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Rechtsbeiträge: (5)




IBR 2018, 546
Parteivernehmung ist subsidiär!
RiOLG Harald Eimler, Hamm
(OLG Nürnberg, Urteil vom 10.06.2015 - 2 U 2316/14; BGH, Beschluss vom 07.03.2018 - VII ZR 73/15 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Die Parteien streiten um restliche Honoraransprüche des klagenden Auftragnehmers (AN) i.H.v. rund 32.000 Euro aus einem auf Stundenlohnbasis abgeschlossenen Projektsteuervertrag. Der Auftraggeber (AG) wendet ein, das Honorar sei anlässlich einer Besprechu


IMR 2014, 1074
Überlange Verfahrensdauer: Was ist "unverzüglich"?
RAin Christina Link, Mainz
(OLG Celle, Beschluss vom 23.09.2013 - 23 SchH 3/13)

Die Miteigentümer eines vermieten Hauses machen mit Anwaltsschriftsatz vom 11.02.1997 im Klageweg einen Anspruch auf Zahlung rückständiger Miete und Räumung geltend. Das Amtsgericht verhandelt in der Sache mehrmals und holt insgesamt vier Sachverständigen


IBR 2011, 213
Bauforderungssicherungsgesetz verfassungskonform!
RA Dr. Helmut Miernik, Düsseldorf
(BVerfG, Beschluss vom 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09)

2008 hat der Gesetzgeber das seit 1909 geltende Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen (GSB) novelliert. Das nunmehr BauFordSiG genannte Regelwerk erweitert in § 1 Abs. 3 den Begriff des Baugeldes. Baugeld sind alle Geldbeträge, die der Empfänger für ein


IBR 2010, 723
Gesetzgeber darf obligatorische ADR-Verfahren regeln, wenn diese nicht endgültig binden!
RA Moritz Lembcke, Hamburg
(EuGH, Urteil vom 18.03.2010 - Rs. C-317/08)

Vor dem EuGH ging es um ein Vorabentscheidungsersuchen des Giudice di Pace di Ischia hinsichtlich der Auslegung der Richtlinie 2002/22/EG vom 07.03.2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (ABl.


IBR 2010, 2831
Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung von Terminverlegungsanträgen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Hans Christian Schwenker, Celle
(OLG Jena, Beschluss vom 29.03.2010 - 4 W 126/10)

Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 28.01.2010 im Urkundenprozess Zahlungs- und Feststellungsklage aus verschiedenen offenen Rechnungen aus laufender Geschäftsbeziehung erhoben. Der Einzelrichter hat mit Verfügung vom 22.02.2010 Termin zur Güteverhandlung


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