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Deutscher Bundestag, Fraktion Die Linke, Berlin (Herausgeber, Auftraggeber)

Zur Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Öffentliche Mietpreisrecht bei Wohnraum. Kurzgutachten für die Bundestagsfraktion DIE LINKE


Kingreen, Thorsten
Berlin (Deutschland)
Selbstverlag
2020, 28 S., Lit.

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[Quelle: https://www.linksfraktion.de]

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Der Senat von Berlin hat im November 2019 ein "Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung" (Artikelgesetz) als Vorlage in das Abgeordnetenhaus Berlin eingebracht. Das Artikelgesetz, das sich als öffentlich-rechtliche Ergänzung zu den zivilrechtlichen Vorschriften über die zulässige Miethöhe (§ 556d BGB; sog. "Mietpreisbremse") versteht, enthält in seinem Art. 1 das "Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin" (MietenWoG Bln). In diesem finden sich Bestimmungen zur öffentlich-rechtlichen Mietpreisregulierung, die gemäß Art. 4 Abs. 2 des Artikelgesetzes fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten wieder außer Kraft treten werden: Mietenstopp, Mietenobergrenzen, Verbot und Absenkung überhöhter Mieten, Härtefallregelung, Zuständige Behörden. Zur Begründung der Notwendigkeit des Gesetzes verweist der Senat auf die "sich stetig verschärfende Anspannung des Wohnungsmarktes", die sich auch in "stetig steigenden Mieten" ausdrücke. Am deutlichsten zeichne sich diese Entwicklung bei den Neu- und Wiedervermietungspreisen ab. Das Kurzgutachten bezieht zu der Frage Stellung, ob die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für die skizzierten Regelungen haben; die Vereinbarkeit mit materiellem Verfassungsrecht ist nicht Gegenstand des Gutachtens. Im Hinblick darauf, dass vergleichbare Regelungen auch in anderen Ländern diskutiert werden, ist das Gutachten so abgefasst, dass es auch für deren rechtliche Beurteilung herangezogen werden kann. Konkret wird auf das Volksbegehren für einen sechsjährigen Mietenstopp in Bayern eingegangen.

Publikationslisten zum Thema:
Mietpreisrecht, Mietobergrenze, Mietpreisbindung, Miethöhegesetz, Bundesland, Gesetzgebungskompetenz, rents law, rent ceiling, rent price fixing, rent control act, federal state,



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Auswirkungen des Wohnungsbau-Erleichterungsgesetzes auf das Angebot von Mietwohnungen. Ergebnisbericht
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Mit Artikel 3 des Wohnungsbau-Erleichterungsgesetzes vom 17.5.1990 wurden für einige eng begrenzte Wohnungsteilbestände erleichterte Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters eingeführt. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, mietrechtliche Hemmnisse zu beseitigen, die in der Vergangenheit einer stärkeren Nutzung vorhandenen Wohnraums bzw. dem Ausbau und der Erweiterung von bestehenden Wohngebäuden entgegenstanden. Für Gemeinden und Studentenwerke, die Wohnraum von anderen Eigentümern anmieten, stellt die Zwischenvermietung bei ausgesetztem Kündigungsschutz nicht die wichtigste Variante dar, um die Wohnungen den Nutzern zur Verfügung zu stellen. Die durchgeführten Recherchen ergaben keinen Hinweis darauf, daß die Regelungen des Art.3 WoBauErlG zur Zwischenvermietung bei den betroffenen Mietern zu sozialen Härten geführt haben. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, daß für die Zielgruppen der ausgesetzte Kündigungsschutz häufig keine Schlechterstellung bedeutet. Art.3 hat, wenn auch in begrenztem Maße, dazu geführt, daß mehr Nebenräume zu Wohnraum ausgebaut werden bzw. daß Ausbaupläne schneller realisiert werden können, als es bei Fortgeltung des vollen Wohnraumkündigungsschutzes auch für Nebenräume der Fall wäre. Die Bedeutung des Ausbaus von Ein- und Zweifamilienhäusern zu Dreifamilienhäusern für die Entwicklung des Wohnungsangebots bleibt dennoch gering.


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Rechtliche Bestimmungen und technische Empfehlungen zur Realisierung von barrierefreiem Bauen und Wohnen. Eine erste Orientierung für die Praxis.
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