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Buchkapitel

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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V. Das Gericht im Beweisverfahren
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
Seiten: 97-122

– Abbildung ähnlich –

Dieses Kapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank  SCHADIS®


Aus dem Inhalt

V. Das Gericht im Beweisverfahren

1. Der Beweisbeschluss147

a) Allgemeines

[Rn. 157] Der Beweisbeschluss ist der Dreh- und Angelpunkt des gerichtlichen Beweisverfahrens. Da...

Für die Beweiserhebung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens wird darüber hinaus im Be...

[Rn. 158] Allerdings ist der Erlass eines förmlichen Beweisbeschlusses in vielen Fällen nicht zwi...

[Rn. 159] Ist der Erlass eines Beweisbeschlusses das Ergebnis einer mündlichen Verhandlung, muss ...

[Rn. 160] Der förmliche Beweisbeschluss ist nicht anfechtbar (§...

Das Gericht ist zur Ausführung des Beweisbeschlusses grundsätzlich nicht verpflichtet...

[Rn. 161] Das Gericht darf einen Beweisbeschluss aufgrund mündlicher Verhandlung jederzeit änd...

b) Die Beweisfragen

[Rn. 162] Entscheidend für die Tätigkeit des Sachverständigen sind die im Beweisbeschluss niederg...

[Rn. 163] Darin steckt zunächst die wichtige Aufgabe für das Gericht, den beweisbedürftigen Ta...

[Rn. 164] Immer wieder bereitet die klare Abgrenzung zwischen dem einer Beweisaufnahme zugänglich...

Oft werden Sachverständige nach Haftungsquoten mehrerer Beteiligter, beispielsweise des au...

[Rn. 165] Besonders virulent werden die soeben angesprochenen Probleme, wenn der Sachverständige ...

[Rn. 166] Die Beweisfragen sollten immer erkennen lassen, wer die Beweislast trägt. Das is...

2. Die Bestimmung des Sachverständigen

[Rn. 167] Sachverständiger ist nicht gleich Sachverständiger. Für das Gericht und die Parteien is...

[Rn. 168] Die Auswahl des Sachverständigen obliegt gemäß §

[Rn. 169] Oft kommen die Gerichte ihrer Auswahlverantwortung dadurch nach, dass sie die örtlich z...

[Rn. 170] In der Praxis greifen hingegen vor allem die häufig mit Bausachen befassten Spruchkörpe...

[Rn. 171] Das Gesetz geht in § 404 Abs. 1 S. 1 ZPO davon aus, d...

[Rn. 172] Die regelmäßig im Beweisbeschluss niedergelegte Auswahlentscheidung des Gerichts ist eb...

3. Der Vorschuss

[Rn. 173] Aus den Vorschriften in §§...

[Rn. 174] Die Vorschusspflicht besteht nicht nur hinsichtlich der an den Sachverständigen zu zahl...

[Rn. 175] Zahlt die pflichtige Partei den Vorschuss nicht innerhalb der ihr gesetzten Frist (in d...

[Rn. 176] Der Sachverständige muss nach Eingang der Akten und damit einhergehender Kenntnisnahme ...

4. Die Einweisung und Leitung des Sachverständigen

[Rn. 177] Was mit einer sorgfältigen Erarbeitung und Formulierung der Beweisthemen beginnt, muss ...

[Rn. 178] Ein solch zentraler Grundsatz findet sich in § 404a A...

[Rn. 179] Um derartige Fehlleistungen zu vermeiden, obliegt es dem Gericht in verfahrensrechtlich...

[Rn. 180] Das Gericht muss dem Sachverständigen im Zweifel indes nicht nur vorgeben, welche Tatsa...

Bei alledem muss das Gericht stets darauf achten, dass die Parteien rechtzeitig Kenntnis j...

[Rn. 181] Einen Sonderfall gerichtlicher Weisung regelt § 411 A...

[Rn. 182] Praktische Relevanz erlangt die Leitungs- und Weisungstätigkeit des Gerichts auch in de...

[Rn. 183] Die Verantwortlichkeit des Gerichts für die Leitung des Sachverständigen und die...

[Rn. 184] Bei umfangreichen Gutachtenaufträgen über komplexe bautechnische Zusammenhänge kann für...

[Rn. 185] Die Neigung der Richter, an Ortsterminen des Sachverständigen teilzunehmen, ist ...

5. Die Entgegennahme und Weiterleitung des Gutachtens

[Rn. 186] Das Gesetz geht davon aus, dass der Sachverständige sein Gutachten mündlich erstattet; ...

[Rn. 187] Die Tätigkeit des Gerichts sollte sich nach Eingang des Gutachtens nicht darin erschöpf...

6. Das Ergänzungsgutachten

[Rn. 188] Nach der in den Vorschriften der §
aus dem Buch

Buch: Der Bausachverständige vor Gericht
Blick ins Buch

Der Bausachverständige vor Gericht
Praxisleitfaden
Mit CD-ROM mit Mustertexten und Auszügen aus einschlägigen Gesetzestexten
Edition Der Bausachverständige
Hrsg.: Stefan Leupertz, Achim Hettler
2., überarb. Aufl.
2013, 221 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-8167-8935-2

nicht mehr lieferbar

Zum Inhaltsverzeichnis in SCHADIS®

Inhalt

Einfach, verständlich und praxisorientiert vermittelt dieser Leitfaden die rechtlichen Grundlagen der Sachverständigentätigkeit vor Gericht. Beide Perspektiven - sowohl die des Gutachters als auch die des Richters - erläutern verschiedene Gutachtentypen, stellen detailliert die rechtlichen Rahmenbedingungen dar und beleuchten Auszüge aus einschlägigen Gesetzestexten.

Die zweite Auflage geht zusätzlich auf das selbstständige Beweisverfahren ein, umfasst Privat- sowie Schiedsgutachten und integriert erstmals Adjukation und Mediation. Die neuen Fallbeispiele, z.B. zum Stellenwert technischer Normen, illustrieren sämtliche Fragestellungen praxisnah. Die nützlichen Arbeitshilfen, wie Checklisten und Muster, auf CD-ROM bieten für die tägliche Arbeit erhebliche Erleichterung.

Rezensionstext

»... In meinem Bücherregal wird dieses Standardwerk einen wichtigen Platz einnehmen. Es ist allen Kolleginnen und Kollegen zur Anschaffung und täglichen Verwendung empfohlen ...« (Michael Staudt in: Der Sachverständige (2007), Nr. 10).


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Publikationslisten zum Thema:
Sachverständiger, Sachverständigenwesen, Gutachten, Gerichtsgutachten, Schiedsgutachten, Mediation, Tätigkeitsmerkmal, Gericht, Adjudikation, Beweisverfahren, Vergütung, Haftung, Mustertext, Leitfaden, Gesetzestext, Arbeitshilfe, Praxishinweis,




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