IBR 2021, 146
Angebot ungewöhnlich niedrig? Es gibt keine feste Aufgreifschwelle!
RA Gregor Franßen, EMLE, Düsseldorf
(OLG Naumburg, Beschluss vom 30.03.2020 - 7 Verg 1/20)
Der öffentliche Auftraggeber (AG) schrieb Lieferleistungen aus. Es gingen zwei Angebote ein, wobei das Angebot des Bieters B mehr als 10% unterhalb der Kosten des Angebots des Bieters A lag. Der AG forderte daraufhin B zur Prüfung der Angemessenheit des A
IBR 2021, 144
Positionsbezogene Nachlässe sind kein Ausschlussgrund!
RA und FA für Vergaberecht Dr. Oskar Maria Geitel, Berlin
(VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.08.2020 - 3 VK LSA 44/20)
Der Auftraggeber (AG) schrieb Straßen- und Kanalbauarbeiten nach den Vorschriften des ersten Abschnitts der VOB/A national aus. Der Angebotspreis des preisgünstigsten Bieters lag 89% und der des zweitplatzierten Bieters 86% unter der Kostenschätzung des A
VPR 2021, 2262
Der Auftraggeber hat Spielraum bei der Aufklärung ungewöhnlich niedriger Angebote!
RA Gregor Franßen, EMLE, Düsseldorf
(OLG Naumburg, Beschluss vom 30.03.2020 - 7 Verg 1/20)
Der öffentliche Auftraggeber (AG) schrieb u. a. ein Los über Erdgaslieferungen für zwei Jahre mit einer Verlängerungsoption um zwei Jahre aus. Es war ein jährlicher Festpreis in ct/kWh (netto zuzüglich Netznutzungsentgelte und Steuern/Abgaben) anzugeben.
IMR 2021, 68
Auch unter 10% Flächenabweichung kann Mietmangel vorliegen!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Versicherungsrecht Kai-Jochen Neuhaus, Dortmund
(BGH, Urteil vom 25.11.2020 - XII ZR 40/19)
Umbauarbeiten des Vermieters in einer vermieteten Ballettschule führen dazu, dass sich die Gesamtfläche um ca. 10 qm verkleinert. Laut Mietvertrag sind ca. 300 qm vermietet. Der Mieter verlangt eine Mietminderung um 10% und behauptet, er habe auf den fehl
IBR 2021, 84
Anrechnung mitverarbeiteter Bausubstanz: Vereinbarter Betrag gilt für alle Leistungsphasen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Mathias Preussner, Konstanz
(OLG München, Beschluss vom 20.09.2019 - 28 U 2914/17; BGH, Beschluss vom 02.07.2020 - VII ZR 223/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Die Parteien streiten über Ansprüche des klagenden Architekten auf Honorar. Bei Ermittlung des Honoraranspruchs hat der Architekt 650.000 Euro für mitverarbeitete Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten eingestellt. Der Auftraggeber meint, dass die mitve
IBR 2021, 62
Zahlung von Mindestlohn ist keine Fälligkeitsvoraussetzung!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG Jena, Urteil vom 09.01.2020 - 8 U 176/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Der Auftragnehmer (AN) beansprucht Werklohn, nachdem der Auftraggeber (AG) mehrere Verträge gekündigt hat. Der AG hält dem Werklohnanspruch entgegen, dass ihm mit den Schlussrechnungen nicht alle vertraglich vereinbarten Nachweise vorgelegt worden sind. D
IBR 2021, 83
Preisrahmenrecht der HOAI 1996 ist trotz EuGH-Urteils verbindlich!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Celle, Beschluss vom 09.12.2020 - 14 U 92/20)
Der EuGH hat festgestellt, dass das verbindliche Preisrahmenrecht der HOAI 2013 gegen die sog. Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) verstößt. Diese war bis zum 28.12.2009 in nationales Recht umzusetzen. Der deutsche Verordnungsgeber hat dies
VPR 2021, 18
Positionsbezogene Nachlässe sind kein Ausschlussgrund!
RA und FA für Vergaberecht Dr. Oskar Maria Geitel, Berlin
(VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.08.2020 - 3 VK LSA 44/20)
Der Auftraggeber (AG) schrieb Straßen- und Kanalbauarbeiten nach den Vorschriften des ersten Abschnitts der VOB/A national aus. Der Angebotspreis des preisgünstigsten Bieters lag 89% und der des zweitplatzierten Bieters 86% unter der Kostenschätzung des A
IBR 2021, 1
Abdichtungsnormen auf dem Prüfstand, Beispiel Innenraumabdichtungen (Teil 2)
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
()
IBR 2021, 22
Abnahmemängel nicht beseitigt: Werklohnanspruch nicht fällig!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg
(OLG München, Urteil vom 05.11.2019 - 9 U 3774/18 Bau (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Der Bauträger verlangt vom Erwerber Zahlung der Fertigstellungsrate i.H.v. 18.300 Euro für die Errichtung einer Eigentumswohnung in einer neuen Wohnanlage. Der Erwerber verweigert die Zahlung wegen Mängeln am Parkett in seiner Wohnung und Schallmängeln
IMR 2020, 499
Abstand zwischen Spielhalle und geschützten Einrichtungen ist Vermieterrisiko
RA und FA für Steuerrecht Johannes Hofele, Berlin
(OLG Dresden, Urteil vom 24.06.2020 - 5 U 653/20)
Der Mietvertrag über eine Spielhalle bestand seit 1990 und wurde mehrfach mit Nachträgen ergänzt. Im Mai 2011 wurde die Vertragslaufzeit ab 01.01.2011 um 10 Jahre, also bis zum 31.12.2020 verlängert. § 1 Nr. 1 des Mietvertrag lautet: Zum Betrieb einer
IBR 2020, 569
Abdichtungsnormen auf dem Prüfstand, Beispiel Innenraumabdichtungen (Teil 1)
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
()
IBR 2020, 577
Auf Selbstverständlichkeiten muss nicht hingewiesen werden!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Hartwig Schäfer, Hamburg
(OLG München, Beschluss vom 09.09.2019 - 20 U 1108/19 Bau; BGH, Beschluss vom 20.04.2020 - VII ZR 220/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN) mit der Ausführung von Wärmedämmarbeiten nach den Vorgaben seines Energieberaters. Eigene Berechnungen oder ein Wärmedämmkonzept sind vom AN nicht zu erstellen. Im Zuge der Ausführung ändert der AG d
IBR 2020, 578
Auftraggeber ist informiert: Kein Bedenkenhinweis erforderlich!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Michael Dick, Köln
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.2017 - 9 U 181/15; BGH, Beschluss vom 26.02.2020 - VII ZR 287/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) errichtet und vermietet ein Industriezelt. Gegenstand des Mietvertrags mit seinem Kunden ist ein Leistungsverzeichnis, wonach eine Beleuchtungsanlage mit einer Mindestbeleuchtungsstärke von 200 Lux vorgesehen ist. Der AG beauftragt d
IBR 2020, 596
Mindestsatzunterschreitung initiiert: Aufstockungsklage erfolglos!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Celle, Urteil vom 10.08.2020 - 14 U 54/20)
Bauherr B wendet sich an den Architekten A, da er ein Einfamilienhaus erwerben und umbauen möchte. Auf der Grundlage einer Honorarermittlung nach HOAI i.H.v. 25.989,08 Euro, die auf einer Kostenschätzung des A i.H.v. 149.642 Euro beruht, vereinbaren B und
IBR 2020, 507
Weniger Baustahl eingebaut: Pauschalpreis bleibt unverändert!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG München, Beschluss vom 08.07.2019 - 27 U 3203/18 Bau; BGH, Beschluss vom 15.04.2020 - VII ZR 180/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) schließen einen sog. Detail-Pauschalvertrag. Nach dem vom AG erstellten Leistungsverzeichnis (LV) hat der AN 188 Tonnen Baustahl zu verbauen. Der AN baut (nur) rund 170 Tonnen Baustahl ein, was statisch ausreichend
IBR 2020, 465
Pauschalhonorar vereinbart: Aufstockungsverlangen ist treuwidrig!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG München, Beschluss vom 07.07.2020 - 9 U 2001/19 Bau)
Ein Architekt (A) vereinbart für seine Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI mit dem Auftraggeber (AG) ein Pauschalhonorar von 107.100 Euro, das er auch bis zur Schlussrechnung vom 01.09.2016 abrechnet und bezahlt bekommt. Mit neuer Schlussrech
IBR 2020, 409
Architekt muss Umfang seines Auftrags beweisen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach
(BGH, Urteil vom 14.05.2020 - VII ZR 205/19)
Ein Planungsbüro (AN) wird mit mehreren Verträgen über die Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Konzeption und Errichtung einer Biogasanlage zu einem Pauschalhonorar von insgesamt rund 80.000 Euro beauftragt. In zwei
IBR 2020, 527
Unrichtige Eintragung der Wohnfläche ist ein wesentlicher Mangel!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.
(OLG Hamm, Urteil vom 30.07.2019 - 24 U 6/18; BGH, Beschluss vom 25.03.2020 - VII ZR 186/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Bauträger (B) verkauft die zu errichtende Wohnung Nr. 7 nebst Balkon an den Erwerber (E). Nach der Teilungserklärung entfiel hierauf ein Miteigentumsanteil (MEA) von 177,452/1000. Die der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu Grunde liegenden Pläne weise
IBR 2020, 411
HOAI-Mindestsätze dürfen (auch mündlich) unterschritten werden!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Celle, Urteil vom 13.05.2020 - 14 U 71/19)
Architekt A wird vom Projektentwickler P in einem schriftlichen Vertrag u. a. mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 zu einem Berechnungshonorar nach HOAI für drei Doppelhäuser beauftragt. Nach Vertragsschluss vereinbaren die Parteien mündlich
mehr Rechtsbeiträge
Angebot ungewöhnlich niedrig? Es gibt keine feste Aufgreifschwelle!
RA Gregor Franßen, EMLE, Düsseldorf
(OLG Naumburg, Beschluss vom 30.03.2020 - 7 Verg 1/20)
Der öffentliche Auftraggeber (AG) schrieb Lieferleistungen aus. Es gingen zwei Angebote ein, wobei das Angebot des Bieters B mehr als 10% unterhalb der Kosten des Angebots des Bieters A lag. Der AG forderte daraufhin B zur Prüfung der Angemessenheit des A
IBR 2021, 144
Positionsbezogene Nachlässe sind kein Ausschlussgrund!
RA und FA für Vergaberecht Dr. Oskar Maria Geitel, Berlin
(VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.08.2020 - 3 VK LSA 44/20)
Der Auftraggeber (AG) schrieb Straßen- und Kanalbauarbeiten nach den Vorschriften des ersten Abschnitts der VOB/A national aus. Der Angebotspreis des preisgünstigsten Bieters lag 89% und der des zweitplatzierten Bieters 86% unter der Kostenschätzung des A
VPR 2021, 2262
Der Auftraggeber hat Spielraum bei der Aufklärung ungewöhnlich niedriger Angebote!
RA Gregor Franßen, EMLE, Düsseldorf
(OLG Naumburg, Beschluss vom 30.03.2020 - 7 Verg 1/20)
Der öffentliche Auftraggeber (AG) schrieb u. a. ein Los über Erdgaslieferungen für zwei Jahre mit einer Verlängerungsoption um zwei Jahre aus. Es war ein jährlicher Festpreis in ct/kWh (netto zuzüglich Netznutzungsentgelte und Steuern/Abgaben) anzugeben.
IMR 2021, 68
Auch unter 10% Flächenabweichung kann Mietmangel vorliegen!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Versicherungsrecht Kai-Jochen Neuhaus, Dortmund
(BGH, Urteil vom 25.11.2020 - XII ZR 40/19)
Umbauarbeiten des Vermieters in einer vermieteten Ballettschule führen dazu, dass sich die Gesamtfläche um ca. 10 qm verkleinert. Laut Mietvertrag sind ca. 300 qm vermietet. Der Mieter verlangt eine Mietminderung um 10% und behauptet, er habe auf den fehl
IBR 2021, 84
Anrechnung mitverarbeiteter Bausubstanz: Vereinbarter Betrag gilt für alle Leistungsphasen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Mathias Preussner, Konstanz
(OLG München, Beschluss vom 20.09.2019 - 28 U 2914/17; BGH, Beschluss vom 02.07.2020 - VII ZR 223/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Die Parteien streiten über Ansprüche des klagenden Architekten auf Honorar. Bei Ermittlung des Honoraranspruchs hat der Architekt 650.000 Euro für mitverarbeitete Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten eingestellt. Der Auftraggeber meint, dass die mitve
IBR 2021, 62
Zahlung von Mindestlohn ist keine Fälligkeitsvoraussetzung!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG Jena, Urteil vom 09.01.2020 - 8 U 176/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Der Auftragnehmer (AN) beansprucht Werklohn, nachdem der Auftraggeber (AG) mehrere Verträge gekündigt hat. Der AG hält dem Werklohnanspruch entgegen, dass ihm mit den Schlussrechnungen nicht alle vertraglich vereinbarten Nachweise vorgelegt worden sind. D
IBR 2021, 83
Preisrahmenrecht der HOAI 1996 ist trotz EuGH-Urteils verbindlich!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Celle, Beschluss vom 09.12.2020 - 14 U 92/20)
Der EuGH hat festgestellt, dass das verbindliche Preisrahmenrecht der HOAI 2013 gegen die sog. Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) verstößt. Diese war bis zum 28.12.2009 in nationales Recht umzusetzen. Der deutsche Verordnungsgeber hat dies
VPR 2021, 18
Positionsbezogene Nachlässe sind kein Ausschlussgrund!
RA und FA für Vergaberecht Dr. Oskar Maria Geitel, Berlin
(VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.08.2020 - 3 VK LSA 44/20)
Der Auftraggeber (AG) schrieb Straßen- und Kanalbauarbeiten nach den Vorschriften des ersten Abschnitts der VOB/A national aus. Der Angebotspreis des preisgünstigsten Bieters lag 89% und der des zweitplatzierten Bieters 86% unter der Kostenschätzung des A
IBR 2021, 1
Abdichtungsnormen auf dem Prüfstand, Beispiel Innenraumabdichtungen (Teil 2)
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
()
IBR 2021, 22
Abnahmemängel nicht beseitigt: Werklohnanspruch nicht fällig!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg
(OLG München, Urteil vom 05.11.2019 - 9 U 3774/18 Bau (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Der Bauträger verlangt vom Erwerber Zahlung der Fertigstellungsrate i.H.v. 18.300 Euro für die Errichtung einer Eigentumswohnung in einer neuen Wohnanlage. Der Erwerber verweigert die Zahlung wegen Mängeln am Parkett in seiner Wohnung und Schallmängeln
IMR 2020, 499
Abstand zwischen Spielhalle und geschützten Einrichtungen ist Vermieterrisiko
RA und FA für Steuerrecht Johannes Hofele, Berlin
(OLG Dresden, Urteil vom 24.06.2020 - 5 U 653/20)
Der Mietvertrag über eine Spielhalle bestand seit 1990 und wurde mehrfach mit Nachträgen ergänzt. Im Mai 2011 wurde die Vertragslaufzeit ab 01.01.2011 um 10 Jahre, also bis zum 31.12.2020 verlängert. § 1 Nr. 1 des Mietvertrag lautet: Zum Betrieb einer
IBR 2020, 569
Abdichtungsnormen auf dem Prüfstand, Beispiel Innenraumabdichtungen (Teil 1)
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
()
IBR 2020, 577
Auf Selbstverständlichkeiten muss nicht hingewiesen werden!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Hartwig Schäfer, Hamburg
(OLG München, Beschluss vom 09.09.2019 - 20 U 1108/19 Bau; BGH, Beschluss vom 20.04.2020 - VII ZR 220/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN) mit der Ausführung von Wärmedämmarbeiten nach den Vorgaben seines Energieberaters. Eigene Berechnungen oder ein Wärmedämmkonzept sind vom AN nicht zu erstellen. Im Zuge der Ausführung ändert der AG d
IBR 2020, 578
Auftraggeber ist informiert: Kein Bedenkenhinweis erforderlich!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Michael Dick, Köln
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.2017 - 9 U 181/15; BGH, Beschluss vom 26.02.2020 - VII ZR 287/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) errichtet und vermietet ein Industriezelt. Gegenstand des Mietvertrags mit seinem Kunden ist ein Leistungsverzeichnis, wonach eine Beleuchtungsanlage mit einer Mindestbeleuchtungsstärke von 200 Lux vorgesehen ist. Der AG beauftragt d
IBR 2020, 596
Mindestsatzunterschreitung initiiert: Aufstockungsklage erfolglos!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Celle, Urteil vom 10.08.2020 - 14 U 54/20)
Bauherr B wendet sich an den Architekten A, da er ein Einfamilienhaus erwerben und umbauen möchte. Auf der Grundlage einer Honorarermittlung nach HOAI i.H.v. 25.989,08 Euro, die auf einer Kostenschätzung des A i.H.v. 149.642 Euro beruht, vereinbaren B und
IBR 2020, 507
Weniger Baustahl eingebaut: Pauschalpreis bleibt unverändert!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG München, Beschluss vom 08.07.2019 - 27 U 3203/18 Bau; BGH, Beschluss vom 15.04.2020 - VII ZR 180/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) schließen einen sog. Detail-Pauschalvertrag. Nach dem vom AG erstellten Leistungsverzeichnis (LV) hat der AN 188 Tonnen Baustahl zu verbauen. Der AN baut (nur) rund 170 Tonnen Baustahl ein, was statisch ausreichend
IBR 2020, 465
Pauschalhonorar vereinbart: Aufstockungsverlangen ist treuwidrig!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG München, Beschluss vom 07.07.2020 - 9 U 2001/19 Bau)
Ein Architekt (A) vereinbart für seine Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI mit dem Auftraggeber (AG) ein Pauschalhonorar von 107.100 Euro, das er auch bis zur Schlussrechnung vom 01.09.2016 abrechnet und bezahlt bekommt. Mit neuer Schlussrech
IBR 2020, 409
Architekt muss Umfang seines Auftrags beweisen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach
(BGH, Urteil vom 14.05.2020 - VII ZR 205/19)
Ein Planungsbüro (AN) wird mit mehreren Verträgen über die Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Konzeption und Errichtung einer Biogasanlage zu einem Pauschalhonorar von insgesamt rund 80.000 Euro beauftragt. In zwei
IBR 2020, 527
Unrichtige Eintragung der Wohnfläche ist ein wesentlicher Mangel!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.
(OLG Hamm, Urteil vom 30.07.2019 - 24 U 6/18; BGH, Beschluss vom 25.03.2020 - VII ZR 186/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Bauträger (B) verkauft die zu errichtende Wohnung Nr. 7 nebst Balkon an den Erwerber (E). Nach der Teilungserklärung entfiel hierauf ein Miteigentumsanteil (MEA) von 177,452/1000. Die der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu Grunde liegenden Pläne weise
IBR 2020, 411
HOAI-Mindestsätze dürfen (auch mündlich) unterschritten werden!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
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Architekt A wird vom Projektentwickler P in einem schriftlichen Vertrag u. a. mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 zu einem Berechnungshonorar nach HOAI für drei Doppelhäuser beauftragt. Nach Vertragsschluss vereinbaren die Parteien mündlich
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