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Buchkapitel

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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Neues zur Werbung - Bezeichnung als Bausachverständiger und Vorspannwerbung wettbewerbswidrig?
Bleutge, Peter
Seiten: 50-56

– Abbildung ähnlich –

Dieses Kapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank  SCHADIS®


Aus dem Inhalt

Neues zur Werbung

Bezeichnung als »Bausachverständiger« und »Vorspannwerbung« wettbewerbswidrig?

Die »Berufs-Abmahner« im Be...

1. Hinweise auf frühere Qualifikationen

In der Selbstdarstellung und Werbung von Berufsangehörigen findet man immer wieder Bezugnahmen au...

Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen kann auf unterschiedliche Art und Weise erlöschen...

Diese Bezeichnungen sind nach älterer Rechtsprechung rechtlich bedenklich und können mit den Mögl...

Es gibt jedoch auch Gerichte, die eine Bezugnahme auf frühere Bestellungen in der Werbung für rec...

Mithin dürfte auch die Bezeichnung »öffentlich bestellt bis 2005, danach Erlöschen d...

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Sachverständiger, dessen öffentliche Bestellung ...

Nach Auffassung des OLG Köln6 generiert der Hinweis auf die ehemalige öffentliche ...

Die Entscheidung ist im Ergebnis zu begrüßen, kann aber in der Begründung nur teilweise überzeuge...

Vorherrschend dürfte in der Praxis die Bezugnahme auf die frühere Bestellung als Hinweis der derz...

Ein Erlöschen der Bestellung aus Altersgründen wird es künftig nicht mehr geben, weil die Altersg...

Unter praktischen Gesichtspunkten (Wie komme ich mit dieser Werbung beim potenziellen Auftraggebe...

2. Verbot der Vorspannwerbung/Trennungsgebot

Viele Sachverständige üben die Sachverständigentätigkeit nicht hauptberuflich aus, sondern haben ...

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob diese Berufsgruppen auf ihren Briefbögen, in ihr...

Die Handwerkskammern haben in ihren Sachverständigenordnungen ein striktes Verbot für öffentlich ...

Die Gerichte8 waren in der Vergangenheit überwiegend der Auffassung, dass Freiberu...

Die gegenteilige Auffassung, die beispielsweise in einer gleichzeitigen Werbung für die hauptberu...

Kritisch muss angemerkt werden, dass Rechtsprechung zur strikten Trennung von Sachverständigentät...

Welche unverständliche und gekünstelte Folgerung einige Kommentatoren aus dieser älteren Rechtspr...

Das Gebot der strikten Trennung von Beruf und Gutachtentätigkeit, also das Verbot der Vorspannwer...

Antiquiert deshalb, weil es praxisfern, gekünstelt und nicht nachvollziehbar ist, einem Ge...

Im Übrigen kann jeder Handwerksmeister. Architekt oder Ingenieur einem etwa erzeugten Wettbewerbs...

Nicht mehr haltbar deshalb, weil die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung...

Ergänzend wird auf die Beiträge von Bleutge14, der sich nachdrücklich für die Zulä...

3. Die Bezeichnung »Bausachverständiger« ist hinsichtlich der Irreführungsgefahr problematisch

Die Bezeichnung »Bausachverständiger&laq...

Beispiele aus der Rechtsprechung:

LG Regensburg, 28.02.2002, GewA 2002, 476 = WRP 2003, 122

Die Bezeichnung »Sachverständiger für Bauwesen»Fort...

LG Hamburg, 02.08.2005, IfS-Informationen 2006, Heft 4, S. 5 = juris § 3 UWG

Ein Bausachverständiger darf diese Bezeichnung benutzen, ohne diese weite Sachgebietsbezeichnung ...

LG Tübingen, 02.02.2007, DS 2007, 197; aufgehoben durch OLG Stuttgart, 27.09.2007, WRP 2007, 151

Der Werbetext eines für das Maurer- und Betonbauerhandwerk öffentlich bestellten und vereidigten ...

OLG Stuttgart, 27.09.2007, WRP 2008, 151 = DS 2008, 7119

LG Augsburg, 29.05.2012, 2 HK O 323/12

Die Selbstbezeichnung im Briefkopf eines Sachverständigen als »

Auch das Urteil des OLG München20 verlangt eine Reduzierung einer um...

Übrigens gibt es diese restriktive Rechtsprechung (es muss immer das Spezialgebiet angegeben werd...

Eine Diskrepanz dieser Rechtsprechung mit der Bestellungspraxis der Kammern bleibt ungelöst. Auf ...

Der Fall: Ein Architekt, der seit 30 Jahren Mitglied der Architektenkammer ist und in erhe...

Die Entscheidung: Das LG Bonn22 hält die Unterlassungsklage für nicht begrü...

Die Entscheidung des LG Bonn liegt auf der Linie der Entscheidungen des LG Hamburg25

Diese Liberalisierung von ehemals stringenten Vorgaben der UWG-Rechtsprechung und Literatur entsp...

4. Sachliche Informationswerbung

In allen Sachverständigenordnungen, Kommentaren und Fachbeiträgen zur Werbung von Sachverständige...

Da in der Vergangenheit viele Vorgaben von Werbebeschränkungen der öffentlich bestellten Sachvers...

Die IHKn haben den öffentlich bestellten Sachverständigen ebenfalls in &sec...

§ 13 Abs. 1 Nr. 1 genannten Angaben (von der HWK ... öffentlich bestellt für ...) ent...

Sachliche Informationswerbung bedeutet nicht, dass der Sachverständige nur seinen Namen, seine öf...

Zum besseren Verständnis dieser sehr abstrakt formulierten Satzungsbestimmung des § 18 Kundmachung; Werbung

18.1 Der Sachverständige unterliegt bei seiner Werbung den Bestimmungen des Gesetzes gegen den...

18.2 Der Sachverständige hat sich bei der Kundmachung seiner Tätigkeit und bei seiner Werbung ...

18.3 Der Sachverständige darf seine öffentliche Bestellung sowie seine Sachverständigentätigke...

18.4 Der Sachverständige darf in Anzeigen und auf seinen Briefbögen außer auf seine Sachverstä...

18.5 Der Auftraggeber darf nach Absprache mit dem Sachverständigen auf seinen Produkten oder i...

Diese Richtlinien haben keine Satzungsqualität, sondern sind lediglich Verwaltungsvorschriften, a...

Zur sachlichen Informationswerbung gehört beispielsweise, dass die öffentlich bestellten Sachvers...

Rechtsprechung:

Ein lehrreiches Beispiel für zulässige sachliche Informationswerbung und zur Überschreitung ihrer...

Die Bezirksregierung hatte in dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall einen von ihr zugel...

In der ersten Instanz wurde die Klage des Ingenieurs gegen den Verweis der Aufsichtsbehörde noch ...

Interessant ist, dass das Gericht das Werbeverbot im Berufsgesetz nicht für verfassungswidrig erk...

Am Ende seiner Entscheidung beschäftigt sich das Gericht auch mit der Frage, ob die Angabe von Re...

Der hier entschiedene Fall kann zwar nicht eins-zu-eins auf die Darstellung der öffentlich bestel...

Weitere Beispiele für zulässige sachliche Informationswerbung

Beispiele von Werbeaktivitäten, die nicht akzeptiert werden können

Weitere Vorschläge zum Thema »23 Tipps zum Bekanntwerden

5. Zusammenfassendes Ergebnis

Rechtsprechung und Literatur zu den vorstehend abgehandelten Themenbereichen zeigen, dass der Wer...

Diese Liberalisierung der Werbemöglichkeiten für Anwälte gilt in gleichem Maße auch für die öffen...




aus dem Buch
Buch: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Bd. 2: Hochbau
Blick ins Buch

Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Bd. 2: Hochbau
Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung
Hrsg.: Institut für Bauforschung e.V. IFB, Hannover; Victor Rizkallah
2009, 240 S., zahlr. farb. Abb. u. Tab., Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-8167-7510-2

nicht mehr lieferbar

Zum Inhaltsverzeichnis in SCHADIS®

Inhalt

Systematische Qualitätskontrollen helfen nicht nur Bauschäden frühzeitig zu erkennen, sondern auch ihre Entstehung zu vermeiden. Die Reihe »Bauschäden im Hoch- und Tiefbau« leistet hierzu einen umfangreichen, praxisnahen und detaillierten Beitrag. In dieser Sammlung liegen facettenreiche Beiträge über die unterschiedlichsten Erkenntnisse und Empfehlungen auf dem Gebiet der Bauschäden in Bezug auf Schadenserkennung und -vermeidung vor.
Band 2 »Hochbau« gibt einen weit reichenden Überblick über Bauschäden vom Fundament bis zum Dach. Neben fehlerhaften Dämm- und Abdichtungsarbeiten werden Schäden an Außenwandkonstruktionen, Dächern und Fenstern sowie Schadensfälle durch Feuchte und Schimmelpilze ausführlich thematisiert. Eine intensive Diskussion über die generelle Schadensproblematik und zur Qualitätssicherung am Bau vervollständigt den Band.
Allen an Planung und Ausführung Beteiligten wird mit »Bauschäden im Hoch- und Tiefbau« ein praktischer Leitfaden mit Ausführungshilfen und Strategien zur Schadensvermeidung an die Hand gegeben.


  zum Literatur-Service  

Publikationslisten zum Thema:
Bauschaden, Hochbau, Bauen im Bestand, Außenwand, Fenster, Bauwerksabdichtung, Feuchteschaden, Schimmelbildung, Dach, Betonbauwerk, Schadensursache, Schadenserkennung, Schadensvermeidung,




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