Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
V - von Vakuumprüfung bis Vorteilsausgleichung
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
Seiten: 233-250

Aus dem Inhalt
V
Vakuumprüfung
Die Vakuumprüfung ist ein Verfahren zur Überprüfung von Abdichtungsbahnnähten. Bei der Vakuumprüf...
Vergabe
Vergabe bedeutet die Erteilung eines Auftrages durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer. Verga...
Vergabe von Bauleistungen
Die Vergabe von → Bauleistu...
Soweit die Bauleistungen nach der VOB/A vergeben werden, gilt der Grundsatz nach § 3 Nr. 1 Abs. 2 VOB/...
Die öffentliche Vergabe muss stattfinden, wenn nicht die Eigenart der Leistung oder besondere Ums...
Vergleich
Ein Vergleich bedeutet ein Nachgeben von beiden Seiten der streitigen Parteien. Der Begriff des V...
Nach § 278 Abs. 1 ZPO soll das Gericht in jeder Lage des Verfah...
Vom oben genannten Prozessvergleich ist der Anwaltsvergleich des §
Vergütung
Unter Vergütung ist die Entlohnung des Unternehmers durch Geldleistung für von ihm erbrachte
Beim → BGB-Vertrag ist ...
Nach § 632 Abs. 1 BGB gilt eine Vergütung als stillschweigend v...
Soweit im → Bauvertrag ...
Beim → VOB-Vertrag ist ...
Verjährung
Durch Zeitablauf erhält der Schuldner das Recht, die Leistung zu verweigern, § 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB die Verjäh...
Beim → VOB-Vertrag betr...
Die Vergütungsansprüche des Unternehmers verjähren beim →
Die Vergütungsansprüche des Architekten, Statikers oder Ingenieur verjähren gemäß →&th...
Die wichtigsten Hemmungsgründe für den Bereich des Baurechts sind die Klageerhebung (
Bei der Ablaufhemmung läuft die Frist entweder frühestens eine bestimmte Zeit nach Wegfall von Gr...
Die Hemmung der Verjährung endet im Falle von Verhandlungen über den Anspruch, wenn die Fortsetzu...
Bei den übrigen Hemmungsgründen des § 204 Abs. 1 BGB endet die ...
Verjährungsneubeginn
Sind die Voraussetzungen des § 212 BGB erfüllt, führt das zum N...
Solange ein Anspruch nicht verjährt ist, kann nach § 212 BGB de...
Im Bereich des → VOB-Vertra...
Ist z. B. eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vereinbart un...
Der Neubeginn wirkt nur für den Mangel, für den ein Tatbestand nach §<...
Verkehrsweg
Der Verkehrsweg ist die Bezeichnung für Wege oder Trassen wie Straßen, Gleisanlagen, Kanäle, Seew...
Vertikalabdichtung
Vertikalabdichtung ist die Fachbezeichnung für die Abdichtung vertikaler Flächen gegen Feuchte un...
Vertragsfrist
Sind bei einem → BGB-Vertra...
Beim → VOB-Vertrag ist ...
Ist für den Baubeginn keine Frist vereinbart, so hat der Bauherr dem Unternehmer gemäß
Der Unternehmer hat auf Verlangen des Bauherrn unverzüglich Abhilfe zu schaffen, wenn Arbeitskräf...
Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe stellt ein Druckmittel dar, um die Erfüllung der vertraglichen
Für Entgeltforderungen, also Forderungen, die auf Zahlung eines Entgelts für die Lieferung von Gü...
Diese Bestimmung stellt eine Ergänzung der Verzugsregeln unter §
Gläubigerverzug liegt gemäß § 293 BGB vor, wenn der Gläubiger d...
Vickers-Härteprüfung
Die Vickers-Härteprüfung wird zur Feststellung der Härte von harten und gleichmäßigen, dünnwandig...
VOB
Die Vergabe- und Vertragsordnung für →&th...
VOB/A
Die Vergabe- und Vertragsordnung für →&th...
Die VOB/A ist durch das Europäische Gemeinschaftsrecht stark beeinflusst worden. Insbesondere die...
VOB/B
Die Vergabe- und Vertragsordnung für →&th...
Inhaltlich werden durch die VOB/B die Rechtbeziehungen zwischen →
VOB/C
Die Vergabe- und Vertragsordnung für →&th...
VOB-Vertrag
Der → Bauvertrag, in de...
Die Einbeziehung der VOB/B erfordert, dass sie dem Bauherrn konkret zur Kenntnis gebracht wird. E...
Vorauszahlung
Weder im → BGB-Vertrag ...
Im Rahmen des VOB-Vertrages können gemäß § 16 Nr. 2
Ist eine Vorauszahlungsvereinbarung getroffen worden und hat der →
Vorplanung
Die Vorplanung ist die zweite →
Bei der Vorplanung wird zunächst auf die Ergebnisse der ersten Leistungsphase, der Grundlagenermi...
Berücksichtigung hierbei findet auch die äußere und innere Gestaltung des Bauvorhabens. Sind die ...
Hingegen muss der Architekt innerhalb der Vorplanung ein Planungskonzept erarbeiten. Hierbei hand...
Gemeint ist damit, dass der Architekt Varianten erstellen soll, welche bei gleicher Zielvorstellu...
Weiterhin sind bei der Vorplanung die Leistungen anderer an der Planung Beteiligter, wie z.
Darüber hinaus hat der Architekt einen so genannten Erläuterungsbericht in der Vorplanung abzufas...
Hierdurch sollen dem Bauherrn die gefundenen Ergebnisse vermittelt werden, um somit die Gefahr ei...
Zur Vorplanung gehört weiter, dass der Architekt Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der...
Sämtliche zuvor genannten Leistungen des Architekten gehören zu den Grundleistungen der Vorplanun...
Wie jede der in § 15 Abs. 2 HOAI aufgelisteten Leistungsphasen ...
Allerdings bedarf es zur Untersuchung von Lösungen nach verschiedenen Anforderungen einer gesonde...
Die Aufstellung eines Finanzierungsplans ist eine weitere besondere Leistung. Der Finanzierungspl...
Ferner ist als besondere Leistung die Durchführung einer Bauvoranfrage erwähnt. Diese kann aber b...
Weitere besondere Leistungen der Vorplanung sind eine mögliche Bauwerks- und Betriebs- Kosten - N...
Vorschussanspruch
Der Anspruch auf vorschussweise Zahlung der mutmaßlichen Mängelbeseitigungs- oder Neuherstellungs...
Vorteilsausgleichung
Voraussetzung einer Vorteilsausgleichung ist, dass das schädigende Ereignis den Vorteil adäquat, ...
Die Grundsätze der Vorteilsausgleichung gelten sowohl für den →...
aus dem Buch

Edition Der Bausachverständige
Dieter Ansorge, Heinz Gölz, Andrea Lentz
2009, 266 S., zahlr. Abb., Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-8167-7394-8
Zum Inhaltsverzeichnis in SCHADIS®
Rezension [PDF]
Inhalt
Aufgrund ihrer unterschiedlichen Vorbildung reden die jeweiligen Fachleute aus den Bereichen Bautechnik (Sachverständige, Architekten, Bauunternehmer, Ingenieure, Handwerker) und Baurecht (Rechtsanwälte, Richter) häufig aneinander vorbei. Dabei sind sie im Rahmen eines Bauprojektes oder eines Rechtsstreits auf ein einheitliches Basiswissen angewiesen. Hier hilft das Lexikon weiter. Begriffe aus den Bereichen Bautechnik und Baurecht, von "Abklopfen" bis "Zugprobe", von "Abnahme" bis "Zeithonorar", werden für den jeweiligen "Laien" kurz und anschaulich vermittelt. Der bautechnische Schwerpunkt liegt dabei auf den Bauschäden sowie der für die Sachverständigenarbeit wichtigen Mess- und Diagnosetechnik, der rechtliche Bereich behandelt vor allem die wichtigsten vertrags- und haftungsrechtlichen Fragestellungen, die im Baugeschehen vor allem bei Problemen eine Rolle spielen. Damit soll das Lexikon die Kommunikation und Zusammenarbeit von Technikern und Juristen am Bau verbessern.
Vorteile des Werkes:
- Interdisziplinäre Vermittlung eines einheitlichen Basiswissens
- Auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnittene Auswahl der Begriffe
- Klare und verständliche Sprache
- Alles in einem Band
- Kompetente Autoren aus beiden Bereichen.
Autoreninfo
Bearbeitet für den Bereich Bautechnik von Dipl.-Ing. Dieter Ansorge, Bausachverständiger, Bietigheim; für den Bereich Baurecht zeichnen Rechtsanwalt Heinz Gölz und Ass. jur. Andrea Lentz, Mainz, verantwortlich.
Rezensionstext
"(...)Dieses Fachlexikon ist ein Buch, das schon längst am Markt sein müsste. Die Autoren (...) haben hier in mühevoller Kleinarbeit Aktuelles rund um das Baugeschehen zusammengetragen (...)." Dipl.-Ing. Arch. Michael Staudt in: DS Der Sachverständige (2010), Nr. 10, Seite 317
"(...) Die juristischen Begriffe sind für den Techniker gut verständlich erläutert. (...) Ebenso wird bei den technischen Begriffen der Jurist nicht über- und der Techniker nicht unterfordert. (...)" In: Konkret (2011), Ausgabe 6, Seite 18
Verfügbare Formate
Bautechnik, Baurecht, Sachverständiger, Bauschaden, Vertragsrecht, Haftungsrecht, Lexikon,
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