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Produkte Merkblatt Merkblatt ATV-M 757, August 1998. Abwasser der Mineralfarbenindustrie (Anorganische Pigmente)

Merkblatt ATV-M 757, August 1998. Abwasser der Mineralfarbenindustrie (Anorganische Pigmente) (E-Book (PDF-Datei))

Merkblatt

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Details zum Merkblatt

Erscheinungsjahr
1998
Stand
08 / 1998
Herausgeber
Abwassertechnische Vereinigung e.V. -ATV-, Hennef, Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V. -GFA-, Hennef
Bibliografische Angaben

51 S. Seiten

E-Book

GFA Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V.

Sprache
Deutsch
In diesem Merkblatt werden Verfahren zur Behandlung von Abwasser beschrieben, das bei der Herstellung von Mineralfarben und Füllstoffen vornehmlich derjenigen Herkunftsbereiche anfällt, an deren Abwasser-Beschaffenheit im Anhang 37 der Abwasserverordnung nach § 7a WHG Anforderungen formuliert sind. (Der zur Zeit in Überarbeitung befindliche Anhang 37 wird voraussichtlich im Jahre 1998 als Anhang 37 bzw. für die Titandioxid-Herstellung als neuer Anhang 48, Teil 11, der Abwasserverordnung verabschiedet werden). Abwasser im Sinne dieses Merkblatts ist vorwiegend Fabrikationsabwasser mit anorganischen Inhaltsstoffen. Soweit Abwasser mit höheren organischen Frachten anfällt, das für diese Fertigung spezifisch ist, wird es berücksichtigt. Der Anwendungsbereich gilt sowohl für die Einleitung in Gewässer (Direkteinleiter) als auch für die Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleiter). Dieses Merkblatt wurde unter Zugrundelegen fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen erarbeitet, wie sie zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung für Neuplanungen und Nachrüstungen bestehender Anlagen in Betracht gezogen werden konnten. Das gilt für die Abwasserbehandlung, Rückgewinnungs- und Regenerierverfahren zur Einsparung von Wasser, Verminderung und Vermeidung bestimmter Inhaltsstoffe und berücksichtigt auch die Möglichkeit zur Verminderung, Vermeidung und Verwertung von Abfall. Soweit Stoffbegrenzungen im abzuleitenden Abwasser vorgeschrieben werden, die auch bei Nutzung der fortschrittlichen Verfahren in dieser Branche nicht zu gewährleisten sind oder größere bzw. neue Umweltbelastungen zur Folge haben, wird darauf hingewiesen. Sonderverfahren, die auf einen speziellen Fall zugeschnitten sind, bleiben in diesem Merkblatt unberücksichtigt. Die im Merkblatt vorangestellte Beschreibung der jeweiligen Produktionsverfahren dient dazu, einem in dieser Branche weniger fachkundigen Personenkreis die Grundzüge der betrieblichen Verfahrenstechnik und die Entstehung von Abwasser sowie die Art seiner Inhaltsstoffe aufzuzeigen. Im Abschnitt Ausblick werden mögliche Weiterentwicklungen von Abwasser- und Recyclingverfahren diskutiert, deren technische Anwendbarkeit noch zu klären ist. Die unter den genannten Pigmenttypen explizit aufgeführten Pigmente sind ebenso wie deren Erläuterungen und die Ausführungen zur Herstellungsart als exemplarisch anzusehen; sie schränken die Produktkreise "Anorganische Pigmente", "Elementorganische Pigmente" oder "Spezialpigmente" in keiner Weise hinsichtlich neuer Stoffe ein. Neuartige Pigmenttypen sind auf Analogien zu bestehenden Verfahren zu prüfen. Fallbezogen sind in diese Prüfung auch die entsprechenden Abwasseraufbereitungs-Verfahren einzubeziehen.
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