Die Planung, Errichtung, Bewirtschaftung und Nutzung von Immobilien bergen ein hohes Konfliktpotenzial und der Umgang aller Beteiligten untereinander wird häufig bestimmt von konfrontativem Denken und Handeln. Dies alles findet unter Rahmenbedingungen statt, die von begrenzten finanziellen Spielräumen und nicht selten von hohem Zeitdruck gekennzeichnet sind. Der gemeinsame Erfolg erfordert gute Zusammenarbeit und gute Zusammenarbeit erfordert professionelle Kommunikation. Das wissen alle Beteiligten, aber im Alltag gelingt es ihnen oft nur schwer. Autorinnen und Autoren aus unterschiedlichen Bereichen der Immobilien- und Baubranche schildern ihre Ansichten und Erfahrungen in der Kooperation und mit der Mediation. Von konkreten Beispielen über die Einbindung in den historischen und juristischen Kontext bis zur Beschreibung einzelner Tools werden Wege zur erfolgreichen Kooperation aufgezeigt. Die Vielfalt der Darstellungen zeigen die beeindruckenden Möglichkeiten, die durch Mediation entstehen und machen Mut, diese bei eigenen Projekten zu nutzen.
Die einschlägigen DIN-, DIN-EN- und DIN-ISO-Normen bieten Unterstützung bei der Bauausführung von lüftungstechnischen Anlagen in Gebäuden. Den Mittelpunkt der Sammlung bildet die ATV DIN 18379 "Raumlufttechnische Anlagen", die auf Grundlage der VOB 2019 fachtechnisch überarbeitet wurde. Damit entspricht sie dem neuesten Stand der Entwicklung im Baugeschehen. Inhaltlich ergänzt wird der Band durch die wichtigsten im Leistungsbereich 075 des STLB-Bau Dynamische Baudaten zitierten Normen. Das Taschenbuch gliedert sich in die Sachgebiete Planung, Grundlagen und Ausführung.
Hohe Auftragswerte, langfristige Vertragsverhältnisse, umfassende Sicherungsbedürfnisse und eine Vielzahl eingebundener Vertragspartner kennzeichnen das Baurecht. Nach jahrzehntelanger Konkretisierung durch die Rechtsprechung hat der Gesetzgeber mit umfassenden Neuregelungen im Werkvertragsrecht nachgezogen. Der neue Handkommentar erläutert das reformierte BGB-Werkvertragsrecht in allen Einzelheiten. Die Neuregelungen zum Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architektenvertrag und Ingenieurvertrag werden unter Einbeziehung der Systematik der bisherigen Rechtsauslegung durch die Gerichte erschlossen. Die Schwerpunkte Anordnungsrecht des Bestellers, Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen, Neuregelungen zur Abnahme, Regelungen zur Kündigung aus wichtigem Grund, Baubeschreibungspflicht Bauzeitvereinbarung, Mängelhaftung, Querbezüge zur VOB aus der Praxis.
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Bei der Errichtung von Wohngebäuden durch Bauträger ist der künftige Eigentümer nur noch sehr begrenzt in die einzelnen Schritte der Errichtung des Gebäudes eingebunden. Er kauft eine - ggf. mit Ausnahme definierter Eigenleistungen - "schlüsselfertige" Immobilie. Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit solcher Objekte wird in der Regel durch eine Baubeschreibung und Pläne definiert, die Bestandteil des Bauträgervertrags sind. Zur Vermeidung von Missverständnissen und Streitigkeiten über die vereinbarte Beschaffenheit des Gebäudes ist die genaue Formulierung der Vertragsunterlagen ein wesentliches Element. Die vorliegende Forschungsarbeit befasst sich daher mit dem notwendigen Inhalt von Baubeschreibungen und dem angemessenen Detailliertheitsgrad, der sowohl die Ansprüche der Käufer als auch eine dem Bauablauf geschuldete Flexibilität berücksichtigt. Die Arbeit basiert im Wesentlichen auf dem Bericht "Bauteilbeschreibungen im Bauträgervertrag - Empfehlungen zur Formulierung einer Baubeschreibung" aus dem Jahr 2008. Durch eine Vielzahl von Änderungen in den technischen Regelwerken seit Erstellung des Berichtes ist eine vollständige Überarbeitung und Anpassung zwingend erforderlich geworden, damit die Arbeit auch weiterhin als Arbeitsgrundlage zur Erstellung von Baubeschreibungen verwendet werden kann. Im Rahmen dieser Überarbeitung wurde außerdem das Thema "Planunterlagen" vollständig neu aufgearbeitet und inhaltlich wesentlich ergänzt. Herausgearbeitet wurden dabei Mindeststandards für die Planunterlagen als Bestandteil des Bauträgervertrages. Die vorliegende Forschungsarbeit stellt somit eine der aktuellen Regelwerksituation angepasste Anleitung zur Erstellung von Baubeschreibungen dar. Der Anwender der Arbeit kann in den Kommentaren zu den Textvorschlägen nachlesen, zu welchen Merkmalen oder Bauteilen des zu beschreibenden Objektes Angaben zwingend oder eventuell gar nicht erforderlich sind. Es werden Textbeispiele zur üblichen Ausführung und solche zu einem gehobenen Niveau vorgeschlagen. Die Textvorschläge
Untersuchungsgegenstand und somit Grundlage der Analyse und Bewertung sind 100 Bauverträge mit Verbrauchern (privaten Bauherren) von 100 Hausanbietern aus dem Zeitraum 2009 bis 2010, die dem Institut für Bauforschung e.V. vom BSB zur Analyse und internen Auswertung zur Verfügung gestellt wurden. Die Untersuchung und Bewertung der Bauverträge orientiert sich an den Hauptkriterien des BSB zur Prüfung von Bauverträgen mittels eines dazu eigens entwickelten Fragenkatalogs, dessen Fragestellungen sich aus dem Auswertungsteil dieses Berichtes ergeben. Die Analyse soll die aktuelle Situation der Vertragsgestaltung bei Bauverträgen mit Verbrauchern möglichst objektiv beschreiben. Sie soll Benachteiligungen der Verbraucher in der vorgefundenen Gestaltung der Rechte-Pflichten-Struktur aufdecken, Risiken für private Bauherren in Bauverträgen sowie die Einschränkung von Verbraucherrechten herausarbeiten. Gleichzeitig soll die Untersuchung ein wichtiger Beitrag im Dialog zur Schaffung eines eigenständigen Bauvertragsrechts sein und weitere Schlussfolgerungen für die Verbraucherberatung - insbesondere für die Vertragsprüfung - vermitteln.
Mit den "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" wurde im Rahmen der "Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen" vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung ein Bewertungsinstrument für private Bauherren entwickelt und im Jahre 2003 veröffentlicht. Im Rahmen einer vom BSB beauftragten Untersuchung des Instituts für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken e. V. (IEMB) an der TU Berlin wurden im Jahre 2006 116 Bau- und Leistungsbeschreibungen aus der Praxis im Vergleich zu den Mindestanforderungen evaluiert. Im Jahr 2007/2008 wurden diese "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" novelliert und erweitert. Vor diesem Hintergrund wurde das Institut für Bauforschung e. V. vom BSB im Jahre 2010 beauftragt, im Rahmen dieser Untersuchung festzustellen, in wie weit sich die Qualität der Bau- und Leistungsbeschreibungen gemessen an den Mindestanforderungen verändert hat.
Die Bauwirtschaft ist im bauindustriellen Bereich von der Abwicklung komplexer Vorhaben geprägt. Dabei stehen Kosten- und Terminsicherheit für den Investor im Vordergrund, was dazu führt, dass Unternehmen ihren Leistungsbereich zunehmend auf die Phasen vor und nach der eigentlichen Leistungserbringung, also Finanzierung, Planung und Betrieb, ausdehnen. Die in Deutschland zur Verfügung stehenden rechtlichen Grundlagen sind an diese aktuellen Entwicklungen noch nicht angepasst, wodurch Handlungsbedarf entsteht, neue Vertragstypen und Regelwerke zu entwerfen. Zudem hat sich auch die Anzahl der Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern bezogen auf das Bauvolumen in den vergangenen Jahren erhöht, so dass es nötig ist, mögliche Maßnahmen zur Senkung des Konfliktpotentials zu identifizieren und analysieren. Ziel dieser Arbeit ist es, Vorschläge für konzeptionelle Veränderungen im deutschen Bauvertragsrecht zu entwickeln, die unter besonderer Berücksichtigung des konfliktarmen und effizienten Bauprozesses entwickelt werden. Dazu werden die internationalen Vertragsmodelle FIDIC (Federation Internationale des Ingenieurs Conseils) und NEC3 (New Engineering Contract) den Regelungen der VOB gegenübergestellt, um mögliche Optimierungspotentiale der deutschen Regelungen zu identifizieren. Um möglichen Handlungsbedarf zu quantifizieren und Optimierungspotentiale zu finden, wurde ein Fragebogen entwickelt, der von verschiedenen Beteiligten am Bauprozess beantwortet wurde. Dabei wurden drei wesentliche Bereiche eingegrenzt, innerhalb derer die vorhandenen vertraglichen Rahmenbedingungen Potential zur Optimierung aufweisen. Diese Bereiche sind die Einbindung von Projektbeteiligten, der Detaillierungsgrad der Prozessvorgaben sowie die Flexibilität der Vertragswerke.
Die Forschung bejaht die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Planern und Ausführenden und der Markt fordert sie zunehmend. Sie ist aber im Bereich der KMU noch die Ausnahme. Dort wird sie als bauunternehmerspezifisches Geschäfts- und nicht als baustrukturelles Innovationsmodell betrachtet. D.h. es gibt keine theoretische Erkenntnislücke, sondern einen praktischen Umsetzungsbedarf. Ziel des Forschungsvorhabens war es, gemeinsam mit Interessenvertretern der mittelständischen Planer und Bauausführenden einen Mustervertrag für eine Arbeitsgemeinschaft Planung und Bau zu entwickeln, damit sie sich im Wettbewerb gegen größere Unternehmen behaupten und neue Marktfelder erschließen können. Die Vorteile einer solchen Zusammenarbeit sind vielfältig. Planer und Bauausführende können ihr Know-how erweitern, Systemkompetenz von der Planung bis zum Ende der Gewährleistung aufbauen, Kostenvorteile aus der gemeinsamen Projektbearbeitung ziehen und neue Strategien der Marktbearbeitung kennen lernen. Die Ausführungsqualität steigt durch die fachkundige Überwachung des Planers und verringert damit die Gefahr von Gewährleistungsproblemen. Im Dialog von Bauherr, Planer und Bauausführendem kann brachliegendes Optimierungspotenzial der Betriebsphase vor Ausführung erkannt und eingeplant werden, weiterhin ist die Gefahr von Nachträgen durch eine unzureichende Planung gering. Damit kann dem Bauherrn frühzeitig ein optimierter Bauablauf und ein kostengünstiges Festpreisangebot unterbreitet werden, ohne dass die Beteiligten um ihre Gewinnmarge fürchten müssen. Im Ergebnis wurden die Idee einer interdisziplinären Zusammenarbeit von Planern und Bauausführenden ausgearbeitet und zwei Musterverträge, der Bietergemeinschafts- und der Arbeitsgemeinschaftsvertrag für eine Dach-ARGE Planung und Bau, als neues, innovatives Instrument für den Baumarkt geschaffen. Damit können klein- und mittelständische Bau- und Planungsunternehmen im angestammten Marktsegment ihre Interessen besser vertreten und verteidigen, die Nachfrage der Bauherren nach
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