einmal unter neuen Aspekten. Die Haftung des Architekten für Mängel seines Gewerkes ist vielfältig und kann sich aus unterschiedlichen Gesichtspunkten ergeben. Das Buch versammelt die Grundstrukturen sowie die wichtigsten Fallgestaltungen in Haftpflicht und Deckung. Es richtet sich an baurechtliche Praktiker, also vor allem an Architekten, Bauherren und Investoren. Auch für Rechtsanwälte, die mit der Beratung von Architektenbüros und/oder mit der Bearbeitung von Planungshaftpflichtschäden befasst sind, liefert das Buch wesentliche Informationen. Die Ausführungen vermitteln dem Leser einen raschen Einstieg in maßgebliche Fragen zur Haftung und zum Versicherungsschutz. Neben dem neuen Bauvertragsrecht wird auch die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zu den einzelnen Fallgruppen als Grundlage für die Architektenhaftung berücksichtigt.


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Stillstand auf dem Bau! Was steht einem Werkunternehmer nach deutschem Recht (BGB und VOB/B) zu, wenn er wegen unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers seine Arbeiten nicht fortführen oder gar nicht erst beginnen kann? In Rechtsprechung und Literatur scheint sich zwar eine recht klare Linie hinsichtlich dieser Frage herauszubilden. Dennoch herrscht in vielen Bereichen weiterhin Uneinigkeit. Das Werk beschäftigt sich eingehend mit dieser Frage. Dabei wird im ersten Kapitel der momentane Umgang mit Tatbestand und Rechtsfolgen des Paragraphen 642 BGB, der die oben genannte Diskussion (noch) beherrscht, dargestellt. Im folgenden zweiten Kapitel wird die momentan gängige Praxis kritisch beleuchtet. Anhand der klassischen Auslegungsmethoden wird die Norm des Par. 642 BGB im Einzelnen betrachtet und die gefundenen Ergebnisse der gängigen Praxis gegenübergestellt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der historischen Analyse der Norm, durch welche es gelingt, den Willen des historischen Gesetzgebers herauszufiltern. Dabei wird klar, dass der heutige Umgang der Norm diesem Willen nicht mehr entspricht. Im anschließenden dritten Kapitel wird ein alternativer Lösungsweg aufgezeigt, der dem bereits erwähnten Willen des historischen Gesetzgebers gerecht wird und ein dogmatisch schlüssiges Konzept mit sich bringt. Dabei wird zunächst die Norm des Par. 304 BGB in den Fokus gerückt und auch diese einer klassischen Auslegung unterzogen. Schnell zeigt sich, dass die Norm bisher zu Unrecht eine Art Schattendasein führt. Ganz im Gegenteil zur Praxis im Zusammenhang mit Par. 642 BGB, der in der Praxis deutlich zu weit verstanden wird, wird Par. 304 BGB zu eng verstanden und birgt erhebliches Potenzial für die behandelte Problematik in sich. Anhand dieser Befunde wird im letzten Kapitel dargestellt, was genau nach Par. 642 BGB und was nach Par. 304 BGB ersatzfähig ist und wie sich die Ansprüche im Einzelnen zusammensetzen. Insgesamt entsteht so ein schlüssiges Gesamtkonzept, nach welchem ein gerechter finanzieller Ausgleich für den Unte


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Bauteilbeschreibungen im Bauträgervertrag. Empfehlungen zur Formulierung einer Baubeschreibung. Abschlussbericht
Rainer Oswald, Ruth Abel, Martin Oswald, Ralf Spilker, Klaus Wilmes, Matthias Zöller
Bauteilbeschreibungen im Bauträgervertrag. Empfehlungen zur Formulierung einer Baubeschreibung. Abschlussbericht
Forschungsinitiative Zukunft Bau , Band F 2903
2014, 209 S., zahlr. Abb. u. Tab.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 
Bei der Errichtung von Wohngebäuden durch Bauträger ist der künftige Eigentümer nur noch sehr begrenzt in die einzelnen Schritte der Errichtung des Gebäudes eingebunden. Er kauft eine - ggf. mit Ausnahme definierter Eigenleistungen - "schlüsselfertige" Immobilie. Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit solcher Objekte wird in der Regel durch eine Baubeschreibung und Pläne definiert, die Bestandteil des Bauträgervertrags sind. Zur Vermeidung von Missverständnissen und Streitigkeiten über die vereinbarte Beschaffenheit des Gebäudes ist die genaue Formulierung der Vertragsunterlagen ein wesentliches Element. Die vorliegende Forschungsarbeit befasst sich daher mit dem notwendigen Inhalt von Baubeschreibungen und dem angemessenen Detailliertheitsgrad, der sowohl die Ansprüche der Käufer als auch eine dem Bauablauf geschuldete Flexibilität berücksichtigt. Die Arbeit basiert im Wesentlichen auf dem Bericht "Bauteilbeschreibungen im Bauträgervertrag - Empfehlungen zur Formulierung einer Baubeschreibung" aus dem Jahr 2008. Durch eine Vielzahl von Änderungen in den technischen Regelwerken seit Erstellung des Berichtes ist eine vollständige Überarbeitung und Anpassung zwingend erforderlich geworden, damit die Arbeit auch weiterhin als Arbeitsgrundlage zur Erstellung von Baubeschreibungen verwendet werden kann. Im Rahmen dieser Überarbeitung wurde außerdem das Thema "Planunterlagen" vollständig neu aufgearbeitet und inhaltlich wesentlich ergänzt. Herausgearbeitet wurden dabei Mindeststandards für die Planunterlagen als Bestandteil des Bauträgervertrages. Die vorliegende Forschungsarbeit stellt somit eine der aktuellen Regelwerksituation angepasste Anleitung zur Erstellung von Baubeschreibungen dar. Der Anwender der Arbeit kann in den Kommentaren zu den Textvorschlägen nachlesen, zu welchen Merkmalen oder Bauteilen des zu beschreibenden Objektes Angaben zwingend oder eventuell gar nicht erforderlich sind. Es werden Textbeispiele zur üblichen Ausführung und solche zu einem gehobenen Niveau vorgeschlagen. Die Textvorschläge


Analyse von Bauverträgen mit Verbrauchern. Abschlussbericht
Heike Böhmer, Horst Helmbrecht
Analyse von Bauverträgen mit Verbrauchern. Abschlussbericht
Bauforschung , Band T 3257
2011, 39 S., 19 Abb.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 
Untersuchungsgegenstand und somit Grundlage der Analyse und Bewertung sind 100 Bauverträge mit Verbrauchern (privaten Bauherren) von 100 Hausanbietern aus dem Zeitraum 2009 bis 2010, die dem Institut für Bauforschung e.V. vom BSB zur Analyse und internen Auswertung zur Verfügung gestellt wurden. Die Untersuchung und Bewertung der Bauverträge orientiert sich an den Hauptkriterien des BSB zur Prüfung von Bauverträgen mittels eines dazu eigens entwickelten Fragenkatalogs, dessen Fragestellungen sich aus dem Auswertungsteil dieses Berichtes ergeben. Die Analyse soll die aktuelle Situation der Vertragsgestaltung bei Bauverträgen mit Verbrauchern möglichst objektiv beschreiben. Sie soll Benachteiligungen der Verbraucher in der vorgefundenen Gestaltung der Rechte-Pflichten-Struktur aufdecken, Risiken für private Bauherren in Bauverträgen sowie die Einschränkung von Verbraucherrechten herausarbeiten. Gleichzeitig soll die Untersuchung ein wichtiger Beitrag im Dialog zur Schaffung eines eigenständigen Bauvertragsrechts sein und weitere Schlussfolgerungen für die Verbraucherberatung - insbesondere für die Vertragsprüfung - vermitteln.


Analyse von Bau- und Leistungsbeschreibungen von Hausanbietern für Ein- und Zweifamilienhäuser. Abschlussbericht
Heike Böhmer, Janet Simon
Analyse von Bau- und Leistungsbeschreibungen von Hausanbietern für Ein- und Zweifamilienhäuser. Abschlussbericht
Bauforschung , Band T 3260
2011, 65 S., 41 Abb., 25 Tab.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 
Mit den "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" wurde im Rahmen der "Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen" vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung ein Bewertungsinstrument für private Bauherren entwickelt und im Jahre 2003 veröffentlicht. Im Rahmen einer vom BSB beauftragten Untersuchung des Instituts für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken e. V. (IEMB) an der TU Berlin wurden im Jahre 2006 116 Bau- und Leistungsbeschreibungen aus der Praxis im Vergleich zu den Mindestanforderungen evaluiert. Im Jahr 2007/2008 wurden diese "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" novelliert und erweitert. Vor diesem Hintergrund wurde das Institut für Bauforschung e. V. vom BSB im Jahre 2010 beauftragt, im Rahmen dieser Untersuchung festzustellen, in wie weit sich die Qualität der Bau- und Leistungsbeschreibungen gemessen an den Mindestanforderungen verändert hat.


Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen im Hinblick auf eine optimierte Abwicklung und zur Senkung von Konfliktpotential am Beispiel von VOB, NEC und FIDIC. Abschlussbericht
Josef Zimmermann, Mathias Hamann
Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen im Hinblick auf eine optimierte Abwicklung und zur Senkung von Konfliktpotential am Beispiel von VOB, NEC und FIDIC. Abschlussbericht
Forschungsinitiative Zukunft Bau , Band F 2710
2009, 182 S., zahlr. Abb. u. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 
Die Bauwirtschaft ist im bauindustriellen Bereich von der Abwicklung komplexer Vorhaben geprägt. Dabei stehen Kosten- und Terminsicherheit für den Investor im Vordergrund, was dazu führt, dass Unternehmen ihren Leistungsbereich zunehmend auf die Phasen vor und nach der eigentlichen Leistungserbringung, also Finanzierung, Planung und Betrieb, ausdehnen. Die in Deutschland zur Verfügung stehenden rechtlichen Grundlagen sind an diese aktuellen Entwicklungen noch nicht angepasst, wodurch Handlungsbedarf entsteht, neue Vertragstypen und Regelwerke zu entwerfen. Zudem hat sich auch die Anzahl der Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern bezogen auf das Bauvolumen in den vergangenen Jahren erhöht, so dass es nötig ist, mögliche Maßnahmen zur Senkung des Konfliktpotentials zu identifizieren und analysieren. Ziel dieser Arbeit ist es, Vorschläge für konzeptionelle Veränderungen im deutschen Bauvertragsrecht zu entwickeln, die unter besonderer Berücksichtigung des konfliktarmen und effizienten Bauprozesses entwickelt werden. Dazu werden die internationalen Vertragsmodelle FIDIC (Federation Internationale des Ingenieurs Conseils) und NEC3 (New Engineering Contract) den Regelungen der VOB gegenübergestellt, um mögliche Optimierungspotentiale der deutschen Regelungen zu identifizieren. Um möglichen Handlungsbedarf zu quantifizieren und Optimierungspotentiale zu finden, wurde ein Fragebogen entwickelt, der von verschiedenen Beteiligten am Bauprozess beantwortet wurde. Dabei wurden drei wesentliche Bereiche eingegrenzt, innerhalb derer die vorhandenen vertraglichen Rahmenbedingungen Potential zur Optimierung aufweisen. Diese Bereiche sind die Einbindung von Projektbeteiligten, der Detaillierungsgrad der Prozessvorgaben sowie die Flexibilität der Vertragswerke.


Entwicklung von Musterverträgen für eine innovative Form der Arbeitsgemeinschaften zwischen mittelständischen Bauunternehmen und Planungsbeteiligten
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Entwicklung von Musterverträgen für eine innovative Form der Arbeitsgemeinschaften zwischen mittelständischen Bauunternehmen und Planungsbeteiligten
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2009, 98 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 
Die Forschung bejaht die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Planern und Ausführenden und der Markt fordert sie zunehmend. Sie ist aber im Bereich der KMU noch die Ausnahme. Dort wird sie als bauunternehmerspezifisches Geschäfts- und nicht als baustrukturelles Innovationsmodell betrachtet. D.h. es gibt keine theoretische Erkenntnislücke, sondern einen praktischen Umsetzungsbedarf. Ziel des Forschungsvorhabens war es, gemeinsam mit Interessenvertretern der mittelständischen Planer und Bauausführenden einen Mustervertrag für eine Arbeitsgemeinschaft Planung und Bau zu entwickeln, damit sie sich im Wettbewerb gegen größere Unternehmen behaupten und neue Marktfelder erschließen können. Die Vorteile einer solchen Zusammenarbeit sind vielfältig. Planer und Bauausführende können ihr Know-how erweitern, Systemkompetenz von der Planung bis zum Ende der Gewährleistung aufbauen, Kostenvorteile aus der gemeinsamen Projektbearbeitung ziehen und neue Strategien der Marktbearbeitung kennen lernen. Die Ausführungsqualität steigt durch die fachkundige Überwachung des Planers und verringert damit die Gefahr von Gewährleistungsproblemen. Im Dialog von Bauherr, Planer und Bauausführendem kann brachliegendes Optimierungspotenzial der Betriebsphase vor Ausführung erkannt und eingeplant werden, weiterhin ist die Gefahr von Nachträgen durch eine unzureichende Planung gering. Damit kann dem Bauherrn frühzeitig ein optimierter Bauablauf und ein kostengünstiges Festpreisangebot unterbreitet werden, ohne dass die Beteiligten um ihre Gewinnmarge fürchten müssen. Im Ergebnis wurden die Idee einer interdisziplinären Zusammenarbeit von Planern und Bauausführenden ausgearbeitet und zwei Musterverträge, der Bietergemeinschafts- und der Arbeitsgemeinschaftsvertrag für eine Dach-ARGE Planung und Bau, als neues, innovatives Instrument für den Baumarkt geschaffen. Damit können klein- und mittelständische Bau- und Planungsunternehmen im angestammten Marktsegment ihre Interessen besser vertreten und verteidigen, die Nachfrage der Bauherren nach


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Noch, Rainer
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