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Fachwerkinstandsetzung nach WTA XI: Schallschutz bei Fachwerkgebäuden

Merkblatt

Fachwerkinstandsetzung nach WTA XI: Schallschutz bei Fachwerkgebäuden

Ziel dieses Merkblattes ist es, Fachplanern, Ingenieuren, Architekten u. a. bei der Planung und Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen an Holzfachwerkgebäuden - im Folgenden kurz Fachwerkgebäude genannt - eine Hilfestellung bei der Berücksichtigung des Schallschutzes zu geben und die bei Normen, Richtlinien und Empfehlungen diesbezüglich bestehende Lücke zu schließen. Ein akustisches Grundwissen des Anwenders ist für eine fachgerechte Beurteilung der Konstruktion jedoch erforderlich. In diesem Merkblatt werden die einzuhaltenden Anforderungen baurechtlicher und zivilrechtlicher Art behandelt. Es werden zudem Verfahren zum Nachweis des Schallschutzes beschrieben. Auf Ausnahmeregelungen bei Instandsetzungsmaßnahmen wird hingewiesen. Die schalltechnischen Eigenschaften von Holzfachwerkwänden und Holzbalkendecken werden beschrieben, wobei auch der Schallschutz gegen Außenlärm behandelt wird. Konstruktive und technische Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes von Holzfachwerkgebäuden werden aufgezeigt. Auf besondere Probleme im Zusammenhang mit dem Schallschutz von Holzfachwerkgebäuden wird eingegangen. So ist z. B. eine Einhaltung der in den einschlägigen Normen festgelegten Anforderungen an den Schallschutz häufig nur durch tief greifende Veränderungen möglich, die bis zur Teilzerstörung der Bausubstanz führen können, was jedoch vermieden werden sollte. Dem steht das Problem gegenüber, dass selbst der Mindestschallschutz (nach DIN 4109) noch keine Ungestörtheit vor Nachbarschaftslärm sicherstellt. Es wird erläutert, was zu beachten ist, wenn die Mindestanforderungen an den Schallschutz unterschritten werden bzw. wenn von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abgewichen wird. Auch wird auf bauphysikalische Probleme, die durch Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes auftreten können, hingewiesen.
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA I: Grundlagen

Merkblatt

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA I: Grundlagen

Bei einem Brand kann eine Feuer- oder Rauchausbreitung zu Personen- und Sachschäden führen. Deswegen werden in der Musterbauordnung (MBO) bzw. den Bauordnungen der Bundesländer die grundsätzlichen Brandschutzanforderungen an Standardgebäude geregelt. Darüber hinaus existieren für bestimmte Sonderbauten entsprechende Sonderbauverordnungen bzw. -richtlinien, die es zu beachten gilt. Diese Regelungen gelten zunächst jedoch nur für Neubauten, während bestehende Gebäude oft von den derzeit gültigen bauaufsichtlichen Bestimmungen oder den als Technische Baubestimmungen eingeführten Rechtsvorschriften abweichen. Eine gebäudespezifische und schutzzielorientierte Brandschutzplanung unter angemessener Berücksichtigung des Bestandes erfordert daher eine besonders intensive Beschäftigung mit den brandschutztechnischen Anforderungen. Neben der brandschutztechnischen Leistungsfähigkeit von Bestandsbauten sind vordergründig die Rettungswegsituation und die Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung einer Brandentstehung sowie insbesondere einer Feuer- oder Rauchausbreitung konzeptionell zu betrachten. Der Brandschutz nimmt im Baurecht aufgrund der im Brandfall zu vermeidenden erheblichen Gefahren für die Nutzer eines Gebäudes und den denkbaren Folgeschäden eine Sonderstellung ein. Die daraus resultierenden Grundsatz- und Einzelanforderungen der Musterbauordnung bzw. der jeweiligen Landesbauordnungen erfordern eine gründliche Auseinandersetzung mit einer bestehenden baulichen Anlage. Dieses Merkblatt verfolgt daher das Ziel, die Grundsätze für eine Brandschutzplanung bei Bestandsgebäuden zu beschreiben. Für Konflikte, die durch Eingriffe in Bestandssituationen entstehen, sollen praxisrelevante Lösungen aufgezeigt werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf einschlägige Normen und Richtlinien sowie ergänzende Fachliteratur Bezug genommen. Ergänzend zu diesem Merkblatt sind weitere WTA-Merkblätter der anderen Teilgebiete des Brandschutzes zu berücksichtigen.
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