Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
VI. Die Abwicklung des Gutachtenauftrages
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
Seiten: 123-139

Aus dem Inhalt
VI. Die Abwicklung des Gutachtenauftrages
1. Überprüfung
[Rn. 197] Die Erfahrung zeigt, dass die Gerichte in der Regel die Auswahl der Sachverständigen so...
[Rn. 198] Die Frage der Kosten kann bei der ersten Prüfung oft nur grob geklärt werden. Gerade be...
[Rn. 199] Im Zusammenhang mit dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) sei auf eine...
Somit konnte zwar die Anzahl der Honorargruppen verringert werden. Aber eine einzige Zuordnung is...
All diese Sachgebiete können in der Regel sehr wohl allein in das Fachgebiet eines Gutachters fal...
[Rn. 200] Bei einer ersten Sichtung der Akten wird jeder Gutachter eine eigene Technik entwickeln...
2. Mitteilungen und Kommunikation mit dem Gericht
[Rn. 201] Wie die Ausführungen in Abschnitt IV.1. gezeigt haben, sind in einer ersten Überprü...
Falls die Beweisfragen nicht in das eigene Aufgabengebiet fallen, besteht grundsätzlich Anlass, d...
3. Vorbereitung des Gutachtens
[Rn. 202] Nach der Vorprüfung der Unterlagen (s. Abschnitt IV.1.) und der Auftragsbestätigung...
Stellt der Gutachter fest, dass zusätzliche Unterlagen benötigt werden, kann er die Beteiligten i...
Niemals sollten jedoch Unterlagen direkt auf bilateralem Weg angefordert werden, sondern nur über...
[Rn. 203] Müssen sonstige Informationen oder Urkunden von Dritten beigebracht werden, so können i...
Falls die Parteien nicht die Möglichkeit des Zugriffs haben, müssen die benötigten Unterlagen übe...
4. Der Ortstermin
a) Vorbereitung und Einladung
[Rn. 204] Ein Ortstermin sollte gut vorbereitet sein. Es empfiehlt sich, eine Liste mit Fragen un...
Bei der Festlegung eines Termins sollte genügend Vorlaufzeit eingeplant werden. Zwischen Zugang d...
b) Ablauf des Ortstermins
[Rn. 206] Zunächst stellt der Gutachter fest, ob alle Parteien vollständig vertreten sind, und er...
[Rn. 207] Bei der Abarbeitung des Beweisbeschlusses ist es dem Sachverständigen grundsätzlich nic...
[Rn. 208] Falls neue tatsächliche Erkenntnisse auftreten, werden sie ebenfalls ohne Bewertung in ...
[Rn. 209] Wie oben dargestellt, ist es dem Sachverständigen nicht gestattet, Zeugen zu vernehmen....
[Rn. 210] Falls sich während eines Ortstermins ein Streit unter den Beteiligten auftut oder sich ...
[Rn. 211] Schwierigkeiten können in der Praxis auftreten, wenn Grundstücke von Dritten betreten w...
[Rn. 212] Bauteilöffnungen sollten schon aus Haftungsgründen in der Regel nur von den betroffenen...
[Rn. 213] Nach der offiziellen Beendigung des Ortstermins sollte der Sachverständige keine Einzel...
In einem Fall, bei dem die an eine Baustelle angrenzenden Gebäude vor den Arbeiten auf Risse unte...
5. Zusätzliche Messungen/Laboruntersuchungen
[Rn. 217] Von dem Fall abgesehen, dass durch den Beweisbeschluss direkt eine Fachfirma oder ein L...
Nach Vorabklärung der Fragen und Abstimmung mit den beteiligten Parteien fasst der Sachverständig...
[Rn. 218] In manchen Fällen wird man zuerst orientierende Untersuchungen durchführen. Nach Vorlie...
6. Erstellung des Gutachtens
[Rn. 226] Im Hinblick auf die äußere Form sowie Inhalt und Aufbau des Gutachtens wird auf die Abs...
Nachdem die grundsätzlichen Fragen geklärt sind, sollte das schriftliche Gutachten möglichst zügi...
Soweit im Auftrag durch das Gericht nicht anders angegeben, soll das Gutachten im Original mit zw...
Nach Auffassung der Landesrevision des Landes Baden-Württemberg sind die Kosten für die Herstellu...
7. Ergänzende schriftliche Stellungnahme
Der Sachverständige sollte die Fragen sachlich beantworten, auch wenn das Gutachten kritisiert wu...
8. Mündliche Anhörung
[Rn. 233] Falls eine Partei Einwendungen zum Gutachten hat, kann sie die Ladung des Sachverständi...
Der Sachverständige sollte alle Fragen ruhig und sachlich beantworten und sich auch bei Angriffen...
Falls sich neue Fragen und neue Tatsachen ergeben, sollte der Sachverständige gegebenenfalls sein...
aus dem Buch
Praxisleitfaden
Mit CD-ROM mit Mustertexten und Auszügen aus einschlägigen Gesetzestexten
Edition Der Bausachverständige
Hrsg.: Stefan Leupertz, Achim Hettler
2., überarb. Aufl.
2013, 221 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-8167-8935-2
nicht mehr lieferbar
Zum Inhaltsverzeichnis in SCHADIS®
Inhalt
Einfach, verständlich und praxisorientiert vermittelt dieser Leitfaden die rechtlichen Grundlagen der Sachverständigentätigkeit vor Gericht. Beide Perspektiven - sowohl die des Gutachters als auch die des Richters - erläutern verschiedene Gutachtentypen, stellen detailliert die rechtlichen Rahmenbedingungen dar und beleuchten Auszüge aus einschlägigen Gesetzestexten.
Die zweite Auflage geht zusätzlich auf das selbstständige Beweisverfahren ein, umfasst Privat- sowie Schiedsgutachten und integriert erstmals Adjukation und Mediation. Die neuen Fallbeispiele, z.B. zum Stellenwert technischer Normen, illustrieren sämtliche Fragestellungen praxisnah. Die nützlichen Arbeitshilfen, wie Checklisten und Muster, auf CD-ROM bieten für die tägliche Arbeit erhebliche Erleichterung.
Rezensionstext
»... In meinem Bücherregal wird dieses Standardwerk einen wichtigen Platz einnehmen. Es ist allen Kolleginnen und Kollegen zur Anschaffung und täglichen Verwendung empfohlen ...« (Michael Staudt in: Der Sachverständige (2007), Nr. 10).
Sachverständiger, Sachverständigenwesen, Gutachten, Gerichtsgutachten, Schiedsgutachten, Mediation, Tätigkeitsmerkmal, Gericht, Adjudikation, Beweisverfahren, Vergütung, Haftung, Mustertext, Leitfaden, Gesetzestext, Arbeitshilfe, Praxishinweis,
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