Schaumstoff mit der Bezeichnung "ISO-ZELL PE Schaumstoff TA FR-B" entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - VwV TB) vom 20. Dezember 2017, Punkt C 3.4 Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und die schwerentflammbar (Baustoffklasse DIN 4102-B1) sind.