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Ertüchtigung von Holzbalkendecken nach WTA I: Schwingungen, Durchbiegungen, Tragfähigkeit

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Ertüchtigung von Holzbalkendecken nach WTA I: Schwingungen, Durchbiegungen, Tragfähigkeit

Das Schwingungsverhalten einer Holzbalkendecke wird auch von nicht baufachlich ausgebildeten Menschen spontan sensitiv wahrgenommen. Eindrücke der Bewohner über Schwingungen sind häufig die ersten Hinweise auf nicht ausreichende Tragfähigkeit, zu große Verformungen oder ungünstiges dynamisches Verhalten einer Decke. Historische Gebäude erfüllen sehr häufig nicht die heutigen Gebrauchstauglichkeitskriterien. Auch die zulässigen Tragfähigkeiten sind häufig überschritten (zumindest beim rechnerischen Nachweis); wird bei einer neuen Nutzung ein rechnerischer Standsicherheitsnachweis notwendig, müssen Konzepte hinsichtlich ggf. erforderlicher Verstärkungsmaßnahmen entwickelt werden. Die Entwicklung solcher Konzepte muss neben den Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitsaspekten noch viele weitere altbau- oder denkmalspezifische Aspekte berücksichtigen, z.B. Fußboden- oder Deckenbeläge, Nutzungssituationen, Raumhöhen, Brüstungs- und Sturzhöhen, etc. Ziel dieses Merkblattes ist, Ingenieuren, Architekten, Fachplanern, Denkmalpflegern, Ausführungsbetrieben, etc. bei der Planung und der Durchführung entsprechender Maßnahmen eine Hilfestellung zu geben und zur Bewertung der unterschiedlichen Möglichkeiten beizutragen. Der Inhalt des Merkblattes beschränkt sich dabei auf die tragwerksplanerischen Aspekte. Es wird weiterhin vorausgesetzt, dass Anwender des Merkblattes in der Lage sind, die erforderlichen Voruntersuchungen zum baulichen Zustand zu erkennen sowie durchzuführen, bzw. zu koordinieren und die für das jeweilige Objekt bestmögliche Methode für die erforderlichen rechnerischen Nachweise anzuwenden. Eingriffe in die historische Bausubstanz sind stets mit den einschlägigen Behörden abzustimmen.
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Fire protection in existing buildings and for architectural monuments according to WTA I: Basics

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Fire protection in existing buildings and for architectural monuments according to WTA I: Basics

In the event of fire, the spread of fire and smoke can lead to personal injury and damage to property. For this reason, the basic fire protection requirements for standard buildings are regulated in the model building regulations or the building codes of the federal states. In addition, special constructions regulations and guidelines exist for certain special constructions, which must be observed. However, these regulations originally only apply to new buildings. Existing buildings often deviate from the currently valid building supervision regulations or the legal provisions introduced as technical building regulations. A building-specific and protection-oriented fire protection planning with appropriate consideration of the existing structure therefore requires a particularly intensive study of the fire protection requirements. In addition to the fire protection performance of existing buildings, the escape route situation and the preventive measures to prevent the occurrence of fire and, in particular, the spread of fire or smoke must be considered from a conceptual point of view. Fire protection occupies a special position in building law due to the considerable dangers for the users of a building and the possible consequential damage that can be avoided in the event of fire. The resulting basic and individual requirements of the model building regulations or the respective state building regulations require a thorough examination of an existing building. This guideline therefore aims to describe the principles of fire protection planning for existing buildings. Practical solutions are shown for conflicts arising from interventions in existing buildings. In this context, reference is made to relevant standards and guidelines as well as supplementary technical literature.
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Fachwerkinstandsetzung nach WTA III: Ausfachungen von Sichtfachwerk

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Fachwerkinstandsetzung nach WTA III: Ausfachungen von Sichtfachwerk

Das WTA-Merkblatt 8-3 "Ausfachungen von Sichtfachwerk" im Themenbereich der Fachwerkinstandsetzung nach WTA ergänzt die WTA-Merkblätter 8-1 "Bauphysikalische Anforderungen an Fachwerkgebäude" sowie 8-2 "Checkliste zur Instandsetzungsplanung und -durchführung" im wichtigen Bereich der Gefachausbildung im Fachwerk. Es ist im Zusammenhang mit den WTA-Merkblättern 8-4 "Außenbekleidungen" und 8-5 "Innendämmungen" zu sehen. In dem vorliegenden Merkblatt werden die spezifischen Probleme am Sichtfachwerk von Außenwänden angesprochen. Problematisch ist in jedem Fall ein beidseitig, innen wie außen, sichtbares Fachwerk. Grundsätzlich ist es möglich erhaltensfähige vorhandene Ausfachungen durch kostengünstige Restaurierungen in der Fachwerkwand zu belassen. Können die Ausfachungen nach sorgfältiger Überprüfung nicht erhalten bleiben - eine Entscheidung, die bei Denkmalen nicht ohne die Denkmalschutzbehörden getroffen werden darf - gibt das Merkblatt alternative Hinweise auf mögliche Neu-Ausfachungen nach dem aktuellen Stand von Forschung und Praxis. Im Einzelnen wird die Vorbehandlung der Fachwerkhölzer mit Angaben zum Holzschutz angesprochen. Dabei ist speziell auf das WTA-Merkblatt 8-7 "Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden - Holz" hinzuweisen. Es folgen Angaben zu allgemeingültigen technologischen Voraussetzungen für eine dauerhafte, dem Stand der Technik entsprechende Lösung, besonders für die Ausbildung der Fuge zwischen Holzwerk und Ausfachung, sowie für Ausführungen zum Außenputz und Außenanstrich. Hierzu ist auf das WTA-Merkblatt 8-6 "Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden - Ausfachungen/Putze" zu verweisen. Eingehend dargelegt werden die für die Ausfachung zur Verfügung stehenden Materialien mit den spezifischen Hinweisen zu Kennwerten, Dämmeigenschaften, konstruktiven Erfordernissen und möglichen Gefahren bei der Anwendung. Besondere Hinweise der jeweiligen Anwendung werden benannt. Häufige Fehlerquellen werden abschließend angeführt, die bei Planung und Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich der Ausfachung von Sichtfachwerk unbedingt zu vermeiden sind. Auszugsweise Literaturangaben verweisen auf Möglichkeiten zusätzlicher Informationen.
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung

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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung

Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA II: Grundlagenermittlung / Analyse-Phase

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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA II: Grundlagenermittlung / Analyse-Phase

Der entscheidende Unterschied zwischen der Planung eines Neubaus, für den zwischen den funktionalen und gestalterischen Vorstellungen des Auftraggebers und des Entwurfsverfassers sowie den entsprechenden rechtlichen und technischen Anforderungen ein Konsens zu finden ist, und der Planung im Bestand ist, dass das Bestandsgebäude (ggf. ein Baudenkmal) selbst hinzukommt und ggf. zu den vorgenannten Aspekten im Widerspruch steht. Dies trifft auf brandschutztechnische Belange genauso zu, wie für die Objektplanung und andere Fachplanungen. Eine intensive analytische Beschäftigung mit dem Bestand, bautechnisch und baurechtlich, ist als Grundlage für sämtliche Überlegungen und Planungen frühzeitig erforderlich. Bereits davor ist zu ermitteln, was der Anlass für eine angefragte (Brandschutz-) Planung ist. Im Gegensatz zu Neubauvorhaben, bei denen der Anlass in der Regel immer die erstmalige Errichtung einer baulichen Anlage ist, kann eine Planung im Bestand viele Anlässe und Gründe haben. Demzufolge komplex kann sich die Ausgangslage darstellen. Dieses Merkblatt stellt daher die wichtigsten Parameter der Grundlagenermittlung für eine Brandschutzplanung im Bestand und bei Baudenkmalen zusammen, betrachtet unterschiedliche Ausgangssituationen sowie die jeweils davon ausgehende erforderliche brandschutztechnische Planungsleistung und benennt die wichtigsten Aspekte der archivalischen Bestandsanalyse sowie der Bestandserfassung und -beurteilung. Des Weiteren wird die besondere Planungsleistung der brandschutztechnischen Gefahrenanalyse betrachtet.
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