Fugendichtband mit der Bezeichnung "NEXOBand BG1" entsprechend dem Punkt C 3.4 der Verwaltungsvorschrift Technische Bau-bestimmungen (VV TB) vom 12. April 2018 (stets aktuelle Fassung) Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und die schwerentflammbar (Baustoffklasse DIN 4102-B1) sind.