Polyurethan-Hartschaum in Einweg-Druckbehältern mit der Bezeichnung "Soudatherm Wall 220"
entsprechend Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Einführung
Technischer Baubestimmungen (VwV TB) vom 15. Dezember 2017 (SächsABl. 2018 S. 52) und Anlage zu Ziffer I der VwV TB vom 06. Januar 2021 Teil C3, lfd. Nr. C 3.3: Baustoffe, an die nur Anforderungen an das
Brandverhalten gestellt werden und - die normalentflammbar sein müssen