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Rechtsbeiträge: (6)




IBR 2012, 82
Ausführungspläne für Bad-Fliesenarbeiten sehen Nullgefälle vor: Was muss der Fliesenleger tun?
VorsRiOLG a.D. Dr. Friedhelm Weyer, Viersen
(OLG Brandenburg, Urteil vom 30.11.2011 - 4 U 144/07)

Der Bauherr eines Krankenhausneubaus beauftragt 2001 einen Fliesenleger mit Fliesen- und Plattenarbeiten. Nach dem Leistungsverzeichnis sollen in Räumen mit Bodeneinlauf die Bodenbeläge mit 2% Gefälle hergestellt werden. Weil seiner Ansicht nach die Ausfü


IBR 2007, 304
9 mm weniger Estrich als vereinbart: Mangel!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Thomas Steiger, Staufen
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2006 - 17 U 159/05)

Im Jahr 2001 - somit noch unter Geltung des alten Schuldrechts - führt der Auftragnehmer (AN) Estricharbeiten (Anhydrit-Fließestrich) am Wohn- und Geschäftshaus des Auftraggebers (AG) aus. Im Obergeschoss ist eine Estrichstärke von 55 mm vereinbart. Nac


IBR 2006, 655
Natursteinplatten auf Heizestrich: Die Diva unter den Bodenaufbauten
Dipl.-Ing. Michael Probst, Mainz
(Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. (FH) Architekt Michael Probst, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauschäden, Mainz)

#Noblesse oblige#Adel verpflichtet. Und so führe ich Sie heute in eine großzügige Penthousewohnung oberhalb eines idyllischen Flusstals, das viele mit deutscher Burgenromantik verbinden. Ein Schelm, wer dabei an Raubritter denkt. Da residieren sie nun i


IBR 2000, 604
Estrich nicht für alle Bodenbeläge geeignet: Hinweispflicht des Bauträgers?
Dr. Friedhelm Weyer, Viersen
(OLG Frankfurt, Urteil vom 26.11.1999 - 10 U 33/99; BGH, Beschluss vom 26.10.2000 - VII ZR 59/00 (Revision nicht angenommen))

Zwei Architekten betätigen sich als Bauträger und veräußern 1991 eine Eigentumswohnung für 345.000 DM an eine Erwerberin. Gegenstand des Kaufvertrags ist die Baubeschreibung, nach der als Bodenbelag Teppichboden auf 40 mm schwimmendem Zementestrich vorges


IBR 1998, 383
Welche Folgen haben geringfügige Abweichungen von DIN-Werten bei Estrichen?
RA Hans-Benno Ulbrich, Würzburg
(OLG Bamberg, Urteil vom 29.06.1998 - 4 U 270/97)

Aufgrund eines Bauvertrages, in dem die einschlägigen DIN-Vorschriften und nachrangig die VOB Teil B und C vereinbart waren, mußte die Auftragnehmerin (AN) einen Zementestrich nach DIN 18560 der Festigkeitsklasse ZE20 in einer Stärke von 50 mm einbauen. D


IBR 1994, 419
30-jährige Haftung bei offensichtlicher Mangelhaftigkeit
RA Dr. Jürgen Grimm, Mannheim
(OLG Köln, Urteil vom 01.07.1994 - 11 U 29/94)

Ein Unternehmer hat Estrich mangelhaft verlegt. Die Lagerungsbedingungen des Estrichs sind mangelhaft, da er zum Teil unmittelbar auf dem Untergrund, zum Teil auf einer, zum Teil auf zwei Dämmplatten aufliegt, mit der Folge ungleichmäßiger Absenkung unter


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