Nichttragende, raumabschließende Trennwandkonstruktion mit einer Metallständerunterkonstruktion und einer einseitigen Beplankung aus Gipsplatten der Feuerwiderstandsklasse F 90 gemäß DIN 4102-2 : 1977-09 entspr. Ifd. Nr. C 4.1 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C4 - Fassung Januar 2019 Bauarten zur Errichtung von nichttragenden, inneren Trennwänden einschließlich Einbauten (Sanitäreinrichtungen), an die ANforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden