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Fachwerkinstandsetzung nach WTA III: Ausfachungen von Sichtfachwerk

Merkblatt

Fachwerkinstandsetzung nach WTA III: Ausfachungen von Sichtfachwerk

Das WTA-Merkblatt 8-3 "Ausfachungen von Sichtfachwerk" im Themenbereich der Fachwerkinstandsetzung nach WTA ergänzt die WTA-Merkblätter 8-1 "Bauphysikalische Anforderungen an Fachwerkgebäude" sowie 8-2 "Checkliste zur Instandsetzungsplanung und -durchführung" im wichtigen Bereich der Gefachausbildung im Fachwerk. Es ist im Zusammenhang mit den WTA-Merkblättern 8-4 "Außenbekleidungen" und 8-5 "Innendämmungen" zu sehen. In dem vorliegenden Merkblatt werden die spezifischen Probleme am Sichtfachwerk von Außenwänden angesprochen. Problematisch ist in jedem Fall ein beidseitig, innen wie außen, sichtbares Fachwerk. Grundsätzlich ist es möglich erhaltensfähige vorhandene Ausfachungen durch kostengünstige Restaurierungen in der Fachwerkwand zu belassen. Können die Ausfachungen nach sorgfältiger Überprüfung nicht erhalten bleiben - eine Entscheidung, die bei Denkmalen nicht ohne die Denkmalschutzbehörden getroffen werden darf - gibt das Merkblatt alternative Hinweise auf mögliche Neu-Ausfachungen nach dem aktuellen Stand von Forschung und Praxis. Im Einzelnen wird die Vorbehandlung der Fachwerkhölzer mit Angaben zum Holzschutz angesprochen. Dabei ist speziell auf das WTA-Merkblatt 8-7 "Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden - Holz" hinzuweisen. Es folgen Angaben zu allgemeingültigen technologischen Voraussetzungen für eine dauerhafte, dem Stand der Technik entsprechende Lösung, besonders für die Ausbildung der Fuge zwischen Holzwerk und Ausfachung, sowie für Ausführungen zum Außenputz und Außenanstrich. Hierzu ist auf das WTA-Merkblatt 8-6 "Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden - Ausfachungen/Putze" zu verweisen. Eingehend dargelegt werden die für die Ausfachung zur Verfügung stehenden Materialien mit den spezifischen Hinweisen zu Kennwerten, Dämmeigenschaften, konstruktiven Erfordernissen und möglichen Gefahren bei der Anwendung. Besondere Hinweise der jeweiligen Anwendung werden benannt. Häufige Fehlerquellen werden abschließend angeführt, die bei Planung und Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich der Ausfachung von Sichtfachwerk unbedingt zu vermeiden sind. Auszugsweise Literaturangaben verweisen auf Möglichkeiten zusätzlicher Informationen.
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Fire protection in existing buildings and for architectural monuments according to WTA I: Basics

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Fire protection in existing buildings and for architectural monuments according to WTA I: Basics

In the event of fire, the spread of fire and smoke can lead to personal injury and damage to property. For this reason, the basic fire protection requirements for standard buildings are regulated in the model building regulations or the building codes of the federal states. In addition, special constructions regulations and guidelines exist for certain special constructions, which must be observed. However, these regulations originally only apply to new buildings. Existing buildings often deviate from the currently valid building supervision regulations or the legal provisions introduced as technical building regulations. A building-specific and protection-oriented fire protection planning with appropriate consideration of the existing structure therefore requires a particularly intensive study of the fire protection requirements. In addition to the fire protection performance of existing buildings, the escape route situation and the preventive measures to prevent the occurrence of fire and, in particular, the spread of fire or smoke must be considered from a conceptual point of view. Fire protection occupies a special position in building law due to the considerable dangers for the users of a building and the possible consequential damage that can be avoided in the event of fire. The resulting basic and individual requirements of the model building regulations or the respective state building regulations require a thorough examination of an existing building. This guideline therefore aims to describe the principles of fire protection planning for existing buildings. Practical solutions are shown for conflicts arising from interventions in existing buildings. In this context, reference is made to relevant standards and guidelines as well as supplementary technical literature.
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA I: Grundlagen

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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA I: Grundlagen

Bei einem Brand kann eine Feuer- oder Rauchausbreitung zu Personen- und Sachschäden führen. Deswegen werden in der Musterbauordnung (MBO) bzw. den Bauordnungen der Bundesländer die grundsätzlichen Brandschutzanforderungen an Standardgebäude geregelt. Darüber hinaus existieren für bestimmte Sonderbauten entsprechende Sonderbauverordnungen bzw. -richtlinien, die es zu beachten gilt. Diese Regelungen gelten zunächst jedoch nur für Neubauten, während bestehende Gebäude oft von den derzeit gültigen bauaufsichtlichen Bestimmungen oder den als Technische Baubestimmungen eingeführten Rechtsvorschriften abweichen. Eine gebäudespezifische und schutzzielorientierte Brandschutzplanung unter angemessener Berücksichtigung des Bestandes erfordert daher eine besonders intensive Beschäftigung mit den brandschutztechnischen Anforderungen. Neben der brandschutztechnischen Leistungsfähigkeit von Bestandsbauten sind vordergründig die Rettungswegsituation und die Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung einer Brandentstehung sowie insbesondere einer Feuer- oder Rauchausbreitung konzeptionell zu betrachten. Der Brandschutz nimmt im Baurecht aufgrund der im Brandfall zu vermeidenden erheblichen Gefahren für die Nutzer eines Gebäudes und den denkbaren Folgeschäden eine Sonderstellung ein. Die daraus resultierenden Grundsatz- und Einzelanforderungen der Musterbauordnung bzw. der jeweiligen Landesbauordnungen erfordern eine gründliche Auseinandersetzung mit einer bestehenden baulichen Anlage. Dieses Merkblatt verfolgt daher das Ziel, die Grundsätze für eine Brandschutzplanung bei Bestandsgebäuden zu beschreiben. Für Konflikte, die durch Eingriffe in Bestandssituationen entstehen, sollen praxisrelevante Lösungen aufgezeigt werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf einschlägige Normen und Richtlinien sowie ergänzende Fachliteratur Bezug genommen. Ergänzend zu diesem Merkblatt sind weitere WTA-Merkblätter der anderen Teilgebiete des Brandschutzes zu berücksichtigen.
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Fachwerkinstandsetzung nach WTA X: Wärmeschutz bei Fachwerkgebäuden

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Fachwerkinstandsetzung nach WTA X: Wärmeschutz bei Fachwerkgebäuden

Das bisherige WTA-Merkblatt 8-10 "Fachwerkinstandsetzung nach WTA X: EnEV - Möglichkeiten und Grenzen" wurde vollständig überarbeitet, da mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2013 sowie der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2020 die spezifischen Anforderungen an die raumseitige Wärmedämmung bei Fachwerk-Außenwänden entfallen sind. Gleichwohl stellen Wärmedämm-Maßnahmen bei Fachwerkbauten auch weiterhin maßgebende Anforderungen, da mit dem Erreichen eines sinnvollen Dämmniveaus weitreichende Beiträge zur Reduzierung des End- und Primärenergiebedarfes und zur Steigerung der Attraktivität einer künftigen Nutzung erzielt werden. Gerade bei Fachwerkgebäuden bedeutet jedoch die Umsetzung dieser Maßnahmen eine Betrachtung verschiedener bauphysikalischer (zumeist feuchteschutztechnischer) Fragestellungen, aber auch von gestalterischen Aspekten bis hin zum Denkmalschutz. Unter der Berücksichtigung bauphysikalischer Bedingungen in Fachwerkgebäuden greift das Merkblatt die durch den Wärmeschutz gestellten Anforderungen zur Schadensfreiheit auf, erläutert die Grundlagen ausführlich und bietet Hilfestellungen für die daraus entstehenden Aufgaben an. Aus diesem Grund wurde der Titel des Merkblattes auf "Fachwerkinstandsetzung nach WTA X: Wärmeschutz bei Fachwerkgebäuden" geändert. Neben den bekannten Hinweisen zur Planung und Ausführung der unterschiedlichen energetischen Verbesserungsmaßnahmen werden auch praktische Hinweise zur Nachweisführung des Wärme- und Feuchteschutzes im Merkblatt genannt. Diese umfassen hilfreiche Aspekte von den normativ nachweisfreien Konstruktionen bis hin zu hygrothermischen Bauteilsimulationen.
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Fachwerkinstandsetzung nach WTA VII: Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden - Holz

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Fachwerkinstandsetzung nach WTA VII: Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden - Holz

Das Holz von Fachwerkkonstruktionen wird häufig mit sehr dicken und somit sehr dichten Anstrichstoffen behandelt. Zusätzlich werden Spachtel- und Dichtmassen eingesetzt. Fälschlicherweise wird oft angenommen, eine derartige Oberflächenbehandlung könne zum Schutz der Gesamtkonstruktion und des Holzwerkes beitragen. Langjährige Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass der Wassereintrag bei Fachwerkkonstruktionen zum überwiegenden Teil nicht über die Holzoberfläche, sondern über Fugen im Holzgefüge, hauptsächlich zwischen Holz und Ausfachung sowie über Kondensatbildung im Inneren der Konstruktion erfolgt. Das im Holz angefallene Wasser kann aber im Wesentlichen nur über die Holzoberfläche abdunsten. Demzufolge ist neben der bauphysikalischen Gesamtbetrachtung des Gebäudes und dessen Nutzung auch der konstruktive Holzschutz zu beachten. Bei der Beschichtung bedeutet das "weniger ist mehr". Daher müssen, sofern überhaupt Anstrichstoffe aufgebracht werden, diese sehr diffusionsoffen sein. Neben der Forderung nach diffusionsoffenen Anstrichen ist auch der Auftrag einer möglichst geringen Schichtdicke zu berücksichtigen. Beschichtungen auf Fachwerkhölzern haben im Außenbereich im Wesentlichen dekorative Funktion, sofern diffusionsoffene Anstrichstoffe verwendet werden. Besondere Beachtung ist der zukünftigen Unterhaltung und Wartung zu schenken. Empfohlen wird z. B. eine Vereinbarung über regelmäßige Kontrollen/Monitoring.
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