Fugendichtbänder mit der Bezeichnung "Kompband 300" und "Kompband 600" entsprechend dem Punkt C 3.4 der Verwaltungsvorschrift Technische Bau-bestimmungen - VV TB vom 17. Oktober 2018, zuletzt berechtigt und geändert am 5.2.2019 und am 6.2.2019 Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und die schwerentflammbar (Baustoffklasse DIN 4102-B1) sind.