Fugendichtbänder mit der Bezeichnungen "4W-Fugendichtband VF 600" und "BTI-Fugendichtband
VF 300" entsprechend dem Punkt C 3.4 der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
(VwV TB) 20 Dezember 2017 Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und die schwerentflammbar (Baustoffklasse DIN 4102-B1) sind.