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Buchkapitel: (23)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

Zur Datenbank SCHADIS®






Bleutge, Peter
1. Berufsrecht für Sachverständige
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die tägliche Arbeit mit vielen Arbeitshilfen. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 3., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

Wenn Gerichte einen Sachverständigen benötigen, sollen sie in erster Linie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragen (§ 404 Abs. Da es aber nicht für alle denkbaren Sachgebiete öffentlich bestellte Sachverständige gibt, müssen die Gerichte in vielen Fällen auf andere, nicht öffentlich bestellte Sachverständige zurückgreifen. Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen hat die Aufgabe, den Gerichten, den Behörden und den privaten Nachfragern Sachverständige zur ...


Philipps, Georg; Wieck; Jürgen; Stollhoff, Frank
13 Der rechtliche Rahmen von Beweissicherungen
aus: Die vorsorgliche Beweissicherung im Bauwesen. Schadenfreies Bauen, Band 31. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2010

4: Nebenleistungen, besondere Leistungen) zu prüfen, ob eine Feststellungspflicht des Auftragnehmers mit der Folge besteht, dass der Auftragnehmer die Kosten der Feststellungen trägt (Beispiel: VOB/C ATV DIN 18300 Erdarbeiten; VOB/C ATV DIN 18301 Bohrarbeiten; VOB/C ATV DIN 18303 Verbauarbeiten; VOB/C ATV DIN 18304 Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten; VOB/C ATV DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschicht aus Asphalt und VOB/C ATV DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und ...


Ulrich, Jürgen
Das Geld des Sachverständigen
aus: Beiträge vom 20. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 12. Bausymposium Sachverstand am Bau am 20. Juni 2018, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2018. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Im Falle von nicht erfragten Rechtsausführungen des gerichtlichen Sachverständigen kann das Gericht von sich aus den Austausch dieses (gerichtlichen) Sachverständigen gemäß § 412 ZPO („Neues Gutachten“) veranlassen; in einem solchen Fall der Unverwertbarkeit dieser gutachterlichen Leistung kann sich der Wegfall der Vergütung dieses Sachverständigen gemäß § 8a Abs. Wegfall der Vergütung des Immobilien bewertenden Sachverständigen, weil die Vergütung den angeforderten ...


Mühe, Heinrich-H.
Reform der Rechtsberatung - Tipps und Empfehlungen für Sachverständige
aus: Schäden an Dächern. Ursachen, Bewertung und Sanierung. 42. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2007. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007

Damit unterfallen sämtliche zum Berufsbild des Architekten und Ingenieurs gehörenden Tätigkeiten dem Versicherungsschutz - sofern dieser nicht vertraglich auf eine bestimmte Tätigkeit beschränkt ist oder ein Ausschlusstatbestand greift. Nach meinem Dafürhalten handelt es sich bei einer Dienstleistung in diesem Sinne nicht mehr um eine Tätigkeit, die dem Berufsbild eines Architekten oder Ingenieurs entspricht, sondern um einen neuen Beruf, der von der Berufshaftpflichtversicherung der ...


Ansorge, Dieter
3.1 Empfehlungen für klassische Bauherren
aus: Wärmeschutz-, Feuchteschutz-, Salzschäden. Pfusch am Bau, Band 4, 2. überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

... Dieses ist jedoch nur bei fairen Honorarvereinbarungen möglich. Grundlage für die Architekten- und ...


Kuhn, Stefanie
11 Bauschäden aus Sicht des Betriebs-Haftpflichtversicherers - der Versicherungsschutz des ausführenden Unternehmers
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007

Versichertes Risiko: Grundsätzlich umfasst der Versicherungsschutz die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers (Ziff. Der Umfang des Haftungsverhältnisses zwischen Schädiger (= Versicherungsnehmer) und Geschädigtem ist nicht immer identisch mit dem Umfang des Deckungsverhältnisses zwischen Versicherungsnehmer (= Schädiger) und Versicherer. 7.10 AHB Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen - ...


Röhrich, Lothar
A 2 Richtlinien zur DIHK-Mustersachverständigenordnung
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

1.1.2 Sachverständige haben einen Anspruch auf öffentliche Bestellung und Vereidigung, wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen (§§ 3, 3a MSVO) erfüllen. Durch die öffentliche Bestellung erhält der Sachverständige keine hoheitlichen Befugnisse. Der Sachverständige unterliegt der Aufsicht der IHK, die die Einhaltung der Pflichten des Sachverständigen aus der Sachverständigenordnung überwacht und bei Pflichtverstößen Auflagen erteilen oder die öffentliche Bestellung widerrufen kann.


Röhrich, Lothar
10. Rechtsprechung
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Auch der in einem Zwangsversteigerungsverfahren vom Gericht mit der Wertermittlung beauftragte Sachverständige haftet dem Ersteigerer für ein fehlerhaftes Gutachten nach § 839a BGB. Der gerichtlich bestellte Sachverständige hat also den Gegenstand seiner Begutachtung genauestens und fachlich mit der erforderlichen Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen zu untersuchen. Der Sachverständige braucht aber zur Fertigung seines Gutachtens die konkrete Wohnung des betreffenden Mieters dann...


Röhrich, Lothar
6.4 Beispiel eines Honorargutachtens nach der HOAI i. d. F. vom 21.9.1995/10.11.2001
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

6 HOAI mindert sich das Honorar bei „überschlägigen Wertermittlungen nach Vorlagen von Banken und Versicherungen um 30 v.H.“. Dies widerspricht dem geltenden Preisrecht der HOAI. Der Aufwand für das Einholen der notwendigen Grundlagen zur Erstellung des Gutachtens gehört zu den originären Leistungen des Sachverständigen und ist von dem Honorar gedeckt. Hiervon ist abhängig, ob das angemessene Honorar in die Schwierigkeitsstufe nach § 34 HOAI einzuordnen ist.


Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
IX. Die Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

249 Der gerichtliche Sachverständige erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung, die für seit dem 01.07.2004 erteilte Gutachtenaufträge nach den Bestimmungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) zu bemessen ist. 1 JVEG hat der Sachverständige Anspruch auf Erstattung der für die Erledigung des Gutachtenauftrages aufgewendeten Fahrtkosten. Dieserhalb eröffnet § 13 JVEG dem Sachverständigen die Möglichkeit, eine über den JVEG-Beträgen liegende Vergütung zu erreichen, wenn...


Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
4.15 Honorar und Kostenverteilung
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

... hat oder haben soll. Diese Freiheit der Honorarvereinbarung birgt jedoch auch die Gefahr in sich ...


Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
2.05 Schema für den Gutachtenaufbau mit erforderlichen Inhaltsteilen
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

... Auftraggeber schriftlich getroffenen Honorarvereinbarung. Die vorgenannten Punkte stellen das ...


Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
1.22 Honorar/Entschädigung des Sachverständigen
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

... vielen Fällen wird jedoch eine solche Honorarvereinbarung unterlassen. In der Mehrzahl der Fälle ...


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