Einflügliger Rauchschutzabschluss aus Holz und Holzwerkstoffen mit und ohne Ausfachungen mit der Produktbezeichnung "Typ 3". Entsprechend lfd. Nr. 3.14 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen (VV TBNRW) Teil C, Ausgabe 2019/06. Türe als Rauchschutzabschluss