Merkblatt DWA-M 628 Entwurf, März 2021. Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern im Wald (E-Book (PDF-Datei))
Details zum Merkblatt
Reihe
DWA-Regelwerk , M 628
Erscheinungsjahr
2021
Stand
03 / 2021
Herausgeber
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. -DWA-, Hennef
Bibliografische Angaben
42 Seiten, 20 Abb.
E-Book
ISBN 9783968620763
Sprache
Deutsch
Viele Oberflächengewässer haben ihren Ursprung (Quelle) im Wald und verlaufen, insbesondere im Oberlauf, durch ausgedehnte Waldgebiete. Diese Fließabschnitte sind nicht nur aus wasserwirtschaftlicher, sondern auch aus naturschutzfachlicher Sicht von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des unterhalb liegenden Fließgewässernetzes.
Um die wasserwirtschaftlichen Ziele im Wald dauerhaft und nachhaltig sicherzustellen, sind oft nur geringe Anpassungen auf Nutzerseite erforderlich, um positive Auswirkungen auf Entwicklung und Unterhalt der betroffenen Fließgewässer zu erreichen. Das Merkblatt DWA-M 628 enthält dazu Empfehlungen und Beispiele, wie die nutzungsbedingten Eingriffe der Forstwirtschaft modifiziert werden sollten, um gleichzeitig den wasserwirtschaftlichen Zielen dienlich zu sein.
Der Geltungsbereich des Merkblatts umfasst insbesondere den Wald entsprechend der Definition im Bundeswaldgesetz (BWaldG), weil dort die Bestimmungen des BWaldG und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gleichermaßen gelten.
Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2021
Um die wasserwirtschaftlichen Ziele im Wald dauerhaft und nachhaltig sicherzustellen, sind oft nur geringe Anpassungen auf Nutzerseite erforderlich, um positive Auswirkungen auf Entwicklung und Unterhalt der betroffenen Fließgewässer zu erreichen. Das Merkblatt DWA-M 628 enthält dazu Empfehlungen und Beispiele, wie die nutzungsbedingten Eingriffe der Forstwirtschaft modifiziert werden sollten, um gleichzeitig den wasserwirtschaftlichen Zielen dienlich zu sein.
Der Geltungsbereich des Merkblatts umfasst insbesondere den Wald entsprechend der Definition im Bundeswaldgesetz (BWaldG), weil dort die Bestimmungen des BWaldG und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gleichermaßen gelten.
Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2021