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Forschungsbericht: Die Beruecksichtigung situationsbestimmter Abwaegungselemente bei der Bauleitplanung - insbesondere zur Beplanung gewachsener staedtebaulicher Strukturen

Die Beruecksichtigung situationsbestimmter Abwaegungselemente bei der Bauleitplanung - insbesondere zur Beplanung gewachsener staedtebaulicher Strukturen


Eberhard Schmidt-Assmann
1980, 156  S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Best.-Nr. T 782 (Kopie des Manuskripts)

Inhalt

These 1: Von der Formulierung einer besonderen Abwaegungsklausel fuer Gemengelagen - nach Art des Paragraph 1 Abs.8 der Beratungen der Sachverstaendigenkommission "Verbesserung der staedtebaulichen Verhaeltnisse in Gebieten mit Gemengelagen" - wird abgeraten. These 2: Wenn der Gesetzgeber die Problematik gewachsener Strukturen wirklich schon bei der Grundnorm der Bauleitplanung, dem Paragraph 1 BBauG, festmachen will, so empfiehlt sich ein Abwaegungshinweis im Rahmen des Paragraphs 1 Abs.6, fuer den folgende Formulierung vorgeschlagen wird: "Gewachsene staedtebauliche Verhaeltnisse sollen mit dem ihnen eigenen Gewicht beachtet werden". These 3: Die Problematik speziell Gemengelagen ist nicht durch eine abwaegungsrechtliche Gewichtungsklausel, sondern dadurch zu loesen, dass das Staedtebaurecht die Realisierung des planerischen Ausgleichs sichert. (-z-)

Verfügbare Formate

Softcover
EUR 42.00 (* inkl. MwSt.)
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Publikationslisten zum Thema:
Recht, Bundesbaugesetz, Bauleitplanung, Gemengelage, Rechtsgutachten, Abwägungsgebot,


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Zur praktikablen Gestaltung des Parallelverfahrens nach Paragraph 8 Abs.3 BBauG. Endbericht
Zur praktikablen Gestaltung des Parallelverfahrens nach Paragraph 8 Abs.3 BBauG. Endbericht
1980, 78 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 
Mit der Einfuehrung des Abs. 3, im Paragraph 8 BBauG, koennen in rechtlich abgesicherter Form parallel zum Bebauungsplan gleichzeitig Flaechennutzungsplaene aufgestellt, geaendert oder ergaenzt werden. Dieses bereits schon vor der Einfuehrung von vielen Gemeinden praktizierte Verfahren, konnte nicht immer einer rechtlichen Ueberpruefung durch kommunale Aufsichtsbehoerden standhalten. In der vorliegenden Untersuchung wird unter Zugrundlegung unterschiedlicher Fallgestaltungen ein Verfahrensmodell entwickelt, das eine praktikable und rechtssichere Durchfuehrung des Parallelverfahrens ermoeglicht. Beschrieben wird der Untersuchungsablauf, Methoden des Parallelverfahrens sowie seltene Fallvarianten im Verfahrenablauf. (za)


Erschliessungsabgaben im internationalen Vergleich
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Erschliessungsabgaben im internationalen Vergleich
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Fraunhofer IRB Verlag
 
 
Dieser Forschungsauftrag ist vor dem Hintergrund der Unzulaenglichkeiten, die mit der derzeitigen Erschliessungsbeitragsregelung nach dem Bundesbaugesetz gegeben sind, zu sehen. Diese Unzulaenglichkeiten, die insbesondere die Abgrenzung der Abrechnungsgebiete, die Definition der beitragsfaehigen Erschliessungsanlagen und die Behandlung unterschiedlicher Nutzungsmasse und Nutzungsarten betreffen, haben in Fachkreisen zu einer regen Diskussion ueber erforderliche und sinnvolle Aenderungen der derzeitigen Regelungen gefuehrt. Eine Loesung der mit der derzeitigen Regelung verbundenen Probleme ist jedoch nur dann zu erwarten, wenn Aenderungsvorschlaege erarbeitet werden, die nicht nur theoretisch abgesichert sind, sondern auch nach Moeglichkeit eine Erprobung in der Praxis gefunden haben. Um diese Diskussion ueber eine Aenderung der Beitragsregelung durch zusaetzliche Denkansaetze auf eine breite Basis zu stellen und eine zu enge Fixierung auf die bislang uebliche Beitragsabgabenregelung zu verhindern, erschien es sinnvoll, die entsprechenden Verfahren anderer europaeischer Laender zu untersuchen. (-y-)


Die Beruecksichtigung situationsbestimmter Abwaegungselemente bei der Bauleitplanung - insbesondere zur Beplanung gewachsener staedtebaulicher Strukturen
Eberhard Schmidt-Assmann
Die Beruecksichtigung situationsbestimmter Abwaegungselemente bei der Bauleitplanung - insbesondere zur Beplanung gewachsener staedtebaulicher Strukturen
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These 1: Von der Formulierung einer besonderen Abwaegungsklausel fuer Gemengelagen - nach Art des Paragraph 1 Abs.8 der Beratungen der Sachverstaendigenkommission "Verbesserung der staedtebaulichen Verhaeltnisse in Gebieten mit Gemengelagen" - wird abgeraten. These 2: Wenn der Gesetzgeber die Problematik gewachsener Strukturen wirklich schon bei der Grundnorm der Bauleitplanung, dem Paragraph 1 BBauG, festmachen will, so empfiehlt sich ein Abwaegungshinweis im Rahmen des Paragraphs 1 Abs.6, fuer den folgende Formulierung vorgeschlagen wird: "Gewachsene staedtebauliche Verhaeltnisse sollen mit dem ihnen eigenen Gewicht beachtet werden". These 3: Die Problematik speziell Gemengelagen ist nicht durch eine abwaegungsrechtliche Gewichtungsklausel, sondern dadurch zu loesen, dass das Staedtebaurecht die Realisierung des planerischen Ausgleichs sichert. (-z-)


Zur planungsrechtlichen Situation von Standorten industrieller und gewerblicher Anlagen in Nachbarschaft zu Wohnnutzungen
Zur planungsrechtlichen Situation von Standorten industrieller und gewerblicher Anlagen in Nachbarschaft zu Wohnnutzungen
1979, 134 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

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Zeitschriftenartikel

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