Bauart zur Errichtung tragender, raumabschließender Wandkonstruktionen (in Stahlmodulbauweise, Ausführung als Außenwand) mit einer unsymmetrischen Bekleidung der Feuerwiderstandsklasse F 90 gemäß DIN 4102-2: 1977-09 bei einseitiger Brandbeanspruchung. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (W-TB, Rheinland- Pfalz) des Ministeriums der Finanzen vom 27. November 2019 (4529) (MinBI. 2019, S. 381) und der Anlage zur VV-TB vom 27. November 2019 Teil C 4, lfd. Nr. C 4.1 - Bauarten zur Errichtung von tragenden Wänden, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden.