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Zeitschriftenartikel

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Ersehnte Ruhe. Lärmschutzwände schützen im Grünen vor schädigendem Schall.


Brill, Andrea
Artikel aus: Stadt + Grün : das Gartenamt
ISSN: 0948-9770
(Deutschland):
Jg.68, Nr. 2, 2019
S. 42-45, Abb.

Standort in der Baufachbibliothek des Fraunhofer IRB: DEIRB IRB Z 911; SEBI Kws 125 ZB 6810

Publikationslisten zum Thema:
Umweltschutz, Gesundheitsschutz, Immissionsschutz, Lärmbekämpfung, Park, Garten, Lärmminderung, Lärmschutzmaßnahme, Lärmschutzwand, Bepflanzung, environmental protection, health protection, control of pollution, noise control, park, garden, noise abatement, noise protection measure, noise protection wall,


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Die kommunale Verwaltung steht erstmalig in der Verpflichtung, Geräuschimmissionen auf ein zumutbares Maß abzusenken. Die neue Verwaltungsaufgabe der Lärmaktionsplanung nach den Paragrafen 47a ff. BImSchG, die auf der Umsetzung der europäischen Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49/EG beruht, ruft bei den Gemeinden aufgrund des unklaren Gesetzeswortlauts der Neuregelungen jedoch erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des Umfangs der Handlungspflicht sowie der Umsetzungsverpflichtung des aufgestellten Lärmaktionsplans hervor. Da weder der europäische noch der deutsche Gesetzgeber verbindliche Lärmgrenzwerte bestimmt hat, wird die Auslösung der Regelungspflicht bundesweit uneinheitlich gehandhabt. Ziel ist es, die Rechtslage des Lärmschutzes eindeutig zu bestimmen. Die Untersuchung der Außenwirkung des Plans ist dabei wegweisend. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse entwickelt die Autorin Gesetzesvorschläge für eine verwaltungspraktische Handhabung und prüft die Justiziabilität des Selbstverwaltungsrechts gegenüber der Fachbehörde. Der zweite Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Überprüfung subjektiv-öffentlicher Ansprüche der Lärmbetroffenen auf Lärmschutz. Entgegen der in der bisherigen Literatur vertretenen Auffassung wird dargelegt, dass der effet utile-Grundsatz des Unionsrechts der Negation eines Lärmschutzanspruchs entgegensteht.


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kassel university press
 
 
Trotz staatlicher Schutzpflicht ist die Lärmbelastung in der Bundesrepublik Deutschland an vielen Orten insbesondere im innerstädtischen Bereich zu hoch und überschreitet dabei oftmals die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung. Ziel ist, diese Diskrepanz zwischen dem staatlichen Schutzauftrag und der tatsächlichen Belastungssituation näher zu beleuchten. In den ersten beiden Kapiteln werden hierzu nach einer kurzen Einführung die Grundlagen des Lärmschutzrechts vorgestellt. Im dritten Kapitel folgt mit der Darstellung der gesetzlichen Normen der Lärmminderungsplanung aus dem Sechsten Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes der erste Schwerpunkt der rechtlichen Analyse. Nach einer knappen Erörterung der Normen zur Luftreinhalteplanung im vierten Kapitel der Arbeit werden im fünften Kapitel die gesetzlichen Entwicklungsperspektiven der Lärmminderungsplanung insbesondere durch einen Vergleich zu den Vorschriften der Luftreinhalteplanung analysiert. Schwerpunktmäßig wird hierbei auf die Einführung von Immissionswerten in der Lärmaktionsplanung sowie die rechtliche Realisierbarkeit von Umweltzonen gegen Lärmbelastungen eingegangen.


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ISA: Immissionsschutz beim Abbruch - Minimierung von Umweltbelastungen (Lärm, Staub, Erschütterungen) beim Abbruch von H
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Im Rahmen des Projektes wurden drei Instrumente entwickelt, mit deren Hilfe der Immissionsschutz zukünftig in die Planung und Durchführung von Abbruch- und Rückbauvorhaben integriert werden kann. Erstens eine Datenbank mit ökonomischen, ökologischen und technischen Kennwerten für die Planung des Abbruch- und Rückbauprozesses, deren Datenbasis, neben Literatur- und Herstellerdaten, auch Erkenntnisse aus Expertenbefragungen und Immissionsmessungen unter Versuchsbedingungen umfasst. Zweitens ein auf die Datenbank zurückgreifender Prototyp eines IT-gestützten Planungsunterwerkzeuges, der an realen Rückbau- und Abbruchprojekten getestet wurde. Drittens ein prototypisches Immissionserfassungssystem zur permanenten Immissionsüberwachung, das unter Versuchs- und Praxisbedingungen getestet wurde. Zur Übertragung der Forschungsergebnisse in die Praxis und zur Sensibilisierung relevanter Akteure für das Thema des Immissionsschutzes bei Abbrucharbeiten wurden akteurspezifische Handlungsempfehlungen erstellt.


Schwefeldioxidmessungen in Verbindung mit Staub in St. Magdalen bei Villach
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Schwefeldioxidmessungen in Verbindung mit Staub in St. Magdalen bei Villach
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1990, 64 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 
Das Umweltbundesamt hat vom 8.9.1988 bis 2.4.1989 Schwefeldioxid (SO2)-Immissionsmessungen in St.Magdalen, im Nahbereich der Betriebsanlage der Zellstoff Villach GmbH, durchgeführt. Bei Windrichtungen, bei denen die Meßstelle im Lee des Zellstoffwerkes lag, traten in unregelmäßigen Zeitabständen sehr hohe Spitzenbelastungen auf. 89 Halbstundenmittelwerte überschritten den Wert von 0,60 mg SO2/cbm, der auch von der Behörde für das Gebiet (Meßstelle St.Agathen) als Grenzwert vorgegeben ist. Der Halbstundenmittelwert von 8,05 mg SO2/cbm war der höchste Wert, der je vom Umweltbundesamt gemessen wurde. Diese außerordentlich hohen SO2-Konzentrationen sind offenbar auf Störfälle im Werk zurückzuführen. Daß das Zellstoffwerk der Verursacher dieser Spitzenbelastungen war, zeigten nicht nur Windrichtungsverteilungen der gemessenen Immissionen, sondern auch Vergleiche mit anderen Meßstellen des Umweltbundesamtes und des Amtes der Kärntner Landesregierung. Durch die Lage der Meßstelle zu den angrenzenden Häusern ist davon auszugehen, daß insbesondere während der Heizperiode auch ein Immissionsbeitrag durch den Hausbrand vorlag. Dieser ist erfahrungsgemäß jedoch als gering anzusehen und nicht für die gemessenen Spitzenbelastungen verantwortlich. (-y-)


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