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Produkte Merkblatt Merkblatt BWK-M 3-4 Entwurf / DWA-M 102-4 Entwurf, Dezember 2020. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers

Merkblatt BWK-M 3-4 Entwurf / DWA-M 102-4 Entwurf, Dezember 2020. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers (print)

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Details zum Merkblatt

Reihe
Erscheinungsjahr
2020
Stand
12 / 2020
Herausgeber
Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau -BWK- e.V., Sindelfingen, Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. -DWA-, Hennef
Bibliografische Angaben

44 Seiten, 2 Abb. u. 13 Tab.

Softcover

Fraunhofer IRB Verlag

ISBN 9783738805734

Sprache
Deutsch
Das Merkblatt ergänzt die Arbeitsblätter BWK-A 3-1 / DWA-A 102-1, BWK-A 3-2 / DWA-A 102-2 und DWA-A 100 mit Grundlagen und methodischen Empfehlungen zur Bewertung der Wasserhaushaltsgrößen in Siedlungsgebieten. Das Arbeitsblatt DWA-A 100 formuliert als übergeordnete Zielsetzung, die Veränderungen des natürlichen Wasserhaushalts durch Siedlungsaktivitäten in mengenmäßiger und stofflicher Hinsicht so gering zu halten, wie es technisch, ökologisch und wirtschaftlich vertretbar ist. Diese Zielsetzung wird in den Arbeitsblättern BWK-A 3-1 / DWA-A 102-1 und BWK-A 3-2 / DWA-A 102-2 als Emissionskriterium für die Wassermenge aufgegriffen. Der Wasserhaushalt im bebauten Zustand soll dem des unbebauten Referenzzustands möglichst nahekommen.

Die vorliegenden Regelungen zielen vorrangig auf eine Anwendung bei:
- städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Neuerschließung von Siedlungsflächen;
- städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Überplanung von Siedlungsgebieten;
- Auswahl geeigneter Maßnahmen im Rahmen von Maßnahmenprogrammen nach EG-WRRL zur Behebung festgestellter Defizite des Gewässerzustands, verursacht durch niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse.
Die Maßnahmen zur Bewirtschaftung des lokalen Wasserhaushalts dienen auch der Minderung der Abflussbereitschaft von Flächen bei Starkregen. Unabhängig davon sind die üblichen Nachweise zum Überflutungsschutz zu führen.

Frist zur Stellungnahme: 28. Februar 2021
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