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Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
Pfau, Tilo
Seiten: 74-117

Aus dem Inhalt
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
Kurzfassung
Wovon spreche ich: Die Bundesregierung hatte schon Anfang 2016 einen Gesetzentwurf vorgestellt, m...
Ich möchte Ihnen mit meinen heutigen Ausführungen einerseits einen Überblick über die Änderungen ...
1 Einleitung
1.1 Ausgangspunkt
Das bisherige Werkvertragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches3 erstreckt sich übe...
Ein wesentlicher Mangel, welcher aber auch für die einfachsten Werkverträge von praktischer Bedeu...
Wenn man diese Hürde mit der herrschenden Rechtsprechung überwindet, fehlen trotzdem Regelungen, ...
1.2 Umsetzung
Dabei ist aus der Systematik erkennbar, dass der Gesetzgeber zukünftig den Bauträgervertrag und d...
2 Neuerungen im Kaufrecht
2.1 Mängelhaftung im Kaufrecht
2.1.1 Bisherige Rechtslage
Stellen wir uns den in der Praxis typischen Fall vor, dass ein Auftragnehmer für seine zu erbring...
a)
Die Nacherfüllung im Werkvertragsrecht umfasst für den Auftragnehmer dabei grundsätzlich di...
b)
Logischerweise stellt sich für den Auftragnehmer die Frage, ob er sich aufgrund des Materia...
Die Nacherfüllung im Kaufrecht unterscheidet sich allerdings von der des Werkvertragsrechtes, was...
sind nicht von der Nacherfüllungspflicht erfasst und müssen als Schadensersatz und unter dem Nach...
c)
Die bisherige Rechtslage9 ließ insoweit im Regelfall eine Deckungslücke beim...
Dabei galt aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes10 diese Rechtslag...
2.1.2 Neue Gesetzeslage
Gleichzeitig wird über § 445 a BGB geregelt, dass der Verkäufer...
2.1.3 Fazit
3 Neuerungen im Bauvertragsrecht
3.1 Nachtragswesen im neuen Bauvertrag
Wie bereits einleitend erwähnt, gab es bisher weder gesetzliche Regelungen zur Frage, ob der Auft...
3.1.1 Grundsätzliche Umsetzung
Geänderte Leistungen werden gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B vergütet; di...
Damit unterscheidet das neue Bauvertragsrecht nicht nach der Art der Leistung, sondern nach der A...
3.1.2 Verfahren bei Änderungswunsch des Auftraggebers
a) Änderung des vereinbarten Werkerfolges, § 650b Abs. 1 Nr. 1 ...
Wann eine Unzumutbarkeit vorliegt, ist nach den beidseitigen Interessen der Vertragspartner unter...
Die Beweislast für die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit des Änderungswunsches für den Auftragnehm...
bb) Nachtragsangebot des Auftragnehmers
Liegt keine Unzumutbarkeit vor und kann dies nicht weg...
Der Gesetzgeber trifft keine ausdrücklichen Festlegungen, auf welcher Grundlage das Nachtragsange...
cc) Ziel: Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
Ein diesbezügliches (prüfbares) Ang...
Die Nichteinhaltung dieser Form führt allerdings zur Nichtigkeit des Änderungsbegehrens, wobei de...
b) Für der Werkerfolg notwendige Änderung, § 650b Abs. 1 Nr. 2 ...
3.1.3 Vergütung bei Anordnung der Änderung, § 650c BGB
Hat der Auftraggeber die Änderung berechtigt und formgerecht einseitig angeordnet, ist zwar der U...
Dies entspricht im Ergebnis auch der grundsätzlichen Überlegung, die aus der VOB/B bekannt ist. D...
Die VOB/B favorisierte das Modell der sogenannten vorkalkulatorischen Preisfortschreibung, also e...
Nach der Gesetzesbegründung soll das Berechnungsmodell einerseits Anreize für eine korrekte Aussc...
und hinreichend aufgeschlüsselt (eine Nachreichung der Urkalkulation sieht die Gesetzesbegründung...
Im Ergebnis kann der Unternehmer bei dieser Variante analog der aus der VOB/B gewohnten vorkalkul...
3.1.4 Gerichtliche Durchsetzung der Rechts bei Änderungen, § 650d BGB
Der Gesetzgeber hat zukünftig auch prozessuale Möglichkeiten, jedenfalls zur Sicherung und Klärun...
Gegenstand dieses Verfahrens wird also die Rechtmäßigkeit der Anordnung inklusive der Frage der ...
Am Beispiel der 80 %igen Abschlagsvergütung bei angewiesener Änderung, &sec...
Berücksichtigt man, dass der Auftraggeber sämtliche materiellen Einwendungen gegen den Auftragneh...
3.1.5 Fazit
Für Baubetriebe wird es zukünftig wichtig sein, eine hinreichend detaillierte Urkalkulation mit d...
Außerdem gilt es unbedingt auf die Förmlichkeit der Änderungsanweisung sowie auch eine klare vert...
3.2 Abschlagszahlung, § 632a BGB
3.2.1 Bisherige Rechtslage - Wertzuwachs beim Besteller
Das Recht der Abschlagszahlungen richtete sich nach § 632 a BGB...
Dabei durfte der Auftraggeber nach § 632a Abs.1 Satz 3 BGB a.F....
3.2.2 Neue Rechtslage - Wert der erbrachten Leistung
Bestehen Mängel am Werk, darf der Auftraggeber einen angemessenen Teil des Werklohnes einbehalten...
3.3 Fiktive Abnahme, § 640 BGB
Schon in den bisherigen Reglungen des BGB war die Möglichkeit einer fiktiven Abnahme vorhanden, s...
Um die Regelung praktikabler zu gestalten, wird der Besteller nunmehr gezwungen, zur Verweigerung...
Dies soll aber nicht darüber hinweg täuschen, dass der Besteller jederzeit berechtigt ist, weiter...
3.4 Zustandsfeststellung, Schlussrechnung, § 650g BGB
3.4.1 Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme, § 650g Abs. 1-3 BGB
In den bisherigen gesetzlichen Regelungen, wie der Auftragnehmer bei einer Verweigerung der Abnah...
a) Gemeinsame Feststellung, § 650g Abs. 1 BGB
Im Falle der V...
Hierzu hat der Auftragnehmer mit dem Besteller entweder einen gemeinsamen Termin zu vereinbaren o...
Dabei soll diese gemeinsame Feststellung unter Angabe des Datums von beiden Vertragsparteien unte...
b) Einseitige Feststellung, § 650g Abs. 2 BGB
Verweigert der...
c) Rechtsfolgen der Zustandsfeststellung, § 650g Abs. 3 BGB
...
Offenkundig ist dabei ein Mangel, wenn er bei der Zustandsfeststellung ohne weiteres hätte entdec...
3.4.2 Schlussrechnung, § 650g Abs. 4 BGB
Vor den Neuerungen im Bauvertragsrecht gab es keine gesetzlichen Regelungen für die Abrechnung de...
Weil aber in der Praxis auch erheblicher Bedarf an einer prüfbaren Schlussabrechnung besteht, was...
Einwendungen gegen die Prüffähigkeit können innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Schlussrechnung ...
3.5 Kündigung des Bauvertrages
3.5.1 Schriftform der Kündigung, § 650h BGB
Die gesetzlichen Neuregelungen sehen nunmehr vor, dass jede Art von Kündigung künftig schriftlich...
3.5.2 Außerordentliche Kündigung, § 648a BGB
Auch ein außerordentliches Kündigungsrecht wird nunmehr für das Bauvertragsrecht normiert. Allerd...
4 Architekten- und Ingenieurvertrag
Der Gesetzgeber führt mit dem Architekten- und Ingenieurvertrag erstmals einen eigenen Vertragsty...
4.1 Vertragliche Hauptleistungspflichten
Der Gesetzgeber äußert sich grundsätzlich nicht, ob für den Architekten- und Ingenieurvertrag ein...
§ 650p Abs. 1 BGB statuiert dabei lediglich abstrakt die grunds...
4.2 Zielfindungsphase, Sonderkündigungsrecht
Weit wichtiger ist die Einführung der sogenannten Zielfindungsphase gemäß &...
4.2.1 Zielfindungsphase, § 650p Abs. 2 BGB
Der Gesetzgeber war mit der gesetzlichen Neuregelung bestrebt, die zum Nachteil des Architekten w...
4.2.2 Sonderkündigungsrecht, § 650r BGB
Im Abschluss der Zielfindungsphase hat der Besteller eine Grundlage für die Entscheidung, ob er d...
4.3 Teilabnahme, § 650s BGB
In der bisherigen Gesetzeslage gab es für Architekten- und Ingenieure ohne eine entsprechende ver...
Diesem unterschiedlichen Haftungs- und Gewährleistungszeiträumen will der Gesetzgeber entgegenwir...
4.4 Gesamtschuldnerische Haftung, § 650t BGB
Jeder kennt vermutlich die Situation, dass der Auftraggeber aufgrund der in der Rechtsprechung al...
Dieser Entwicklung sollte durch den neu geschaffenen § 650t BGB...
Diese vorherige Aufforderung wird voraussichtlich nichts daran ändern, dass der Architekt derjeni...
5 Zusammenfassung
Mit dem Bauvertragsrecht sind wichtige Änderungen durch den Gesetzgeber eingeführt, welche in der...
Hinzu kommt aber, dass die neuen gesetzlichen Regelungen die Wirksamkeit der bisher gängig genutz...
Synopse der wesentlichsten Vorschriften für Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung (BGB mit Gesetzentwurf gemäß Drucksache 18/8486 und Beschlussempfehlung gemäß Drucksache 18/11437 - Gesetz am 10.03.2017 beschlossen
„Auf ein Schuldverhältnis, das vor dem 0...
Legende:
aus dem Buch
Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Hrsg.: EIPOS GmbH, Dresden
2018, 130 S., 30 Abb. u. 5 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-8167-9980-1
Zum Inhaltsverzeichnis in SCHADIS®
Inhalt
Für alle Fachleute der Holzschutzbranche ist der EIPOS-Sachverständigentag Holzschutz ein wichtiger Branchentreff. Die Vorträge informieren über aktuelle Entwicklungen, neue Herausforderungen und Lösungsansätze für den baulichen, vorbeugenden sowie bekämpfenden Schutz des Holzes:
- Modifizierte und hydrophobierte Hölzer, Bambus: Was steckt dahinter?
- Entwicklung von Holzschutzwirkstoffen - Alt Bewährtes oder Suche nach Alternativen?
- Schimmel auf Holz: Alte Probleme und neue Lösungen! Oder ist es umgekehrt?
- Schäden an Brettschichtholzkonstruktionen - Ursachen und Instandsetzungsmöglichkeiten?
- Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechtes
Damit bilden die Themen eine Kombination aus wegweisenden Vorschlägen und praxiserprobten Hinweisen für alle am Holzschutz Beteiligten.
Verfügbare Formate
Holzschutz, Holzbau, Bauschaden, Holzschutz, Pilzbelastung, Pilzschaden, Hausschwamm, Holzschutzmittel,
* Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Lieferung deutschlandweit und nach Österreich versandkostenfrei. Informationen über die Versandkosten ins Ausland finden Sie hier.
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