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VOB/B - Projekthandbuch für das Asset- und Gebäudemanagement
2020, 199 S., 7 Abb., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Praxishandbuch Immobilienrecht
Alle relevanten juristischen und steuerlichen Themen. Verständlich aufbereitete Antworten auf Fragen der täglichen Praxis
3., Aufl.
2020, 512 S., 240 mm, Hardcover
Linde, Wien
Grundsteuerreform
Hauptfeststellung 2022. Grundsteuer 2025. Baulandmobilisierung
2020, 56 S., 30 cm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Städtebauliche Verträge zur Baulandbereitstellung
Europäische Hochschulschriften, Reihe 2, Rechtswissenschaft, Band 6177
Rechtliche Rahmenbedingungen von Baulandmodellen zur Wohnraumschaffung. Dissertationsschrift
2020, 216 S., 2 Abb. 210 mm, Softcover
Peter Lang Ltd. International Academic Publishers
Aktuelles Immobilienrecht 2020
in der Gestaltungspraxis
2020, 375 S., 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
weitere Bücher zu Ihrer Suchanfrage: klauseln
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
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Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen. Dokumentation typischer Vertragsklauseln - Rechtliche Bewertung - Auswirkungen auf Verbraucher. Analyse des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB)
2013 31 S.,
Selbstverlag
kostenlos
2013 24 S., Abb., Tab.,
Selbstverlag
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Wärmeschutz für Sonderfälle. Abschlussbericht. Online Ressource
2009 90 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Fortschreibung der Nutzungsrandbedingungen für die Berechnung von Nichtwohngebäuden. Online Ressource
2009 82 S., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
2001 62 S., Abb., Tab.,
Selbstverlag
kostenlos
weitere Forschungsberichte zu Ihrer Suchanfrage: klauseln
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Mehr- und Minderkostenliste sticht Schriftformklausel!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Berding, Benjamin
Änderungsklausel mit eingeschränktem Zustimmungsvorbehalt ist unwirksam!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Rodemann, Tobias
Kaufvertrag über gebrauchte Sache: Kann die Gewährleistungsfrist verkürzt werden?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Federenko, Christian
Grenzen der formularmäßigen Übertragung von Instandhaltungspflichten auf den Mieter
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Bolz, Stephan
Vorvertragliche Prüfungspflicht ist auf erkennbare Erschwernisse begrenzt!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
weitere Zeitschriftenartikel zu Ihrer Suchanfrage: klauseln
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Grauzone Bauen - insbesondere bei Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Bautechnik 2020
Quelle: 10. Kolloquium Industrieböden. Fachtagung über stark beanspruchte Bodenkonstruktionen. Tagungshandbuch 2020
Leißer, Günther
Wie schützt sich ein öffentlicher Auftraggeber vor Mehrkostenforderungen? 2020
Quelle: 18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Leistungsabweichungen in der Bauausführung und deren Auswirkungen auf die Projektziele. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Heck, Detlef
Die baubetriebliche Abwicklung von Mehrparteienverträgen 2020
Quelle: 11. Grazer Baubetriebs- und Baurechtsseminar. Wa(h)re Kooperation im Bauvertrag - Notwendigkeit oder notwendiges Übel?
Anderl, Thomas; Stanke, Natascha
Was kann die 20 % Klausel? 2020
Quelle: 18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Leistungsabweichungen in der Bauausführung und deren Auswirkungen auf die Projektziele. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Evers, Mira
§ 13b BauGB - Anwendungspraxis auf der Grundlage einer Feldstudienuntersuchung 2019
Quelle: Schaffung von Bauland - In Gebieten nach Paragraf 34 BauGB und durch Bauleitpläne nach den Paragrafen 13, 13a und b BauGB. Fach- und Rechtsfragen zu Anwendungsbereich, Verfahren sowie zur gegenseitigen Abgrenzung; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
weitere Aufsätze zu Ihrer Suchanfrage: klauseln
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Untersuchungen zum Tragverhalten von Ankerplatten mit Kopfbolzen zur Abtragung von Zug- und Querkräften (kostenlos)
2020
Grötz, Vera Katharina
Städtebauliche Verträge zur Baulandbereitstellung. Rechtliche Rahmenbedingungen von Baulandmodellen zur Wohnraumschaffung
2020
Naumes, Johannes Caspar
Biegeknicken und Biegedrillknicken von Stäben und Stabsystemen auf einheitlicher Grundlage (kostenlos)
2010
Aufrechnungsausschluss kann auf unbestrittene Forderungen beschränkt werden!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG Brandenburg, Urteil vom 13.11.2020 - 7 U 93/20)
Eine Druckerei begehrt Vergütung für den Druck von zwei Magazinen. Beim Druck ist es zu einem Fehler gekommen. Die heraustrennbare Abonnementkarte ist nicht wie gewünscht auf Seite 35 in Zusammenhang mit Werbung für das Magazin angebracht worden, sondern
IMR 2021, 2576
Unnötig komplizierte und unverständliche Klauseln sind unwirksam
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Familienrecht Michael Gerhards, Wunstorf-Luthe
(AG Neustadt, Urteil vom 21.09.2020 - 44 C 343/20)
Die Parteien verband ein auf zwei Jahre befristetes Mietverhältnis für ein Nagelstudio. In dem vom Vermieter gestellten Mietvertrag ist unter § 2 Abs. 2 geregelt: Wird das Mietverhältnis nicht durch Optionsausübung verlängert und wird es nicht spätest
IBR 2021, 2472
Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor Hauptanspruch: Sicherungsabrede unwirksam?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Claus Schmitz, München
(LG Mannheim, Urteil vom 23.10.2020 - 1 O 124/20)
Ein (offenbar) 2017 zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) geschlossener Bauvertrag sieht eine Verpflichtung des AN vor, eine Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 10% der Bruttoauftragssumme zu stellen. Gemäß dem vom AG in seinen Allgemeinen Ges
IBR 2021, 2471
Gleichlauf Verjährung Bürgschafts-/Hauptforderung in AGB wirksam?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Claus Schmitz, München
(LG Mannheim, Urteil vom 23.10.2020 - 1 O 124/20)
Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) schließen (offenbar) 2017 einen Bauvertrag. Der AN soll eine Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 10% der Bruttoauftragssumme stellen. Für den Text der Bürgschaft gibt der AG als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
IBR 2021, 2470
Wann liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Claus Schmitz, München
(LG Mannheim, Urteil vom 23.10.2020 - 1 O 124/20)
Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG) streiten über die Wirksamkeit einer Sicherungsabrede zu einem Bauvertrag. Konkret geht es um das dem Vertrag als Anlage 5 beigefügte Bürgschaftsmuster, wonach der Bürge erklären soll: Wir erklären, dass die Ans
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
18. Vertrags- bzw. Verzugsstrafen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
... nämlich, dass der Vertragsteil, der eine Klausel stellt, dazu bereit ist, von deren Inhalt, der von ... dem anderen Teil die Kenntnis vom Inhalt der Klausel zu vermitteln und mehr als Verhandeln. Ein ... Klausel zunächst den in der Klausel enthaltenen gesetzesfremden Kerninhalt, also die den ...
Bleutge, Peter
34. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige eine vertraglich vereinbarte Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 1 BGB: Der Sachverständige hat dem Auftraggeber ein Gutachten abzuliefern, das frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
26 Haftung - Haftungsbeschränkung - Haftungsausschluss
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Dann ist das Gutachten mangelhaft mit der Folge, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB) besteht. 2 und 3 BGB. Der Privatgutachter wird bestrebt sein, diese Frist zu verkürzen, zumindest hinsichtlich der Schäden, die sich als Folge eines unrichtigen Gutachtens bei dem Auftraggeber einstellen ( Mangelfolgeschäden). Beispiel: »Hat der Privatgutachter ein unrichtiges Gutachten erstattet und beruht dies auf leichter Fahrlässigkeit, beträgt die Verjährungsfrist für ...
Oster, Nils; Bredenmeyer, Jan; Mühlig, Oliver
9.3 Die einzelnen Rechtsbeziehungen
aus: Schimmelschäden an Wänden und Decken. Schadenfreies Bauen. Band 42. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Das Gesetz regelt die grundsätzlichen Pflichten von Mieter und Vermieter: Der Vermieter hat gegen Zahlung des Mietzinses den Gebrauch an der Mietsache zu gewähren und diese in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Denn ist der Mieter vertraglich selbst zur Erhaltung der Mietsache verpflichtet, haftet der Vermieter nicht mehr für solche Mängel der Mietsache, die dieser vertraglich übernommenen Erhaltungspflicht des Mieters unterliegen. Setzt der Mieter dem Vermieter zur Mangelbeseitigung eine ...
Rickert, Axel
30. Schiedsgutachten, Schiedsgericht, Mediation, Streitschlichtung - Formen außergerichtlicher Streitbeilegung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Ebenfalls relativ unproblematisch ist die Beauftragung durch eine Partei, soweit nach der zugrundeliegenden Schiedsgutachterklausel diese Partei den Schiedsgutachtenfall durch einseitige Erklärung auslösen kann und bei der Beauftragung des Sachverständigen zur Vertretung der anderen Partei berechtigt ist. Sollte aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien eine Partei mit der Vertretung der anderen Partei bei der Beauftragung des Sachverständigen bevollmächtigt sein, ist der ...
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