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Produkte Merkblatt Merkblatt DWA-M 380, Juni 2009. Co-Vergärung in kommunalen Klärschlammfaulbehältern, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen

Merkblatt DWA-M 380, Juni 2009. Co-Vergärung in kommunalen Klärschlammfaulbehältern, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen (E-Book (PDF-Datei))

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Details zum Merkblatt

Reihe
Erscheinungsjahr
2009
Stand
06 / 2009
Herausgeber
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. -DWA-, Hennef
Bibliografische Angaben

58 S. Seiten

E-Book

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall

Sprache
Deutsch
Die Co-Vergärung fester und flüssiger biogener Abfälle ist für die Betreiber von Vergärungsanlagen - sowohl im wasser-, abfall- und landwirtschaftlichen Bereich - eine interessante Option. Freie Kapazitäten bestehender Anlagen lassen sich nutzen und zusätzliche Energie kann umweltverträglich produziert werden. Gleichzeitig bietet die Co-Vergärung biogener Abfälle wirtschaftliche Anreize, sowohl für den jeweiligen Betreiber der Vergärungsanlage, als auch für den Abfallproduzenten. Trotz der vielfältigen Synergieeffekte, die eine Co-Vergärung z.B. auf Kläranlagen oder in landwirtschaftlichen Biogasanlagen bieten kann, wird das Verfahren bisher in der Praxis selten angewendet. Gründe hierfür sind die häufig schwierige genehmigungsrechtliche Situation im Schnittpunkt wasser-, abfall- und bodenrechtlicher Regelungen, aber auch ein Defizit technischer Regeln zum Bau und Betrieb von Co- Vergärungsanlagen. Hier setzt das Merkblatt DWA-M 380 an. Schwerpunkt des Merkblattes sind die technischen Ausführungen zur Funktionsweise der Co-Vergärung und ihre Eingliederung in den Anlagenbetrieb. Darüber hinaus wird ausführlich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen. Konkrete Hinweise für die Planung und den Betrieb geben dem Praktiker wichtige Hinweise, wie eine Co-Vergärung sinnvoll in eine bestehende Anlage integriert werden kann. Das Merkblatt richtet sich sowohl an die Betreiber von Kläranlagen, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen sowie an Ingenieurbüros und die zuständigen Behörden.
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