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Bundesamt für Naturschutz -BfN-, Bonn (Herausgeber)

Fachplanerische Bewertung der Mortalität von Fischen an Wasserkraftanlagen


Wolter, Christian; Bernotat, Dirk; Gessner, Jörn; Brüning, Anika; Lackemann, Jan; Radinger, Johannes
Quelle: BfN-Skripten
Bonn (Deutschland)
Selbstverlag
2020, 213 S., Abb., Tab., Lit.
ISBN: 978-3-89624-299-0
Serie: BfN-Skripten, Nr.561

  Link zum kostenlosen Volltext   

[Quelle: http://d-nb.info]

[Link zum kostenlosen Volltext funktioniert nicht?]

Die Bedeutung anthropogen induzierter Mortalität von Fischen ist im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren immer wieder Gegenstand kontrovers diskutierter Bewertungsansätze. Neben der fachlichen Herausforderung, die Mortalität von z. B. Wasserkraftanlagen zu prognostizieren, gibt es bislang keinen allgemein akzeptierten Ansatz zur artspezifischen Bewertung dieser zusätzlichen Mortalität. Vor ähnlichen Schwierigkeiten stand man bei der Bewertung von Individuenverlusten bei Vögeln und Fledermäusen, z. B. im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windkraft, der Leitungsnetze oder von Straßen. Hier wurde mit dem Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) des Bundesamtes für Naturschutz von Bernotat & Dierschke (2016) im Rahmen eines mehrjährigen Erarbeitungs- und Abstimmungsprozesses eine Arbeitshilfe zu "Übergeordneten Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen" erarbeitet. Der Ansatz umfasst bislang die Einschätzung der artspezifischen Bedeutung anthropogener Mortalität für Brut- und Gastvögel, Fledermäuse, sonstige Säugetiere, Amphibien, Reptilien und ausgewählte Wirbellose. Dabei werden u. a. naturschutzfachlich relevante Mortalitätsrisiken von weniger bedeutsamen bzw. planerisch vernachlässigbaren Individuenverlusten unterschieden. Der Methodenansatz wird bereits in zahlreichen Veröffentlichungen und Leitfäden zitiert und empfohlen und in der Praxis bei unterschiedlichen Vorhabentypen und in verschiedenen fachlichen und rechtlichen Kontexten erfolgreich angewandt. Inzwischen wurde die BfN-Methodik nach Bernotat & Dierschke (2016) auch von der Rechtsprechung des BVerwG aufgegriffen. So zieht das BVerwG im Beschluss vom 08.03.2018 zur B 474n OU Datteln die MGI-Methodik im Hinblick auf die Operationalisierung des artenschutzrechtlichen Signifikanzansatzes in seinen Ausführungen mit heran und erkennt auch den bereits in der Begründung zur Novelle des BNatSchG zu § 44 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 hergestellten Bezug des Gesetzgebers zur Methodik an. Ein wesentliches Ziel des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens mit dem Titel "Fachplanerische Bewertung der Auswirkungen von Wasserkraftanlagen auf Fische" war es daher, den Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) in analoger Weise auch für die Gruppe der Fische und Neunaugen zu erarbeiten und darauf aufbauend einen vergleichbaren Bewertungsansatz für die Mortalität an Wasserkraftanlagen (WKA) zu entwickeln. Darüber hinaus wurden konkrete Hinweise erarbeitet, wie Individuenverluste bzw. Tötungsrisiken vorhabentypspezifisch zu bewerten sind und wie im Einzelfall die konstellationsspezifischen Risiken zu beurteilen sind, z. B. im Hinblick auf die Prüfinstrumente der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-RL, 92/43/EWG, Gebiets- und Artenschutz) und das Verschlechterungsverbot bzw. die Umweltziele (Herstellung eines mindestens "guten ökologischen Zustands" bzw. des "guten ökologischen Potenzials") nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG).

Publikationslisten zum Thema:
Wasserkraftanlage, Fischaufstieg, Mortalität, Forschungsvorhaben, Rechtsnorm, Wasserhaushaltsgesetz, Wasserrahmenrichtlinie, WRRL, Richtlinie, Verträglichkeitsprüfung, Datenschutzrecht, Umwelthaftung, BNatSchG, Prüfnorm, Naturschutz, Umweltschutz, Methodik, Sensitivität, Anthropogen, Gefährdung, Indikator, Turbine, Risiko, Fisch, Bewertungsverfahren, Beispielsammlung, water power scheme, fish passage, mortality, research project, legal norm, water conservation law, water framework directive, guideline, compatibility test, data privacy law, environmental liability, test standard, nature conservation, environmental protection, methodology, sensitivity, anthropogenic, endangering, indicator, turbine, risk, fish, evaluation method,



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DWA-Themen, Band T1/2017
2017, 122 S., 46 Abb., 20 Tab.,
 
 
Stauanlagen müssen höchste Anforderungen an ihre Zuverlässigkeit - das sind im normativen Sinne die Tragsicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit - erfüllen. Dies ist zum einen insbesondere dadurch begründet, dass Stauanlagen eminent wichtigen Aufgaben dienen, die keine unplanmäßigen Betriebsausfälle vertragen, wie zum Beispiel die Trinkwasserversorgung, der Hochwasserschutz oder die Elektroenergieerzeugung. Zum anderen geht von Stauanlagen im Falle ihres Versagens oder Teilversagens ein erhebliches Gefahrenpotenzial für den Anlagenbetreiber und vor allem für die Unterlieger aus. Die deutsche Stauanlagennorm DIN 19700 (Ausgabe 2004) fordert daher einerseits eine sehr sichere Bemessung aller Bestandteile einer Stauanlage. Andererseits wird aber auch verlangt, dass Fälle einer Überschreitung der Bemessungsansätze oder einer Überlastung in die Betrachtungen mit einzubeziehen und die daraus resultierenden verbleibenden Risiken zu identifizieren und zu bewerten sind. Dabei überlässt es die vorgenannte Norm weitgehend den Anwendern, auf welche Art und Weise, mit welchen Methoden diese Betrachtungen des verbleibenden Risikos (Restrisiko) durchzuführen sind. Nach Auffassung der Verfasser dieses DWA-Themenbandes ist es an der Zeit, den Anwendern der deutschen Stauanlagennorm Überlegungen, Hinweise und Hilfestellungen für die Befassung mit dem vorgenannten Themenspektrum an die Hand zu geben. Während in Deutschland diesem Themenkomplex bisher von den betroffenen Zuständigen eher mit Zurückhaltung begegnet wurde, ist die Beschäftigung mit hypothetischen Stauanlagenversagen und deren Folgen in unseren Nachbarländern und im ferneren Ausland Gang und Gebe. In die Zuverlässigkeitsbetrachtungen von Stauanlagen hält das Risk Assessment sowohl bezogen auf Einzelanlagen als auch auf Anlagenportfolios im internationalen Maßstab verstärkt Einzug. In den Katastrophenschutzgesetzen mehrerer deutscher Bundesländer wird von Betreibern von Anlagen mit im Versagensfall hohem Gefährdungspotenzial verlangt, dass sie über


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