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Urteile aus dem Architekten- und Ingenieurrecht, Bauvertragsrecht, Vergaberecht, öffentlichen Baurecht und allen anderen wichtigen Rechtsbereichen für die Bau- und Immobilienbranche werden so besprochen, dass sie für den Bau- und Planungspraktiker leicht verständlich sind. Auf jeweils einer Seite wird der Sachverhalt dargestellt, die Gerichtsentscheidung hierzu zusammengefasst und in einem Praxishinweis werden Interpretationen und Empfehlungen für den Bau- und Planungspraktiker gegeben.
IBR 2017, 659
Nur der Zeitaufwand eines "Durchschnittssachverständigen" wird vergütet!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Andreas Renz, Münster
(LG Dortmund, Beschluss vom 08.12.2016 - 9 T 631/16)
In einem amtsgerichtlichen Verfahren wird ein Sachverständiger beauftragt. Die Akte umfasst drei Schriftsätze und ein Protokoll der mündlichen Verhandlung nebst Beweisbeschluss, insgesamt 33 Seiten. Der Sachverständige rechnet für Aktenstudium und Gutacht
IBR 2017, 1016
Selbständiges Beweisverfahren: Sachverständiger muss keine "Literaturrecherche" vorlegen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Erich J. Groß, Kiel
(OLG Schleswig, Beschluss vom 24.02.2017 - 16 W 31/17)
Im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens wird über die Frage diskutiert, ob der Bau unbelüfteter Holzdachkonstruktionen nach den Vorgaben der DIN 4108-3:7-2001 im Zeitraum 2007 eine bewährte Bauweise war oder nicht dem Stand der Technik entsprach. D
IBR 2016, 491
Tätigkeit als Geschäftsführer macht nicht befangen!
RA Julian Linz, Frankfurt a.M.
(LG Freiburg, Beschluss vom 25.04.2016 - 12 O 115/13)
In einem Rechtsstreit über die Geeignetheit und Wirksamkeit eines Kosmetikums zur Unterstützung der Behandlung bei Zellulitis ist der Sachverständige (S) im August 2015 zur Gutachtenerstattung beauftragt worden. Im Februar 2016 hat der Kläger erfahren, da
IBR 2015, 694
Literaturrecherche wird nicht vergütet!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Andreas Renz, Münster
(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.07.2015 - 6 W 11/15)
Im Rahmen eines urheberrechtlichen Verfahrens auf Auskunft mittels richterlicher Anordnung (UrhG § 101 Abs. 9) wird ein EDV-Sachverständiger mit einer Softwareanalyse beauftragt. Nach Abschluss des Verfahrens wird dem Antragsteller die gerichtliche Kosten
IBR 2015, 529
Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(KG, Urteil vom 02.12.2014 - 7 U 23/14; BGH, Beschluss vom 23.04.2015 - VII ZR 2/15 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) beauftragt eine Kühlanlage. Wegen eines Mangels verklagt er den Auftragnehmer (AN). Das Gericht verurteilt den AN und erlegt ihm die Kosten des Rechtsstreits auf. In einem zweiten Prozess verklagt der AG den AN auf Ersatz von Rechtsa
IBR 2010, 2595
Wie muss anwaltliches Stundenhonorar abgerechnet werden?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Hans Christian Schwenker, Celle
(BGH, Urteil vom 04.02.2010 - IX ZR 18/09)
Eine Rechtsanwaltssozietät verlangt Vergütung auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung. Das OLG meint, mit Blick auf das substanziierte Bestreiten der Mandantin seien einzelne der berechneten Stunden nicht zu berücksichtigen. Ansonsten hält das OLG den
Nur der Zeitaufwand eines "Durchschnittssachverständigen" wird vergütet!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Andreas Renz, Münster
(LG Dortmund, Beschluss vom 08.12.2016 - 9 T 631/16)
In einem amtsgerichtlichen Verfahren wird ein Sachverständiger beauftragt. Die Akte umfasst drei Schriftsätze und ein Protokoll der mündlichen Verhandlung nebst Beweisbeschluss, insgesamt 33 Seiten. Der Sachverständige rechnet für Aktenstudium und Gutacht
IBR 2017, 1016
Selbständiges Beweisverfahren: Sachverständiger muss keine "Literaturrecherche" vorlegen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Erich J. Groß, Kiel
(OLG Schleswig, Beschluss vom 24.02.2017 - 16 W 31/17)
Im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens wird über die Frage diskutiert, ob der Bau unbelüfteter Holzdachkonstruktionen nach den Vorgaben der DIN 4108-3:7-2001 im Zeitraum 2007 eine bewährte Bauweise war oder nicht dem Stand der Technik entsprach. D
IBR 2016, 491
Tätigkeit als Geschäftsführer macht nicht befangen!
RA Julian Linz, Frankfurt a.M.
(LG Freiburg, Beschluss vom 25.04.2016 - 12 O 115/13)
In einem Rechtsstreit über die Geeignetheit und Wirksamkeit eines Kosmetikums zur Unterstützung der Behandlung bei Zellulitis ist der Sachverständige (S) im August 2015 zur Gutachtenerstattung beauftragt worden. Im Februar 2016 hat der Kläger erfahren, da
IBR 2015, 694
Literaturrecherche wird nicht vergütet!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Andreas Renz, Münster
(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.07.2015 - 6 W 11/15)
Im Rahmen eines urheberrechtlichen Verfahrens auf Auskunft mittels richterlicher Anordnung (UrhG § 101 Abs. 9) wird ein EDV-Sachverständiger mit einer Softwareanalyse beauftragt. Nach Abschluss des Verfahrens wird dem Antragsteller die gerichtliche Kosten
IBR 2015, 529
Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(KG, Urteil vom 02.12.2014 - 7 U 23/14; BGH, Beschluss vom 23.04.2015 - VII ZR 2/15 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) beauftragt eine Kühlanlage. Wegen eines Mangels verklagt er den Auftragnehmer (AN). Das Gericht verurteilt den AN und erlegt ihm die Kosten des Rechtsstreits auf. In einem zweiten Prozess verklagt der AG den AN auf Ersatz von Rechtsa
IBR 2010, 2595
Wie muss anwaltliches Stundenhonorar abgerechnet werden?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Hans Christian Schwenker, Celle
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