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Rechtsbeiträge: (6)




IMR 2016, 427
Energieausweis dient nicht dem Schutz des Hauskäufers!
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Regen
(OLG Koblenz, Urteil vom 04.08.2016 - 1 U 136/16)

Der Käufer eines Einfamilienhauses erwarb dieses zu einem Kaufpreis von 350.000 Euro. Der Verkäufer hatte dem Käufer einen Energieausweis überreicht, welcher einen Primärenergiebedarf des Gebäudes von 126,4 kWh/(m²a) auswies. Dieser enthielt außerdem den


IMR 2016, 1058
Temperaturen bis zu 26 Grad wegen Einrohrheizung: Kein Mietmangel!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Michael Sommer, Augsburg
(AG Schöneberg, Urteil vom 24.07.2015 - 8 C 149/15)

Die Parteien eines Wohnraummietvertrags streiten um die Begleichung eines Betriebskostensaldos. Der Mieter erhebt fristgerecht Einwendungen gegen die Heizkostenabrechnung. In der Wohnung des Mieters sind die freiliegenden Wärmeleitungen ungedämmt. An den


IMR 2015, 266
Heizkostenverordnung: Verweis auf anerkannte Regeln der Technik unbedenklich!
RiAG Dr. Olaf Riecke, Hamburg
(BGH, Urteil vom 06.05.2015 - VIII ZR 193/14)

Mit der Betriebskostenabrechnung vom 10.08.2010 für 2009 verlangte die Vermieterin eine Nachzahlung von 541,33 Euro. Die Heizkosten hatte sie erstmals und ohne Vorankündigung gegenüber dem Mieter anhand der VDI-Richtlinie 2077 berechnet.


IBR 2013, 1178
Kommunale Gestaltungssatzung kann Solaranlagen verbieten!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Stefan Pützenbacher, Frankfurt a.M.
(VG Weimar, Urteil vom 19.02.2013 - 1 K 1084/12)

Die Miteigentümer eines Hausgrundstücks streiten mit der Gemeinde um die beantragte Genehmigung zur Anbringung von 22 Modulen einer Photovoltaikanlage auf der südwärtigen Dachfläche eines Wohn- und Geschäftshauses. Die beantragte Genehmigung wurde den Mit


IMR 2013, 1065
Unkontrolliertes Heizen durch Rohrwärme: Grund für Mietminderung?
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Michael Sommer, Augsburg
(LG Berlin, Urteil vom 05.10.2012 - 63 S 11/12)

Nachdem das Landgericht hier von der Darstellung des Sachverhalts gemäß § 313a ZPO absah, kann der Sachverhalt nur in groben Zügen wiedergegeben werden. Der Vermieter rechnet die Heizkosten für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2009 ab. Die Abrechnung sch


IBR 2009, 191
Auftragnehmer darf auch auf Anordnung des Auftraggebers nicht von zwingenden Vorgaben der EnEV abweichen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Reichert, München
(Kurzaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Reichert, München)

#Ausgangssituation#Das OLG Brandenburg hat in seinem Urteil vom 02.10.2008 - 12 U 92/08 (IBR 2008, 724) ausgeführt, dass ein Abweichen von den Vorgaben der EnEV als anerkannte Regeln der Technik einen Mangel darstellt. Das Gericht hat dabei angenommen


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