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Bücher, Broschüren

Buch: Standardfälle Baurecht

Standardfälle Baurecht


Manuela Schmidt
12., Aufl. 2021
2021, 146  S.,  21 cm, Softcover
Niederle Media
ISBN 978-3-86724-063-5

Inhalt

Das Buch ist gedacht als Einführung in die Rechtsprobleme des öffentlichen Baurechts. Baurechtliche Klausuren sind beliebter Prüfungsgegenstand im Rahmen öffentlich-rechtlicher Klausuren, vor allem der juristischen Staatsexamina. Dies nicht zuletzt deshalb, weil sich das öffentliche Baurecht als Teil des Besonderen Verwaltungsrechts anbietet, Querverbindungen zum sonstigen Verwaltungsrecht herzustellen. Zudem ist eine prozessuale Einkleidung üblich, die zugleich das verwaltungsprozessrechtliche Wissen abfragt.Aufgrund der Abstraktion eines Lehrbuchs fällt es den Studenten und Referendaren oft schwer, die "eingepaukten" Probleme in der Klausur dort zu verorten, wo sie wirklich hingehören.

Verfügbare Formate

Softcover
EUR 9.90 (* inkl. MwSt.)
✓ Lieferzeit ca. 2-8 Werktage


Publikationslisten zum Thema:
Bauplanungsrecht, Normenkontrolle, Bebauungsplan, Planaufstellungsverfahren, Bekanntmachung, Windenergiepark, Auslegung, BauGB, Zulässigkeit, Bestandsschutz, Rechtsschutz, VwGO, Baugenehmigung, Bauordnungsrecht, Beseitigungsanordnung, Rechtsmittel, Schwarzbau, Nachbarklage, Bauvorbescheid, Nutzungsänderung,


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2021, ca. 130 S., zahlr. Abb. und Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Standardfälle Baurecht
Manuela Schmidt
Standardfälle Baurecht
12., Aufl. 2021
2021, 146 S., 21 cm, Softcover
Niederle Media
 
 
Das Buch ist gedacht als Einführung in die Rechtsprobleme des öffentlichen Baurechts. Baurechtliche Klausuren sind beliebter Prüfungsgegenstand im Rahmen öffentlich-rechtlicher Klausuren, vor allem der juristischen Staatsexamina. Dies nicht zuletzt deshalb, weil sich das öffentliche Baurecht als Teil des besonderen Verwaltungsrechts anbietet, Querverbindungen zum sonstigen Verwaltungsrecht herzustellen. Zudem ist eine prozessuale Einkleidung üblich, die zugleich das verwaltungsprozessrechtliche Wissen abfragt.


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Die 8. Auflage des bewährten Kommentars zur Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) greift vorrangig die Änderungen durch die LBO-Novelle 2019 auf. Die Autoren erläutern praxisnah und verständlich die einzelnen Vorschriften und widmen verfahrensrechtlichen Zusammenhängen besondere Aufmerksamkeit. Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, des Verwaltungsgerichtshofs und weiterer Ober- und der Verwaltungsgerichte wurden ausgewertet und anschaulich erklärt. Mit allen Änderungen der LBO-Novelle: Durch die Novelle wurden Vorschriften für Anbauten, Ausbau und Aufstockungen gelockert. Geringere Abstandsflächen ermöglichen eine dichtere Bebauung. Die nachträgliche Wärmedämmung von bestehenden Gebäuden kann weniger aufwendig sein. Die Pflicht, Flächen zur gemeinschaftlichen Nutzung zum Wäschetrocknen bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen vorzusehen, wird gestrichen. Die starre Regelung, nach der je Wohnung zwei Fahrradstellplätze vorhanden sein müssen, entfällt. Über die Stellplätze sollen die Kommunen vor Ort je nach Bedarf entscheiden. Des Weiteren sollen neue Wohngebäude künftig so gebaut werden, dass sie problemlos mit Ladesäulen für Elektroautos nachgerüstet werden können. Unentbehrlich für die Praxis:


Öffentliches Baurecht und die Genehmigungsvoraussetzungen
Christoph Conrad
Öffentliches Baurecht und die Genehmigungsvoraussetzungen
Schnelleinstieg für Architekten und Bauingenieure
2020, xi, 54 S., 1 SW-Abb. 210 mm, Softcover
Springer
 
 
Der Autor gibt einen ersten Überblick über die komplexe Materie des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts und erläutert wesentliche Begriffe anhand zahlreicher praktischer Beispiele. Das essential erleichtert den Einstieg in die komplexen Genehmigungsverfahren nach den Landesbauordnungen und zeigt die beim Bauantrag und dem damit verbundenen Genehmigungsverfahren zu beachtenden Regelungen.


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Die Gestaltungssatzung als Instrument der Dorfentwicklung
Andreas Schomerus
Die Gestaltungssatzung als Instrument der Dorfentwicklung
1986, 416 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 
Die noch immer lebhaft gefuehrte Diskussion ueber Sinn und Nutzen gestaltungsbezogener, oertlicher Bauvorschriften hat bisher weitgehend die Frage verdeckt, inwieweit deren Wirkungsmoeglichkeiten bereits in rein rechtlicher Hinsicht begrenzt sind, welche Rahmenbedingungen also unabhaengig von der jeweiligen Konsensfaehigkeit und der politischen Vertretbarkeit im Einzelfall zu beachten sind. Erst die Kenntnis des rechtlich gewaehrten Spielraums aber eroeffnet den Gemeinderaeten in der Praxis die ganze Bandbreite der ihnen durch die Landesgesetzgeber eingeraeumten politischen Entscheidungsfreiheit. Dieser Situation entsprechend soll die Arbeit vor allem die rechtlichen Moeglichkeiten und Grenzen der Umsetzung gemeindlicherseits entstandener Gestaltungsvorstellungen in oertliches Baurecht untersuchen. Das geschieht unter Beruecksichtigung der einschlaegigen, neueren Rechtsprechung und anhand der exemplarischen Betrachtung der Rechtslage Baden-Wuerttembergs. Der Schwerpunkt der - an die Theorie der Stadt- und Dorfgestaltung gekoppelten - Eroerterungen liegt in der Entwicklung der gemeindlichen Zielvorstellungen und deren Umsetzung in rechtliche Normierungen. Die Darstellung formalrechtlicher Anforderungen, Ueberlegungen zu Einzelfragen der Normanwendung und ein Exkurs zu potentiellen Entschaedigungsanspruechen Betroffener schliessen die Untersuchung ab. (-y-)


Bauvorbescheid nach Paragraph 84 BauO NW bei Ausschreibungen mit Leistungsprogramm
H. Paschen, H.M. Wolff, U. Wollin
Bauvorbescheid nach Paragraph 84 BauO NW bei Ausschreibungen mit Leistungsprogramm
1983, 88 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 
Um das Baugenehmigungsverfahren unter besonderer Beruecksichtigung der Bauvoranfrage und des Bauvorbescheides mit dem nach VOB 1973/74 neuartigen Vergabeverfahren des schluesselfertigen Bauens, der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm zu koordinieren, da bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm zum Zeitpunkt der Vergabe noch keine genehmigungsfaehigen Bauvorlagen vorliegen und deshalb noch keine rechtsgueltige Entscheidung durch die Bauaufsicht erfolgen kann, werden zunaechst ausgehend von den Landesbauordnungen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen die Rechtsgrundlagen zusammengestellt, dann Recherchen ueber das Genehmigungsverfahren in drei Orten (Duesseldorf, Hannover und Warendorf) beschrieben und schliesslich Loesungsansaetze zur Koordination zwischen Bauaufsicht und Ausschreibungsverfahren mit Leistungsprogramm entwickelt. Die drei beschriebenen Moeglichkeiten sind: Bauteil/Bauelement-Ausschreibungen, Ausschreibungen mit Referenzentwurf und solche mit Entwurf und Bauausfuehrung mit Leistungsprogramm. (-y-)


Baukostendaempfung. Dokumentation des Colloquiums ueber Baukostendaempfung am 22.Juni 1982 in Bonn-Bad Godesberg
Baukostendaempfung. Dokumentation des Colloquiums ueber Baukostendaempfung am 22.Juni 1982 in Bonn-Bad Godesberg
Bau- und Wohnforschung
1982, 308 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 
Zusammenstellung der Ergebnisse der vom Bundesbauministerium veranstalteten Gespraechsrunde, in welcher die Moeglichkeiten zur Daempfung des Baukostenanstiegs analysiert und Loesungen aufgezeigt werden sollen. Es wurden drei Arbeitsgruppen gebildet, die die nachfolgend aufgefuehrten Problemstellungen untersuchten: 1) Vereinfachung der Bauvorschriften im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht und bei den Normen. 2) Ueberpruefung der Standards und der Baulandnutzung, wobei zunaechst die Sicherheits-, Komfort-, Erschliessungs- und technischen Standards auf ihre Notwendigkeit hin zu ueberpruefen waren und die Berechtigung des gegenwaertigen Anspruchsdenkens untersucht werden sollte. 3) Verbesserung der Methoden bei Planung und Ausfuehrung baulicher Massnahmen, um Verfahrensablaeufe zu kuerzen und zu vereinfachen. Wiedergabe des einfuehrenden Vortrages von Min.Dir. Weiss, der Arbeitsberichte der drei Gruppen, der Diskussion sowie der Listen der Teilnehmer der drei Arbeitsgruppen. (-y-)


Grundfragen des Drittschutzes im oeffentlichen Baurecht. Dogmatik, Verfahrensrecht, Harmonisierung mit dem Zivilrecht
Gunther Schwerdtfeger
Grundfragen des Drittschutzes im oeffentlichen Baurecht. Dogmatik, Verfahrensrecht, Harmonisierung mit dem Zivilrecht
1981, 255 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 
Die Schutzinteressen (Immissionsschutz, Abwehr passiver Einwirkungen, Abwehr ideeller Einwirkungen und die vorbeugende Abwehr spaeterer Unterlassungsbegehren) die Eigentuemer und Bewohner benachbarter oder ggf, auch entfernterer Grundstuecke gegen ein Bauvorhaben haben koennen, sind Gegenstand der Forschungsarbeit. Behandelt werden u.a. der einfachgesetzliche Drittschutz, der grundrechtliche Drittschutz, die Rechtsstellung des Traegers materieller(subjektiver) Drittrechte im Baugenehmigungsverfahren und der zivilrechtliche Drittschutz. (roe)


Einfluss formeller Vorschriften des Bauaufsichtsrechts auf die Dauer des Baugenehmigungsverfahrens. Auswertung der Berichte des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen ueber die Untersuchung des Genehmigungsablaufs ausgewaehlter Bauaufsichtsaemte. r
Paul R. Kramer
Einfluss formeller Vorschriften des Bauaufsichtsrechts auf die Dauer des Baugenehmigungsverfahrens. Auswertung der Berichte des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen ueber die Untersuchung des Genehmigungsablaufs ausgewaehlter Bauaufsichtsaemte. r
1980, 53 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

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Über die Aufschlagrichtung von Notausgangstüren
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