"Planenstoff PE-Bändchengewebe Typ 20" entsprechend Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen ThürVVTB vom 18. November 2020 sowie der Anlage zu Nummer 1 der ThürVVTB:
Teil C3, lfd. Nr. C 3.4: Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden
und - die schwerentflammbar sein müssen, ausgenommen Bodenbeläge