IMR 2018, 1042
Die altruistische Beschlussanfechtung ist (angeblich) unzulässig!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. David Greiner, Tübingen
(AG Köln, Urteil vom 06.03.2017 - 202 C 114/16)
In einer Gemeinschaft erfassen die Heizkostenverteiler nur ca. 20% bis 32% der gelieferten Wärme, was nach Aussage des Klägers zu verzerrten Verbrauchsergebnissen bei einzelnen Miteigentümern führt. Der Kläger hält deshalb eine Abrechnung der Heizkosten n
IMR 2017, 1110
Pauschalvereinbarung: Keine rückwirkende Abrechnung nach der Heizkostenverordnung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Robert Castor, Hamburg
(OLG Hamburg, Urteil vom 24.05.2017 - 8 U 41/16)
Zwischen den Parteien bestand ein Mietvertrag über Gewerberäume. Neben der Miete war die Zahlung einer Heizkostenpauschale vereinbart. Abweichend von der im Mietvertrag getroffenen Vereinbarung rechnete die Vermieterin die Heizkosten rückwirkend nach Maßg
IMR 2017, 330
Das LG Köln klärt auf: Brennstoffvorrat ist nicht in die Jahresabrechnung aufzunehmen!
RAin Dr. Meike Klüver, Hamburg
(LG Köln, Urteil vom 27.10.2016 - 29 S 91/16)
Wer mitten im Hochsommer eine Intensiv-Befassung mit Brennstoffen in einer Heizperiode offeriert bekommt und zusagt, der sieht hierin einen tieferen Sinn, weil es sich um die Besprechung des Urteils des LG Köln mit einem wohnungseigentumsrechtlichen Schwe
IMR 2017, 309
Kein Wärmezähler installiert: Kann der Mieter die Heizkostenabrechnung kürzen?
Hans-Bernd Hülsmann, Kaarst
(LG Berlin, Urteil vom 15.06.2017 - 67 S 101/17)
Das Landgericht hat die Berufung der klagenden Mieter, mit der diese einen Kondiktionsanspruch gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB weiterverfolgen, abgewiesen.
IMR 2017, 1031
Nochmals: Einrohrheizung und elektronische Heizkostenverteiler - 93 Grad Celsius sind unmöglich!
Dipl.-Jur. Univ. Alexander Tauchert, Haar
(AG Vaihingen, Urteil vom 22.09.2016 - 1 C 480/15 WEG)
In einer Eigentümerversammlung wird im Rahmen der Jahresabrechnung über die Verteilung der Heizkosten beschlossen. Diese wurden zu 70% nach Verbrauch und zu 30% nach der Fläche umgelegt. Vorab hatte die Abrechnungsfirma eine fiktive Musterrechnung nach de
IMR 2017, 66
Kostenverteilung nach der "tatsächlich genutzten Wohnfläche" ist nichtig!
RA Dr. Christian Luckey, Berlin
(LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 21.11.2016 - 16 S 85/16)
Durch Zuschlag im Jahr 2011 erwarb eine Immobiliengesellschaft in der Zwangsversteigerung eine Galeriewohnung im Dachgeschoss einer Wohnungseigentumsanlage. Nach den Angaben in dem für die Zwangsversteigerung eingeholten Verkehrswertgutachten sollte die W
IMR 2017, 15
Achselzucken ist keine Zustimmung!
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Daniela Felser, Berlin
(AG Neunkirchen, Urteil vom 18.10.2016 - 13 C 799/15)
Der Vermieter rechnete über die Betriebskosten für das Kalenderjahr 2014 gegenüber dem Mieter ab. Es ergab sich ein Nachzahlungsbetrag. Der Mieter rügte fristgerecht die Geltendmachung einzelner Positionen aus der Betriebskostenabrechnung und rechnete - s
IMR 2016, 515
Jahresabrechnung: Betriebsstrom gehört in die Kostenposition "Heizkosten"!
RiLG Dr. jur. Dr. phil. Andrik Abramenko, Idstein
(BGH, Urteil vom 03.06.2016 - V ZR 166/15)
Die Wohnungseigentümer streiten um die Genehmigung der Jahresabrechnung. Die Liegenschaft verfügt über eine zentrale Heizungsanlage. Der von ihr verbrauchte Strom wird nicht separat erfasst. Deshalb wurde er in der Jahresabrechnung in der Kostenart Allge
IMR 2016, 451
Heizkostenabrechnung: Formelle Anforderungen bei Schätzung
RiAG Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen
(BGH, Urteil vom 24.08.2016 - VIII ZR 261/15)
Bei Betriebs- und Heizkostenabrechnungen muss immer zwischen der formellen und der materiellen Seite unterschieden werden. Materiell muss die Abrechnung den Anforderungen der Heizkostenverordnung entsprechen. In der Praxis führt aber vor allem immer wiede
IMR 2016, 1058
Temperaturen bis zu 26 Grad wegen Einrohrheizung: Kein Mietmangel!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Michael Sommer, Augsburg
(AG Schöneberg, Urteil vom 24.07.2015 - 8 C 149/15)
Die Parteien eines Wohnraummietvertrags streiten um die Begleichung eines Betriebskostensaldos. Der Mieter erhebt fristgerecht Einwendungen gegen die Heizkostenabrechnung. In der Wohnung des Mieters sind die freiliegenden Wärmeleitungen ungedämmt. An den
IMR 2016, 151
Auch eine im Mauerwerk liegende Heizleitung kann ungedämmte Leerrohrleitung sein!
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Volker Schmidt, Marburg
(AG Augsburg, Urteil vom 28.10.2015 - 73 C 936/13)
Die Vermieterin einer Wohnung macht nach Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Mieter die Zahlung von Nachzahlungsansprüchen aus Heizkostenabrechnungen geltend. Sie beantragt, den Mieter zur Zahlung von 856,98 Euro (Nebenkostennachzahlung für 2011) s
IMR 2016, 97
Heizkostenabrechnung: Keine Vorerfassung nach Nutzergruppen, dann 15% Kürzung!
RiLG a. D. Hubert Blank, Mannheim
(BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 329/14)
Die Entscheidung betrifft ein Mehrfamilienhaus, dessen Wohnungen teils mit Wärmemengenzählern, teils mit Heizkostenverteilern ausgestattet sind. Das Gebäude wird mit Fernwärme beheizt. Die Vermieterin teilt die Kosten der Wärmelieferung dergestalt auf, da
IMR 2016, 1008
Heizen über Rohrleitungen benachteiligt andere Mieter!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Stefan Große, Schweinfurt
(LG Siegen, Urteil vom 12.05.2015 - 1 S 121/11)
Der Vermieter erhebt eine Nachforderung aus der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2009. Dabei berechnet der Vermieter 50% der Heizkosten über die Fläche und die weiteren 50% über den Verbrauch. Der Abrechnung ist die Heizkostenverordnung in der Fassung vo
IBR 2016, 2081
Heizen über Rohrleitungen benachteiligt andere Mieter!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Stefan Große, Schweinfurt
(LG Siegen, Urteil vom 12.05.2015 - 1 S 121/11)
Der Vermieter erhebt eine Nachforderung aus der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2009. Dabei berechnet der Vermieter 50% der Heiz-kosten über die Fläche und die weiteren 50% über den Verbrauch. Der Abrechnung ist die Heizkostenverordnung in der Fassung v
IMR 2015, 488
Anpassung der Mietstruktur bei unzulässiger Inklusivmiete nur für die Zukunft zulässig!
RA Mark Bittner, Hamburg
(LG Potsdam, Urteil vom 17.07.2015 - 13 S 72/14)
Die klagende Vermieterin verlangt von der Mieterin die Nachzahlung von 1.572,01 Euro aus der von ihr für das Jahr 2010 erstellten Heizkostenabrechnung. Im von der Vermieterin verwendeten Formularmietvertrag ist unter § 3 Ziffer 3 geregelt, dass die Betrie
IMR 2015, 1083
Die Miete setzt sich grundsätzlich aus Grundmiete und Betriebskosten zusammen
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Bernd Kasper, Waldkirch
(LG Berlin, Urteil vom 26.01.2015 - 67 S 241/14)
Die Mietvertragsparteien streiten um die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens der Vermieterin. Die Wohnung, für die die Vermieterin eine Erhöhung begehrt, befindet sich in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine von ihr selbst
IMR 2015, 1044
Unsachgemäße Schätzungen des Heizungsverbrauchs: Mieter muss nicht zahlen!
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Anne Schlosser, Berlin
(AG Wedding, Urteil vom 16.12.2014 - 7 C 120/14)
Die Parteien sind durch einen Wohnraummietvertrag miteinander verbunden. Die Vermieterin berühmt sich eines Nachforderungsanspruchs aus der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2011. Der anteilige Wärmeverbrauch der Mieter war in den vorangegangenen Jahren w
IMR 2015, 276
Rohrwärmekorrektur nach VDI-Richtlinie 2077 beschreibt statthaften Abrechnungsmodus!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Sascha Christian Federenko, LL.M., Köln
(AG Bergen, Urteil vom 08.04.2015 - 25 C 193/14)
Die Parteien sind durch einen Wohnraummietvertrag miteinander verbunden. Aus der Betriebskostenabrechnung 2012 resultierte zu Lasten der Mieterin ein Saldo in Höhe von 230,31 Euro. Mit Schreiben vom 04.11.2013 und 03.01.2014 machte die Mieterin Einwendung
IMR 2015, 266
Heizkostenverordnung: Verweis auf anerkannte Regeln der Technik unbedenklich!
RiAG Dr. Olaf Riecke, Hamburg
(BGH, Urteil vom 06.05.2015 - VIII ZR 193/14)
Mit der Betriebskostenabrechnung vom 10.08.2010 für 2009 verlangte die Vermieterin eine Nachzahlung von 541,33 Euro. Die Heizkosten hatte sie erstmals und ohne Vorankündigung gegenüber dem Mieter anhand der VDI-Richtlinie 2077 berechnet.
IMR 2015, 48
Hoher Leerstand: Umlage der Warmwasserkosten
RiLG a. D. Hubert Blank, Mannheim
(BGH, Urteil vom 10.12.2014 - VIII ZR 9/14)
Die ca 47 qm große Wohnung der Mieterin liegt in einem zentral beheizten Gebäude mit 28 Wohneinheiten. Das Haus ist zum Abbruch vorgesehen. Aus diesem Grund sind im Jahr 2011 nur noch wenige Wohnungen vermietet. Die Umlage der Warmwasserkosten erfolgt zu
mehr Rechtsbeiträge
Die altruistische Beschlussanfechtung ist (angeblich) unzulässig!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. David Greiner, Tübingen
(AG Köln, Urteil vom 06.03.2017 - 202 C 114/16)
In einer Gemeinschaft erfassen die Heizkostenverteiler nur ca. 20% bis 32% der gelieferten Wärme, was nach Aussage des Klägers zu verzerrten Verbrauchsergebnissen bei einzelnen Miteigentümern führt. Der Kläger hält deshalb eine Abrechnung der Heizkosten n
IMR 2017, 1110
Pauschalvereinbarung: Keine rückwirkende Abrechnung nach der Heizkostenverordnung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Robert Castor, Hamburg
(OLG Hamburg, Urteil vom 24.05.2017 - 8 U 41/16)
Zwischen den Parteien bestand ein Mietvertrag über Gewerberäume. Neben der Miete war die Zahlung einer Heizkostenpauschale vereinbart. Abweichend von der im Mietvertrag getroffenen Vereinbarung rechnete die Vermieterin die Heizkosten rückwirkend nach Maßg
IMR 2017, 330
Das LG Köln klärt auf: Brennstoffvorrat ist nicht in die Jahresabrechnung aufzunehmen!
RAin Dr. Meike Klüver, Hamburg
(LG Köln, Urteil vom 27.10.2016 - 29 S 91/16)
Wer mitten im Hochsommer eine Intensiv-Befassung mit Brennstoffen in einer Heizperiode offeriert bekommt und zusagt, der sieht hierin einen tieferen Sinn, weil es sich um die Besprechung des Urteils des LG Köln mit einem wohnungseigentumsrechtlichen Schwe
IMR 2017, 309
Kein Wärmezähler installiert: Kann der Mieter die Heizkostenabrechnung kürzen?
Hans-Bernd Hülsmann, Kaarst
(LG Berlin, Urteil vom 15.06.2017 - 67 S 101/17)
Das Landgericht hat die Berufung der klagenden Mieter, mit der diese einen Kondiktionsanspruch gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB weiterverfolgen, abgewiesen.
IMR 2017, 1031
Nochmals: Einrohrheizung und elektronische Heizkostenverteiler - 93 Grad Celsius sind unmöglich!
Dipl.-Jur. Univ. Alexander Tauchert, Haar
(AG Vaihingen, Urteil vom 22.09.2016 - 1 C 480/15 WEG)
In einer Eigentümerversammlung wird im Rahmen der Jahresabrechnung über die Verteilung der Heizkosten beschlossen. Diese wurden zu 70% nach Verbrauch und zu 30% nach der Fläche umgelegt. Vorab hatte die Abrechnungsfirma eine fiktive Musterrechnung nach de
IMR 2017, 66
Kostenverteilung nach der "tatsächlich genutzten Wohnfläche" ist nichtig!
RA Dr. Christian Luckey, Berlin
(LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 21.11.2016 - 16 S 85/16)
Durch Zuschlag im Jahr 2011 erwarb eine Immobiliengesellschaft in der Zwangsversteigerung eine Galeriewohnung im Dachgeschoss einer Wohnungseigentumsanlage. Nach den Angaben in dem für die Zwangsversteigerung eingeholten Verkehrswertgutachten sollte die W
IMR 2017, 15
Achselzucken ist keine Zustimmung!
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Daniela Felser, Berlin
(AG Neunkirchen, Urteil vom 18.10.2016 - 13 C 799/15)
Der Vermieter rechnete über die Betriebskosten für das Kalenderjahr 2014 gegenüber dem Mieter ab. Es ergab sich ein Nachzahlungsbetrag. Der Mieter rügte fristgerecht die Geltendmachung einzelner Positionen aus der Betriebskostenabrechnung und rechnete - s
IMR 2016, 515
Jahresabrechnung: Betriebsstrom gehört in die Kostenposition "Heizkosten"!
RiLG Dr. jur. Dr. phil. Andrik Abramenko, Idstein
(BGH, Urteil vom 03.06.2016 - V ZR 166/15)
Die Wohnungseigentümer streiten um die Genehmigung der Jahresabrechnung. Die Liegenschaft verfügt über eine zentrale Heizungsanlage. Der von ihr verbrauchte Strom wird nicht separat erfasst. Deshalb wurde er in der Jahresabrechnung in der Kostenart Allge
IMR 2016, 451
Heizkostenabrechnung: Formelle Anforderungen bei Schätzung
RiAG Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen
(BGH, Urteil vom 24.08.2016 - VIII ZR 261/15)
Bei Betriebs- und Heizkostenabrechnungen muss immer zwischen der formellen und der materiellen Seite unterschieden werden. Materiell muss die Abrechnung den Anforderungen der Heizkostenverordnung entsprechen. In der Praxis führt aber vor allem immer wiede
IMR 2016, 1058
Temperaturen bis zu 26 Grad wegen Einrohrheizung: Kein Mietmangel!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Michael Sommer, Augsburg
(AG Schöneberg, Urteil vom 24.07.2015 - 8 C 149/15)
Die Parteien eines Wohnraummietvertrags streiten um die Begleichung eines Betriebskostensaldos. Der Mieter erhebt fristgerecht Einwendungen gegen die Heizkostenabrechnung. In der Wohnung des Mieters sind die freiliegenden Wärmeleitungen ungedämmt. An den
IMR 2016, 151
Auch eine im Mauerwerk liegende Heizleitung kann ungedämmte Leerrohrleitung sein!
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Volker Schmidt, Marburg
(AG Augsburg, Urteil vom 28.10.2015 - 73 C 936/13)
Die Vermieterin einer Wohnung macht nach Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Mieter die Zahlung von Nachzahlungsansprüchen aus Heizkostenabrechnungen geltend. Sie beantragt, den Mieter zur Zahlung von 856,98 Euro (Nebenkostennachzahlung für 2011) s
IMR 2016, 97
Heizkostenabrechnung: Keine Vorerfassung nach Nutzergruppen, dann 15% Kürzung!
RiLG a. D. Hubert Blank, Mannheim
(BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 329/14)
Die Entscheidung betrifft ein Mehrfamilienhaus, dessen Wohnungen teils mit Wärmemengenzählern, teils mit Heizkostenverteilern ausgestattet sind. Das Gebäude wird mit Fernwärme beheizt. Die Vermieterin teilt die Kosten der Wärmelieferung dergestalt auf, da
IMR 2016, 1008
Heizen über Rohrleitungen benachteiligt andere Mieter!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Stefan Große, Schweinfurt
(LG Siegen, Urteil vom 12.05.2015 - 1 S 121/11)
Der Vermieter erhebt eine Nachforderung aus der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2009. Dabei berechnet der Vermieter 50% der Heizkosten über die Fläche und die weiteren 50% über den Verbrauch. Der Abrechnung ist die Heizkostenverordnung in der Fassung vo
IBR 2016, 2081
Heizen über Rohrleitungen benachteiligt andere Mieter!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Stefan Große, Schweinfurt
(LG Siegen, Urteil vom 12.05.2015 - 1 S 121/11)
Der Vermieter erhebt eine Nachforderung aus der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2009. Dabei berechnet der Vermieter 50% der Heiz-kosten über die Fläche und die weiteren 50% über den Verbrauch. Der Abrechnung ist die Heizkostenverordnung in der Fassung v
IMR 2015, 488
Anpassung der Mietstruktur bei unzulässiger Inklusivmiete nur für die Zukunft zulässig!
RA Mark Bittner, Hamburg
(LG Potsdam, Urteil vom 17.07.2015 - 13 S 72/14)
Die klagende Vermieterin verlangt von der Mieterin die Nachzahlung von 1.572,01 Euro aus der von ihr für das Jahr 2010 erstellten Heizkostenabrechnung. Im von der Vermieterin verwendeten Formularmietvertrag ist unter § 3 Ziffer 3 geregelt, dass die Betrie
IMR 2015, 1083
Die Miete setzt sich grundsätzlich aus Grundmiete und Betriebskosten zusammen
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Bernd Kasper, Waldkirch
(LG Berlin, Urteil vom 26.01.2015 - 67 S 241/14)
Die Mietvertragsparteien streiten um die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens der Vermieterin. Die Wohnung, für die die Vermieterin eine Erhöhung begehrt, befindet sich in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine von ihr selbst
IMR 2015, 1044
Unsachgemäße Schätzungen des Heizungsverbrauchs: Mieter muss nicht zahlen!
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Anne Schlosser, Berlin
(AG Wedding, Urteil vom 16.12.2014 - 7 C 120/14)
Die Parteien sind durch einen Wohnraummietvertrag miteinander verbunden. Die Vermieterin berühmt sich eines Nachforderungsanspruchs aus der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2011. Der anteilige Wärmeverbrauch der Mieter war in den vorangegangenen Jahren w
IMR 2015, 276
Rohrwärmekorrektur nach VDI-Richtlinie 2077 beschreibt statthaften Abrechnungsmodus!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Sascha Christian Federenko, LL.M., Köln
(AG Bergen, Urteil vom 08.04.2015 - 25 C 193/14)
Die Parteien sind durch einen Wohnraummietvertrag miteinander verbunden. Aus der Betriebskostenabrechnung 2012 resultierte zu Lasten der Mieterin ein Saldo in Höhe von 230,31 Euro. Mit Schreiben vom 04.11.2013 und 03.01.2014 machte die Mieterin Einwendung
IMR 2015, 266
Heizkostenverordnung: Verweis auf anerkannte Regeln der Technik unbedenklich!
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Mit der Betriebskostenabrechnung vom 10.08.2010 für 2009 verlangte die Vermieterin eine Nachzahlung von 541,33 Euro. Die Heizkosten hatte sie erstmals und ohne Vorankündigung gegenüber dem Mieter anhand der VDI-Richtlinie 2077 berechnet.
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Hoher Leerstand: Umlage der Warmwasserkosten
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(BGH, Urteil vom 10.12.2014 - VIII ZR 9/14)
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