Merkblatt DWA-M 256-9 Entwurf, Dezember 2021. Prozessmesstechnik auf Kläranlagen - Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks (E-Book (PDF-Datei))
Details zum Merkblatt
Reihe
DWA-Regelwerk , M 256-9
Erscheinungsjahr
2021
Stand
12 / 2021
Herausgeber
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. -DWA-, Hennef
Bibliografische Angaben
24 Seiten, 8 Abb., 5 Tab.
E-Book
ISBN 9783968621814
Sprache
Deutsch
Verlässliche Messwerte sind eine wichtige Voraussetzung für einen optimierten Betrieb von Kläranlagen, der sich an Emissionsgrenzwerten und Qualitätsvorgaben orientiert. Die Anforderungen an Betriebsmesseinrichtungen hängen maßgeblich von den verfahrenstechnischen Bedingungen und den örtlichen Gegebenheiten einer Kläranlage ab. Bereits im Planungsstadium ist das geeignete Messverfahren auszuwählen. Der Planer hat die Aufgabe, die Geräteanforderungen entsprechend dem jeweiligen Einsatzfall nach Messstoff, Messort und Umgebungsbedingungen festzulegen. Darüber hinaus muss er die automatisierungs-, verfahrenstechnischen und betrieblichen Anforderungen genau spezifizieren.
Das Merkblatt unterstützt Planer und Betreiber bei der Auswahl von Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks unter Berücksichtigung der speziellen Gegebenheiten auf kommunalen oder industriellen Kläranlagen. Es enthält Anforderungen an die Geräte sowie Beschreibungen der Messprinzipien und der daraus resultierenden spezifischen Eigenschaften. Weiterhin werden Hinweise zur Wahl eines geeigneten Messorts, zur Installation und zum Betrieb gegeben.
Frist zur Stellungnahme: 28. Februar 2022
Das Merkblatt unterstützt Planer und Betreiber bei der Auswahl von Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks unter Berücksichtigung der speziellen Gegebenheiten auf kommunalen oder industriellen Kläranlagen. Es enthält Anforderungen an die Geräte sowie Beschreibungen der Messprinzipien und der daraus resultierenden spezifischen Eigenschaften. Weiterhin werden Hinweise zur Wahl eines geeigneten Messorts, zur Installation und zum Betrieb gegeben.
Frist zur Stellungnahme: 28. Februar 2022