IBR 2020, 223
Fliesen auf Verbundabdichtungen - vollflächig verkleben!
Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin
()
IBR 2019, 188
Auch bei Deliktshaftung wegen Baumängeln: Keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden
(OLG Köln, Urteil vom 31.10.2018 - 11 U 166/17; BGH, Beschluss vom 28.12.2019 - VII ZR 232/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftragnehmer (AN) erhält über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren Bauaufträge der öffentlichen Hand im Straßenbau. Nach den im Wesentlichen übereinstimmenden Leistungsbeschreibungen soll der AN jeweils Pflasterbettungen aus Natursteinsplitt bzw. Splitt
IBR 2016, 568
Zurückweisung schützt nicht vor Nachträgen!
RA Stephan Bolz, Mannheim
(KG, Urteil vom 17.12.2013 - 7 U 203/12; BGH, Beschluss vom 27.04.2016 - VII ZR 24/14 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der auf der Grundlage der VOB/B mit der Ausführung von Straßenbauarbeiten beauftragte Auftragnehmer (AN) weist den Bauleiter des Auftraggebers (AG) darauf hin, dass für die Rohrbettung der Entwässerungsleitungen entgegen der Ausschreibung (Beton der Druck
IBR 2010, 445
Granitplattenbelag in Fußgängerzone mit Kfz-Verkehr: Mangelhaft!
Dr. Friedhelm Weyer, Vors. Richter am OLG a. D., Viersen
(KG, Urteil vom 19.12.2008 - 6 U 9187/00)
Ein Unternehmer (U) erhält 1997 den Auftrag, eine teilweise auch mit Kraftfahrzeugen befahrene Fußgängerzone mit Granitplatten im Format 30 x 30 cm zu belegen. Die Planung einer Landschaftsarchitektin sieht dafür eine Bettungsdicke von 7 - 10 cm vor, Anga
IBR 2008, 433
Anerkannte Regeln der Technik: Nach altem Recht zugesicherte Eigenschaft!
Dr. Friedhelm Weyer, Vors. Richter am OLG a. D., Viersen
(OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2007 - 6 U 242/03;BGH, Beschluss vom 10.04.2008 - VII ZR 159/07 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Inhaber eines Betriebs der Computerbranche beauftragt 2001 eine Steinbaufirma, die Böden der Betriebsräume mit Granitplatten im Dünnbett zu belegen. In dem Vertrag heißt es unter anderem: "Alle anstehenden Leistungen sind nach der entsprechende
IBR 2008, 434
DIN 18157: Weiterentwicklung der Anerkannten Regeln der Technik durch neue Verfahren!
Dr. Friedhelm Weyer, Vors. Richter am OLG a. D., Viersen
(OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2007 - 6 U 242/03;BGH, Beschluss vom 10.04.2008 - VII ZR 159/07 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Inhaber eines Betriebs der Computerbranche beauftragt 2001 eine Steinbaufirma, die Böden der Betriebsräume mit Granitplatten im Dünnbett zu belegen. Dabei sprechen die Verhandlungspartner über den Einsatz von Hubwagen in den Räumen. Nach Verlegung von
IBR 2008, 435
Verlegung von Granitplatten im Dünnbett: In welcher DIN geregelt?
Dr. Friedhelm Weyer, Vors. Richter am OLG a. D., Viersen
(OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2007 - 6 U 242/03;BGH, Beschluss vom 10.04.2008 - VII ZR 159/07 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Inhaber eines Betriebs der Computerbranche errichtet einen neuen Firmensitz. 2001 beauftragt er eine Steinbaufirma, die Böden der Betriebsräume mit Granitplatten zu belegen. Im Vertrag heißt es: "Mörtelbett: 5 mm." Nach Verlegung von 1.
IBR 2008, 381
DIN 18332: Anerkannte Regeln der Technik für Naturwerksteinarbeiten!
Dr. Friedhelm Weyer, Vors. Richter am OLG a. D., Viersen
(OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2007 - 6 U 242/03;BGH, Beschluss vom 10.04.2008 - VII ZR 159/07 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Inhaber eines Gewerbebetriebs errichtet einen neuen Firmensitz. 2001 beauftragt er eine Steinbaufirma mit der Verlegung von hellen, 20 mm dicken Granitplatten in den Betriebsräumen zu einem Pauschalpreis von 550.000 DM netto. Der schriftliche Vertrag
Fliesen auf Verbundabdichtungen - vollflächig verkleben!
Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin
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IBR 2019, 188
Auch bei Deliktshaftung wegen Baumängeln: Keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden
(OLG Köln, Urteil vom 31.10.2018 - 11 U 166/17; BGH, Beschluss vom 28.12.2019 - VII ZR 232/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftragnehmer (AN) erhält über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren Bauaufträge der öffentlichen Hand im Straßenbau. Nach den im Wesentlichen übereinstimmenden Leistungsbeschreibungen soll der AN jeweils Pflasterbettungen aus Natursteinsplitt bzw. Splitt
IBR 2016, 568
Zurückweisung schützt nicht vor Nachträgen!
RA Stephan Bolz, Mannheim
(KG, Urteil vom 17.12.2013 - 7 U 203/12; BGH, Beschluss vom 27.04.2016 - VII ZR 24/14 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der auf der Grundlage der VOB/B mit der Ausführung von Straßenbauarbeiten beauftragte Auftragnehmer (AN) weist den Bauleiter des Auftraggebers (AG) darauf hin, dass für die Rohrbettung der Entwässerungsleitungen entgegen der Ausschreibung (Beton der Druck
IBR 2010, 445
Granitplattenbelag in Fußgängerzone mit Kfz-Verkehr: Mangelhaft!
Dr. Friedhelm Weyer, Vors. Richter am OLG a. D., Viersen
(KG, Urteil vom 19.12.2008 - 6 U 9187/00)
Ein Unternehmer (U) erhält 1997 den Auftrag, eine teilweise auch mit Kraftfahrzeugen befahrene Fußgängerzone mit Granitplatten im Format 30 x 30 cm zu belegen. Die Planung einer Landschaftsarchitektin sieht dafür eine Bettungsdicke von 7 - 10 cm vor, Anga
IBR 2008, 433
Anerkannte Regeln der Technik: Nach altem Recht zugesicherte Eigenschaft!
Dr. Friedhelm Weyer, Vors. Richter am OLG a. D., Viersen
(OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2007 - 6 U 242/03;BGH, Beschluss vom 10.04.2008 - VII ZR 159/07 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Inhaber eines Betriebs der Computerbranche beauftragt 2001 eine Steinbaufirma, die Böden der Betriebsräume mit Granitplatten im Dünnbett zu belegen. In dem Vertrag heißt es unter anderem: "Alle anstehenden Leistungen sind nach der entsprechende
IBR 2008, 434
DIN 18157: Weiterentwicklung der Anerkannten Regeln der Technik durch neue Verfahren!
Dr. Friedhelm Weyer, Vors. Richter am OLG a. D., Viersen
(OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2007 - 6 U 242/03;BGH, Beschluss vom 10.04.2008 - VII ZR 159/07 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Inhaber eines Betriebs der Computerbranche beauftragt 2001 eine Steinbaufirma, die Böden der Betriebsräume mit Granitplatten im Dünnbett zu belegen. Dabei sprechen die Verhandlungspartner über den Einsatz von Hubwagen in den Räumen. Nach Verlegung von
IBR 2008, 435
Verlegung von Granitplatten im Dünnbett: In welcher DIN geregelt?
Dr. Friedhelm Weyer, Vors. Richter am OLG a. D., Viersen
(OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2007 - 6 U 242/03;BGH, Beschluss vom 10.04.2008 - VII ZR 159/07 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Inhaber eines Betriebs der Computerbranche errichtet einen neuen Firmensitz. 2001 beauftragt er eine Steinbaufirma, die Böden der Betriebsräume mit Granitplatten zu belegen. Im Vertrag heißt es: "Mörtelbett: 5 mm." Nach Verlegung von 1.
IBR 2008, 381
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