"RAW Fugenmörtel" gemäß lfd. Nr. C 3.4 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums des Innern zur Einführung Technischer Baubestimmungens (VwV TB) vom 15. Dezember 2017 (SächsABI. 2018 S. 52) - Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und die nichtbrennbar sein müssen, mit brennbaren Bestandteilen