Fugendichtbänder mit der Bezeichnung "Fugendichtband BG1" und "Fugendichtband BG2". Entsprechend
dem Punkt C 3.4 der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen VwV TB vom 20. Dezember 2017 Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und die schwerentflammbar (Baustoffklasse DIN 4102-B1) sind.